Helmut Ortner - Ohne Gnade

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"Eine erschütternde Geschichte der Todesstrafe." Deutschlandradio Kultur
"Du sollst nicht töten!" Das erste Gebot der Bibel gilt weltweit in allen Kulturen. Sieht ein Staat aber in seiner Verfassung die Todesstrafe vor, so ist das Töten juristisch legitimiert. Diesem Grundwiderspruch geht Helmut Ortner in seinem engagierten Buch nach.
Es geht um die Todesstrafe. Es geht um Vergeltung. Zu allen Zeiten und in beinahe jeder menschlichen Gesellschaft wurden mit staatlicher Legitimation – auch jenseits der Schlachtfelder – Menschen getötet. Gesetze, Exekutions-Methoden und Hinrichtungs-Inszenierungen haben sich geändert, geblieben ist der Glaube, etwas «Gerechtes» zu tun. Helmut Ortner beschreibt die Rituale der Vergeltung: Steinigen, Kreuzigen, Galgen, Guillotine, elektrischer Stuhl, Gaskammer – bis zur «zivilisierten» Giftspritze. Ein eindringliches, fulminantes Plädoyer: Weg von einer Kultur der Vergeltung, hin zu einer humanen Zivilgesellschaft.
Wenn vor allem das amerikanische Rechtssystem im Mittelpunkt steht, dann deshalb, weil die USA die einzige westliche Demokratie sind, die bis heute an der Todesstrafe festhält. Hier wird besonders sichtbar, dass staatliches Töten von Menschen nicht nur ein Instrument des Strafrechts ist, sondern immer auch ein Ausdruck der Gesellschaftsordnung und ihrer Weltbilder.
Mit einem Nachwort von Deutschlands streitbarstem Juristen Bundesrichter a.D. Prof. Dr. Thomas Fischer.

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Im Frühmittelalter wurde die Errichtung künstlicher Galgen von Kaiser Karl dem Großen angeordnet. Meist bestanden sie aus zwei senkrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz darüber. Später wurden dreibeinige Galgen üblich. Drei senkrechte Pfeiler standen im Dreieck und waren durch Querbalken miteinander verbunden. Oft hatte der Galgen einen erhöhten steinernen Sockel als Unterbau, oder auch die Pfosten selbst waren Steinsäulen. Es gab auch Galgen, auf deren Querbalken nochmals ein Galgen aufgebaut war, für die verschärfte Strafe des Höherhängens. So wurde bei Aburteilung einer Räuberbande der Anführer an dem erhöhten Galgen gehenkt, seine Mittäter unter ihm.

Der Galgen war das Zeichen der Hochgerichtsbarkeit. Daraus mag es sich erklären, dass er weit sichtbar auf einer Anhöhe stand und besonders dauerhaft hergestellt war. Diese Sichtbarmachung diente auch der Abschreckung. Andere Standorte waren die Heerstraße oder die Wegscheide. Die Namen von Flurstücken oder Hügeln (Galgenwiese, Galgenberg) zeugen heute noch vom Standort des Galgens.

Die Errichtung des Galgens war Sache der Obrigkeit. Weil die Berührung des Galgens ehrlos machte, weigerten sich die Handwerker oft, die notwendigen Arbeiten auszuführen, da sie von ihren Zünften deshalb bestraft oder ausgeschlossen wurden. Es kam daher zu heute merkwürdig anmutenden Gebräuchen. Damit niemand wegen seiner Mitarbeit am Bau des Galgens von anderen verunglimpft werden konnte, hatten alle Gilden und Zünfte mitzuwirken. Unter den Klängen einer Musik zogen alle gemeinsam hinaus zur Richtstätte. Die Maurer und Zimmerleute machten zwar die Hauptarbeit, die anderen aber, z. B. die Kaufleute, leisteten symbolisch Hilfe durch Zureichen von Holz oder Steinen, selbst der Richter legte mit Hand an. Am Ende ging es zurück in die Stadt zu einem gemeinsamen Mahl. Zu den reinen Kosten für den Bau kamen somit auch die Kosten für das Mahl. Alte Abrechnungen belegen, dass die Nebenkosten für Musik und Essen häufig die eigentlichen Baukosten überschritten.

