Yrsa Sigurdardottir - Das letzte Ritual

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In der Universität von Reykjavik wird die Leiche eines jungen Deutschen gefunden. Der Geschichtsstudent war fasziniert von alten Hexenkulten, und sein Mörder hat ihm ein merkwürdiges Zeichen in die Haut geritzt.
Aber die isländische Polizei glaubt an ein Drogendelikt und verhaftet einen Dealer. Die Eltern des Opfers misstrauen den Ermittlungen: Sie beauftragen die junge Anwältin Dóra Guðmundsdóttir, den Fall noch einmal aufzurollen. Und auf der Suche nach dem wahren Mörder findet Dóra über dunkle Rituale mehr heraus, als ihr lieb ist …

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Eine kurze Einleitung beschrieb Malleus Maleficarum als eines der berüchtigtsten Bücher in der Geschichte der Menschheit. Es wurde erstmals 1486 als Handbuch für Inquisitoren herausgegeben. Diese sollten lernen, Hexen zu erkennen und anzuklagen. Schwarze Magie und verschiedene andere Volksbräuche seien von nun an Gotteslästerung, auf die die Todesstrafe stünde — wer für schuldig befunden würde, solle auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden. Das Buch war in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil ging es darum, den Leuten einzutrichtern, dass Zauberei und Hexen tatsächlich existierten, ihre Existenz aber widernatürlich sei und Hexen vom Teufel besessen seien. Des Weiteren wurde erstmals behauptet, der Glaube an die Existenz von schwarzer Magie sei bereits Gotteslästerung. Der zweite Teil bestand aus einer Aufzählung sensationeller Geschichten über die Machenschaften von Hexen, wobei Sex mit Dämonen am häufigsten vorkam. Im dritten und letzten Teil wurde die Grundlage für Hexenprozesse gelegt. Es wurde betont, Folter sei zur Förderung von Geständnissen erlaubt und jedermann dürfe als Zeuge gegen die Angeklagten aussagen, ungeachtet seines Rufs oder anderer Umstände, die Zeugen normalerweise ungeeignet oder parteiisch machten.

Die Urheber des Textes waren zwei Dominikanermönche, Jakob Sprenger, damaliger Rektor der Universität zu Köln, und Heinrich Kramer, Theologieprofessor der Universität zu Salzburg und offizieller Inquisitor von Tirol. Letzterer wurde als der eigentliche Verfasser des Buches beschrieben. Seit 1476 war er an vielen Hexenprozessen beteiligt. Das Buch war auf Veranlassung von Papst Innozenz VIII. verfasst worden — der Beschreibung nach ein unangenehmer Zeitgenosse. Er hatte den Anstoß zu den Hexenverfolgungen in Europa gegeben, als er am 5. Dezember 1484 eine apostolische Bulle namens »Summis desiderantes affectibus« unterzeichnete und damit den Inquisitoren die Erlaubnis zur Hexenjagd gab. In der Bulle wurde Zauberei mit Gotteslästerung gleichgesetzt.

Der alternde Papst hatte angeblich versucht, seinen eigenen Tod hinauszuzögern, indem er Milch aus Frauenbrüsten trank und sich fremdes Blut zuführen ließ. Das hatte sein Leben jedoch nicht verlängert, sondern lediglich zum Tod von drei zehnjährigen Knaben durch Aderlass geführt.

Das Buch hatte sich dank der Erfindung des Buchdrucks und der großen Bekanntheit seiner Verfasser, beide hoch geschätzte Gelehrte, schnell verbreitet. Katholiken wie Protestanten berie­fen sich in ihrem Kampf gegen die Hexerei darauf. Teile des Hexenhammers wurden in die Rechtsprechung aufgenommen — im Heiligen Römischen Reich, dem heutigen Deutschland, in Österreich, Tschechien, der Schweiz, Ostfrankreich, den Nieder­landen und Teilen Italiens. Dóra zuckte zusammen, als sie sah, dass dieses Buch immer noch regelmäßig herausgegeben wurde.

Sie legte die Ausdrucke beiseite. Das alles war zwar sehr interessant, aber ein sechshundert Jahre altes Buch würde wohl kaum Licht auf den Mord an Harald Guntlieb werfen. Sie schaute auf die Uhr und stellte fest, dass sie nur noch eine Stunde Zeit hatte. Sie heftete die Seiten zusammen, legte sie weg und nahm wieder die Mappe mit den Informationen über Harald zur Hand. Sie schlug das siebte Kapitel über die polizeiliche Ermittlung auf.

Auf den ersten Blick schien es sehr wenig Material zu sein, um die gesamte Ermittlung zu dokumentieren. Vielleicht hatte Matthias nur einen Teil davon in die Hände bekommen, wobei Dóra es einmalig fand, dass er überhaupt ohne einen offiziellen Antrag an das Material gelangt war. Sie überflog den Inhalt; Kopien der Polizeiverhöre, versehen mit Eingangsstempeln von vor zwei Wochen. Hier fühlte sie sich auf heimischem Gebiet. Es war alles in Isländisch. Matthias hatte offenbar versucht, sich durch die Unterlagen zu buchstabieren. Bei fast allen Protokollen hatte er in der rechten oberen Ecke vermerkt, wer jeweils verhört worden war und in welcher Beziehung er zu Harald gestanden hatte. Die meisten Protokolle stammten von Verhören mit Hugi þórisson, der in Untersuchungshaft saß und auf die Anklage wartete. Dóra fand es interessant, dass er von vorneherein als Verdächtiger, aber nie als Zeuge verhört worden war — irgendetwas musste also von Anfang an auf seine Schuld hingedeutet haben. Dadurch war er, im Gegensatz zu einem Zeugen, gesetzlich nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Er konnte im Grunde aussagen, was er wollte, auch wenn ihm das bei der Urteilssprechung nicht unbedingt zugute kommen würde — die Richter waren meistens wenig erfreut, wenn Angeklagte behaupteten, sie seien zum Tatzeitpunkt bei Micky Maus zum Essen eingeladen gewesen oder etwas ähnlich Glaubhaftes.

