Auf der Abbiegespur eingeordnet, um an einer Ampel als erster geradeaus los preschen zu können: „Was soll ich dazu sagen? Sie haben den Tatbestand festgestellt und damit ist die Sache ja wohl erledigt.“
(Nicht so ganz, mein Lieber. Die Geldbuße betrug damals 100,--DM zuzüglich der Nebenkosten.)
Rotlicht einer Ampel nicht beachtet: „Das war Gelb und nicht Rot, außerdem sind wir zu zweit.“
(Na und? Ist das ein Grund bei Rot einfach weiter zu fahren? Und was heißt schon zu zweit? Die Beamten waren auch zu zweit.)
Der nächste Rotlichtfahrer: „Ich habe nicht auf die Ampel geguckt.“ (Au weia, auch noch die Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr zugeben. Na, hoffentlich sieht er am Fußgängerüberweg die Leutchen, welche die Straße überqueren wollen.)
Gravierende Mängel an einem Zweirad: „Die Anzeige kann der bezahlen, der mir das Mofa verkauft hat.“
( Na, ich fürchte aber, der wird dem guten Mann was husten, außerdem verkaufen die Polizisten keine Anzeigen. Nur die Bußgeldstelle kassiert die verhangenen Bußgeldbeträge.)
Überholen im Überholverbot: „Ich habe kein Überholverbotszeichen gesehen. Wenn eins da gestanden hat, stand es ausgerechnet da, wo ich den LKW überholt habe.“
(Ach, tatsächlich? Na so was!)
Auflage eine Brille zu tragen missachtet: „Die Brille ist defekt.“
(Was soll man dazu noch sagen.)
Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen, wodurch leider die Betriebserlaubnis erloschen ist: „Die Veränderungen wurden in einer Werkstatt vorgenommen, ich bin jetzt auf einer Probefahrt. Wenn Sie mich anzeigen, ist mir das ganz egal, ich bezahle ja doch nichts. Sie können mich auch zum Verkehrsunterricht vorladen, ich gehe nämlich nicht hin.“
( Na toll, Vielleicht glaubt Dir Deine Oma die Werkstattgeschichte. Und ob Dir das mit der Anzeige dann wirklich so egal ist, wage ich doch zu bezweifeln, denn die Zahlung des Bußgeldes kann mit ganz fiesen Mitteln durchgesetzt werden. Stichwort: Erzwingungshaft. Oder was auch immer ganz gut kommt, man könnte Dir den Führerschein wegnehmen.)
Ein Fahrzeug, fast wie frisch vom Schrottplatz, die Reifen total abgefahren, der Auspuff mit Riesensound, weil ein einziges großes Loch und auf der Fahrerseite so stark verbeult, dass die Tür mittels einer Drahtkonstruktion geschlossen werden musste: „Warum jagt Ihr immer nur die kleinen Leute, holt doch mal die mit dem dicken Mercedes. Ich habe 12.000,--DM Kredit aufgenommen. - Kann man das nicht mit 20 oder 40 Mark machen? Fahrt mal nach Griechenland, da ist die Polizei nicht so.“
(Nein, ganz sicher nicht, die Herren sperren einen direkt ein und außerdem stand es dem Autobesitzer oder sagt man besser Rostlaubeninhaber ja frei, sich mit seiner Rostlaube umgehend auf den Weg zu machen.)
Veränderungen an einem Mofa vorgenommen, durch welche die Betriebserlaubnis des Vehikels erloschen war: „Was Sie da machen, ist ja lächerlich. Sie kriegen mich sowieso nicht dazu, die Felge oder die Lampe ab zu machen. Da können Sie Anzeigen schreiben, bis Ihnen die Finger abfallen. Das interessiert mich überhaupt nicht. Wissen Sie noch nicht, dass die Richter kneifen, wenn sie lesen, dass ich Schüler bin? - Und das SVA kann mir gar nicht, ich mache nämlich gerade meinen Führerschein.“
(Ach, das ist aber interessant. Das SVA, sprich Straßenverkehrsamt, kann ihm wohl, nämlich im Zweifelsfalle keinen Führerschein ausstellen, und dann? Die teuren Fahrstunden umsonst gekloppt? Und die Richter kneifen und kniffen auch bei einem Schüler nicht, denn sie wissen aus ihrer Berufspraxis recht gut, wie unangenehm im Falle eines Verkehrsunfalls das Fehlen einer Betriebserlaubnis sein kann. Schon mal was von erloschenem Versicherungsschutz gehört?)
Reifen an einem Mofa größtenteils blank: „Das ist doch nicht schlimm, wenn der Reifen stellenweise abgefahren ist. Außerdem kann ich doch nicht jeden Tag gucken, ob der Reifen noch gut ist.“
(Nicht? Aber jeden Tag fahren, das kann das Männeken. Armes Gesicht, auf das sich Herr Uneinsichtig bald legen wird.)
Abgefahrene Reifen an einem PKW: „Der Reifen ist deshalb blank, weil ich so oft gebremst habe.“
(Toll! Aber wie wäre es mit einem neuen Reifen und einer etwas umsichtigeren Fahrweise, dann sind Vollbremsungen nicht mehr so häufig von Nöten.)
Als Radfahrer den vorhandenen Fahrradweg nicht benutzt: „Ich habe niemanden behindert. Es war kein Auto hinter mir. Da kann mich ja jeder anhalten und von mir 10 Mark verlangen.“
(Jeder wohl nicht, lieber Herr Radfahrer, aber ein Polizeibeamter darf, ja sollte es immer tun, wenn er jemanden neben einem Radweg strampeln sieht. Der Fahrradweg dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch der der anderen Verkehrsteilnehmer. Und außerdem, was meinen Sie denn eigentlich, weshalb jährlich Millionenbeträge für den Bau von Radwegen ausgegeben werden? Weil die öffentlichen Kassen vor Geldüberschuss platzen bestimmt nicht.)
Читать дальше