Matthias Eckert - Das sagt aber

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Jede Woche, vermutlich fast täglich, wird im Fernsehen oder einer Zeitung, meist einer mit vielen Bildern und wenig Text, berichtet, wie von Reportern begleitete Polizisten ihrer Arbeit nachgehen. Die Medien bekommen Bilder um Sendezeit und Seiten zu füllen. Die Polizeien können sich als gute Dienstleister und Arbeitgeber präsentieren. Wie es bei polizeiinternen Konflikten zugeht wird selten berichtet. Wozu auch? Sachlich oder zwischenmenschlich bedingte Auseinandersetzungen gibt es schließlich überall. Zudem sollten Polizisten, die ein hohes gesellschaftliches Ansehen genießen und die Bevölkerung vor Straftaten schützen sollen, so etwas vernünftig und gesittet lösen können. Aber was wenn einige es nicht können? Dann wird gelogen, getrickst, mit Dreck geschmissen. Das ist nicht gesittet, zumindest aber unterhaltsam, zumindest für Außenstehende.
Wer mit dem Gedanken spielt zur Bundespolizei zu gehen lernt hier eine Seite von ihr kennen über die Einstellungsberater schweigen.

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Die BPOLD Stuttgart befand sich nicht wie der Name vermuten lässt in Stuttgart, sondern in Böblingen. Dieses geniale Täuschungsmanöver diente dazu gegnerischen Geheimdiensten oder Terroristen Spionageaktionen oder Anschläge zu erschweren. Eine tragende Säule der inneren Sicherheit wie die BPOLD S musste bei so was immer auf der Hut sein. Während also mögliche Spione, Saboteure oder Terroristen verzweifelt in Stuttgart nach der BPOLD S suchten konnten die dort tätigen Kapazitäten in aller Ruhe und zum Wohle von uns allen ihrer segensreichen Tätigkeit nachgehen.

Tatsächlich habe ich keine Ahnung warum die BPOLD S nicht nach ihrem Sitz Bundespolizeidirektion Böblingen hieß. Jedoch war schon eines der durch die BPOLD S ersetzten Bundespolizeiämter nach Stuttgart benannt obwohl es seinen Sitz in Böblingen hatte. Eventuell war für einen Entscheidungsträger Böblingen einfach zu klein und unbedeutend, weshalb auf das nahe Stuttgart zurückgegriffen wurde. Allerdings hatte dieser Entscheidungsträger dann bei der Namensgebung anderer Direktionen nicht aufgepasst oder nichts zu entscheiden gehabt. Jedenfalls waren Pirna und Sankt Augustin nicht größer oder bekannter als Böblingen. Trotzdem waren die dort ansässigen Direktionen nach ihnen und nicht nach den nahen Großstädten Dresden, Bonn oder Köln benannt. Also doch zum Schutz vor Spionen und Terroristen? So oder so unterstreicht schon die Namenswahl die absolute Ausnahmestellung welche die BPOLD S in der deutschen Sicherheitsarchitektur einnahm.

Ich hatte daher keine Wahl als am 14. Juli einen Dienstwagen zu nehmen und nach Böblingen zu fahren. Zwar hätte ich theoretisch kostenlos S-Bahnen und Zügen nutzen und dem Dienstherrn so die Benzinkosten sparen können. Dazu hätte ich mich aber uniformiert in der Öffentlichkeit zeigen müssen. Da ich faul und dumm war wollte ich dieses Risiko nicht eingehen. Schließlich hätten mitfahrende Bürger meine charakterlichen Mängel bemerken, mich als Bundespolizisten identifizieren und dann ein völlig falsches, weil negatives, Bild von der BPOL kriegen können. Das zu vermeiden musste der BPOL die Fahrtkosten schon wert sein.

