»So, erst einmal habe ich mein Telefon ausgeschaltet, das kann die App nämlich auch, also Kontakt zu einem stummen Handy aufnehmen.«
Patrick nahm Thomas’ Smartphone, öffnete die App und zeigte ihm das Display. »Hier die Nummer eintippen und auf OPERATE drücken.«
Die App brauchte ein paar Sekunden, dann blinkte Patricks Handynummer im Display auf.
»Und jetzt hier nur noch das Lautsprechersymbol drücken.«
Patrick tat es und im selben Moment waren die 16:00 Uhr Nachrichten des rbb zu hören.
»Das Beste ist aber, dass man auf meinem Handy im Nebenraum jetzt gar nichts sehen kann.«
Patrick und Thomas verließen das Büro und gingen in den Nebenraum. Thomas nahm Patricks Telefon vom Tisch und konnte tatsächlich nicht erkennen, ob es aus- oder doch eingeschaltet war. Patrick schaltete die App auf Thomas’ Handy aus, da bereits eine Rückkopplung der noch laufenden Radiosendung nachhalte.
»Und was jetzt passiert, ist auch nicht schlecht«, erklärte Patrick weiter. »Mit Beenden der App wird auch mein Handy ausgeschaltet, wenn die App es vorher einschalten musste. Und während des Abhörens nimmt die App bei Bedarf natürlich alles auf.«
»Darknet sagtest du.« Thomas nickte anerkennend.
»So etwas Ähnliches wie Darknet. Die App ist jedenfalls illegal, aber das hindert ja niemanden daran, sie sich zu installieren.«
»Und was kann man dagegen tun?«, fragte Thomas.
»Es gibt ein Gegengift.«
Sie gingen zurück in ihr Büro. Patrick stöpselte diesmal sein Smartphone an den Rechner an und installierte ein Programm. Dann schaltete Thomas auf seinem Handy die Abhör-App erneut ein. Sie sahen gebannt auf Patricks Telefon, das ausgeschaltet vor ihnen lag.
»Jetzt müsste sich mein Handy ja eigentlich einschalten«, kommentierte Patrick.
»Sehen kann man jedenfalls nichts«, stellte Thomas fest.
Es dauerte ein paar Sekunden. Plötzlich erhellte sich das Display und ein Warnton schrillte durch den Raum.
»Volle Lautstärke«, sagte Thomas.
»Das hat die Gegen-App eingestellt. Du weißt jetzt, dass sich jemand aufschalten wollte, Betonung liegt auf wollte. Die Gegen-App kann aber noch mehr.« Patrick deutete auf das Display, auf dem Thomas’ Handynummer erschien. »Sie zeigt auch den vermeintlichen Feind gleich mit an.«
Thomas nickte. »Erst haben alle die Abhör-App, dann verbreitet sich die Gegen-App und der Vorteil ist dahin.«
»Aber dann gibt es irgendwann eine verbesserte Abhör-App«, skizzierte Patrick, »die natürlich eine verbesserte Gegen-App nach sich zieht, und so geht das immer weiter.«
»Muss ich die Abhör-App jetzt löschen?«, fragte Thomas.
»Selbstverständlich«, antwortete Patrick grinsend und stöpselte Thomas’ Handy erneut an den Computer an. »Jetzt gibt es aber erst einmal die Gegen-App, die ist höchst legal. Was du dann mit der Abhör-App machst, ist wahrscheinlich nicht legal, mir aber völlig egal, so lange du die Klappe hältst.«
»Das kann ich am besten.«
In diesem Moment klingelte Thomas’ Handy. Es war nicht die schrille Warnung der Gegen-App, sondern die Glocken und die ersten Takte des Songs »Hells Bells« von AC/DC, Thomas’ Klingelton. Er sah aufs Display und hob den Finger.
»Das ist mein Kontakt beim Personenerkennungsdienst.«
Thomas setzte sich an seinen Schreibtisch, Patrick zog sich einen Stuhl heran. Dann nahm Thomas das Gespräch an.
»Hallo Lars, ich stelle dich mal auf laut, der Kollege Arnold soll mithören.«
»Tag zusammen«, meldete sich Lars Meier. »Sitzt ihr am Rechner, ich schicke euch gerade eine Mail.«
Thomas berührte die Computermaus, der Bildschirm erwachte und zeigte wenige Sekunden später einen Maileingang an.
»Ja, ist angekommen«, bestätigte er.
