einschließlich Umweltrecht des Bergbaus
Kommentar
Erläutert von
Reinhart PiensRechtsanwalt, Essen
Dr. jur. Hans-Wolfgang SchulteRechtsanwalt, Mülheim a.d. Ruhr Honorarprofessor für Bergrecht an der Technischen Universität Berlin
Dr. jur. Stephan Graf Vitzthum †Rechtsanwalt, Aachen Honorarprofessor für Bergrecht an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen
3., erweiterte und überarbeitete Auflage
Verlag W. Kohlhammer
3. Auflage 2020
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-030055-2
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Das Bergrecht ist in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber, insbesondere wegen neuer technischer und politischer Entwicklungen, mehrmals weiterentwickelt worden. Ebenso hat der Einfluss des Umwelt- und Planungsrechts auf bergbauliche Vorhaben weiter zugenommen. Zudem haben sich Literatur und Rechtsprechung vermehrt mit bergrechtlichen Themen befasst. Nicht zuletzt wirkt auch das Ende des Steinkohlenbergbaus in Deutschland auf das Bergrecht ein.
Diese Entwicklungen werden in der erweiterten und überarbeiteten 3. Auflage nachvollzogen. Schwerpunkte sind:
– die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben,
– Steuerung von Bergbauvorhaben in Raumordnung und Planung über- und untertage,
– Stellung des Grundeigentümers in bergrechtlichen Verfahren und bei Bergschäden,
– Wasser-, Immissions-, Naturschutz- und Abfallrecht des Bergbaus,
– Rechtsfragen bei Stilllegung von Bergbaubetrieben und der Vorbereitung von Nachfolgenutzungen,
– Berechtsamswesen und Untertagespeicher,
– Besonderheiten des ehemaligen DDR-Bergrechts.
Reinhart Piens, Rechtsanwalt in Essen; Dr. Hans-Wolfgang Schulte, Rechtsanwalt in Mülheim a. d. Ruhr und Honorarprofessor für Bergrecht an der Technischen Universität Berlin. Dr. Stephan Graf Vitzthum (verst.) war Honorarprofessor der Rhein.-Westf. Techn. Hochschule Aachen.
Den Eigenheiten des Bergbaus folgend, hat das Bundesberggesetz für alle Bergbauzweige ein konzentriertes Rechtssystem geschaffen. Es begleitet alle bergbaulichen Betriebe von der ersten Erkundung einer Lagerstätte über die Abbauphase bis zur Stilllegung und dem geordneten Abschluss des Bergwerksbetriebes und der Bewältigung der Umweltfolgen.
Seit Ende des Jahres 2018 ist die Steinkohlenförderung in Deutschland beendet und damit ein langjähriger Pfeiler der Energiegewinnung und des Bergrechts in der Bundesrepublik. Es endete ein Industriezweig, der fast zwei Jahrhunderte die deutsche Wirtschaft wesentlich mitgeprägt und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten hat.
Das Bundesberggesetz wird durch das Ende der Steinkohlenförderung aber nicht gegenstandslos oder unmodern. Es bleibt für die vielen anderen Bereiche, in denen Bodenschätze und Rohstoffe aufgesucht und gewonnen werden, weiterhin hochaktuell. Die gesetzliche Begleitung und Regelung der Versorgung der industriegeprägten deutschen Wirtschaft mit heimischen Rohstoffen wird auch künftig ein notwendiges und wesentliches Ziel des Bundesberggesetzes bleiben.
Im Bereich des stillgelegten Bergbaus hat das Bundesberggesetz schon bisher nachbergbauliche Pflichten der Bergbauunternehmer und Befugnisse der Bergbehörden gesetzlich sichergestellt. Durch die endgültige Einstellung der Steinkohlenförderung bleiben auch diese Aufgaben aktuell und werden zu einem weiteren Schwerpunkt in der rechtlichen Praxis werden.
Zusätzlich zu diesen hergebrachten Anforderungen musste das Bundesberggesetz in den vergangenen Jahren seit Erscheinen der 2. Auflage dieses Kommentars neue Regelungsfelder in den Blick nehmen. Das Europäische Recht verlangte mehrere Umsetzungen in das deutsche Recht, was sich in zahlreichen Änderungen des Bundesberggesetzes – z. B. §§ 5a, 52, 57a, 57c, 57d, 69, 76, 133 und 171a – niederschlug. Auch mussten Regelungen zur Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten in das Bergrecht aufgenommen werden. Schließlich musste in der Kommentierung die weitere erhebliche Entwicklung des mit bergbaulichen Vorhaben eng verzahnten Umweltrechts, insbesondere im Naturschutz- und Wasserrecht, aber auch im UVP- und Abfallrecht behandelt werden. Wegen des wachsenden Einflusses des Umweltrechts auf bergbauliche Maßnahmen schien es uns folgerichtig, den Titel des Kommentars um die Wörter „einschließlich Umweltrecht des Bergbaus“ zu ergänzen.
Besonders bedanken möchten wir uns bei Herrn Stefan Bahnert, der als Lektor des Kohlhammer-Verlages die neue Auflage engagiert und sachkundig begleitet hat.
Essen/Mülheim a.d. Ruhr, im April 2020
Reinhart Piens, Hans-Wolfgang Schulte
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Erster Teil Einleitende Bestimmungen
§ 1Zweck des Gesetzes
§ 2Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
§ 3Bergfreie und grundeigene Bodenschätze
§ 4Begriffsbestimmungen
§ 5Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 5aÖffentliche Bekanntgabe
Zweiter Teil Bergbauberechtigungen
Erstes Kapitel Bergfreie Bodenschätze
Erster Abschnitt Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum
§ 6Grundsatz
§ 7Erlaubnis
§ 8Bewilligung
§ 9Bergwerkseigentum
§ 10Antrag
§ 11Versagung der Erlaubnis
§ 12Versagung der Bewilligung
§ 13Versagung der Verleihung von Bergwerkseigentum
§ 14Vorrang
§ 15Beteiligung anderer Behörden
§ 16Form, Inhalt und Nebenbestimmungen
§ 17Entstehung des Bergwerkseigentums
§ 18Widerruf
§ 19Aufhebung der Erlaubnis und Bewilligung
§ 20Aufhebung von Bergwerkseigentum
§ 21Beteiligung an der Aufsuchung
§ 22Übertragung und Übergang der Erlaubnis und Bewilligung
§ 23Veräußerung von Bergwerkseigentum
Zweiter Abschnitt Vereinigung, Teilung und Austausch von Bergwerkseigentum
§ 24Zulässigkeit der Vereinigung
§ 25Voraussetzungen der Vereinigung
§ 26Genehmigung der Vereinigung, Berechtsamsurkunde
§ 27Wirkung der Vereinigung
§ 28Teilung
§ 29Austausch
Dritter Abschnitt Feldes- und Förderabgabe
§ 30Feldesabgabe
§ 31Förderabgabe
§ 32Feststellung, Erhebung und Änderung der Feldes- und Förderabgabe
Vierter Abschnitt Fundanzeige
§ 33Anzeige und Entschädigung
Zweites Kapitel Grundeigene Bodenschätze
§ 34Inhalt der Befugnis zur Aufsuchung und Gewinnung grundeigener Bodenschätze
Drittes Kapitel Zulegung
§ 35Voraussetzungen
§ 36Verfahren
§ 37Entschädigung
§ 38Inhalt der Zulegung, Aufhebung, Förderabgabe
Dritter Teil Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften über die Aufsuchung und Gewinnung
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