Klaus-Dieter Müller - Zukunft möglich machen

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Landesbetrieb Erziehung und Beratung – das ist eine nüchterne Bezeichnung für eine Organisation, die in der Großstadt Hamburg an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr für den Schutz und das Wohlergehen junger Menschen tätig ist.
Der Landesbetrieb wurde 1985 aus dem damaligen, großen Bestand an staatlichen Erziehungsheimen gegründet, der auf einen zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeschlagenen Sonderweg zurückgeht. Anders als in Deutschland üblich, entschloss sich der Hamburger Senat, die öffentliche Erziehung in staatlichen Heimen durchzuführen, um auf ihre Ausgestaltung einzuwirken. Seither fanden gesellschaftliche und fachliche Entwicklungen über politische Entscheidungen Eingang in die Entwicklung der staatlichen Jugendhilfeeinrichtungen und später in die des Landesbetriebes.
Die lange Geschichte dieser «Hamburger Institution» wird in diesem Buch erzählt. Sie beginnt mit den sozialstaatlichen Wurzeln im späten 19. und beginnenden 20. Jahrhundert und schildert die wechselvolle Entwicklung über die folgenden Jahrzehnte bis zum Aufbruch in einen umfassenden Modernisierungsprozess mit der Heimreform und der betriebswirtschaftlichen Professionalisierung seit den 1980er Jahren. Sie endet nach dem zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts, in dem der Landesbetrieb die ihm von der Politik zugedachte Rolle als «Backbone» in der Hamburger Jugendhilfe eingenommen hatte.
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg war er ein fachpolitisches Instrument im Zentrum der Hamburger Jugendhilfe, weil er den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen absicherte. In seiner Geschichte stand er in brisanten, politisch aufgeladenen Situationen im Fokus der Öffentlichkeit: bei der Abschaffung der Geschlossenen Unterbringung 1980 und ihrer Wiedereinführung 2003, der Heimreform, beim Umgang mit den sogenannten «Crash-.Kids» und jugendlichen Straftätern in den 1990er Jahren und der Versorgung minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge in den 1990er und 2010er Jahren.

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Das Mädchenheim Schwanenwik wurde im Mai 1945 durch das britische Militär beschlagnahmt, aber bereits im Juni wieder freigegeben. In dieser kurzen Zeit wohnten dort britische Soldaten zusammen mit 100 Mädchen. Im Herbst wurde das Heim dann vollständig als Durchgangsheim für schulentlassene Mädchen und junge Frauen konzipiert.{209} Und von diesen gab es so viele, dass im Dezember dann schließlich eine Aufnahmegruppe in der Feuerbergstraße eingerichtet wurde, ein Provisorium, das als „Aufnahmegruppe Schwanenwik im Mädchenheim Feuerbergstraße“ bezeichnet wurde.{210}

Mit der Zeit bildete sich wieder eine Normalität in den Heimen heraus, wie das Beispiel des Mädchenheims Schwanenwik zeigt, über das in einer Reportage im Hamburger Abendblatt vom 6. Juli 1949 berichtet wurde.{211} Zu diesem Zeitpunkt wohnten nur noch 46 Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren dort. Die neue, 30 Jahre alte Heimleiterin hatte die eisernen Gitterstäbe entfernen lassen und die Situation auch pädagogisch offenbar etwas liberalisiert. Das Heim war immer noch ein Durchgangsheim, also eine Erstaufnahmestation im System der Heime. Es gab aber nicht mehr so viele umherirrende junge Menschen, die Zeiten hatten sich in dieser Hinsicht beruhigt. Die Zahl der Entweichungen sank von 1947 bis zum Juli 1949 von 46 auf nur zwei. Die Heimleiterin teilte die Mädchen in „weiße“, „graue“ und „schwarze Schafe“ ein, also in nur „vorübergehend Gestrauchelte“, die bald wieder entlassen werden, jene, bei denen erst die Beobachtung eine Klärung bringen musste, und die Gefährdeten, deren weiterer Weg in die Feuerbergstraße führte. Noch immer spielten Bekanntschaften zu britischen Soldaten eine Rolle, das Umherirren in „Absteigequartieren und Bahnhofshallen“, Prostitution und kleinere Straftaten. „In ihren Augen stehen Erkenntnisse, die man in ihrem Alter nicht haben sollte“, heißt es weiter zu den biografischen Hintergründen der Mädchen, zu denen verstorbene Eltern und zerrüttete Familien ebenso gehörten wie Misshandlungen durch nahe stehende Personen und sogar Vormünder sowie Suizidversuche.