Damit ich die Personalakte nicht veränderte erfolgte die Einsichtnahme unter Aufsicht einer Angehörigen des Sachbereichs Personal. Der Inhalt der Akte überraschte mich schon etwas. Vor allem weil ich mich nie damit beschäftigt hatte was in ihr so alles gesammelt wurde. Die Akte umfasste meine Bewerbung beim Bundesgrenzschutz 2002 samt Schulzeugnissen und dokumentierte von da an meinen dienstlichen Werdegang inklusive jedes Arztbesuchs und jeder Krankschreibung. Sie enthielt Originale oder Kopien von allen möglichen Erklärungen und Belehrungen die ich mal unterschrieben hatte. Von der Belehrung über die enthemmende Wirkung von Alkohol und Drogen, die gab es wirklich, und den möglichen dienstrechtlichen Folgen von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gegen Nüchternheit im Straßenverkehr und so weiter, bis zur Erklärung über den Abschluss einer Pflegeversicherung.

Nur zum Grund der Einsichtnahme, POR Fahles Absicht mich zu entlassen, war überhaupt nichts in der Akte. Auch sonst fand ich nichts was die Vorwürfe gegen mich gestützt hätte. Zur Sicherheit und Dokumentation kopierte ich die ganze Personalakte inklusive Inhaltsverzeichnis. Damit wollte ich, sollte später ein belastendes Dokument in der Akte auftauchen, beweisen, dass dieses eigens aufgrund des Verfahrens gegen mich dort aufgenommen wurde. Somit das Verfahren der Grund für das Dokument und nicht das Dokument der Grund für das Verfahren war. Bei mehr als 80 Seiten die hierfür aus einem Ringordner entnommen werden mussten stellte das für einen faulen Menschen eine beträchtliche Anstrengung dar.

Anschließend machte ich mich auf die Suche nach ORR Strumpf. Ein persönliches Gespräch war meist ohnehin effektiver als ein Telefonat. Eventuell könnte ich mir so Klarheit über Inhalt und Verbleib des Phantomschreiben sowie den Verfahrensstand verschaffen. Ich konnte nicht. Es blieb nämlich beim Suchen. ORR Strumpf war wieder nicht im Haus und seine Erreichbarkeit angeblich nicht bekannt. Zumindest schien er einen angenehmen Job zu haben. Er konnte sich in der Arbeitszeit irgendwo rumtreiben und hatte es nicht einmal nötig seinen Mitarbeitern zu sagen wo und wie sie ihn bei Bedarf erreichen konnten. War das möglich weil ohnehin nie Bedarf bestand ihn zu erreichen? Das konnte natürlich nicht sein. Er war sicher auf einer dringenden Dienstreise um Probleme mit der damals laufenden Umstrukturierung der BPOL zu lösen. Halt, in der BPOL gab es, mit Ausnahme von mir, gar keine Probleme. Er war einfach so auf Dienstreise, fertig. Da war es nicht zumutbar telefonisch belästigt zu werden.

Zurück im Dosencontainer begann ich das von Frau Dr. März empfohlene Scheiben zu verfassen. Nach meinen bisherigen Anfragen war davon auszugehen, dass im Sachbereich Personal bislang niemand etwas von der Sache wusste. Zumindest abgesehen von ORR Strumpf, der wiederum meist nicht in seinem Sachbereich war, nicht.

Ich hielt es daher für ratsam, zusätzlich zum Betreff, eine Art Einleitung wie die Situation entstanden war zu schreiben. Eben durch das Gespräch am 29. Mai in dem POR Fahle mir seine Pläne für meine Zukunft mitgeteilt hatte.

Anschließend beklagte ich die fehlende beziehungsweise nicht ausreichende Anhörung und den sich daraus ergebenden Verstoß gegen § 28 VwVfG und wies darauf hin, dass ich, obwohl die Probezeit bereits am 14. Juni abgelaufen war, bislang weder eine Anstellung noch eine Verlängerung der Probezeit erhalten hatte.

