Rotlicht einer Ampel missachtet: „Wir haben gedacht, dass wir bei Gelb durchfahren können, als das Ampel rot brennt, könnte ich nicht bremsen, weil Hintersitz Kind schläfte, deswegen bin ich durchgefahren.“
(Lieber türkischer Freund, auch in der Türkei musst Du anhalten, wenn das Ampelchen rot zeigt. Und was meinst Du, wofür die Gelbphase ist? Doch nicht um schnell noch durchzufahren. Und wieso wird das Kind auf dem Hintersitz beim Bremsen wach? Quietschen die Dinger so sehr?)
Anzeigentext: „1) Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot,
2) Nichtbeachten des Zeichens 295 StVO (ununterbrochene Linie)
Der Verkehrsteilnehmer befuhr mit seinem Pkw (VW-Bus als Wohnwagen) die L 123 in Richtung BAB 45. Während der Fahrt fuhr er mehrfach über die Fahrbahnmitte heraus. Vor dem Einmündungsbereich L 123 – L 456 (Brücke) fuhr er teilweise über die ununterbrochene Linie.“
Äußerung: „Ich habe mich mit meinem Bruder unterhalten. Außerdem ist es sehr windig. Wenn Sie dafür kein Verständnis haben, dann werden wir die Sache irgendwo anders austragen. Es gibt Herren auf höheren Positionen, die dafür Verständnis zeigen. Ich werde nichts bezahlen.“
(Na, hoffentlich ist kein Wind, für den die Polizisten kein Verständnis aufbringen können und Ihr Bruder nicht im Auto, wenn Ihnen mal Gegenverkehr entgegen kommen sollte. Das könnte nämlich ins Auge, oh pardon, ans Blech gehen. Außerdem frage ich mich, wo Sie Ihren Ringkampf mit den Polizeibeamten austragen wollen und was die verständnisvollen Herren auf den höheren Positionen dabei sollen? Fungieren die bei Ihnen als Ringrichter?)
Anzeigentext: „1) Führerschein nicht mitgeführt und es konnte auch nicht festgestellt werden, ob der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist
2) Warndreieck fehlte und
3) Abblendlicht defekt.
Ferner wurde auf dem Beifahrersitz während der Fahrt zwei erwachsenen Personen Platz gewährt, so dass der Fahrer beim Führen des Pkw-Porsche behindert war.“
Äußerung auf die Vorhaltungen: „Was soll das? Sie wissen gar nicht, was Sie dürfen. Ich fahre jetzt weiter.“
Zusatz durch den aufnehmenden Polizeibeamten: „ Da nicht feststand, ob der L. überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde die Weiterfahrt untersagt. Eine Mitfahrerin im Porsche holte ihren Führerschein und sie führte den Pkw dann später weiter.“
(Es ist nicht alles Gold, was mit einem Porsche zu glänzen versucht. Außerdem beschleicht mich immer wieder das Gefühl, viele liebe Verkehrsteilnehmer wissen gar nicht, was die Polizei so alles darf. Auf alle Fälle darf jeder Polizeibeamte jeden Verkehrsteilnehmer zu jeder Zeit anhalten und Ihn nebst seinem Fahrzeug kontrollieren und das ist auch gut so, denn schon so mancher Alkoholsünder oder auch führerscheinlose Fahrer konnte dadurch rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden, bevor was Schlimmeres passierte. Übrigens sollte jeder Fahrzeugführer daran denken: ein Beamter ist immer im Dienst, notfalls sogar in seiner Freizeit.)
Blockieren der Fahrbahn mit einem Linienbus, weil der Fahrer an der Haltestelle vorbeigefahren war: „Ich sehe nicht ein, warum ich zurücksetzen soll. Ich möchte die Personalien von dem Herrn.“ (Dieser Herr war ein Zeuge, der durch den verkehrswidrig haltenden Bus an seiner Weiterfahrt gehindert wurde, wie auch viele andere Autofahrer hinter ihm. Und wofür der Fahrer die Personalien des armen Mannes wollte, blieb unklar. Vielleicht wollte er ihm eine Tracht Prügel verpassen, weil er sich nicht gerne hat an der Weiterfahrt hindern lassen.)
Überholen im Überholverbot und Missachten einer roten Ampel: „Überholt habe ich, weil der eine die ganze Zeit schon langsam vor mir hergefahren war. Die rote Ampel habe ich nicht gesehen.“
Anmerkung des Polizeibeamten: „Die Einlassung zum Überholen ist vollständig unwahr, denn wir fuhren mit dem Funkstreifenwagen genau wie der vor Herrn M. fahrende Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das missachtete Rotlicht ist durch eine zusätzliche Über-Kopf-Ampel für alle Spuren unübersehbar. – Ein Beifahrer im Fahrzeug des Herrn M. kommentierte dessen Berufsangabe ‚Fahrer’ mit ‚Rennfahrer’.“
(Für einen Berufskraftfahrer geht der gute Mann aber sehr leichtsinnig mit seinem Führerschein um. Allerdings hat er als Fußgänger dann keine Schwierigkeit mehr, wegen überhöhter Geschwindigkeit eine Ampel zu erkennen.)
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