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Nachdem bereits in den ersten Tagen nach der Kapitulation die britische Militärregierung den Hamburgern die zivile Verwaltung unter ihrer Aufsicht übertragen hatte, erfolgte im September 1945 der erste Schritt zur Demokratisierung des Gemeinwesens. Die Militärregierung wollte einen Ratsausschuss berufen, dessen Zusammensetzung sie vorgab: Die Mitglieder sollten nach einem vorgegebenen Proporz aus dem Senat, Parteien, den Kirchen, den Gewerkschaften, aus Handel, Gewerbe, Landwirtschaft und Grundeigentümerschaft und anderen Berufsgruppen. Hinzu kamen Hausfrauen, Vertreter aus Harburg und Bergedorf und aus dem Kreis der politischen Gefangenen und Verfolgten. 50 Organisationen und Einrichtungen wurden aufgefordert, Vertreter für den Ratsausschuss zu benennen. Der aus 81 Mitgliedern bestehende Ratsausschuss, der schließlich den Namen Bürgerschaft führte, konstituierte sich am 27. Februar 1946 und war das „Vorparlament“, das bis zur ersten Nachkriegswahl der Hamburgischen Bürgerschaft am 13. Oktober 1946 im Amt war.{212} Die Wahl brachte ein deutliches Ergebnis für die SPD, die zusammen mit der KPD und der FDP eine Koalition bildete. Die neu gegründete CDU schnitt zwar als zweitstärkste Partei ab, konnte sich aber nicht auf eine Große Koalition mit der SPD einlassen. Der erste gewählte Nachkriegsbürgermeister war der Sozialdemokrat und ehemalige Oberbürgermeister von Altona, Max Brauer. Er war nach der nationalsozialistischen Machtübernahme in die USA geflohen und stand nun für die Politik in Hamburg wieder zur Verfügung. „Brauer konnte als Emigrant und bis vor kurzem noch amerikanischer Staatsbürger den Engländern mit einem Selbstbewusstsein gegenübertreten, das andere Deutsche damals kaum aufzubringen vermochten.“{213} Der neue Bürgermeister stellte sich als tatkräftig und krisenfest heraus. Er bewältigte die erste große Herausforderung, indem er zusammen mit der britischen Militärverwaltung die Energie- und Lebensmittelversorgung im Kältewinter 1946/47 auf einem Mindestniveau absicherte. In Brauers Senat fand sich auch Eisenbarth als Sozialsenator wieder. Für die Aufgaben der Jugendhilfe wurde ein eigenes Ressort geschaffen, an deren Spitze „die einzige Frau im Senat und erste Senatorin in der Geschichte Hamburgs überhaupt“{214}, Paula Karpinski, berufen wurde. Die damals 49jährige Sozialdemokratin sollte die Jugendbehörde bis zum Dezember 1961, mit einer Unterbrechung zwischen Dezember 1953 und Dezember 1957, leiten.

Der Senat leistete eine enorme Aufbauarbeit, die er am Ende seiner Amtszeit in der Schrift „Drei Jahre Arbeit für den Wiederaufbau der Freien und Hansestadt Hamburg“{215} eindrucksvoll darstellte. Begünstigt wurde die Tätigkeit mit wachsender Verantwortung auch durch den Rückzug der britischen Militärverwaltung und ihrer Funktionsoffiziere zugunsten eines zivilen Gebietskommissars.{216} Der Zusammenschluss der westlichen Besatzungszonen, die Währungsreform von 1948 und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 förderten den Wiederaufbau erheblich.

