Mit dem Ausländerbeirat hatte der NRW-Gesetzgeber 1994 ein Gremium zur institutionellen Beratung des Rates und seiner Ausschüsse geschaffen. In der Praxis funktionierte das Zusammenwirken der Gremien nicht immer reibungslos. Rat und Ausländerbeirat waren oft nicht ausreichend miteinander vernetzt. Deshalb sieht § 27 GO nunmehr vor, dass dem Integrationsgremium sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch Ratsmitglieder angehören. Mit dem Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2018 wurde in § 27 Abs. 12 GO die Möglichkeit für Städte und Gemeinden eröffnet, einen Integrationsrat oder einen Integrationsausschuss zu bilden. Integrationsgremienwahl und allgemeine Kommunalwahl finden am selben Wahltag statt. Es können auch Stellvertreter gewählt werden. Das aktive Wahlrecht zum Integrationsgremium haben Ausländer und Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die eine Zuwanderungsgeschichte haben. Die 5-Jahres-Frist seit Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist gestrichen worden. Das Integrationsgremium kann sich mit allen kommunalen Angelegenheiten befassen. Ihm kommt eine Beratungsfunktion zu. Die Bildung eines Integrationsgremiums ist verpflichtend in Gemeinden, in denen mindestens 5 000 Ausländer ihre Hauptwohnung haben.
Die Überschrift „Integration“ des § 27 GO soll nach dem Willen des Gesetzgebers deutlich machen, dass Integration eine gemeinsame Aufgabe aller in der Gemeinde lebenden Menschen ist.
12.Interessenvertretungen, Beauftragte
Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9.11.2016 wurde ein neuer § 27a GO eingeführt, wonach die Gemeinde zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen kann. Diese Regelung hat lediglich klarstellende Wirkung und keine Auswirkungen auf die bereits in vielen Kommunen bestehenden freiwilligen Interessenvertretungen.
13.Bezirke und Ortschaften
In den kreisfreien Städten sind nach § 36 GO Bezirksvertretungen von den Bürgern zu wählen. Ihre Aufgaben sind in § 37 GO näher geregelt. In kreisangehörigen Gemeinden kann das Gemeindegebiet in Bezirke (Ortschaften) nach § 39 Abs. 1 GO eingeteilt werden. Für die Gemeindebezirke sind dann entweder vom Rat Bezirksausschüsse zu bilden oder Ortsvorsteher zu wählen. Deren Aufgaben regelt § 39 GO. Seit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9.11.2016 muss ein Ortsvorsteher nicht mehr zwingend in dem jeweiligen Gemeindebezirk w
B.Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), in Kraft getreten am 1. Oktober 2020 und am 1. November 2020
1. Teil:Grundlagen der Gemeindeverfassung
§ 1Wesen der Gemeinden
§ 2Wirkungskreis
§ 3Aufgaben der Gemeinden
§ 4Zusätzliche Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden
§ 5Gleichstellung von Frau und Mann
§ 6Geheimhaltung
§ 7Satzungen
§ 8Gemeindliche Einrichtungen und Lasten
§ 9Anschluss- und Benutzungszwang
§ 10Wirtschaftsführung
§ 11Aufsicht
§ 12Funktionsbezeichnungen
§ 13Name und Bezeichnung
§ 14Siegel, Wappen und Flaggen
2. Teil:Gemeindegebiet
§ 15Gemeindegebiet
§ 16Gebietsbestand
§ 17Gebietsänderungen
§ 18Gebietsänderungsverträge
§ 19Verfahren bei Gebietsänderungen
§ 20Wirkungen der Gebietsänderung
3. Teil:Einwohner und Bürger
§ 21Einwohner und Bürger
§ 22Pflichten der Gemeinden gegenüber ihren Einwohnern
§ 23Unterrichtung der Einwohner
§ 24Anregungen und Beschwerden