Als eine Variante des Galgens ist die Garrotte bekannt, ein Würgeeisen. Dieses Strafinstrument besteht aus einem Pfahl mit daran befestigtem Sitz und Fesselungsvorrichtungen sowie einer in Halshöhe angebrachten Eisenklammer. Der Verurteilte muss sich auf dem Sitzbrett niederlassen und wird angeschnallt. Dann legt sich die Eisenklammer um seinen Hals. Durch eine Schraubvorrichtung hinter dem Pfahl kann der Henker die Klammer anziehen, die den Delinquenten schließlich erwürgt. Die Garrotte war vor allem in Spanien und in den spanischen Kolonien in Gebrauch, aber auch in Portugal sowie einigen Ländern Mittelamerikas und auf den Philippinen. In Spanien war sie seit Anfang des 19. Jahrhunderts bis hinein in die allerjüngste Vergangenheit – während der Franco-Diktatur – die am häufigsten angewandte Hinrichtungsart.

Das Hängen ist die einzige und letzte der archaischen Hinrichtungsformen, die auch heute noch in zahlreichen Ländern praktiziert wird. In diesem Buch wird darauf noch verschiedentlich Bezug genommen.

Die Unterscheidung der Enthauptung vom Hängen, Verbrennen, Ertränken und lebendig Begraben bestand darin, dass nicht den Naturkräften die Tötung des Verbrechers überlassen wurde, sondern von menschlicher Hand gefertigten und geführten Instrumenten. Die alten Todesurteile verlangten bei Enthauptung ausdrücklich, dass aus dem Verurteilten zwei Stücke zu machen seien und beide Teile so voneinander getrennt werden sollten, dass ein Zwischenraum entstand, um sicherzustellen, dass der Tod auch wirklich eingetreten war. Das hierzu meistgebrauchte Instrument war das Schwert, seit dem 16. Jahrhundert in der Ausführung als Zweihänder. Seltener wurde das Beil verwendet. Die Hinrichtung mit dem Schwert verlangte dem Scharfrichter die höchste Fertigkeit ab. Mit einem einzigen Hieb musste er zwischen zwei Halswirbeln hindurchtreffen und den Kopf vom Rumpf trennen. Wie leicht konnte er danebentreffen und musste dann ein zweites Mal zuschlagen. Das Misslingen einer Enthauptung kam öfter vor, und die Rechtsordnungen rechneten auch damit, denn sie betonten häufig die Unverletzlichkeit des Henkers und stellten ihre Missachtung unter schwere Strafe.

Zeitgenössische bildliche Darstellungen von Hinrichtungen in früheren Zeiten geben einen weitaus besseren Einblick in die gehandhabte Praxis als überlieferte schriftliche Schilderungen. Sie zeigen meist folgendes Bild: Der Verurteilte kniet auf dem Erdboden oder auf einem besonderen Gerüst, die Hände gefesselt oder zum Gebet gefaltet. Das Hemd ist weit vom Hals weggezogen, der Nacken entblößt. Diese Entblößung geschah nicht nur aus der praktischen Erwägung, dass der Stoff die Wucht des Hiebes schwächen könnte, sondern auch aus rituellen Gründen. Kleider galten als persönlichkeitsverändernde Zusätze, welche die wahre Natur des Menschen verfälschen konnten. Sehr auffallend ist bei vielen Darstellungen die völlig freie Haltung des Verurteilten: kein Anbinden, kein Festhalten durch die Gehilfen des Scharfrichters. Ob dies nun von der außerordentlichen Willenskraft des Verurteilten oder von einem durch die vorher erlittenen Folterqualen völlig gebrochenen Lebenswillen zeugt, sei dahingestellt. Nach der erfolgten Enthauptung wurde früher regelmäßig, später häufig, der abgetrennte Kopf auf einer Stange oder an den Stadttoren aufgesteckt.

