Die, die so dachten, hatten natürlich nicht mit den Tricks der Versicherungsunternehmen gerechnet. Die reden sich nämlich erst einmal raus. Zum einen reiche ein landesweiter Erlass zur Schließung nicht aus. Jeder einzelne Betrieb müsse eine Schließungsanordnung erhalten. Als zweites verlangen einige Versicherer, dass der auslösende Krankheitserreger namentlich im Vertrag erwähnt sein müsse.
Wenn also der Betreiber eines Cafés bei Vertragsabschluss der Versicherung gegen Betriebsschließung gewusst hätte, dass drei, fünf, zehn oder zwanzig Jahre später einmal ein Virus namens Corona Covid-19 ausbrechen würde und das im Vertrag vermerkt wäre, dann würde die Versicherung zahlen.
Ach nee doch nicht, nämlich nur dann, wenn die Behörden dem Café-Besitzer speziell die gesetzliche Anordnung auch noch direkt per individuellem Brief zugestellt hätten.
Ich will das nicht weiter behandeln, du kannst dir selbst ein Bild machen. Es ist nur ein Beispiel, wie wir alle bevormundet und abgezockt werden. Ein Beispiel, wie Unternehmen uns mit Kleingedruckten und allgemeinen Geschäftsbedingungen erpressen und über den Tisch ziehen. Das sahen schließlich auch die Richter des Münchner Landgerichts genauso, die die Versicherung im Oktober 2020 zur Zahlung von 10,1 Millionen Euro Schadenersatz an den klagenden Gastwirt verurteilten.
Die Versicherungsbedingungen seien intransparent, sagte Richterin Susanne Laufenberg. Tausende weitere Klagen sind wohl schon eingereicht.
Über 70.000 solcher Versicherungsverträge wurden wohl abgeschlossen und kein Schaden wurde – bis zum Druck dieses Buchs – gezahlt.
Das zeigt wieder einmal, wie die Multis durch Größe und finanzielle Macht Gesetze verbiegen und uns vor Gericht zwingen. Eine perfide Strategie, die gut funktioniert, weil wir gar keine Mittel haben, um uns vor Gericht zu behaupten. Wie auch.
Wir haben ja unterschrieben. Der Gastwirt hat ja den Namen des Virus nicht gekannt. Wenn er jetzt kein Geld mehr verdient und nicht genug Geld hat, um gegen die Versicherung zu klagen, dann ist er doch selber schuld, der Depp.
Aus diesem Grund fordere ich:
Es gelten die deutschen Gesetze. Wenn innerhalb des gesetzlichen Rahmens weitere oder besondere Vereinbarungen getroffen werden sollen, müssen diese auf maximal einer Seite in leicht verständlicher Sprache definiert sein. Hinweise auf Gesetzestexte sind nicht zulässig.
Das kann man doch verlangen oder nicht?
Forderung 2 –
Gewinn muss investiert werden
In der zukünftigen Gesellschaft, die Respekt vor Menschen und Tierwohl und der Umwelt hat, sollte jeder Vermögende, jeder Erbe und jedes Unternehmen einen Teil des jeweiligen Gewinns in grüne und nachhaltige Unternehmen investieren müssen. Dieser sogenannte Innovationsimpuls wird mehr Arbeitsplätze und neue grüne und nachhaltige Produkte sowie Dienstleistungen generieren. Der ineffiziente und zum Teil unfähige Staat wird entlastet, weil Unternehmer entscheiden, in welche Ideen und Teams investiert wird.
Steuern sind so eine leidige Sache. Für Unternehmer. Nicht für dich, denn du bist sowieso entmächtigt. Wenn du Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter oder Rentner bist, dann behält dein Arbeitgeber oder der Staat die Steuern gleich ein. Du bekommst nur den Nettobetrag.
Wenn du schlau und engagiert bist, dann stellst du am Anfang des jeweils nächsten Jahres einen Lohnsteuerjahresausgleich und bekommst ein paar hundert Euro zurück. Das ein schöner Bonus.
Das machen aber nur wenige. Die meisten sind zu faul oder wissen gar nicht, dass es so etwas gibt. Viele denken auch, dass das sehr aufwendig ist und man sich sehr gut auskennen muss. Nun, einfach ist es nicht, aber es gibt Unterstützung für alle.
Die Lohnsteuerhilfe 30ist ein Verein, der dir dabei hilft, Geld vom Staat zurückzubekommen. Dazu musst du nur Vereinsmitglied werden. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge richten sich nach den Bruttoeinnahmen des Vorjahres und beginnen bei 39 Euro pro Jahr.
