18 Und wenn ihr mir daraufhin nicht gehorcht, dann werde ich fortfahren, euch zu züchtigen, 〈und zwar〉 siebenmal wegen eurer Sünden P . 19 Und ich werde euren starken Hochmut F brechen und werde euren Himmel wie Eisen machen P und eure Erde wie Bronze. 20 Und eure Kraft wird sich umsonst verbrauchen, und euer Land wird seinen Ertrag nicht geben, und die Bäume des Landes werden ihre Frucht nicht geben P .
21 Wenn ihr euch aber mir entgegenstellt F und mir nicht gehorchen wollt, dann werde ich euch weiter schlagen, 〈und zwar〉 siebenfach nach euren Sünden P . 22 Und ich werde die Tiere des Feldes unter euch senden, dass sie euch kinderlos machen P und euer Vieh ausrotten und euch 〈an Zahl〉 verringern P , und eure Wege sollen öde werden P .
23 Und wenn ihr euch dadurch nicht von mir zurechtweisen lasst und euch mir entgegenstellt F P , 24 dann werde ich meinerseits mich euch entgegenstellen F , und ich meinerseits werde euch schlagen, 〈und zwar〉 siebenfach wegen eurer Sünden P . 25 Und ich werde das Schwert über euch bringen P , das die Rache des Bundes vollzieht. Und zieht ihr euch in eure Städte zurück, dann werde ich die Pest in eure Mitte senden P , und ihr werdet in die Hand des Feindes gegeben werden P . 26 Wenn ich euch den Stab F des Brotes zerbreche P , werden zehn Frauen euer Brot in einem Ofen backen, und sie werden euch das Brot zurückgeben nach dem Gewicht F ; und ihr werdet essen und nicht satt werden P .
27 Und wenn ihr mir trotzdem nicht gehorcht und euch mir entgegenstellt F , 28 dann werde ich mich euch im Grimm entgegenstellen F P , und ich meinerseits werde euch züchtigen wegen eurer Sünden, 〈und zwar〉 siebenfach. 29 Und ihr werdet das Fleisch eurer Söhne essen, und das Fleisch eurer Töchter werdet ihr essen P . 30 Und ich werde eure Höhen F austilgen und eure Räucheraltäre ausrotten, und ich werde eure Leichen auf die Leichen eurer Götzen F werfen P , und meine Seele wird euch verabscheuen P . 31 Und ich werde eure Städte zur Trümmerstätte machen P und eure Heiligtümer öde machen P , und ich werde euren wohlgefälligen Geruch F nicht riechen P . 32 Und ich werde das Land öde machen, dass eure Feinde, die darin wohnen, sich darüber entsetzen sollen P . 33 Euch aber werde ich unter die Nationen zerstreuen P , und ich werde das Schwert hinter euch herziehen P . Euer Land wird eine Öde P und eure Städte werden eine Trümmerstätte sein P . 34 Dann endlich wird das Land seine Sabbate ersetzt bekommen F , P all die Tage seiner Verödung, während ihr im Land eurer Feinde seid. Dann endlich wird das Land ruhen und seine Sabbate ersetzt bekommen. 35 All die Tage seiner Verödung wird es ruhen, was es nicht an euren Sabbaten geruht hat, als ihr darin wohntet P . 36 Und die Übriggebliebenen von euch – in ihr Herz werde ich Verzagtheit bringen in den Ländern ihrer Feinde; und das Rauschen eines verwehten Blattes wird sie verfolgen, und sie werden fliehen, wie man vor dem Schwert flieht, und fallen, obwohl niemand sie verfolgt P . 37 Und sie werden einer über den andern hinstürzen P wie vor dem Schwert, obwohl niemand sie verfolgt P ; und ihr werdet vor euren Feinden nicht standhalten können P . 38 Ihr werdet umkommen unter den Nationen, und das Land eurer Feinde wird euch fressen P . 39 Und die Übriggebliebenen von euch werden in den Ländern eurer Feinde vergehen F in ihrer Schuld und auch in der Schuld ihrer Väter mit ihnen vergehen F P .