»Also das ist nur die Zusammenfassung zum Nachlesen, aber du kannst das Dokument mal öffnen, während ich euch die Fakten über diesen Ken Börder mitteile.«
»Gut, habe es schon geöffnet. Du kannst loslegen.«
»Dann gleiche ich zuerst die persönlichen Daten ab. Geboren am 3. Mai 1979 in Würzburg, unverheiratet, keine lebenden Angehörigen ersten Grades, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, in der Bunger Allee 17.«
»Stimmt, das ist unser Mann«, bestätigte Patrick.
»Ken Börder, genannt Kenny«, fuhr Lars fort. »Zwischen 1993 und 1996 einige polizeiliche Aktenvermerke, die allerdings wieder gelöscht wurden. Da hat es ein Jugendrichter gut gemeint.«
»Und woher weißt du das, wenn es wieder gelöscht wurde?«, fragte Thomas.
»Löschen ist nicht gleich löschen. Natürlich dürfen solche gelöschten Aktenvermerke in einem Gerichtsverfahren nicht verwendet werden, bleiben aber in unserer digitalen Welt erhalten. Für unseren Mann war das auch ganz gut so, also das mit dem Löschen. Nach einer Ausbildung zum Speditionshelfer hat er sich ja in den Jahren 1997 bis 2001 bei der Bundeswehr verpflichtet. Nach seinem Ausscheiden hat er aber anscheinend seinen Halt verloren und alte Muster kamen wieder durch. Jedenfalls ist Ken Börder seit 2003 endgültig vorbestraft, ohne dass noch einmal ein Richter eingegriffen hat. Danach gab es bis zum Jahr 2014 mehrere Anzeigen und Verurteilungen.«
»Was waren das für Delikte?«, fragte Thomas.
»Ich habe da eine ganze Liste unterschiedlicher Straftaten. Anfangs waren es vor allem Drogen. Schmuggel von Holland nach Deutschland hier ging es vor allem um Cannabis, in einigen Fällen aber auch um Kokain. Hieraus resultierten auch mehrere Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.«
»War Ken Börder selbst drogenabhängig?«, fragte Patrick. »Oder hatte er Alkoholprobleme?«
»Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob Ken Börder die geschmuggelten Drogen selbst konsumiert hat. Die Anzeigen gegen ihn beziehen sich eher auf den illegalen Verkauf. Vielleicht könnte bei den anderen Delikten Alkohol eine Rolle gespielt haben.«
»Wir hören!«, sagte Thomas.
»Ken Börder war in Berlin auch als Türsteher und Schuldeneintreiber bekannt. Er war mehrmals in Schlägereien verwickelt. Es gab Anzeigen wegen zum Teil schwerer Körperverletzung. Da hat Alkohol sicher eine Rolle gespielt, weil Ken Börder nämlich niemals zu einer Gefängnis-, sondern immer nur zu Geldstrafen verurteilt wurde. Das hat sich erst im Jahre 2009 geändert, da hat unser Mann nämlich ein mittelschweres Ding gedreht.«
»Was heißt mittelschwer?«, fragte Patrick.
»Einbruchsversuch, allerdings wurde die Tat als schwerer Einbruch gewertet, weswegen es auch zu einer Haftstrafe gekommen ist.«
»Wo hat er eingesessen?«, fragte Thomas.
»In der JVA Tegel, hat Glück gehabt, Gefangene ohne familiäre Bindungen nach Berlin werden ja oft in anderen Bundesländern inhaftiert. Nach der Haftentlassung hat sich Ken Börder aber nicht gebessert. Sein Name tauchte immer wieder im Zusammenhang mit Straftaten auf. Wieder im Spiel Körperverletzung und Drogen. Es kam aber erst 2012 erneut zu einer Verurteilung mit anschließender sechsmonatiger Haft. Ken Börder hat diese zweite Haftstrafe ebenfalls in Tegel abgesessen. Diesmal ging es um Hehlerei von Diebesgut aus Wohnungseinbrüchen. Ihm konnte zwar eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden, aber dem Richter reichte wohl die Tatsache, dass Ken Börder schon länger im Geschäft und vor allem durchweg auffällig war. Das Urteil des Richters wurde bestätigt, weil Ken Börders Name auch 2013 und 2014 nicht aus den Akten verschwand, wobei der Mann erneut Glück gehabt hat, weil es zu keiner Anklage gekommen ist. Nach 2014 ist dann allerdings die kriminelle Energie verloschen.«
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