Die Aufbruchsstimmung ließ die Bewältigung der Vergangenheit schnell in den Hintergrund treten. Die „Entnazifizierung“ war ein zentrales Ziel der Alliierten nach dem Krieg. Verbrecherische Nationalsozialisten sollten aufgespürt, ihre Taten aufgeklärt und bestraft und ihre Übernahme in Ämter in der öffentlichen Verwaltung unterbunden werden. Die Alliierten klagten Kriegsverbrecher, Ärzte und andere maßgebliche und hochrangige Funktionäre des Regimes an, und machten ihnen noch in den unmittelbaren Nachkriegsjahren den Prozess. In Hamburg verfügte der von der britischen Militärverwaltung eingesetzte Senat 1945 zunächst, dass „alle Beamten, Angestellten und Arbeiter zu entlassen seien, die der NSDAP (oder der SA oder SS) vor dem 1.Mai 1933 (das heißt vor der Mitgliedersperre, die bis 1937 galt) beigetreten waren. Ferner war zu entlassen, wer zwar später eingetreten war, aber eine höhere Funktion bekleidet hatte.“{217} Bereits bis zum August 1945 wurden auf dieser Grundlage rund 20% der höheren Beamten und jeweils 6% der anderen Beamten und Angestellten verhaftet oder entlassen. Bis Dezember waren von 48000 Bediensteten der Verwaltung 35000 durch die Militärregierung überprüft und von diesen 8700 entlassen oder verhaftet worden.{218} Aber auch die nicht öffentlich Bediensteten mussten sich in einem Fragebogen zu ihrer Vergangenheit äußern und einer Überprüfung unterziehen. Die Verfahren wurden in den Folgejahren mehrfach geändert. Ab 1947 lag die Verantwortung weitestgehend bei deutschen Entnazifizierungsausschüssen. Die Menge der Fälle und die Berufungsverfahren erwiesen sich als sehr aufwändig. Der kalte Krieg rückte dann schließlich die Westintegration der Bundesrepublik in den Vordergrund, so dass die Verfahren alsbald zugunsten eines Blicks nach vorn abgeschlossen wurden.

Die Verfahren gegen einige Hamburger Funktionäre endeten mit befremdlichen Ergebnissen. Als unbelastet eingeschätzte Juristen aus der Zeit des Nationalsozialismus waren nun Richter, die über Verbrechen aus jener Zeit zu urteilen hatten. Bei den Prozessen gegen Euthanasieärzte trafen diese beiden Eliten des Regimes, Juristen und Ärzte, in unterschiedlichen Rollen aufeinander. Sie hatten aber während des „Dritten Reiches“ beruflich intensiv zusammengearbeitet, etwa als psychiatrische Gutachter bei Gericht.{219} Gutachter und Zeugen waren also oft Kollegen aus der gemeinsamen Vergangenheit. Sie waren vom Regime und seinen Maßnahmen überzeugt und bewerteten diese in der Nachkriegszeit zwar verhaltener, aber immer noch rechtfertigend. Im Prozess gegen die Ärzte und Schwestern in den Hamburger Kinderfachabteilungen kam es zu jahrelangen Untersuchungen, die von engagierten Verfahrensbeteiligten eingefordert wurden. Eine vorschnelle Einstellung des Verfahrens wurde damit verhindert. Im Februar 1949 legte die Staatsanwaltschaft dann eine Anklageschrift gegen 18 an der Euthanasie beteiligte Ärzte und deren Vorgesetzten vor, die Totschlag oder Beihilfe dazu zum Gegenstand hatte. Die Strafkammer entschied im April 1949 dann jedoch, die Hauptverhandlung nicht anzuordnen, weil den Angeschuldigten das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ihres Handelns nicht nachgewiesen werden könne.{220} Man gestand ihnen also zu, Kinder im guten Glauben und rechtmäßig getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhob keine Beschwerde gegen den Beschluss. Spätere Versuche, die Verfahren wieder aufzunehmen, scheiterten ebenfalls. „Die juristische Aufarbeitung der Tötungen an Kindern in Hamburg kann hinsichtlich einer Verurteilung von Beschuldigten als gescheitert erklärt werden. Keiner der Angeklagten wurde verurteilt, geschweige denn in einer Hauptverhandlung vor einem Gericht befragt,“{221} schließt Burlon seine Untersuchung aus dem Jahr 2009 in diesem Punkt ab. Auch im Bereich der Wissenschaft und der ärztlichen Standespolitik wurde die Frage der Euthanasie heruntergespielt oder verschwiegen.

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