Dietrich Schulze-Marmeling - Der Fall Özil

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Nach dem frühen WM-Aus der deutschen Nationalmannschaft waren für viele Kritiker die Schuldigen rasch gefunden: Mesut Özil und Ilkay Gündogan, die sich im Vorfeld der WM mit dem despotischen türkischen Staatspräsidenten Erdogan hatten ablichten lassen, wurden erst zum Sündenbock abgestempelt, dann zur Zielscheibe übelster Beschimpfungen.
Dietrich Schulze-Marmeling analysiert in diesem aktuellen Buch das sportliche Scheitern der Nationalelf, die Politik des DFB in der Foto-Affäre sowie die Frage, wie aus einer berechtigten Kritik eine rassistische Kampagne wurde. Den Anhang des Bandes bilden Beiträge von Diethelm Blecking, Robert Claus und Ilkays Bruder Ilker Gündogan zur langen Tradition der multiethnischen Nationalmannschaften in Deutschland, über Fußballer als «politische Botschafter» wider Willen und die Funktionsweise von Rassismus.

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In erster Linie war dies eine politische Herausforderung, denn die DFB-Elf repräsentierte exakt das bis dahin gültige, indes von der Realität hoffnungslos überholte Staatsbürgerrecht. Für die Nationalmannschaft durfte weiterhin nur spielen, wer eine „Blutsverbindung“ nach Deutschland nachweisen konnte. In diesem Sinne war die Komposition der Nationalelf auch eine verheerende Message an rechtsradikale Hooligans. Während ihre Klubteams bereits von „Ausländern aller Art durchsetzt“ waren, glänzte das Antlitz des DFB-Teams noch „weiß und deutsch“ – die Nationalmannschaft war für die Rechten die letzte Bastion „echten Deutschtums“ in einer sich internationalisierenden Umwelt. Beim WM-Turnier 1998 hatte die DFB-Elf im Vergleich zu einigen anderen Nationalteams wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten gewirkt.

Was beim DFB zu dieser Problematik geäußert wurde, war teilweise an Peinlichkeit nicht zu überbieten. So bejammerte DFB-Vizepräsident Mayer-Vorfelder mit Blick auf die Teams der Niederlande, Englands und Frankreichs den Verlust der deutschen Kolonien. Ansonsten würden „Südwestafrikaner“ im deutschen Team spielen.

Italiener, Jugoslawen, Polen – und der erste Türke

Nach der WM 1998 begann sich der DFB vorsichtig zu öffnen. Wobei die ersten Aktionen aufgesetzt und dilettantisch wirkten. Der in den Bundesligaspielzeiten 1995/96 und 1996/97 zu den Toptorjägern zählende (weiße) Südafrikaner Sean Dundee (Karlsruher SC) war 1997 im Eilverfahren eingebürgert worden. Im DFB-Team kam er allerdings über einen Platz auf der Ersatzbank nicht hinaus. Auch Paulo Rink (Bayer Leverkusen), in Brasilien geboren, wo er auch bis zu seinem 24. Lebensjahr lebte und kickte, erhielt den deutschen Pass. Rink konnte einen deutschen Großvater vorweisen, und für Brasiliens Seleção reichten seine Fußballkünste nicht. Für die deutsche Nationalelf ebenfalls nicht, wenngleich er auf 13 Länderspiele kam, das erste davon im September 1998. In zehn dieser Spiele wurde Rink lediglich eingewechselt. Beim Confederations Cup 1999 in Mexiko feierte mit Mustafa Dogan (Fenerbahce Istanbul) dann erstmals ein Spieler türkischer Herkunft seinen Einstand im DFB-Team. Das war 38 Jahre nach dem Anwerbeabkommen mit der Türkei (1961), das die Fortsetzung des deutschen Wirtschaftswunders ermöglicht hatte.

Der 21-malige U21-Nationalspieler Dogan, der als Zweijähriger nach Deutschland gekommen war, hatte seine Nominierung der großen Personalnot zu verdanken. Viele Spieler hatten wenig Lust auf die Reise. Und die Bundesligisten sahen ihre Saisonvorbereitung torpediert und drängten Bundestrainer Ribbeck zum Verzicht auf mehrere seiner Stammspieler. So durfte Dogan am 30. Juli 1999 bei der 0:2-Niederlage gegen die USA als Einwechselspieler mitwirken. Es folgte nur noch eine einzige Länderspielminute – ausgerechnet gegen die Türkei in der Qualifikation zur EM 2000, als Dogan in der 89. Minute für Bernd Schneider ins Spiel kam. Im Februar 2000 feierte der junge Zoltan Sebescen (VfL Wolfsburg) sein Debüt im Nationaltrikot, bei dem es allerdings auch bleiben sollte. Die Eltern des im Schwabenland geborenen Sebescen waren ungarischer Herkunft.

