Er unterscheidet ferner zwischen Urteilen a priori und a posteriori. A priori sind Urteile, für deren Beurteilung nicht auf Erfahrungen zurückgegriffen werden muss. Also Dinge, die man einfach weiß, weil man sie weiß. A posteriori sind Urteile, zu deren Begründung explizit Erfahrungen verwendet werden müssen. Also Dinge, die sich belegen lassen, wenn wir etwas beobachten oder ausprobieren.
Demzufolge gelten folgende Zusammenhänge: Analytische Urteile sind immer a priori, weil die Beurteilungskriterien dieser Urteile bereits immanent vorliegen und nicht erst nachträglich anhand einer Beweisführung – zum Beispiel experimentell – ermittelt werden müssen. Daraus folgt zwingend: Es kann keine analytischen Urteile a posteriori geben (denn für die braucht es ja Beweise). Hingegen ist die Mehrheit aller synthetischen Urteile zwingend a posteriori. Denn sie werden ja meist anhand von Erfahrungen (z. B. durch Experimente) belegt. Bei einem Experiment handelt es sich um nichts anderes als um die Bestätigung oder das Verwerfen einer zuvor aufgestellten Hypothese anhand von konkreten Erfahrungen.
Strittig ist die Frage, ob es auch synthetische Urteile a priori geben kann. Das wären Aussagen, die nicht allein aufgrund von logischen Gesetzen oder Sprachdefinitionen (weißer Schimmel) beurteilt werden können. »Andererseits darf aber auch Erfahrung zu ihrer Begründung oder Ablehnung nicht ausreichen, weil sie schlechthin allgemeingültig und notwendig zu sein beanspruchen.« [3, S. 24] Kant sah die Existenz solcher Urteile, die nicht nur einen Begriff analytisch zergliedern und näher bestimmen, sondern unsere Erkenntnisse wirklich erweitern, als bewiesen an.
Was kompliziert klingt, ist praktisch eine wichtige Frage. Wenn synthetische Urteile a priori nicht möglich wären, dann gäbe es eine einfache Zweiteilung. Über die Wirklichkeit können wir dann nur etwas aus der Erfahrung wissen, also letztlich mit empirischen Methoden (z. B. Experimente). Alles andere (z. B. freies Nachdenken oder Philosophieren) wäre dann nichts anderes als das Reproduzieren von Regeln und Implikationen, die vorher schon von uns selbst angelegt waren. Es wäre also in gewisser Weise ein formales Kreisen um sich selber. Erkenntnis der Wirklichkeit wäre über diesen Weg nicht möglich.
Kant vertrat eine andere Meinung. Nehmen wir uns noch einen Augenblick Zeit, um seine Argumentation besser zu verstehen. Sie kommt – reichlich verdichtetet – in folgendem Satz zum Ausdruck: »[…] auf solche Weise sind synthetische Urteile a priori möglich, wenn wir […] sagen: die Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung überhaupt sind zugleich Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstände der Erfahrung, und haben darum objektive Gültigkeit in einem synthetischen Urteile a priori.« [2, S. 197]
Wie bitte? Kant sagt mit diesem Satz, dass es Bedingungen gibt, die uns überhaupt erst die Möglichkeit verschaffen, eine Erfahrung zu machen. Sie sind aber gleichzeitig auch Bedingungen der Gegenstände, die wir durch Erfahrung erkennen können. Es handelt sich um Bedingungen, die allgemein und notwendig sind, nicht aber aus der Erfahrung stammen. Es geht somit um die Form, in der uns Gegenstände gegeben werden. Gegeben werden uns Gegenstände durch unsere Sinnesorgane. Demnach gibt es eine Wahrnehmung von Gegenständen, bevor das Denken einsetzt und diesem Gegenstand einen Begriff zuordnet. Kant spricht davon, dass unsere Sinne durch Gegenstände affiziert werden können und uns diese Gegenstände dann in der Form gegeben werden, die Kant Anschauung nennt. Anschauung ist die Art, wie uns Gegenstände durch unsere Sinneswahrnehmungen unmittelbar gegeben werden können. Der Begriff »Gegeben-Werden« soll zum Ausdruck bringen, dass es sich um einen spontanen passiven Vorgang handelt. Er läuft also automatisch und unbewusst ab. Es muss nicht aktiv – zum Beispiel durch gedankliche Verarbeitung – etwas getan werden. Kant sagt es so: »[…] vermittelst der Sinnlichkeit also werden uns Gegenstände gegeben , und sie allein liefert uns Anschauungen ; durch den Verstand aber werden sie gedacht , und von ihm entspringen Begriffe.« [2, S. 33]
Nach Kant sind der Raum und die Zeit reine Formen der Anschauung. Damit ist gemeint, dass diese uns über die Sinne gegebenen Kategorien als Eigenschaften auch für die Gegenstände objektive Gültigkeit haben – unabhängig von unserer Wahrnehmung und unserem Bewusstsein.
