18 Eine Geweihte F soll es unter den Töchtern Israel nicht geben P , und 〈auch〉 einen Geweihten F soll es nicht unter den Söhnen Israel geben P . 19 Du sollst keinen Hurenlohn und 〈kein〉 Hundegeld F in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott.
20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht. P 21 Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen P , damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand P in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
22 Wenn du für den HERRN, deinen Gott, ein Gelübde ablegst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen. Denn der HERR, dein Gott, wird es unbedingt von dir fordern, und Sünde würde an dir sein. P 23 Wenn du es aber unterlässt, 〈etwas〉 zu geloben, wird keine Sünde an dir sein. P 24 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und ausführen, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Mund geredet hast. P
25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, dann magst du Trauben essen nach Herzenslust F , 〈bis〉 du satt bist; in dein Gefäß aber darfst du nichts tun. 26 Wenn du in das Getreide〈feld〉 deines Nächsten kommst, dann darfst du Ähren mit deiner Hand abpflücken P ; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.
Vorschriften über den Scheidebrief – Kriegsdienst der Jungverheirateten
5Mo 24
1Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie heiratet F und es geschieht, dass sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er etwas Anstößiges F an ihr gefunden hat und er ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat P , 2 und sie ist aus seinem Haus gezogen und ist hingegangen und 〈die Frau〉 eines anderen Mannes geworden, 3 〈wenn dann〉 auch der andere Mann sie gehasst und ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat, 4 〈dann〉 kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, seine Frau zu sein, nachdem sie unrein gemacht worden ist. Denn ein Gräuel ist das vor dem HERRN P . Und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt P , nicht zur Sünde verführen.
5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist F , soll er nicht mit dem Heer ausziehen P , und es soll ihm keinerlei Verpflichtung F auferlegt werden. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau, die er genommen hat, erfreuen.
Schutz der Schwachen
6 Man soll nicht Handmühle und Mühlstein F pfänden, denn 〈damit〉 pfändet man das Leben.
7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, 〈einen〉 von den Söhnen Israel, geraubt hat und ihn als Sklaven F behandelt und verkauft hat, dann soll dieser Dieb sterben P . Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen P .
8 Bei der Plage des Aussatzes hüte dich, dass du sehr darauf achtest und alles tust, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden. Ihr sollt darauf achten, zu tun, wie ich ihnen befohlen habe P . 9 Denk daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt! P
10 Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen leihst, dann sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um von ihm ein Pfand zu erheben. 11 Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir nach draußen hinausbringen. 12 Und wenn er ein bedürftiger Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen P . 13 Du sollst ihm das Pfand unbedingt beim Untergang der Sonne zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legt P und dich segnet P ; und es wird für dich als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott P .
14 Du sollst den bedürftigen und armen Lohnarbeiter F nicht unterdrücken, 〈sei er einer〉 von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren 〈wohnen〉. 15 Am selben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen P – denn er ist bedürftig und verlangt sehnsüchtig danach F –, damit er nicht über dich zum HERRN schreit P und Sünde an dir ist P . 16 Nicht sollen Väter um der Söhne willen F getötet werden und Söhne sollen nicht um der Väter willen F getötet werden; sie sollen jeder für seine 〈eigene〉 Sünde getötet werden P .
17 Du sollst das Recht eines Fremden 〈und〉 einer Waise nicht beugen P , und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. 18 Und du sollst daran denken, dass du Sklave in Ägypten warst und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen. P
19 Wenn du deine Ernte auf deinem Feld einbringst und hast eine Garbe auf dem Feld vergessen, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll sie sein P , damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Tun deiner Hände P . 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, sollst du nicht hinterher F die Zweige absuchen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du nicht hinterher F Nachlese halten P : Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst daran denken, dass du Sklave warst im Land Ägypten; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen. P
Prügelstrafe
5Mo 25
1Wenn ein Rechtsstreit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie P , dann soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig P . 2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, dann soll der Richter ihn hinlegen und ihm in seiner Gegenwart nach 〈der festgesetzten〉 Zahl Schläge geben 〈lassen〉, seiner Schuld entsprechend P . 3 Vierzig 〈Schläge〉 darf er ihm geben 〈lassen〉 – nicht mehr P –, damit nicht, wenn er fortfährt, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder in deinen Augen entehrt wird.
4 Du sollst dem Ochsen F nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. P
Schwagerehe
5 Wenn Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, dann soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts einem fremden Mann angehören. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe vollziehen P . 6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie 〈dann〉 gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen F P , damit dessen Name aus Israel nicht ausgelöscht wird P . 7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, dann soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten P und soll sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder den Namen in Israel aufrechtzuerhalten; er will die Schwagerehe mit mir nicht eingehen. 8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden. Doch stellt er sich dann hin und sagt: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen P , 9 dann soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten und ihm den Schuh von seinem Fuß abziehen P und ihm ins Gesicht spucken P . Und sie soll antworten und sagen: So soll dem Mann geschehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will! 10 Und sein Name soll in Israel heißen »Haus des Barfüßers«.
Warnung vor unzüchtigem Verhalten und falschen Gewichten
11 Wenn Männer miteinander raufen, ein Mann und sein Bruder, und die Frau des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand dessen, der ihn schlägt, zu retten, und sie streckt ihre Hand aus und greift an seine Geschlechtsteile F , 12 dann sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst nicht schonen F P .
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