10 Und kein Fremder F darf Heiliges essen. Der Beisasse F und der Tagelöhner eines Priesters dürfen nicht Heiliges essen P . 11 Wenn aber ein Priester eine Person F mit seinem Geld als Eigentum erwirbt, 〈dann〉 darf diese davon essen; und die in seinem Haus geborenen 〈Sklaven, auch〉 sie dürfen von seinem Brot essen P . 12 Und wenn die Tochter eines Priesters 〈die Frau〉 eines fremden F Mannes wird, darf sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen. 13 Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird und keine Kinder F hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt wie in ihrer Jugend P , 〈dann〉 darf sie vom Brot ihres Vaters essen P . Aber kein Fremder F darf davon essen P . 14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isst, dann soll er ein Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten P . 15 Und man darf die heiligen Dinge F der Söhne Israel nicht entweihen P , die sie dem HERRN abheben F , 16 und ihnen so die Sünde einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge F essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt P .
17 Und der HERR redete zu Mose: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israel und sage zu ihnen: Jedermann vom Haus Israel und von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach all ihren Gelübden und nach all ihren freiwilligen Gaben P , die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen – 19 zum Wohlgefallen 〈Gottes〉 für euch 〈soll er sie darbringen〉: ohne Fehler P , männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen P . 20 Alles, woran ein Makel ist, dürft ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein P . 21 Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer F darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, vom Rind- oder vom Kleinvieh: ohne Fehler soll es sein, zum Wohlgefallen P ; keinerlei Makel darf an ihm sein. 22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier oder 〈eines〉, das eine Warze oder die Krätze oder die Flechte hat, diese dürft ihr dem HERRN nicht darbringen, und 〈ihr〉 sollt dem HERRN keine Feueropfer davon auf den Altar geben. 23 Und einen Stier oder ein Schaf F mit einem zu langen Glied F oder abgehauenen Schwanz F , das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht als wohlgefällig betrachtet werden P . 24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; und in eurem Land sollt ihr 〈so etwas〉 nicht tun F . 25 Und aus der Hand eines Ausländers F dürft ihr nichts von diesen 〈Tieren kaufen und davon〉 die Speise eures Gottes darbringen; denn ihr Schaden ist an ihnen, ein Makel ist an ihnen. Sie werden nicht als wohlgefällig für euch betrachtet werden.
26 Und der HERR redete zu Mose: 27 Wenn ein Stier oder ein Schaf F oder eine Ziege geboren wird, dann soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein. Und vom achten Tag an und weiterhin wird es als wohlgefällig betrachtet werden zur Opfergabe eines Feueropfers für den HERRN P . – 28 Und ein Rind oder ein Schaf F , es selbst und sein Junges dürft ihr nicht an einem Tag P schlachten. – 29 Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch schlachten P : 30 An demselben Tag soll es gegessen werden. Ihr sollt nichts davon bis zum 〈nächsten〉 Morgen übrig lassen P . Ich bin der HERR. 31 Und ihr sollt meine Gebote halten und sie tun P . Ich bin der HERR P . 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen P , damit ich geheiligt werde P in der Mitte der Söhne Israel. Ich bin der HERR, der euch heiligt P , 33 der euch aus dem Land Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein P . Ich bin der HERR.
Gebote zu Sabbat und zu den Festen
3Mo 23
1Und der HERR redete zu Mose: 2 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Die Feste F des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, meine Feste sind diese P :
3 Sechs Tage soll man Arbeit tun; aber am siebten Tag ist ein ganz feierlicher Sabbat F P , eine heilige Versammlung. Keinerlei Arbeit dürft ihr tun; es ist ein Sabbat für den HERRN in all euren Wohnsitzen.
4 Dies sind die Feste des HERRN, heilige Versammlungen, die ihr ausrufen sollt zu ihrer bestimmten Zeit P : 5 Im ersten Monat, am Vierzehnten des Monats, zwischen den zwei Abenden F , ist Passah dem HERRN P . 6 Am fünfzehnten Tag dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem HERRN; sieben Tage sollt ihr ungesäuertes Brot essen P . 7 Am ersten Tag soll für euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun P . 8 Und ihr sollt dem HERRN sieben Tage 〈lang〉 ein Feueropfer darbringen P . Am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun.
