(2) Der Knicknachweis für die Gurtstäbe ist in der Regel wie folgt zu führen:
(6.71) 
Dabei ist
N ch,Ed |
der Bemessungswert der einwirkenden Druckkraft im Gurtstab in der Mitte der mehrteiligen Stütze nach 6.4.1(6); |
N b,Rd |
der Bemessungswert der Biegeknicktragfähigkeit des Gurtstabes abhängig von der Knicklänge L chaus Bild 6.8. |
(3) Die Schubsteifigkeit S Vder Gitterstäbe kann Bild 6.9entnommen werden.
(4) Das effektive Flächenträgheitsmoment der Gitterstützen ist wie folgt anzunehmen:
(6.72) 
6.4.2.2 Konstruktive Durchbildung
(1) Einfache Vergitterungen auf gegenüberliegenden Seiten von Gitterstützen mit zwei parallelen Ebenen sollten möglichst in gleichläufiger Anordnung ausgeführt werden, siehe Bild 6.10(a), so dass eine Seite die Projektion der gegenüberliegenden Seite darstellt.
(2) Im Falle einer einfachen Vergitterung mit gegenläufiger Anordnung, siehe Bild 6.10(b), sind in der Regel die zusätzlichen Verformungen infolge Torsionsbeanspruchung zu berücksichtigen.
(3) An den Enden von Gitterstützen und an Stellen, an denen die Vergitterung unterbrochen wird, sowie an Anschlüssen zu anderen Bauteilen sind Querverbindungen zwischen den Gurtstäben erforderlich.
6.4.3 Stützen mit Bindeblechen (Rahmenstützen)
6.4.3.1 Tragfähigkeit von Komponenten von Stützen mit Bindeblechen
(1) Für die Gurtstäbe und die Bindebleche, sowie deren Anschlüsse an die Gurtstäbe, sind in der Regel die Tragfähigkeitsnachweise mit den tatsächlichen Momenten und Stabkräften im Endfeld und in Bauteilmitte der Stütze nach Bild 6.11zu führen.
Bild 6.11. Stabkräfte im Endfeld von Stützen mit Bindeblechen
Anmerkung: Vereinfachend darf die einwirkende maximale Gurtstabkraft N ch,Edmit der maximalen Querkraft V Edkombiniert werden.
(2) Die Schubsteifigkeit ist in der Regel wie folgt anzunehmen:
(6.73) 
(3) Das effektive Flächenträgheitsmoment der Stütze mit Bindeblechen darf wie folgt angenommen werden:
(6.74) 
Dabei ist
I ch |
das Flächenträgheitsmoment eines Gurtstabes in der Nachweisebene; |
I b |
das Flächenträgheitsmoment eines Bindebleches in der Nachweisebene; |
μ |
der Wirkungsgrad nach Tabelle 6.8; |
n |
die Anzahl der parallelen Ebenen mit Bindeblechen. |
Zu 6.4.1(7)
Die Angabe der Querkraft nach Gleichung (6.70)beruht auf der Annahme einer sinusförmig verteilten Querlast. Die Wirkung von stark davon abweichenden Querlasten wie zum Beispiel größere Einzellasten sind gesondert nach den Regeln der Schnittgrößenermittlung nach Theorie II. Ordnung zu erfassen.
Tabelle 6.8. Wirkungsgrad μ

6.4.3.2 Konstruktive Durchbildung
(1) Bindebleche sind immer an den Enden der Stütze vorzusehen.
(2) Bei Anordnung von Bindeblechen in mehreren parallelen Ebenen sollten diese gegenüberliegend angeordnet werden.
(3) Bindebleche sollten auch an den Lasteinleitungsstellen und Punkten seitlicher Abstützung vorgesehen werden.
6.4.4 Mehrteilige Bauteile mit geringer Spreizung
(1) Mehrteilige druckbeanspruchte Bauteile nach Bild 6.12, bei denen die Teile Kontakt haben oder mit geringer Spreizung durch Futterstücke verbunden sind, sowie Bauteile aus übereck gestellten Winkeln, die mit paarweise rechtwinklig zueinander angeordneten Bindeblechen nach Bild 6.13verbunden sind, sind in der Regel als ein Einzelbauteil auf Knickversagen zu überprüfen. Dabei kann die Wirkung der Schubsteifigkeit ( S V= ∞) vernachlässigt werden, solange die Voraussetzungen der Tabelle 6.9eingehalten werden.
Tabelle 6.9. Maximaler Abstand zwischen den Bindeblechen für mehrteilige Bauteile mit geringer Spreizung oder mehrteilige Bauteile aus übereck gestellten Winkeln
(2) Die durch die Bindebleche zu übertragende Querkraft ist in der Regel nach 6.4.3.1(1) zu ermitteln.
(3) Im Falle von ungleichschenkligen Winkeln, siehe Bild 6.13, darf der Nachweis gegen Biegeknicken um die y - y -Achse mit:
(6.75) 
geführt werden, wobei i 0der kleinste Trägheitsradius des mehrteiligen Bauteils ist.
Bild 6.12. Mehrteilige Bauteile mit geringer Spreizung
Bild 6.13. Mehrteilige Bauteile aus übereck gestellten Winkeln
7 Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit
7.1 Allgemeines
(1) Ein Stahltragwerk muss so entworfen und ausgeführt werden, dass es alle maßgebenden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit erfüllt.
(2) Die grundlegenden Anforderungen an die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit sind in EN 1990, 3.4 angegeben.
(3) Für ein Bauwerk sollten alle Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit zusammen mit den zugehörigen Lasten und Berechnungsverfahren spezifisch festgelegt werden.
(4) Wird für den Grenzzustand der Tragfähigkeit eine plastische Tragwerksberechnung durchgeführt, können plastische Umlagerungen der Kräfte und Momente bereits im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit auftreten. Falls dies der Fall ist, müssen diese Einflüsse berücksichtigt werden.
7.2 Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit für den Hochbau
7.2.1 Vertikale Durchbiegung
(1)B Die Grenzwerte der vertikalen Durchbiegung nach EN 1990, Anhang A1.4, Bild A1.1 sollten für jedes Projekt bestimmt werden und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein.
Anmerkung B: Der Nationale Anhang kann Grenzwerte festlegen.
zu 7.2.1(1)B Anmerkung B
Für den Hochbau sind die Grenzwerte der vertikalen Durchbiegung nach DIN EN 1990:2010-12, A.1.4, Bild A.1.1 den Herstellerangaben zu entnehmen oder mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Читать дальше