Der durchschnittliche Bruttojahreslohn in Deutschland liegt bei rund 45.000 Euro. Dafür werden rund 150 Euro Jahresbeitrag fällig. Das lohnt sich aber dennoch in den allermeisten Fällen. Die Erstattung ist in der Regel höher. Niedriger wird sie nur, wenn du keinen Lohnsteuerjahresausgleich beantragst. Selber schuld.
Ganz anders ist das natürlich, wenn du Unternehmer oder Selbstständiger bist. Dann zieht dir niemand etwas ab. Dann meldest du dem Finanzamt im Folgejahr, was du eingenommen hast und was du ausgegeben hast. Das erfolgt bei Selbstständigen per sogenannter Einnahmen-Überschuss-Rechnung. So würde beispielsweise ein Personal-Trainer seine Einnahmen addieren und davon seine Kosten abziehen.
Zu den Kosten gehört vielleicht die Untermiete in einem Fitnessstudio, die Anfahrt zum Studio, Arbeitskleidung, Weiterbildungskosten und gewisse Pauschalen. Das wird von den Einnahmen abgezogen und die verbleibende Differenz ist der Gewinn.
Steuern zahlen
Darauf müssen Steuern gezahlt werden. Es besteht natürlich eine gewisse Bandbreite, diesen Betrag zu steuern. Das ist insofern wichtig, da der Steuersatz in Deutschland nicht immer der gleiche ist. Er ist progressiv. Je mehr man verdient, desto mehr Steuern sind zu zahlen.
Bei einem Einkommen von 30.000 Euro in 2020 würde man ca. 17 % Einkommensteuer zahlen müssen. Bei 44.000 Euro schon für alles über 40.000 Euro 21 %.
Es ist also besser gewisse Schwellwerte nicht zu überschreiten. Ein Selbstständiger kann das, bis zu einem gewissen Maße steuern. Das ist ein Vorteil. Es gibt ein paar Möglichkeiten, die Steuerlast und den Zeitpunkt, an dem man zahlen muss, zu beeinflussen. Aber es geht noch besser – sehr viel besser!
Unternehmen erstellen nämlich keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sondern eine Bilanz. Damit sind dem Schummeln und dem Betrug alle Türen und Tore geöffnet. Ich erkläre kurz den Unterschied zwischen den beiden Berechnungsarten, ohne gleich ein Steuerseminar zu veranstalten.
Es ist leider wichtig diesen Unterschied zu kennen, damit du verstehen kannst, wie es großen Unternehmen gelingt keine oder nur ganz wenig Steuern zu zahlen, obwohl sie Millionen an Gewinnen erwirtschaften.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird mit dem Geld, das in der Kasse oder auf dem Bankkonto eingegangen ist, gerechnet. Wenn also jeweils am 31. Dezember des Jahres 10.000 Euro eingegangen sind, dann sind die Einnahmen 10.000 Euro. So einfach ist das. Wenn Geld von einem Personal-Training im Januar eingeht, dann zählt das als Einnahme des nächsten Jahres.
Das Gleiche gilt für bezahlte Rechnungen. Wenn die Rechnung bis zum 31. Dezember bezahlt wurde, dann ist es eine Ausgabe, die abgezogen werden darf. Die Differenz ergibt das zu versteuernde Einkommen. Hier kannst du schon sehen, warum es sinnvoll ist ein paar Rechnungen bis Jahresende zu bezahlen und sich ein paar Leistungen erst im Januar bezahlen zu lassen.
Die Bilanz
Anders bei einer Bilanz. In einer Bilanz werden das Vermögen und die aktuellen Zu- und Abflüsse und die noch offenen Zu- und Abflüsse verbucht. Rechnungen, die nicht bezahlt sind, aber das Jahr betreffen, welches am 31. Dezember abgelaufen ist, werden als Ausgaben des letzten Jahres gewertet, auch wenn sie nicht bezahlt sind. Gleiches gilt für Rechnungen gegenüber Kunden. Wenn die Leistung in dem alten Jahr erbracht wurde, dann zählt dieser Umsatz zu den zu versteuernden Einnahmen des alten Jahres, auch wenn das Geld noch nicht geflossen ist.
Das ist noch kein großer Vorteil, eher ein Nachteil. Spannend wird es erst, wenn man tiefer in die Trickkiste greift.
So darf man nämlich zum Beispiel Risiken abgrenzen und zurückstellen. Nehmen wir einmal eine große Versicherung. Die, die die Betriebsunterbrechung des Gastronomen nicht zahlen will, weil das Coronavirus nicht namentlich in der Police genannt war.
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