Niedergelassene Ärzte können sich auch für das Sachleistungsprinzip in Form der Direktabrechnung mit Medicare ( bulk-billing ) entscheiden. Wenn sie dies tun, wird den Patienten der Zuzahlungsanteil erlassen. Fachärzte erhalten von Medicare dann 85 Prozent ihrer Kosten erstattet. Nachdem die Teilnahmequote der Hausärzte zwischenzeitlich deutlich gesunken war und die australische Regierung dies als problematisch für die hausärztliche Versorgung betrachtete, bekommen Hausärzte hingegen seit 2003 ein ungekürztes Honorar.
Auch Arzneimittel gehören zum Leistungsumfang des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Arzneimittelversorgung wird durch das sog. Pharmaceutical Benefits Scheme oder PBS organisiert. Unter anderem umfasst dieses eine regelmäßig überprüfte und aktualisierte Positivliste. Beim Kauf von Medikamenten fällt eine Zuzahlung an; diese betrug im Jahr 2016 im Regelfall 25 US-Dollar je Arzneimittel. Für Personen mit niedrigem Einkommen gibt es Nachlässe; sie zahlen nur 4 US-Dollar je Medikament. Um auch andere Patienten vor finanzieller Überforderung zu schützen, gibt es zudem eine Obergrenze für die in einem Jahr insgesamt zu entrichtenden Arzneimittelzuzahlungen in der Höhe von 958 US-Dollar, nach deren Überschreiten weitere Selbstbeteiligungen deutlich niedriger ausfallen.
Im Falle krankheitsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz wird frühestens ab dem 8. Krankheitstag ein steuerfinanziertes staatliches Krankengeld gezahlt. Voraussetzung der Inanspruchnahme ist allerdings eine Bedürftigkeitsprüfung.
In den letzten Jahren ist der Leistungsumfang des öffentlichen Gesundheitsdienstes deutlich ausgeweitet worden. So werden mittlerweile z.B. auch die Kosten häuslicher Krankenpflege und psychotherapeutischer Behandlung übernommen. Dennoch bleibt der Leistungsumfang deutlich hinter dem der deutschen GKV zurück. So werden die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung und für Zahnersatz i.d.R. nicht getragen (Ausnahmen greifen für chronisch Kranke und Kinder); gleiches gilt für die Kosten vieler Heilmittel, für Physiotherapie, Seh- und Hörhilfen sowie für Prothesen. In einigen Fällen sind Ausnahmeregelungen für chronisch Kranke vorgesehen.
Organisation der Versorgung
In der hausärztlichen Versorgung haben Australier die freie Wahl zwischen den im staatlichen System zugelassenen Haus- und Fachärzten. Die mehrheitlich in eigener Praxis arbeitenden Hausärzte fungieren als Gatekeeper: Die Kosten der ambulanten fachärztlichen Behandlung werden von Medicare nur übernommen, wenn diese auf der Basis einer Überweisung durch den Hausarzt erfolgt ist. Die Bundesregierung fördert den Zusammenschluss von Hausärzten in lokalen Versorgungsnetzen und unterstützt die Hausärzte zudem finanziell, wenn sie z.B. Qualitätssicherung betreiben oder Präventionsleistungen anbieten. Rund 8 Prozent aller Hausärzte arbeiteten 2012 als Angestellte in gewinnorientierten Gesundheitseinrichtungen. Die meisten niedergelassenen Fachärzte bieten auch private Sprechzeiten an.
In der stationären Versorgung werden rd. zwei Drittel aller Krankenhausbetten von öffentlichen bundesstaatlichen Trägern und ein Drittel von privaten Trägern bereitgestellt. Patienten können zwischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern frei wählen. Letztere konzentrieren sich häufig auf chirurgische und hochtechnisierte Leistungen. Mit 3,8 Krankenhausbetten (gesamt) je 1.000 Einwohner gibt es in Australien 2017 etwas weniger Betten als im Durchschnitt aller OECD-Staaten (4,7 Betten). Alle Krankenhäuser sind für die ambulante fachärztliche Versorgung geöffnet.
Der Versorgungsgrad mit Ärzten liegt in Australien mit 3,6 Ärzten pro 1.000 Einwohner sehr nah am Durchschnitt der OECD-Länder (2017). Mit 11,3 Pflegekräften auf 1.000 Einwohner ist Australien ferner durch eine deutlich überdurchschnittliche Ausstattung mit Pflegekräften gekennzeichnet – der OECD-Durchschnitt liegt hier bei 8,8.
