Werner Renz - Fritz Bauer und das Versagen der Justiz

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Fritz Bauer und das Versagen der Justiz: краткое содержание, описание и аннотация

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Von der 'Tragödie' der bundesdeutschen Verfahren gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher schreibt Fritz Bauer im März 1966 in einem Brief an seinen Freund Thomas Harlan. Bauer blickte voller Resignation und Bitterkeit insbesondere auf zwei Prozesse zurück, die vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt worden waren. Da war zum einen der Auschwitz-Prozess, mit dem Bauer gemeinhin in einem Atemzug genannt wird. Da war zum anderen das skandalöse Urteil im Verfahren gegen die beiden Mitarbeiter Adolf Eichmanns, Hermann Krumey und Otto Hunsche, die im Sommer 1944 zusammen mit dem 'Spediteur des Todes' 438.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz deportiert hatten.
Warum sprach Bauer im Rückblick auf die NS-Prozesse von ihrer 'Tragödie'? Hatten die Verfahren nicht geleistet, worum es Bauer in den Prozessen gegen Nazi-Verbrecher vorrangig und erklärtermaßen ging?
Heute noch stehen Angehörige des Auschwitz-Personals vor Gericht. Die späten Prozesse gegen Greise sind ein untrügliches Zeichen für das Versagen der deutschen Strafjustiz bei der rechtlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit.
Werner Renz legt hier Bauers Vorstellungen vom Sinn und Zweck der NS-Prozesse dar und analysiert die Vorgeschichte und Verlauf des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963–1965).

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In Strafverfahren gegen NS-Täter ging es Bauer erklärtermaßen nicht um Tatsühne und Schuldvergeltung.6 Zweck der Strafprozesse war vielmehr, Lernprozesse bei den Deutschen anzustoßen, der Selbstaufklärung zu dienen, den Deutschen einen »historischen, rechtlichen und moralischen Unterricht«7 zu erteilen. Die Verfahren sollten auf die vom Nazismus infizierten Deutschen einwirken, gegen totalitäre Anfechtungen immunisieren, für den Kampf um die Menschenrechte sensibilisieren, Zivilcourage lehren. Im Glauben an die Erziehbarkeit des Menschen (Bauer stand ganz und gar in der Tradition von Lessing und Schiller), in der Hoffnung auf Ein- und Umkehr der Deutschen, hatten die Prozesse – selbstverständlich streng nach Recht und Gesetz, aber auch öffentlichkeits- und medienwirksam durchgeführt – den Deutschen »Schule«8 und »Unterrichtsstunde«9 zu sein. Notwendige »Lehren«10 hatten die Deutschen zu ziehen, sollte dem (west-)deutschen Volk, dem die Sieger (und Befreier) eine noch instabile Demokratie beschert hatten, eine Zukunft in Freiheit und Frieden beschieden sein. Bauers Vorhaben gründete sowohl auf seiner schonungslosen Analyse des Naziregimes und dessen in der Bundesrepublik sich wiederfindenden Anhängerschaft als auch auf der ihn quälenden Sorge um Deutschlands Gegenwart und Zukunft.

Bauers Diagnose

Nach Bauers tiefster Überzeugung gab es »in Deutschland nicht nur den Nazi Hitler und nicht nur den Nazi Himmler. Es gab Hunderttausende, Millionen anderer, die das, was geschehen ist, nicht nur durchgeführt haben, weil es befohlen, sondern weil es ihre eigene Weltanschauung war, zu der sie sich aus freien Stücken bekannt haben. Und die Mehrzahl der SS war nicht bei der SS, weil sie gezwungen war, sondern sie war bei der SS, und sie war bei der Wachmannschaft im Lager Auschwitz und in Treblinka und Ma[j]danek, und die Gestapo war in aller Regel bei den Einsatztruppen [sic], weil die Leute ihren eigenen Nationalsozialismus verwirklichten.«11 Die Deutschen waren für Bauer mithin kein verführtes und irregeleitetes, kein verantwortungsfreies und entschuldigtes Volk. Ihm zufolge war der Nazismus »eine Bewegung im deutschen Volke«12 gewesen, möglich geworden durch Obrigkeitsdenken, Untertanengesinnung, Jasagertum, Kasernenhofmentalität, Gesetzesfrömmigkeit, Staatsvergottung und Machtverherrlichung. Die in den NS-Verbrechen zum Ausdruck gekommenen Einstellungen, Denkweisen und Geistesverfassungen, für Bauer die unbedingt auszureißenden »Wurzeln« des Nationalsozialismus, reichten weit in die Geschichte zurück. Moral und Humanität, Freiheit und Autonomie, Selbstverantwortung und Gewissen waren den Deutschen, die nach Bauer einen verhängnisvollen Sonderweg eingeschlagen hatten, abhanden gekommen. Nicht der Mensch als Ebenbild Gottes – so der bibelfeste Justizjurist – stand im Fokus des Handelns der Deutschen, sondern die seelenlose Sache. Nicht die Menschenwürde war handlungsleitend, Sachanbetung13 bestimmte vielmehr ihr Tun und Lassen. Toleranz, Zivilcourage, Widerständigkeit, Grundrechtssensibilität, Mitmenschlichkeit, Solidarität, Mitleid, Brüderlichkeit und Nächstenliebe galt es sich anzueignen, zu erlernen. Aus seiner Deutung des Nazismus und der konstatierten, aus geteilten Überzeugungen sich konstituierenden Gefolgschaftstreue der Volksgenossen schloss Bauer, die Deutschen seien in strafrechtlicher und tatsächlicher Hinsicht alles andere als ein Volk von Gehilfen gewesen.

