Michael Wache - CONTENT ohne EIGENTUM

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Das Urheberrecht befindet sich seit Beginn des Onlinezeitalters in einer massiven Akzeptanz- und Legitimationskrise. Dieser Krise geht es hier auf den Grund: das sind die sich radikal ändernden Eigentumsbeziehungen von Contentgütern. Sozialen Phänomenen auf den Grund gehen, heißt erkunden und erklären, warum Menschen so denken und handeln, wie sie denken und handeln. Welche gesellschaftlichen Bedingungen und Prozesse ermöglichen und befördern das betreffende Denken und Handeln? Und wie schaffen und verändern dieses Denken und Handeln gesellschaftliche Verhältnisse? Ergebnis ist eine Studie über die Contentkultur im Onlinezeitalter, die tiefgehende und lehrreiche Einsichten darüber vermittelt, was in der Contentkultur derzeit passiert und zukünftig passieren wird.

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Die Bezahlung der Arbeitsleistung durch den Unternehmer vollzieht einen reziproken Wechsel der Eigentumsrechte. Der Verkäufer der Arbeitsleistung erhält die Eigentumsrechte am monetären Gut (Geld) des Unternehmers und der Unternehmer erhält die Eigentumsrechte (Ertragsrechte) am Ergebnis der Arbeitsleistung. Die Person, welche die körperliche und oder geistige Arbeit im Produktionsprozess leistet, ist nur in den Fällen Eigentümer des neu geschaffenen Guts, in denen sie auch die Ertragsrechte an den Produktionsmitteln des Produktionsprozesses besitzt.

Die weit verbreitete Annahme, dass Eigentumsrechte an neu produzierten Gütern durch die geleistete Arbeit konstituiert werden, greift in zweifacher Hinsicht zu kurz: Zum einen wird hier nur der einfache Arbeitsprozess reflektiert, in dem ein einzelner Mensch allein mit seiner Arbeitskraft ein neues Gut produziert. Alle anderen Ressourcen des (wertschöpfenden) Produktionsprozesses (Boden, Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Arbeitsräume etc.) bleiben außer Betracht. Zum anderen wird der Blick auf (stoffliches) Privateigentum verkürzt. Alle Formen des Gemeineigentums passen nicht in das Modell der Arbeitstheorie.

Diese Schwächen sind indes nicht dem Vater der Arbeitstheorie John Locke anzulasten, sondern gehen auf das Konto derer, die in Lockes Argumentation etwas hineininterpretiert haben, was Locke nie beanspruchte: eine universalgültige Begründung der Konstituierung von Eigentumsrechten. Dieser Vorwurf gilt für seine Anhänger und Kritiker gleichermaßen. Locke ging es allein darum zu erklären, wie in einer Gesellschaft, in der Gott den Menschen die Naturressourcen als Gemeineigentum gegeben hatte, legitime private Eigentumsrechte an stofflichen Gütern entstehen konnten.

Die Genialität von Lockes Argumentation wird nur sichtbar, wenn man seine Gedankengänge über den Zusammenhang von Arbeit und Eigentum im Koordinatensystem der drei Grundgesetze des Eigentums verortet. In diesem Koordinatensystem wird deutlich, dass Locke nur die Frage des dritten Grundgesetzes reflektierte, die Fragen der beiden anderen Grundgesetze wurden von ihm gar nicht thematisiert. Seinen Beitrag zur Wahrheitsfindung muss man deshalb allein danach bewerten, wie nahe seine Gedankengänge an die Erkenntnis des „Vererbungsprinzips“ kamen. Und an dieser Wahrheit war Locke im Jahr 1690 (!) näher dran als alle Anhänger und Nachfahren seiner Arbeitstheorie.

„Obwohl die Erde und alle niederen Lebewesen allen Menschen gemeinsam gehören, so hat doch jeder Mensch ein Eigentum an seiner eigenen Person. Auf diese hat niemand ein Recht als nur er allein. Die Arbeit seines Körpers und das Werk seiner Hände sind, so können wir sagen, im eigentlichen Sinne sein Eigentum. Was immer er also dem Zustand entrückt, den die Natur vorgesehen und in dem sie es belassen hat, hat er mit seiner Arbeit gemischt und ihm etwas eignes hinzugefügt. Er hat es somit zu seinem Eigentum gemacht. Da er es dem gemeinsamen Zustand, in den es die Natur gesetzt hat, entzogen hat, ist ihm durch seine Arbeit etwas hinzugefügt worden, was das gemeinsame Recht der anderen Menschen ausschließt. Denn da diese Arbeit das unbestreitbare Eigentum des Arbeiters ist, kann niemand außer ihm ein Recht auf etwas haben, was einmal mit seiner Arbeit verbunden ist. Zumindest nicht dort, wo genug und ebenso gutes den anderen gemeinsam verbleibt.“ ( картинка 44 Locke 1977: Zwei Abhandlungen über die Regierung. Zweite Abhandlung, § 27)

Anmerkung

John Locke hatte einen Arbeitsprozess vor Augen, der allein „das Werk der Hände“ ist. Daraus schlussfolgerte er, dass die geleistete Arbeit die alleinige wertschöpfende Ressource für die Schaffung eines neuen Guts sei. Da er in der weltanschaulichen Tradition der damals herrschenden Naturrechtslehre stand, ging er davon aus, dass es sich bei dem durch die Arbeit begründeten privaten Eigentumsrecht um ein von Gott gegebenes Naturrecht handelt.