§ 25Einwohnerantrag
§ 26Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
§ 27Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte
§ 27aInteressenvertretungen, Beauftragte
§ 28Ehrenamtliche Tätigkeit und Ehrenamt
§ 29Ablehnungsgründe
§ 30Verschwiegenheitspflicht
§ 31Ausschließungsgründe
§ 32Treupflicht
§ 33Entschädigung
§ 34Ehrenbürgerrecht und Ehrenbezeichnung
4. Teil:Bezirke und Ortschaften
§ 35Stadtbezirke in den kreisfreien Städten
§ 36Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten
§ 37Aufgaben der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten
§ 38Bezirksverwaltungsstellen in den kreisfreien Städten
§ 39Gemeindebezirke in den kreisangehörigen Gemeinden
5. Teil:Der Rat
§ 40Träger der Gemeindeverwaltung
§ 41Zuständigkeiten des Rates
§ 42Wahl der Ratsmitglieder
§ 43Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder
§ 44Freistellung
§ 45Entschädigung der Ratsmitglieder
§ 46Aufwandsentschädigung
§ 47Einberufung des Rates
§ 48Tagesordnung und Öffentlichkeit der Ratssitzungen
§ 49Beschlussfähigkeit des Rates
§ 50Abstimmungen
§ 51Ordnung in den Sitzungen
§ 52Niederschrift der Ratsbeschlüsse
§ 53Behandlung der Ratsbeschlüsse
§ 54Widerspruch und Beanstandung
§ 55Kontrolle der Verwaltung
§ 56Fraktionen
§ 57Bildung von Ausschüssen
§ 58Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren
§ 59Hauptausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss
§ 60Eil- und Dringlichkeitsentscheidungen
§ 61Planung der Verwaltungsaufgaben
6. Teil:Bürgermeister
§ 62Aufgaben und Stellung des Bürgermeisters
§ 63Vertretung der Gemeinde
§ 64Abgabe von Erklärungen
§ 65Wahl des Bürgermeisters
§ 66Abwahl des Bürgermeisters
§ 67Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
§ 68Vertretung im Amt
§ 69Teilnahme an Sitzungen
7. Teil:Verwaltungsvorstand und Gemeindebedienstete
§ 70Verwaltungsvorstand
§ 71Wahl der Beigeordneten
§ 72Gründe der Ausschließung vom Amt
§ 73Geschäftsverteilung und Dienstaufsicht
§ 74Bedienstete der Gemeinde
8. Teil:Haushaltswirtschaft
§ 75Allgemeine Haushaltsgrundsätze
§ 76Haushaltssicherungskonzept
§ 77Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
§ 78Haushaltssatzung
§ 79Haushaltsplan
§ 80Erlass der Haushaltssatzung
§ 81Nachtragssatzung
§ 82Vorläufige Haushaltsführung
§ 83Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
§ 84Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
§ 85Verpflichtungsermächtigungen
§ 86Kredite
§ 87Sicherheiten und Gewährleistung für Dritte
§ 88Rückstellungen
§ 89Liquidität
§ 90Vermögensgegenstände
§ 91Inventar, Inventur und allgemeine Bewertungsgrundsätze
§ 92Eröffnungsbilanz
§ 93Finanzbuchhaltung
§ 94Übertragung der Finanzbuchhaltung
§ 95Jahresabschluss
§ 96Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
§ 96aAbweichungsbefugnis in besonderen Ausnahmefällen
9. Teil:Sondervermögen, Treuhandvermögen
§ 97Sondervermögen
§ 98Treuhandvermögen
§ 99Gemeindegliedervermögen
§ 100Örtliche Stiftungen
10. Teil:Rechnungsprüfung
§ 101Örtliche Rechnungsprüfung
§ 102Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
§ 103Örtliche Prüfung der Eigenbetriebe
§ 104Weitere Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung
§ 105Überörtliche Prüfung
§ 106(weggefallen)
11. Teil:Wirtschaftliche Betätigung und nichtwirtschaftliche Betätigung
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