9 Und der HERR redete zu Mose: 10 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, und ihr seine Ernte erntet, dann sollt ihr eine Garbe der Erstlinge eurer Ernte zum Priester bringen P . 11 Und er soll die Garbe vor dem HERRN schwingen P zum Wohlgefallen für euch; am andern Tag nach dem Sabbat soll der Priester sie schwingen. 12 Und ihr sollt an dem Tag, an dem ihr die Garbe schwingt, ein einjähriges Lamm ohne Fehler zum Brandopfer für den HERRN opfern P ; 13 und sein Speisopfer: zwei Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt F , ein Feueropfer für den HERRN, ein wohlgefälliger Geruch F P ; und sein Trankopfer: ein viertel Hin Wein P . 14 Und Brot und geröstete Körner und Jungkorn dürft ihr nicht essen bis zu ebendiesem Tag, bis ihr die Opfergabe eures Gottes gebracht habt P : eine ewige Ordnung für eure Generationen in all euren Wohnsitzen P .
15 Und ihr sollt für euch zählen von dem Tag nach dem Sabbat, von dem Tag, an dem ihr die Garbe fürs Schwingopfer gebracht habt: Es sollen sieben volle Wochen sein P . 16 Bis zum andern Tag nach dem siebten Sabbat sollt ihr fünfzig Tage zählen P . Dann sollt ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringen P . 17 Aus euren Wohnungen sollt ihr Brot fürs Schwingopfer bringen, zwei von zwei Zehnteln Weizengrieß sollen es sein, gesäuert sollen sie gebacken werden, als Erstlinge für den HERRN P . 18 Und ihr sollt zu dem Brot hinzu sieben einjährige Lämmer ohne Fehler P darbringen und einen Jungstier und zwei Widder, sie sollen ein Brandopfer für den HERRN sein, dazu ihr Speisopfer und ihre Trankopfer: ein Feueropfer als wohlgefälliger Geruch F für den HERRN. 19 Und ihr sollt einen Ziegenbock F zum Sündopfer opfern und zwei einjährige Lämmer zum Heilsopfer F P . 20 Und der Priester soll sie schwingen mit dem Erstlingsbrot F als Schwingopfer vor dem HERRN, mit den zwei Lämmern; sie sollen dem HERRN heilig sein für den Priester P . 21 Und ihr sollt an ebendiesem Tag einen Ruf ergehen lassen – eine heilige Versammlung soll euch F sein. Keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun P : eine ewige Ordnung in all euren Wohnsitzen für eure Generationen P . – 22 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, darfst du den Rand deines Feldes nicht vollständig abernten, und du sollst keine Nachlese deiner Ernte halten; für den Elenden und für den Fremden sollst du sie lassen P . Ich bin der HERR, euer Gott.
V. 23-25: 4Mo 29,1-6
23 Und der HERR redete zu Mose: 24 Rede zu den Söhnen Israel: Im siebten Monat, am Ersten des Monats P , soll euch Ruhe F sein, eine Erinnerung durch Lärm〈blasen〉, eine heilige Versammlung. 25 Keinerlei Dienstarbeit dürft ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen P .
V. 26-32: 4Mo 29,7-11
26 Und der HERR redete zu Mose: 27 Doch am Zehnten dieses siebten Monats, da ist der Versöhnungstag P . Eine heilige Versammlung soll 〈er〉 für euch sein, und ihr sollt euch selbst demütigen F P und sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen. 28 Und keinerlei Arbeit dürft ihr tun an ebendiesem Tag; denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu erwirken vor dem HERRN, eurem Gott P . 29 Denn jede Person F , die sich nicht demütigt an ebendiesem Tag, die soll ausgerottet werden aus ihren Völkern F P . 30 Und jede Person F , die irgendeine Arbeit tut an ebendiesem Tag, ebendiese Person F werde ich umkommen lassen aus der Mitte ihres Volkes. 31 Keinerlei Arbeit dürft ihr tun: eine ewige Ordnung für eure Generationen in all euren Wohnsitzen P . 32 Ein ganz feierlicher Sabbat F soll er für euch sein, und ihr sollt euch selbst demütigen F P . Am Neunten des Monats, am Abend, vom Abend bis zum Abend, sollt ihr euren Sabbat feiern F .
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