Aufbauend auf diesem Grundgedanken untersuchte Kant, wie unser Verstand funktioniert, wenn er die sinnliche Wahrnehmung eines Gegenstandes weiterverarbeitet. Elementar für diesen Verarbeitungsprozess sind Urteile, mit denen irgendetwas über den Gegenstand ausgesagt wird. Eine Systematik der Form dieser Urteile legte Kant in einer Tafel dar, in der er aus reinen Urteilsformen eine Liste reiner Verstandesbegriffe (Kategorien) ableitete. Die Tafel gilt nicht als vollständig und muss heute zum Teil in ihren Zuordnungen revidiert werden. Wichtig ist aber der Grundgedanke: Nach Kant gibt es Funktionskategorien unseres Verstandes, die für uns die Vorstellung einer objektiven Außenwelt konstituieren, also qualitativ, quantitativ, relational oder modal bestimmte Kategorien wie Einheit, Negation, Kausalität, Notwendigkeit etc. Die reinen Verstandesbegriffe, die Kant postulierte, leitete er aus der Tatsache ab, dass wir ein eigenes Identitätserleben haben. Demnach nehmen wir uns als ein Wesen war, das sich seiner Existenz selbst bewusst ist. Darum müssen wir uns zwingend von einer unabhängig von uns bestehenden Welt unterscheiden. Denn Identität kann nur in der Abgrenzung von etwas anderem geschaffen werden.
Das Element der »sinnlichen Affizierung« (die automatisch ablaufende Wahrnehmung von Gegenständen, bevor das Denken einsetzt) hat in den Überlegungen von Kant eine Schlüsselstellung. Denn es ist das Tor zum Erkennen objektiv gültiger Kategorien, die unabhängig von unserem Bewusstsein existieren. Genau dieser Punkt ist allerdings auch sehr umstritten. Denn er entwertet alle Erkenntnismöglichkeiten des Bewusstseins abseits der sinnlichen Affizierung.
Dieser Streitpunkt knüpft an die Kontroverse von Rationalisten und Empiristen an, die sich später und bis heute zum Beispiel in der Rezeption des Positivismus fortsetzt. Ich will bereits an dieser Stelle feststellen, dass ich die Möglichkeiten zur Generierung wirklichkeitsnaher Erkenntnisse durch reine, im Bewusstsein erzeugte Ideen ebenfalls stärker gewichte, als Kant dies tat. Dementsprechend stimme ich auch keinesfalls der Meinung strikter Empiristen zu, nach der reine Empirie der einzig wissenschaftlich legitimierte Weg für objektiv gültige Erkenntnisse ist. Hierauf werde ich später noch genauer eingehen ( Kap. 7.4und 12.16).
1.3Trotz aller Bedenken: Denken lohnt sich!
Halten wir hier einfach einmal fest, dass es umstritten ist, ob es synthetische Urteile a priori geben kann oder nicht. Die meisten Autoren gehen aber – in Übereinstimmung mit Kant – davon aus, dass prinzipiell Erkenntnisse über Wirklichkeit nicht nur durch die Auswertung von Erfahrungen möglich sind, sondern – etwas zugespitzt ausgedrückt – auch durch reines Denken.
Ich teile diese Auffassung. So bin ich davon überzeugt, dass durch Gedankenexperimente oder durch die freie Variation im Sinne der Phänomenologie (vgl. Kap. 7.3) nicht nur eine Reproduktion bestehender Regeln oder eine haltlose Spekulation generiert werden können. Gerade Kant selbst ist ein Beispiel dafür, welch bahnbrechende Erkenntnisse durch Gedankenexperimente hervorgebracht werden können. Denn seine Untersuchungen im Zusammenhang mit synthetischen Urteilen a priori sind nichts anderes als das. Auch Einstein nutzte Gedankenexperimente sehr intensiv. Einige seiner Ergebnisse wurden sehr viel später durch Experimente bestätigt, andere widerlegt. Richtig ist aber der Einwand, dass zum Beispiel Gedankenexperimente nicht empirisch überprüfbar sind, sofern sie sich nicht auf theoretisch überprüfbare Schlussfolgerungen beziehen. Das mag ein Nachteil sein. Aber bei näherem Hinsehen erkennt man, dass viele wichtige Fortschritte in der Wissenschaft nicht durch Experimente, sondern zunächst durch Gedankenexperimente erreicht wurden. Manchmal konnten sie erst viele Jahre später – a posteriori – experimentell bestätigt wurden. Ohnehin ist es so, dass die experimentellen Methoden der Empirie häufig überschätzt werden (vgl. Kap. 6).
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