Für die fachliche Beratung aus Sicht der kriminalistischen Praxis danke ich
Herrn KHK Dr. Frank Kawelovski, M.A.: |
Fahndung |
Herrn KOR Stefan Mühlbauer: |
Rauschgiftkriminalität und Organisierte Kriminalität |
Herrn EKHK Peter Niehoff: |
Cybercrime |
Herrn EKHK Frank Steinbild: |
Todesermittlungen. |
Für Auslassungen und Ungenauigkeiten stehe ich ein und bin für Hinweise darauf dankbar. ( Ckeller2002@t-online.de)
Christoph Keller
Mettingen, August 2019
Teil I.Einführung in die Kriminalistik Teil I.Einführung in die Kriminalistik A.System der Kriminalwissenschaften Mit dem Begriff Kriminalwissenschaften sollen alle Disziplinen umfasst werden, die sich primär mit dem kriminellen Verhalten befassen. Unterschieden werden •nichtjuristische Kriminalwissenschaften und •juristische Kriminalwissenschaften. Zu den juristischen Kriminalwissenschaften werden die Strafrechtswissenschaft und die Strafprozesswissenschaft gerechnet, also die Disziplinen, die sich aus der Sicht des Rechts dogmatisch mit den Straftaten und ihrer verfahrensmäßigen Erledigung beschäftigen. 1 Zu den nichtjuristischen Kriminalwissenschaften zählen die Kriminologie und die Kriminalistik. Abbildung 1 Quelle: Lehr- und Studienbrief Kriminalistik/Kriminologie, Band 1: Grundlagen der Kriminalistik/Kriminologie, 3. Aufl. 2008, S. 13 Kennzeichen der nichtjuristischen Kriminalwissenschaften ist, dass sie sich mit den Tatsachen beschäftigen, also mitgegebenen Realitäten, nicht mit Zielvorstellungen. Man bezeichnet sie deshalb auch als Tatsachenwissenschaften, denn es geht um die Verbrechenswirklichkeit. Strafrechtler und Kriminologen legen dabei Wert auf den fundamentalen Unterschied, wonach die juristischen Kriminalwissenschaften mit dem „Sollen“ (den Normen) und die nichtjuristischen Kriminalwissenschaften mit dem „Sein“ (der Erfahrung, der Wirklichkeit) zu tun haben. Trotz vieler Gemeinsamkeiten in geschichtlicher, institutioneller und funktionaler Hinsicht, in den Fragestellungen und Denkrichtungen handelt es sich dennoch um verschiedene Disziplinen. 2 Die Kriminologie als Erfahrungswissenschaft oder empirische Wissenschaft analysiert alle strafrechtlichen Aktivitäten des Staats und seiner Bürger als reale Geschehnisse, eben so, wie die Wirklichkeit ist. Die Strafrechtwissenschaften als normative Disziplin beschäftigt sich mit normativen Abgrenzungen, Auslegungsfragen, prozessualen Voraussetzungen, justizförmigen Wegen der Verbrechensverfolgung, eben damit, wie die Wirklichkeit sein soll.
Teil II.Organisation der Verbrechensbekämpfung (Prof. Dr. Frank Braun) Teil II.Organisation der Verbrechensbekämpfung (Prof. Dr. Frank Braun) A.Das Europäische Polizeiamt – Europol Das Europäische Polizeiamt (Europol) ist eine europäische Polizeibehörde ohne Exekutivbefugnisse, die die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung schwerer Verbrechen durch einen effektiven Informationsaustausch garantieren soll (vgl. Art. 88 Abs. 1 AEUV 1 ). Europol unterstützt die Strafverfolgungstätigkeit der Mitgliedstaaten insbesondere bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, der Schleuserkriminalität, des Terrorismus, des Menschenhandels, der Kinderpornografie, des illegalen Fahrzeughandels sowie der Geldfälschung und Geldwäsche. Die Behörde hat zudem die Aufgabe Straftaten gegen Personen und die Finanz- und Computerkriminalität zu bekämpfen, wenn Anhaltspunkte für eine kriminelle Organisationsstruktur vorliegen und zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind. Ferner erarbeitet Europol operative Analysen zur Unterstützung der Ermittlungstätigkeit der Mitgliedsstaaten und erstellt strategische Berichte (Bedrohungsbewertungen u.Ä.). 2
Teil III.Das strafprozessuale Ermittlungsverfahren (Prof. Dr. Bijan Nowrousian)
Teil IV.Beweis und Verdacht
Teil V.Tatort und Erster Angriff
Teil VI.Kriminalistische Fallbearbeitung
Teil VII.Fahndung
Teil VIII.Vernehmung und Wiedererkennungsverfahren
Teil IX.Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme, Vermögensabschöpfung und Finanzermittlungen
Teil X.Kriminaltaktik
Teil XI.Spezielle Kriminalistik
Teil XII.Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen
Teil XIII.Todesermittlungen (Leichensachen)
Teil XIV.Bearbeitung von Jugendsachen
Teil XV.Häusliche Gewalt und Stalking
Teil XVI.Cyber-Crime
Teil XVII.Politisch motivierte Kriminalität
Teil XVIII.Rauschgiftkriminalität und Organisierte Kriminalität
Teil XIX.Internationale Kriminalpolizeiliche Ermittlungen (Reinhard Mokros, M.A.)
Teil XX.Kriminalstrategie
Vorwort
Literaturverzeichnis
Teil I. Einführung in die Kriminalistik
A.System der Kriminalwissenschaften
I.Kriminalistik und Kriminologie
1.Kriminologie
2.Kriminalistik
3.Kriminalitätskontrolle
4.Kriminalprävention
II.Teildisziplinen der Kriminalistik
1.Kriminaltaktik
2.Kriminaltechnik
3.Kriminalstrategie
III.Kriminalistik als Wissenschaft
B.Kriminalistische Handlungslehre
C.Kriminalistisches Denken
I.Heuristik
II.Logische Aspekte beim kriminalistischen Denken
III.Fehlerquellen des kriminalistischen Denkens
IV.Kriminalistische Erfahrung
D.Verbrechensbegriffe
I.Strafrechtlicher Verbrechensbegriff
II.Natürlicher Verbrechensbegriff
III.Materieller Verbrechensbegriff
IV.Funktionaler Verbrechensbegriff
E.Polizeiliche Aufgaben in der Kriminalitätsbekämpfung
I.Strafverfolgung
II.Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten
III.Strafverfolgungsvorsorge
IV.Gefahrenabwehr vs. Strafverfolgung
F.Klausuren und Prüfungen in der Kriminalistik
Teil II. Organisation der Verbrechensbekämpfung (Prof. Dr. Frank Braun)
A.Das Europäische Polizeiamt – Europol
I.Informationssammlung
II.Gemeinsame Ermittlungsgruppen
B.Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung – OLAF
C.Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – Interpol
I.Informationsaustausch
II.Weitere Aufgaben
D.Das Bundeskriminalamt
I.Allgemeines
II.Aufgaben und Befugnisse
1.Das BKA als Zentralstelle
2.Originäre Zuständigkeit zur Strafverfolgung
3.Originäre Zuständigkeit zur Terrorabwehr
4.Weitere Aufgabenbereiche
III.Interne Organisation
E.Die Bundespolizei
I.Allgemeines
II.Aufgaben und Befugnisse
1.Grenzschutz
2.Bahnpolizei
3.Luftsicherheit
4.Unterstützung der Bundesländer
5.Weitere Aufgaben
6.Strafverfolgung
F.Die Bundesfinanzpolizei
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