7.2.2 Horizontale Verformungen
(1)B Die Grenzwerte der horizontalen Verformung nach EN 1990, Anhang A1.4, Bild A1.2 sollten für jedes Projekt bestimmt werden und mit dem Auftraggeber abgestimmt sein.
Anmerkung B: Der Nationale Anhang kann Grenzwerte festlegen.
zu 7.2.2(1)B Anmerkung B
Für den Hochbau sind die Grenzwerte der horizontalen Verformung nach DIN EN 1990:2010-12, A.1.4, Bild A.1.2 den Herstellerangaben zu entnehmen oder mit dem Auftraggeber abzustimmen.
7.2.3 Dynamische Einflüsse
(1)B Mit Bezug auf EN 1990, A1.4.4, sind in der Regel Vibrationen in Tragwerken mit öffentlicher Nutzung so zu begrenzen, dass eine starke Beeinträchtigung für den Benutzer vermieden wird. Die Grenzwerte sind in der Regel für jedes Projekt individuell festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Anmerkung B: Der Nationale Anhang kann Grenzwerte festlegen.
zu 7.2.3(1)B Anmerkung B
Für den Hochbau sind mit Bezug auf DIN EN 1990:2010-12, A.1.4.4, Vibrationen in Tragwerken zu begrenzen. Die Grenzwerte sind für jedes Projekt individuell festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Zu NDP zu 7.2.1(1)B Anmerkung B
Der Verweis auf DIN EN 1990 enthält nur Hinweise zur allgemeinen Vorgehensweise und die Definition der Verformungsanteile wie w totals gesamte Durchbiegung oder w maxals verbleibende Durchbiegung nach der Überhöhung, aber keine konkreten Grenzwerte. Diese sind zum Teil durch Normen und Zulassungen von Ausbaugewerken, wie zum Beispiel für Dach- und Wandeindeckung mit Stahlprofiltafeln [K27], indirekt gegeben. Zum großen Teil unterliegen sie aber nicht irgendwelchen bauaufsichtlich relevanten Regelungen, sondern müssen ggf. zwischen den betroffenen Parteien wie Bauherr, Planer und Nutzer individuell festgelegt werden.
Dies gilt für den allgemeinen Hochbau. Für spezielle Anwendungsbereiche, wie zum Beispiel Kranbahnen, sind auch in den Normen konkretere Angaben gemacht, vgl. EN 1993-6.
Zu NDP zu 7.2.2(1)B Anmerkung B
Der Verweis auf DIN EN 1990 enthält nur Hinweise zur allgemeinen Vorgehensweise, aber keine konkreten Grenzwerte. Falls erforderlich, müssen solche Werte zwischen den betroffenen Parteien wie Bauherr, Planer und Nutzer individuell festgelegt werden, da im Allgemeinen hierzu keine bauaufsichtliche Notwendigkeit besteht. Sehr weiche Konstruktionen neigen allerdings auch zu höherer Stabilitätsgefährdung und sind im Fall von Erdbeben stärker gefährdet. Eine Begrenzung der horizontalen Verformung kann also auch zur Gewährleistung einer ausreichenden Steifigkeit beitragen.
Für spezielle Anwendungsbereiche, wie zum Beispiel Kranbahnen, sind auch in den Normen konkretere Angaben gemacht, vgl. EN 1993-6.
Anhang A (informativ)
Verfahren 1: Interaktionsbeiwerte k ijfür die Interaktionsformel in 6.3.3(4)
Tabelle A.1.Interaktionsbeiwerte k ij(6.3.3(4))

Zu Anhang A und Anhang B:
Die beiden Verfahren sind im TC8 von ECCS entwickelt worden, ausführliche Erläuterungen dazu siehe [2] in NCI Literaturhinweise. Zu den Hintergründen und der Anwendung von Anhang B siehe [K29].
Ein wesentlicher Unterschied bei der Anwendung zwischen beiden Verfahren besteht darin, dass im Verfahren 1 keine Möglichkeit vorgesehen ist, beim Nachweis des Biegedrillknickens Zwischenabstützungen in Trägern zu berücksichtigen. Im Verfahren 2 ist dies der Fall, vgl. [K29].
Tabelle A.2.Äquivalente Momentenbeiwerte C mi,0

Verfahren 2: Interaktionsbeiwerte k ijfür die Interaktionsformel in 6.3.3(4)
Tabelle B.1. Interaktionsbeiwerte k ijfür verdrehsteife Bauteile
Tabelle B.2.Interaktionsbeiwerte k ijfür verdrehweiche Bauteile

Anhang AB (informativ)
Zusätzliche Bemessungsregeln
AB.1 Statische Berechnung unter Berücksichtigung von Werkstoff-Nichtlinearitäten
(1) B Im Falle von Werkstoff-Nichtlinearitäten dürfen die Schnittgrößen eines Tragwerks durch eine inkrementelle Annäherung der Lasten an die Bemessungswerte für die relevante Bemessungssituation ermittelt werden.
(2) B Bei dieser inkrementellen Annäherung sollten alle ständigen oder nicht-ständigen Lasten proportional erhöht werden.
AB.2 Vereinfachte Belastungsanordnung für durchlaufende Decken
(1)B Für Durchlaufträger in Decken von Hochbauten ohne Kragarme, auf die hauptsächlich gleichmäßig verteilte Lasten wirken, ist es ausreichend, die folgenden Lastanordnungen zu berücksichtigen:
a) die Bemessungswerte der ständigen und nicht-ständigen Lasten (γG Gk + γQ Qk) wirken zugleich auf jedes zweite aufeinander folgende Feld, auf alle anderen dazwischenliegenden Felder wirkt nur die ständige Last γG Gk;
b) die Bemessungswerte der ständigen und nicht-ständigen Last (γG Gk + γQ Qk) wirken auf zwei beliebig benachbarten Feldern, auf allen anderen Feldern wirkt nur die ständige Last γG Gk.
Anmerkung 1: a) bezieht sich auf die Feldmomente, b) bezieht sich auf die Stützmomente.
Anmerkung 2: Es ist beabsichtigt, diesen Anhang zu einem späteren Zeitpunkt in EN 1990 zu überführen.
Anhang BB (informativ)
Knicken von Bauteilen in Tragwerken des Hochbaus
BB.1 Biegeknicken von Bauteilen von Fachwerken oder Verbänden
BB.1.1 Allgemeines
(1) B Bei Fachwerken und Verbänden darf die Knicklänge L crfür Gurtstäbe in allen Richtungen und bei Fachwerkstäben für Biegeknicken aus der Stegebene gleich der Systemlänge L angesetzt werden, siehe BB.1.3 (1)B, wenn keine geringere Knicklänge durch genauere Berechnung gerechtfertigt wird.
Zu Tabelle A.2
M i,Ed (x) ist das betragsmäßig größte Moment M y,Edfür C my,0und M z,Edfür C mz,0, ermittelt nach Theorie I. Ordnung. Für die größte Verformung δ xentlang des Bauteils ist bei der Berechnung von C my,0die Verschiebung in z -Richtung infolge M y,Edund bei der Berechnung von C mz,0entsprechend die Verschiebung in y -Richtung infolge von M z,Edanzusetzen.
Zu Tabelle B.1 und B.2
Als Querschnitte sind hier nur I-Querschnitte und rechteckige Hohlquerschnitte aufgeführt. Jüngere Untersuchungen [K52], [K53] haben die Anwendbarkeit auch für runde Hohlprofile gezeigt.
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