Die in NS-Prozessen häufig thematisierte Frage, ob bei den Angeklagten Täterschaft oder Teilnahme vorliege, war nach den Ergebnissen von Bauers Ursachenforschung eindeutig zu beantworten. Die Tatbeteiligten in den Konzentrations- und Vernichtungslagern und die Angehörigen der Einsatzgruppen waren ihm zufolge allesamt eifrige, gläubige Nazis gewesen, hatten sich Hitlers Überzeugungen zu eigen gemacht, den Mord an den europäischen Juden als eigene Tat gewollt, ließen sich mithin strafrechtlich durchweg als Mittäter qualifizieren.14

Bauer entwickelte eine eigene Völkermord-Tätertypologie, die er in mehreren Texten darlegte. Insgesamt fünf Tätertypen machte er aus: Neben den »Fanatikern« und »Gläubigen«, die die Ideologeme der verbrecherischen Staatsführung teilten, unterschied er die »Formalisten« und »Blindgehorsamen«, für die Gesetz Gesetz sowie Befehl Befehl seien, ungeachtet der Frage, ob nicht durch die befohlene Tatausführung übergesetzliche Normen verletzt, menschenrechtswidrige Handlungen ausgeführt, gesetzliches Unrecht praktiziert werden. Weiter führte Bauer als dritte Gruppe die »Nutznießer« und »Opportunisten« an, denen Ideologie und Weltanschauung gleichgültig, das persönliche Fortkommen und die berufliche Karriere hingegen vorrangig seien. Personen, die einer dieser drei Gruppen zuzuordnen waren, erachtete Bauer als Täter bzw. Mittäter. Hinsichtlich der Gruppe der »missbrauchten Werkzeuge«, die unter Befehlszwang und in Befehlsnot handelten, und der fünften Gruppe, der »Mitläufer« und »Zuschauer«, legte Bauer weniger strenge Maßstäbe an. Die befehlsabhängigen Handlanger, die bloßen Instrumente der verbrecherischen Politik, qualifizierte er als Tatbeteiligte, bei denen Milderungsgründe ins Feld zu führen waren. Die Mitglieder der fünften Gruppe waren Bauer zufolge mehr als 15 Jahre nach der Tat strafrechtlich nicht mehr zu belangen.15

NS-Prozesse und ihre Lehren

Über Sinn und Zweck der NS-Prozesse äußerte sich Bauer häufig. In wiederholten Anläufen machte er angesichts der Abwehrhaltung vieler Deutscher den offensichtlich dringlichen Versuch, die Westdeutschen von der politisch-moralischen Bedeutung und dem sozialpädagogischen Nutzen der Verfahren zu überzeugen. Die Notwendigkeit, einer geschichtsvergessenen und vergangenheitsimmunen Öffentlichkeit die Wichtigkeit der unpopulären Prozesse erklären zu müssen, war Bauer schmerzlich bewusst. So meinte er zum Beispiel: »Wenn die Prozesse einen Sinn haben, so ist es die unumgängliche Erkenntnis, daß Anpassung an einen Unrechtsstaat Unrecht ist. Wenn der Staat kriminell ist, weil er die Menschen- und Freiheitsrechte, die Gewissensfreiheit, das Recht auf eigenen Glauben, auf eigene Nation und Rasse, das Recht auf eigenes Leben systematisch verletzt, ist Mitmachen kriminell.«16 Und mit Blick auf sein Anliegen, Recht und Pflicht zum Widerstand zu legitimieren: »Unsere Strafprozesse gegen NS-Täter beruhen ausnahmslos auf der Annahme einer […] Pflicht zum Ungehorsam. Dies ist der Beitrag dieser Prozesse zur Bewältigung des Unrechtsstaates in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Diese pädagogische Aufgabe wird gern übersehen.«17

Als der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess bereits vier Monate andauerte, schrieb Bauer: »Die Prozesse sind als das Bekenntnis einer neuen Generation […] zu Wert und Würde eines jeden Menschen gedacht.«18 Dabei wusste er freilich allzu gut, dass die »bittere Medizin«19, die »bittere Arznei«20, die die Schwurgerichtsverfahren gegen NS-Verbrecher bedeuteten, von den Wohlstandsbundesbürgern nur widerstrebend eingenommen werden würde. »›Bewältigung unserer Vergangenheit‹ heißt Gerichtstag halten über uns selbst, Gerichtstag über die gefährlichen Faktoren in unserer Geschichte, nicht zuletzt alles, was hier inhuman war, woraus sich zugleich ein Bekenntnis zu wahrhaft menschlichen Werten in Vergangenheit und Gegenwart ergibt, wo immer sie gelehrt und verwirklicht wurden und werden. Ich sehe darin nicht […] eine Beschmutzung des eigenen Nestes; ich möchte annehmen, das Nest werde dadurch gesäubert.«21

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