Aus der Reihe:
Straightline Investment Bücher
Finanzratgeber Immobilien - theinvestor.ch
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1. Auflage, 2014
House of Finance, Rütistrasse 20, CH-9050 Appenzell
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Einbandgestaltung: netz.werk GmbH, St.Gallen
Herstellung: netz.werk GmbH, St.Gallen
Druck: Lulu Enterprises, Inc.
ISBN 978-3-7375-1743-0
Vorwort
Makler sind nicht in allen Wirtschaftszweigen tätig. Aber beim Verkauf von Liegenschaften spielen sie eine grosse Rolle. Dies gilt auch für die Schweiz. Immerhin ist festzustellen, dass in anderen Ländern, z.B. Spanien, der Liegenschaftsmakler eine grössere Bedeutung hat. In der Schweiz lassen sich vor allem Verkäufer von Liegenschaften von Maklern beraten. Bei Käufern ist das seltener. Dort beschränkt sich die Suche nach geeigneten Liegenschaften durch Makler meist auf Gewerbeliegenschaften.
Wegen dieser engen Verbindung mit einer der beiden Parteien des Kaufvertrages wird in der Schweiz denn auch die Interessengebundenheit des Maklers betont. Vergessen geht dabei, dass Makler ganz allgemein für Markttransparenz sorgen, ja von der profunden Kenntnis des Marktes leben. Makler können deshalb auch von der Funktion aus betrachtet werden, Vertragsabschlüsse zu bewirken. Sie schaffen die für Märkte notwendige Liquidität, d.h. eine hinreichende Anzahl von Markttransaktionen.
Mit dem Buch soll der Makler unterstützt werden. Systematisch steht der Verkaufsprozess im Vordergrund. Im Rahmen dieses Prozesses geht es vor allem um eine rechtliche Unterstützung. Nach einer kurzen Analyse dessen, was Makler wirtschaftlich leisten (Abschnitt 1), wird ihre Tätigkeit näher untersucht (Abschnitt 2). Im Vordergrund stehen der Nachweis von Vertragsparteien und die Verhandlung mit ihnen. Ziel des Immobilienmaklers ist der Abschluss eines Kaufvertrages, wobei typischerweise eine Liegenschaft Gegenstand des Kaufvertrages bildet (Abschnitt 3). Im Hauptteil wird dann das Vertragsverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber analysiert (Abschnitt 4). Bei seiner Tätigkeit hat der Makler aber weitere rechtliche Aspekte zu beachten (Abschnitt 5). Am Schluss wird untersucht, inwieweit das Maklerhonorar bei der Berechnung des steuerpflichtigen Grundstückgewinns, welcher jeden Verkauf einer Liegenschaft begleitet, vom Verkaufserlös abgezogen werden kann (Abschnitt 6).
Am Schluss danke ich meiner Familie für ihr Verständnis. Sie hat mir mit ihrem Verständnis das Schreiben erst ermöglicht.
Kreuzlingen, 25. April 2014
Inhaltsverzeichnis
Vorwort Vorwort Makler sind nicht in allen Wirtschaftszweigen tätig. Aber beim Verkauf von Liegenschaften spielen sie eine grosse Rolle. Dies gilt auch für die Schweiz. Immerhin ist festzustellen, dass in anderen Ländern, z.B. Spanien, der Liegenschaftsmakler eine grössere Bedeutung hat. In der Schweiz lassen sich vor allem Verkäufer von Liegenschaften von Maklern beraten. Bei Käufern ist das seltener. Dort beschränkt sich die Suche nach geeigneten Liegenschaften durch Makler meist auf Gewerbeliegenschaften. Wegen dieser engen Verbindung mit einer der beiden Parteien des Kaufvertrages wird in der Schweiz denn auch die Interessengebundenheit des Maklers betont. Vergessen geht dabei, dass Makler ganz allgemein für Markttransparenz sorgen, ja von der profunden Kenntnis des Marktes leben. Makler können deshalb auch von der Funktion aus betrachtet werden, Vertragsabschlüsse zu bewirken. Sie schaffen die für Märkte notwendige Liquidität, d.h. eine hinreichende Anzahl von Markttransaktionen. Mit dem Buch soll der Makler unterstützt werden. Systematisch steht der Verkaufsprozess im Vordergrund. Im Rahmen dieses Prozesses geht es vor allem um eine rechtliche Unterstützung. Nach einer kurzen Analyse dessen, was Makler wirtschaftlich leisten (Abschnitt 1), wird ihre Tätigkeit näher untersucht (Abschnitt 2). Im Vordergrund stehen der Nachweis von Vertragsparteien und die Verhandlung mit ihnen. Ziel des Immobilienmaklers ist der Abschluss eines Kaufvertrages, wobei typischerweise eine Liegenschaft Gegenstand des Kaufvertrages bildet (Abschnitt 3). Im Hauptteil wird dann das Vertragsverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber analysiert (Abschnitt 4). Bei seiner Tätigkeit hat der Makler aber weitere rechtliche Aspekte zu beachten (Abschnitt 5). Am Schluss wird untersucht, inwieweit das Maklerhonorar bei der Berechnung des steuerpflichtigen Grundstückgewinns, welcher jeden Verkauf einer Liegenschaft begleitet, vom Verkaufserlös abgezogen werden kann (Abschnitt 6). Am Schluss danke ich meiner Familie für ihr Verständnis. Sie hat mir mit ihrem Verständnis das Schreiben erst ermöglicht. Kreuzlingen, 25. April 2014
Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis a.A. anderer Ansicht a.a.O. am angeführten Ort Abs. Absatz AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Art. Artikel AVG Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 6. Oktober 1989 Bd. Band BewG Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 BGBB Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991 BGE Bundesgerichtsentscheidung BGer Bundesgericht BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 bzw. beziehungsweise FINMA Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMAG Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG) vom 22. Juni 2007 GBV Grundbuchverordnung (GBV) vom 23. September 2011 GwG Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG) vom 10. Oktober 1997 hrsg. herausgegeben IPRG Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) vom 18. Dezember 1987 i.V.m. in Verbindung mit KKG Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) vom 23. März 2001 lit. littera m.a.W. mit anderen Worten N. Note OR Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 PBV Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) vom 11. Dezember 1978 Rz. Randziffer S. Seite / Seiten SchlT Schlusstitel SPR Schweizerisches Privatrecht StG Steuergesetz (StG) vom 8. Juni 1997 [Kanton Zürich] u.a. unter anderem usw. und so weiter UWG Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 19. Dezember 1986 VBF Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation (VBF) vom 18. November 2009 vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
Literaturverzeichnis
1. Einordnung der Maklertätigkeit
1.1 Markt und Marktpreis
1.2 Sichtweisen auf die Maklertätigkeit
1.2.1 Sicht des Marktes
1.2.2 Sicht des Auftraggebers
1.2.3 Etymologisches und Geschichtliches
1.3 Objekt- und Interessentenorientierung
1.4 Einordnung der Maklertätigkeit
1.4.1 Einordnung in der Betriebswirtschaftslehre
1.4.2 Einordnung in der Rechtswissenschaft
1.5 Bedeutung der Maklertätigkeit
2. Tätigkeit des Immobilienmaklers
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