40 Und sie werden ihre Schuld bekennen P und die Schuld ihrer Väter, die in ihrer Untreue 〈liegt〉, mit der sie an mir treulos gehandelt haben, und besonders darin, dass sie sich mir entgegengestellt haben F P . 41 Ich meinerseits werde mich ihnen entgegenstellen F und sie in das Land ihrer Feinde bringen; ob sich endlich ihr unbeschnittenes Herz P demütigt P und sie endlich ihre Schuld bezahlen F P . 42 Dann werde ich an meinen Bund mit Jakob denken P . Und auch an meinen Bund mit Isaak und auch an meinen Bund mit Abraham werde ich denken, und an das Land werde ich denken. 43 Denn das Land muss von ihnen verlassen sein, damit es in seiner Verödung ohne sie seine Sabbate ersetzt bekommt F P , und sie selbst werden ihre Schuld bezahlen F , darum, ja deshalb, weil sie meine Rechtsbestimmungen verworfen haben und ihre Seele meine Ordnungen verabscheut hat. 44 Aber selbst auch dann, wenn sie in dem Land ihrer Feinde sind, habe ich sie nicht verworfen und sie nicht verabscheut, ein Ende mit ihnen zu machen P , meinen Bund mit ihnen ungültig zu machen P ; denn ich bin der HERR, ihr Gott. 45 Und ich werde 〈zum Guten〉 für sie an meinen Bund mit den Vorfahren denken P , die ich aus dem Land Ägypten vor den Augen der Nationen herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein P . Ich bin der HERR.
46 Das sind die Ordnungen und die Rechtsbestimmungen und die Gesetze F , die der HERR zwischen sich und den Söhnen Israel auf dem Berg Sinai durch Mose gegeben hat P .
Gesetz über Gelübde und Zehnten
3Mo 27
1Und der HERR redete zu Mose: 2 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn jemand ein 〈besonderes〉 Gelübde leistet F P , dann sollen die Personen F für den HERRN F nach 〈folgender〉 Schätzung 〈berechnet werden〉: 3 Wenn deine Schätzung einen Mann F von zwanzig Jahren bis zu sechzig Jahren betrifft, dann sei deine Schätzung fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums P . 4 Und wenn es eine Frau F ist, dann sei die Schätzung dreißig Schekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren bis zu zwanzig Jahren ist, dann sei deine Schätzung einer männlichen 〈Person〉 zwanzig Schekel P und einer weiblichen zehn Schekel. 6 Und wenn es von einem Monat bis zu fünf Jahren ist, dann sei die Schätzung einer männlichen 〈Person〉 fünf Schekel Silber und die Schätzung einer weiblichen drei Schekel Silber. 7 Und wenn es von sechzig Jahren und darüber ist, dann sei die Schätzung, wenn es eine männliche 〈Person〉 ist, fünfzehn Schekel und für eine weibliche zehn Schekel. 8 Und F wenn der, der das Gelübde getan hat F , zu arm ist P für die Schätzung, dann soll man ihn F vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
9 Und wenn es Vieh ist, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringt F , dann soll alles, was man dem HERRN davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Und wenn man dennoch Vieh gegen Vieh vertauscht, dann soll es selbst 〈heilig〉 bleiben, das eingetauschte aber wird heilig werden P . 11 Wenn es aber irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, dann soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; nach der Schätzung des Priesters, so soll es sein. 13 Wenn man es aber unbedingt 〈wieder〉 einlösen will, dann soll man zu der Schätzung ein Fünftel hinzufügen P .
14 Und wenn jemand sein Haus als etwas Heiliges für den HERRN heiligt, dann soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist. Wie der Priester es schätzt, so soll es feststehen. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen P , und es soll ihm gehören.
16 Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN 〈etwas〉 heiligt, dann soll die Schätzung nach dem Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat für fünfzig Schekel Silber. 17 Wenn er vom Jobeljahr F P an sein Feld heiligt, soll es gemäß der Schätzung feststehen. 18 Wenn er aber nach dem Jobel〈jahr〉 F sein Feld heiligt, dann soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jobeljahr F übrig sind; das soll 〈dann〉 von der Schätzung abgezogen werden P . 19 Wenn aber der Heiligende das Feld unbedingt 〈wieder〉 einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Wenn er aber das Feld 〈bis zum Jobeljahr F 〉 nicht einlöst oder wenn er das Feld an einen andern Mann verkauft, kann es nicht wieder eingelöst werden. 21 Und das Feld soll, wenn es im Jobel〈jahr〉 F frei ausgeht, für den HERRN heilig sein wie ein gebanntes F Feld. Es soll dem Priester als Eigentum gehören P .
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