Dieses Zitat enthält zwei geniale Einsichten: Erstens, nicht der Vollzug der Arbeit per se, sondern das Eigentumsrecht an der geleisteten Arbeit begründet das Eigentumsrecht an einem neu geschaffenen Gut und zweitens, das Eigentumsrecht am eigenen Körper und damit auch an den Ergebnissen eigener körperlicher und geistiger Leistungen ist die existenziell erste und wichtigste Eigentumsbeziehung menschlicher Individuen.

Das Eigentumsrecht menschlicher Individuen am eigenen Körper ist eine eigentumsrechtliche Beigabe biotischer Vererbung. Dieses Eigentumsrecht wird jedem Menschen von den Eigentümern seines biotischen Produktionsprozesses, vulgo Eltern, vererbt. Dieses Eigentumsrecht wird jedoch nicht biotisch, sondern sozial konstituiert. Es funktioniert nur, weil es von anderen Menschen respektiert wird. Diese Respektierung basiert auf reziprokem Vertrauen (vgl. картинка 45 Luhmann 2000: Vertrauen) und einem gerechten Deal, weil jedes Individuum abwechselnd in beiden Rollen agiert. A respektiert B’s Eigentumsrecht an B’s Körper und erwartet dafür, dass B das Eigentumsrecht von A an A’s Körper respektiert.

„Es ist das Verdienst der Anthropologie, aufgrund der Untersuchung zahlreicher archaischer Gesellschaften gezeigt zu haben, dass in der Reziprozität auch eine Wurzel rechtlicher Verbindlichkeit zu suchen ist.“ ( картинка 46 Raiser 2009: Grundlagen der Rechtssoziologie, S. 201, vgl. dazu auch картинка 47 Hammer/Keller 1997: Überlegungen zur Entstehung des Rechtsempfindens aus entwicklungspsychologischer Sicht)

Die reziproke Respektierung der Eigentumsrechte am eigenen Körper ist der moralisch-rechtliche Archetypus aller Eigentumsbeziehungen.

Das verleitet mich zu der These, dass die bei der biotischen Fortpflanzung stattfindende Vererbung die evolutionsgeschichtliche Urform des Transfers der Eigentumsrechte der Produzenten an das Produkt war. Die List der Selbstorganisation sozialer Systeme machte diesen biotischen Vererbungsakt zum Grundprinzip der sozialen Begründung von Eigentumsrechten an neu geschaffenen Gütern. Damit lassen sich alle drei Gesetze des Eigentums schlüssig aus der Evolution sozialer Systeme herleiten.

Anmerkung

Die Eigentumsbeziehungen menschlicher Individuen zum eigenen physischen, geistigen und sozialen Ich sind ebenso wie die zu dinglichen und geistigen Gütern stark durch den jeweiligen historischen Kontext geprägt. Im Mittelalter sahen diese Eigentumsbeziehungen ganz anders aus als heute in westlichen Gesellschaften, in denen die Eigentumsrechte am eigenen Ich juristisch und sozial als Persönlichkeitsrechte entfaltet und etabliert sind.

Kommen wir nun noch einmal auf die eingangs gestellte Frage zurück: „Wer ist der Eigentümer neu geschaffenen Eigentums?“. Wenn wir darauf historisch universell gültig – also auch für Eigentumsbeziehungen bei Tieren gültig (vgl. nachfolgend) – antworten wollen, müssen wir neben der vorgehend ausgeführten Begründung von Eigentumsrechten an neu produzierten Gütern auch die Konstituierung von Erst-Eigentumsrechten an Naturgütern, die nicht von Menschenhand geschaffen wurden, berücksichtigen.

Hier treffen wir auf den realen Gehalt der oben erwähnten Okkupationstheorie . Diese besagt: Das Individuum, das als Erstes Anspruch auf ein „herrenloses“, noch nicht mit Eigentumsrechten besetztes Gut geltend macht, wurde/wird von seinem sozialen Umfeld als dessen Eigentümer akzeptiert. Diese Art der Konstituierung von Eigentumsbeziehungen wurde von Menschen bei der geschichtlichen Ersteroberung der Welt praktiziert. Heute gibt es kaum noch Naturgüter, die nicht fest vereigentumt sind. Aber es kommt hin und wieder vor, dass (Erst-)Eigentumsrechte an Naturgütern durch Okkupation konstituiert werden, wenn neue Möglichkeiten der Nutzung (= Gebrauchs­werte) dieser Naturgüter ge- bzw. erfunden werden.

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