Der Marktplatz, an dem das Rathaus stand, wo Gericht gehalten und die Ehrenstrafen vollzogen wurden, war ursprünglich die Stätte der Enthauptung. Der Gedanke der Abschreckung mag hierbei vorherrschend gewesen sein. Auch später, als die Richtstätten außerhalb der Stadt lagen, wurden hin und wieder Enthauptungen auf dem Marktplatz vollzogen. Dies geschah vor allem in Zeiten des Krieges oder bei politischen Gegnern, weil im Schutz der Mauern die Exekution sicher vonstatten gehen konnte und ohne von Freunden des Verurteilten gewaltsam verhindert zu werden. Auch bei besonders verhassten Kapitalverbrechern fand die Enthauptung auf dem Marktplatz statt, um der Wut des Volkes ein Ventil zu verschaffen.

In späterer Zeit wurden die Richtstätten dann vor die Tore der Stadt verlegt. Häufig wurde auf freiem Feld eine gemauerte, erhöhte Plattform mit viereckigem oder rundem Grundriss errichtet. Eine Treppe führte entweder außen oder innen empor. Die Plattform hatte einen hölzernen oder steinernen Fußboden, letzterer häufig mit Gras bewachsen. Hier konnte der Hinrichtungsakt für die Zuschauer gut sichtbar, aber ohne von diesen behindert zu werden, vollzogen werden. Die Plattform war groß genug, um neben dem Verurteilten und dem Scharfrichter auch die öffentlichen Zeugen und den Priester aufzunehmen. Eine solche Richtstätte wurde als Rabenstein bezeichnet, weil die Körper der Enthaupteten auf Räder gelegt und von den Raben zerhackt und zerfressen wurden. Auf dem Rabenstein wurden nur Enthauptungen, gelegentlich auch das Rädern vollzogen. Dort, wo keine besondere Richtstätte bestand, wurde unter dem Galgen enthauptet.

Das Rädern , eine Strafe, die ausschließlich an Männern vollzogen wurde, war von der germanischen Frühzeit bis in das 18. Jahrhundert gebräuchlich. Es galt als schimpflichste und ehrloseste Strafe und wurde nur bei Mord oder Majestätsverbrechen (Attentat auf den König o. Ä.) angewandt. Der Verbrecher wurde mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt. Hände und Füße wurden an Pflöcken festgebunden und unter die Glieder und den Körper kamen Hölzer, so dass er völlig hohl lag. Der Scharfrichter zerstieß ihm dann mit einem Rad sämtliche Glieder und das Rückgrat, wobei die Zahl der Stöße im Urteil vorgeschrieben war. Der Sterbende oder Tote wurde dann durch die Speichen des Rades geflochten, dabei kamen die Glieder einmal über und einmal unter die Speichen des Rades. Am Ende wurde das Rad auf einen Pfosten oder auf den Galgen gesteckt. Brach man beim Rädern zuerst die Knochen der Beine, dann die der Arme usw., trat der Tod sehr langsam ein und häufig lebte der Verbrecher noch, wenn er auf das Rad geflochten wurde. Es galt daher als Gnadenerweis, den ersten Stoß des Rades gegen den Hals zu führen. Ebenfalls eine Strafmilderung war es, wenn der Verurteilte vor dem Rädern gehenkt oder enthauptet wurde oder den Herzstoß erhielt. Dies konnte aber auch eine Zusammenfassung mehrerer Strafen bei mehreren verschiedenen Verbrechen sein (Kumulation). Bei jeder Hinrichtung wurde ein neues Rad verwendet, das neun oder zehn Speichen haben musste.

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