Zuständige Behörden im Internet
Department of Health and Ageing: www.health.gov.au
Medicare Australia: www.servicesaustralia.gov.au
Vertiefende Literatur
Glover, L. 2017: The Australian Health Care System, in: Mossialos, E. et al.: International Profiles of Health Care Systems. Commonwealth Fund. Washington, 11–19.
OECD 2015a: Health Policy Overview. Health Policy in Australia ( http://www.oecd.org/australia/Health-Policy-in-Australia-December-2015.pdf).
Grundstruktur
Neuseeland verfügt über einen öffentlichen Gesundheitsdienst, der seit dem Jahr 2001 dezentralisiert ist und von 20 Distrikt-Gesundheitsbehörden ( District Health Boards bzw. DHBs) organisiert wird. Die DHBs sind für die Gesundheitsversorgung und -finanzierung in ihrem Einzugsbereich zuständig. Ihre Führungsgremien werden mehrheitlich demokratisch gewählt; außerdem sind Repräsentanten der Zentralregierung vertreten. Die Zentralregierung ist weiterhin für die Rahmenbedingungen der Gesundheitspolitik und die Finanzierung des Systems verantwortlich. Die DHBs müssen der Zentralregierung Jahrespläne vorlegen, die nachweisen, welche Gesundheitsleistungen in ihrer Region zur Verfügung gestellt und finanziert werden müssen.
Finanzierung
Das Gesundheitswesen Neuseelands wird dominant aus Steuermitteln des Zentralstaats finanziert. Von den gesamten Gesundheitsausgaben werden knapp 78 Prozent von der öffentlichen Hand, überwiegend dem Zentralstaat, und 5 Prozent über private Krankenversicherungen sowie 14 Prozent von den privaten Haushalten getragen. In Bezug auf den Anteil der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit an den gesamten Gesundheitsausgaben liegt Neuseeland damit immer noch über dem Durchschnitt aller OECD-Länder (73 Prozent); wobei der Anteil der öffentlichen Finanzierung in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist. Wie in Australien liegt auch in Neuseeland der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt etwas über dem Durchschnitt aller OECD-Staaten: Bezogen auf das Jahr 2017 waren es 9,2 Prozent. 2017 betrugen die kaufkraftbereinigten Gesundheitsausgaben pro Kopf 3.742 US-Dollar und waren damit im OECD-Vergleich leicht unterdurchschnittlich. Betrachtet man die Entwicklung dieses Indikators im Zeitraum zwischen 2007 und 2017, so zeigt sich eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 4 Prozent, die etwas über dem Schnitt aller OECD-Staaten liegt.
Die Bedeutung der privaten (Zusatz-)Versicherung hat in Neuseeland in den letzten Jahren zugenommen. Aktuell verfügt rund ein Drittel der neuseeländischen Bevölkerung über eine solche Police. Sie wird hauptsächlich für den Ausgleich der Zuzahlungen eingesetzt bzw. um private Leistungserbringung im stationären und ambulanten Sektor sowie einen schnelleren Zugang zu elektiven Eingriffen zu ermöglichen.
Der aus Steuermitteln zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird jährlich vom Parlament festgesetzt. Die DHBs erhalten Zuweisungen von der Zentralregierung, die sich u.a. an der jeweiligen Einwohnerzahl und an der Altersstruktur der Region orientieren. Im Jahr 2011 gingen rund 80 Prozent der gesamten Ausgaben für Gesundheit der Zentralregierung an die DHBs; die restlichen 20 Prozent wurden für die eigene Verwaltung und Leistungserbringer ausgegeben.
Leistungen
Die Leistungen des neuseeländischen Gesundheitsdiensts folgen grundsätzlich dem Sachleistungsprinzip. Der Leistungskatalog umfasst die Primärversorgung, die ambulant fachärztliche Versorgung sowie stationäre Leistungen; auch Arzneimittel werden grundsätzlich bereitgestellt.
Krankenhausbehandlung wird vom öffentlichen Gesundheitsdienst Neuseelands kostenlos gewährt; gleiches gilt für die dort verabreichten Arzneimittel. Die Kosten der Behandlung durch niedergelassene Ärzte werden hingegen i.d.R. nicht vollständig vom öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen, sondern müssen zu einem Teil privat getragen werden. Hierfür fallen Kosten je Besuch in Höhe zwischen 9 und 30 Euro an. Eine Ausnahme gilt für Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren.
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