Kommunale Schriften für Nordrhein-Westfalen
Herausgegeben von
Helmut Dedy
Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen
und
Dr. Bernd Jürgen Schneider
Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Textausgabe mit Durchführungsverordnungen und ergänzenden Rechtsvorschriften sowie einer erläuternden Einführung
von
Helmut DedyGeschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen
und
Dr. Bernd Jürgen SchneiderHauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
43., überarbeitete Auflage
Deutscher Gemeindeverlag
43. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-555-02161-4
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-555-02162-1
epub: ISBN 978-3-555-02163-8
mobi: ISBN 978-3-555-02164-5
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In der Gemeindeordnung NRW hat es seit Erscheinen der 42. Auflage zahlreiche Änderungen gegeben, zentral sind hier das Epidemiegesetz vom 15.4.2020 sowie das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz vom 29.9.2020. Die Textauswahl konzentriert sich neben der Gemeindeordnung auf die kommunalrelevanten Vorschriften aus dem öffentlichen Dienstrecht, dem Gemeindehaushalts- und -wirtschaftsrecht. Eine kurze Einführung erläutert die wichtigsten Merkmale des Kommunalverfassungsrechts - verständlich geschrieben für haupt- wie ehrenamtlich in der Kommunalpolitik Engagierte.
Helmut Dedy, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages NRW und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Seit dem Erscheinen der 42. Auflage der Textausgabe „Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen“ sind schon wieder rund drei Jahre vergangen. In dieser Zeit hat es zahlreiche Rechtsänderungen in der Kommunalverfassung gegeben. Eine zentrale Beachtung dürfte dabei das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der Covid-19-Pandemie in NRW (Epidemiegesetz) vom 15.4.2020 eingenommen haben. Mit diesem reagierte der Landtag kommunalverfassungsrechtlich auf die im Frühjahr 2020 aufgetretene Pandemie und ermöglichte grundsätzlich eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse des Rates auf den Hauptausschuss. Weitere Änderungen der letzten Jahre waren das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9.11.2016. Hier wurde etwa die klarstellende Regelung aufgenommen, dass Gemeinden zur Wahrnehmung spezifischer Interessen von Senioren, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen können. Des Weiteren wurde ein landesweit einheitlicher Mindest- und Höchstsatz beim Verdienstausfall festgesetzt. Neu ist auch, dass Ausschussvorsitzende einen Anspruch auf eine zusätzliche Aufwandsentschädigung haben, es sei denn, der Rat hat den jeweiligen Ausschuss per Hauptsatzung von dieser Neuregelung ausgeschlossen. Mit dem Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2018 wurden vielfache Änderungen vollzogen und unter anderem die Reform der Kreisordnung wieder rückabgewickelt (vollständige Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags vom 15.12.2016). Das Gesetz zur Attraktivitätssteigerung des kommunalen Wahlamtes vom 2.4.2020 sowie der Zehnten Verordnung zur Änderung der Eingruppierungsverordnung hat überdies einige wichtige Änderungen zur Steigerung der Attraktivität des kommunalen Wahlamtes eingefügt. Mit dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG vom 29.9.2020 werden die in den Kommunalhaushalten durch die Corona-Pandemie entstandenen bzw. entstehenden Mindererträge bzw. Mehraufwendungen haushaltsrechtlich isoliert, um den kommunalen Haushaltsausgleich zu erleichtern und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit für die Folgejahre abzusichern.
Mit der aktualisierten Auflage, in der alle Gesetzesänderungen bis Oktober 2020 berücksichtigt worden sind, erhalten Sie die wichtigsten Rechtsvorschriften der kommunalen Praxis an die Hand. Die Einführung gibt einen Überblick über die Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Wir hoffen, die Textausgabe dient weiterhin als Ihr Begleiter bei ehren- wie hauptamtlichem Engagement in der Kommunalpolitik.
Köln/Düsseldorf, im Oktober 2020
Helmut Dedy
Dr. Bernd Jürgen Schneider
Vorwort
A. Einführung
B. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
1. TeilGrundlagen der Gemeindeverfassung (§§ 1–14)
2. TeilGemeindegebiet (§§ 15–20)
3. TeilEinwohner und Bürger (§§ 21–34)
4. TeilBezirke und Ortschaften (§§ 35–39)
5. TeilDer Rat (§§ 40–61)
6. TeilBürgermeister (§§ 62–69)
7. TeilVerwaltungsvorstand und Gemeindebedienstete (§§ 70–74)
8. TeilHaushaltswirtschaft (§§ 75–96a)
9. TeilSondervermögen, Treuhandvermögen (§§ 97–100)
10. TeilRechnungsprüfung (§§ 101–106)
11. TeilWirtschaftliche Betätigung und nichtwirtschaftliche Betätigung (§§ 107–115)
12. TeilGesamtabschluss (§§ 116–118)
13. TeilAufsicht (§§ 119–128)
14. TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften, Sondervorschriften (§§ 129–134)
C. Anhang
1.Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO)
2.Gesetz über Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz – LBG NRW)
3.Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG)
4.Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
5.Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO)
6.Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO)
7.Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung – EingrVO)
8.Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
9.Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
10.Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung – KUV)
11.Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerentscheidDVO)
12.Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)
Stichwortverzeichnis
Im Oktober 2007 ist das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz“ in Kraft getreten, mit dem zahlreiche kommunalrechtliche Vorschriften geändert wurden. Die Änderungen betrafen im Wesentlichen die Verlängerung der Wahlzeiten der (Ober-) Bürgermeister und Landräte und damit die Abkopplung der allgemeinen Kommunalwahl von der Wahl der Hauptverwaltungsbeamten, die Stärkung der Rechte der Bürgermeister, neue Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit sowie die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Städte und Gemeinden. Weitere Gesetzesänderungen betrafen die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl der Hauptverwaltungsbeamten und die Neufassung des § 27 GO – „Integration“.
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