Dóra wurde langsam klar, wie Matthias an die Unterlagen gekommen war. Der Pflichtverteidiger des Tatverdächtigen hat normalerweise Zugang zu den Ermittlungsberichten der Polizei. Hugi þórissons Rechtsanwalt musste daher über die gesamten Unterlagen verfügt haben. Dóra blätterte schnell durch die Protokolle. Sie suchte ein Verhör, bei dem Hugis Rechtsanwalt zugegen gewesen war, um herauszufinden, um wen es sich handelte. Bei den ersten Verhören war Hugi allein gewesen, aber gegen Ende der Ermittlung hatte er schließlich doch noch den Wunsch nach rechtlichem Beistand geäußert. Ihm war Finnur Bogason zugeteilt worden. Dóra kannte den Pflichtverteidiger und war davon überzeugt, dass er Matthias die Unterlagen gegen angemessene Bezahlung überlassen hatte. Zufrieden mit ihrer Schlussfolgerung, begann sie, die Verhöre durchzulesen.

Die Protokolle waren nicht chronologisch, sondern nach den verhörten Personen sortiert. Einige Zeugen waren nur einmal verhört worden. In dieser Gruppe befanden sich der Hausmeister der Uni, die Putzfrauen, Haralds Vermieterin, der Taxifahrer, der Harald und Hugi an dem schicksalhaften Abend mitgenommen hatte, sowie einige Kommilitonen und Dozenten Haralds. Der Leiter der Historischen Fakultät, der die Leiche gefunden hatte, war zweimal verhört worden, da er beim ersten Mal so erregt war, dass er kein vernünftiges Wort herausbrachte. Dóra bemitleidete den armen Mann; es musste ein schreckliches Erlebnis gewesen sein. Auch beim zweiten Verhör schwang die Panik, die ihn ergriffen hatte, als ihm die Leiche in die Arme gefallen war, in jedem Satz mit.

Als Nächstes kamen diejenigen, die zumindest zeitweise unter Verdacht gestanden hatten. Darunter befand sich natürlich Hugi þórisson, der steif und fest seine Unschuld beteuerte. Dóra überflog die Hauptpunkte in Hugis Verhör. Er sagte aus, Harald an besagtem Abend bei einer Party im Skerjafjörður getroffen zu haben. Sie hätten die Party gemeinsam verlassen und sich später wieder getrennt, da Harald zurück zur Party, Hugi aber in die Stadt habe gehen wollen. Beim ersten Verhör war Hugi kaum darauf eingegangen, wohin die beiden gemeinsam gegangen seien, erwähnte nur nebenbei einen Spaziergang über den Friedhof. Als ihm beim zweiten Verhör klar wurde, dass man ihn wegen Mordes anklagen wollte, sagte er aus, sie seien zu seiner Wohnung in der Hringbraut gefahren, um Drogen zu holen, die Harald ihm abkaufen wollte. Hugi schwor, Harald danach nicht mehr gesehen zu haben, er habe keine Lust mehr gehabt, rauszugehen, und sei zu Hause geblieben. Genaue Zeitangaben konnte er aufgrund von erhöhtem Alkohol- und Drogenkonsum an besagtem Abend nicht machen. Er behauptete, Harald habe zurück zur Party gewollt. Da Hugi mehrmals gefragt wurde, ob er genauere Angaben machen könne, wo er sich gegen ein Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag, den 30. Oktober, aufgehalten habe, wusste Dóra, dass diese Uhrzeit bei der Obduktion als Todeszeit festgestellt worden sein musste. Es wurde darauf herumgeritten, warum Hugi Haralds Augen entfernt und was er mit ihnen gemacht habe. Hugi beteuerte wiederholt, er habe keine Augen entfernt. Er besitze keine Augen, außer seine eigenen. Dóra tat der arme Kerl wirklich leid — vorausgesetzt, er sagte die Wahrheit. Obwohl sie den Fall nur oberflächlich studiert hatte, beschlich sie das Gefühl, ein so instabiler Mensch wie dieser Hugi wäre gar nicht in der Lage, nach der langen Einzelhaft und den strengen Verhören noch zu lügen. Haralds Freunde und Bekannte von der Party im Skerjafjörður standen zunächst auch unter Verdacht, wurden dann aber als Zeugen verhört. Es waren insgesamt zehn Leute, darunter vier der fünf Studenten von der Namensliste, auf die Dóra weiter vorn in der Mappe gestoßen war. Der einzige Name, der fehlte, war der des Medizinstudenten Halldór Kristinsson.

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