Parallel zu dieser Entwicklung wurde 1999 ein Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2000 in Kraft und an die Stelle des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 trat. Erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte wurde im Staatsbürgerschaftsrecht das Abstammungsprinzip („Jus sanguinis“) durch Elemente des Geburtsortsprinzips („Jus soli“) ergänzt. Dies bedeutete: Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, erhielt neben der Staatsangehörigkeit seiner Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft – sofern zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hatte und über eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügte.

Der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip wurde mit einer Optionspflicht verbunden. Im Alter zwischen 18 und 23 Jahren musste man sich zwischen dem deutschen Pass und dem des Herkunftslandes der Eltern entscheiden. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah auch die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft vor, um Einwanderern den Weg in die deutsche Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Diese Idee wurde aber durch eine Unterschriftenaktion von CDU und CSU gestoppt, bei der Bürger an den Ständen fragen: „Wo kann man denn hier gegen Ausländer unterschreiben?“ Jürgen Trittin schrieb später im „Spiegel“: „Der Begriff Ausländer war dabei nur eine Chiffre. In Wahrheit wollte man gegen die Türken unterschreiben. Natürlich hatte niemand etwas gegen die Doppelstaatsbürgerschaft von Kindern aus US-deutschen Familien. Und auch der zweite Pass der nach Zürich verheirateten deutschen Akademikerin störte nicht. Es ging um Rassismus.“

Die Gesetzesreform beeinflusste nun auch die Berufungspraxis für die Nationalmannschaft. Wirkten Maßnahmen à la Dundee und Rink noch ziemlich krampfhaft, so änderte sich dies im Vorfeld der WM 2002. Bedingt durch die anhaltende Zuwanderung hatte im Juniorenbereich das Mitwirken von Einwandererkindern über die Jahre weiter stetig zugenommen. Und im Gegensatz zu Dundee und Rink, die im Erwachsenenalter und als ausgebildete Kicker zum Zwecke des Fuß-ballspielens nach Deutschland gekommen waren, handelte es sich nun, von wenigen Ausnahmen abgesehen, tatsächlich um Gewächse aus den Einwanderer-Communities.

Der Erste von ihnen – aber damals ein Einzelfall – war bereits 1993 Maurizio Gaudino (Eintracht Frankfurt) gewesen, Inhaber auch eines italienischen Passes. Bundestrainer Berti Vogts konnte den 16-Jährigen zur Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft bewegen. Mit 18 Jahren gab Gaudino sein italienisches Papier zurück. „Ich bin in Deutschland geboren und groß geworden. Mein Traum als Fußballer war immer die Bundesliga, die deutsche Nationalelf. Deshalb rannte Berti Vogts bei mir offene Türen ein.“ Gaudino kam aber nur auf fünf A-Länderspiele und „rund 30 Einsätze auf der Ersatzbank“. In die gleiche Kategorie gehörte auch Fredi Bobic (VfB Stuttgart), der 1994 seinen Einstand in der DFB-Elf gab. Bobic, geboren in Maribor in Slowenien (damals noch Jugoslawien), hatte einen slowenischen Vater und eine kroatische Mutter. Während seiner Kindheit wanderten die Eltern nach Deutschland aus, wo der Fußballer in Schwaben aufwuchs. Dass Gaudino und Bobic die Ersten waren, ist sicherlich kein Zufall, gehörten Italiener und Jugoslawen doch zu den ältesten und etabliertesten Einwanderergruppen in der Bundesrepublik.

Dariusz Wosz (VfL Bochum, anschließend Hertha BSC), der im Februar 1997 debütierte, wurde gewissermaßen von der DDR-Auswahl übernommen, für die er 1989-90 sieben Länderspiele bestritten hatte, darunter das letzte im September 1990 gegen Belgien in Brüssel. Wosz war im polnischen Piekary Slaskie geboren worden. Als Kind siedelten seine Eltern mit ihm nach Halle/Saale über.

Die DFB-Elf wird bunt

Ab der WM 2002 war das Mitwirken von Akteuren mit „Migrationshintergrund“ eine Selbstverständlichkeit. Miroslav Klose (1. FC Kaiserslautern, anschließend Werder Bremen, Bayern München) stammte aus Oppeln in Polen. Sein Vater Jozef war ebenfalls Fußballer, seine Mutter Barbara Jez polnische Handballnationalspielerin. Als die Familie nach Deutschland übersiedelte, war Klose acht Jahre alt. Für Polen hätten auch Paul Freier (VfL Bochum, anschließend Bayer Leverkusen), Lukas Podolski (1. FC Köln, anschließend Bayern München), Piotr Trochowski (Hamburger SV) und Lukas Sinkiewicz (1. FC Köln, anschließend Bayer Leverkusen) auflaufen können. Podolski wurde in Gliwice (Gleiwitz) geboren, sein Vater Waldemar war ebenfalls Fuß-ballprofi. Bei Ankunft in Deutschland war „Poldi“ zwei Jahre alt. Trochowski stammt aus Tcew und kam im Alter von fünf Jahren nach Hamburg. Sinkiewicz siedelte im Alter von dreieinhalb Jahren aus dem schlesischen Tychy (Tichau) nach Deutschland über, sein Vater war polnischer Zweitligaspieler.

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