Dann ging ich auf die gegen mich am 29. Mai erhobenen Vorwürfe ein. Indem ich bei denen die ich einem tatsächlichen Ereignis zuordnen konnte, oder glaubte es zu können, das wahre Geschehen schilderte. Es waren durchaus Sachen dabei bei denen ich mich nicht unbedingt geschickt verhalten, ja man soll es kaum glauben, bei denen ich sogar Fehler gemacht hatte. Meines Erachtens bewegten die sich jedoch im Rahmen des üblichen, das jedem oder zumindest fast jedem mal unterläuft. Ich hielt es daher nicht für nötig irgend etwas zu beschönigen. Wären meine Fehler tatsächlich so dramatisch gewesen, wäre es gar nicht nötig gewesen sie derart aus dem Zusammenhang zu reißen und zu übertreiben. In der Zwischenzeit hatte ich von Bundespolizisten erfahren die trotz Straftaten angestellt worden waren. Und zwar ohne vorher ihre Probezeit zu verlängern. Vermutlich hatten POR Fahle und PHK Kauf einfach den falschen Maßstab an mir angelegt. Den für annähernd perfekte Beamte wie sie. Diesem Maßstab konnten weniger vollkommene Menschen, die es nun einmal leider gab, nicht gerecht werden.

Bei den Anschuldigung die ich keinem tatsächlichem Ereignis zuordnen konnte schrieb ich das und kritisierte sie als zu vage. Was eventuell der Grund, weshalb ich sie nicht zuordnen konnte. Es könnte allerdings auch sein, dass sie schlicht und einfach erfunden waren. Auf jeden Fall halte ich es inzwischen für ein bewusstes und in solchen Fällen übliches Manöver einige unpräzise und allgemeine Vorwürfe in den Raum zu stellen. Die würden zwar nicht zu beweisen, aber auch kaum zu widerlegen sein. Weshalb im Zweifel ein fahler Geschmack zurück blieb, der Ruf des Betroffenen geschädigt und das Ziel erreicht war.

So ist es schwer sich gegen den Vorwurf, öfters mal ungepflegten Auftretens zu verteidigen. Es stellt sich ja schon die Frage was ungepflegtes Auftreten ist. War ein offener Knopf an der Brusttasche schon ungepflegtes Auftreten? Musste ich jedes Mal wenn ich in eine Pfütze trat die Stiefel putzen? Wie oft ist öfters?

Diese Aufzählung mag polemisch wirken. Der Vorwurf des ungepflegten Auftretens wurde mir tatsächlich gemacht. Ohne zu konkretisieren woran er festgemacht wurde und wann ich mir ihn konkret zu schulden kommen lies. Ich hätte antworten können, selbst nicht der Meinung zu sein, ungepflegt aufzutreten. Was ähnlich vage und subjektiv gewesen wäre wie die Anschuldigung. Zudem hätte mir dann unterstellt werden können, ich mäße mir an zu beurteilen was ein angemessenes Auftreten ist. Was mir als PK z.A. natürlich keineswegs zustand. Ich hätte eine Abhandlung über meine Gewohnheiten zur Körper- und Uniformpflege schreiben können. Aber aus irgend einem Grund schien mir das unpassend. Weiter hätte ich dritte und vierte um Stellungnahmen, wonach ich ihrer Meinung nach nicht ungepflegt auftrat, beten können. Das hätte aber einige Zeit in Anspruch genommen und ich wollte das Schreiben zügig abschicken. Zudem wäre es mit dem selben Problem behaftet gewesen wie die erste Option. Der Frage wer beurteilen durfte was ein angemessenes Auftreten war. Zusätzlich hätte es dazu führen können, dass die Dritten und Vierten wahlweise mich, POR Fahle und PHK Kauf oder uns alle für bescheuert hielten. Was nicht heißen soll diese Einschätzung wäre falsch gewesen. Aber damit muss man ja nicht hausieren gehen.

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