Die Beschäftigung mit Scheeben reicht zurück reicht zurück bis in den Religionsunterricht der Schule. 1Zur intensiveren Befassung kam es dann mit Teilen seiner Glaubensanalyse. 2Nach langen Bemühungen wurde deutlich, dass alle einzelnen Aspekte im Begriff »Autoritätsglaube« zusammenliefen. 3Das galt für den Glauben an sich, wobei der »sittliche« Aspekt, der »moralische« in der entsprechenden Nomenklatur, zunächst dominierte, wie für den »physisch«-übernatürlichen Aspekt. Ja erst hier wurden einige Passagen des Glaubens an sich verständlich. Was Scheeben als »Autoritätsglaube« entwickelt hatte, konstruiert, wie man sagen muss, passte voll und ganz nur beim Glauben gegenüber Gott, war zudem in der Perspektive des übernatürlichen Glaubens im eigentlichen Sinn geschrieben. Diese Konstruktion aus einem Grundbegriff und »von oben« erwies sich später oft als charakteristisch für Scheeben. Wichtig war die Entdeckung, dass und wie ein Begriff das Ganze der Glaubensanalyse enthielt, umfasste und durchformte. – Natürlich machte Scheeben mit seiner Betonung von »Autorität« einen politischen Kampfbegriff des 19. Jahrhunderts auch theologisch und ekklesiologisch stark, ein zeittypisches Defizit, das aber Scheebens eigentliche Leistung nicht aufhebt. 4Man kann trotz legitimer Kritik bewundern, wie hier in einem Begriff das Ganze des Glaubens repräsentiert ist. Das gilt besonders, wenn man bei Autorität – Scheeben spricht immer von Auctorität – die Autorenschaft, die Urheberschaft, d.h. die Macht Gottes des Schöpfers und des Vaters mitumfasst sieht.
Bei Hans Urs von Balthasar findet sich der Hinweis auf Scheebens »Eroslehre«, die in theologiegeschichtlich einzigartiger Weise sein ganzes Werk bestimme. Das führte, im Zusammenhang mit Scheebens Mariologie, zum Titel der Arbeit: »Die Einheit von Gott und Mensch dargestellt am Begriff des Connubium divinum«. Von dort ergab sich der Weg zur Scheebenschen »Vermählungstheologie«. 5
Mehr und mehr zeigte sich, wie in der Tat die »Eroslehre« bzw. die Vermählungstheologie das ganze Werk Scheebens bestimmte und durchdrang, alle Traktate, beginnend mit der Trinitätslehre. Immer in der Gefahr, im »mare magnum« des Scheebens Werkes unterzugehen, wurde immer klarer, dass und wie hier ein Schlüssel zum Gesamtwerk zu finden war.
Das Stichwort »mare magnum« lässt allerdings sehr die Unzulänglichkeit des Versuchs spüren, das Ganze seiner Theologie unter dem Stichwort »Vermählungstheologie« zu fassen. Scheebens Theologie ist so reich an eigenständig verarbeiteter theologischer Tradition, dass man ständig das Gefühl hat, wirklich Wichtiges übersehen oder nur unzureichend wiedergegeben zu haben.
Das gilt auch für die Vermählungstheologie. Sie prägt Scheebens ganzes Werk. Aber es lässt sich ebenfalls darauf nicht reduzieren. Scheebens zentrales Anliegen waren die »Herrlichkeiten der göttlichen Gnade«, um es mit dem Titel seines erfolgreichsten Buches zu sagen. Die Vermählungstheologie und Vermählungsterminologie sind ein wesentlicher Schlüssel zum Verständnis des hier Gemeinten. Das gilt sicher wohl für Scheebens zentrales Begriffsbild von der »Fruchtbarkeit« des göttlichen Lebens. Aber Scheebens theologische Überzeugungen und Anliegen lassen sich auch in anderer Sprache, Begrifflichkeit und mit anderen Bildern formulieren.
Und man ist auch nicht gezwungen, das Ganze dieser Vermählungstheologie zu übernehmen. Sie ist uns ja in mancher Hinsicht sehr fern. Scheebens Verständnis der Ehe und vor allem sein Frauenbild sind nicht mehr das unsrige. Hier bedürfte Vieles einer grundlegenden Rekonstruktion, was ich aber nicht leisten konnte.
Das Anliegen hier ist letztlich ein bescheidenes – hybrid vielleicht doch, wenn man eben das mare magnum Scheebens bedenkt: Der Versuch darzustellen, wie Scheebens ganze Theologie als Vermählungstheologie gebaut ist und was man sich darunter vorzustellen hat.
1Bereits in der Schulzeit empfahl mein damaliger Religionslehrer, der Geistliche Studienrat Johannes Real (1913–1989), wohl um das Jahr 1960, die Lektüre von Scheeben. Etwas zur Biographie: In den letzten Tagen des 2. Weltkriegs fand der Kaplan Johannes Real im niederrheinischen Marienwallfahrtsort Kevelaer Unterschlupf vor dem Zugriff der SS. Nach der Befreiung durch britische Truppen wurde Johannes Real nach Aufgaben im geistlichen Dienst und als Religionslehrer zuletzt 1955 Studienassessor in Arnsberg, 1956 Studienrat am Gymnasium in Arnsberg und 1966 Oberstudienrat, ebenfalls in Arnsberg. Er starb am 21.12.1989 im Alter von 76 Jahren. http://www.blattus.de/kaz/texte/r_kaz/real-johannes.htmlJohannes Real hatte in Münster Michael Schmaus gehört, einen der Herausgeber der GS und Pionier einer Trinitarisierung der Theologie.
2In meiner Examensarbeit bei Professor Heimo Dolch (1912–1977) in Bonn; ich wusste von seiner Wertschätzung für Scheeben. S. zum Thema unten 6.
3S. dazu u. 6.1.
4Hinweise dazu später.
5Der Titel war mit Professor Wilhelm Breuning (1920–2016) abgestimmt und von ihm auch empfohlen. Wilhelm Breuning hat in den GS IV die Gnadenlehre herausgegeben, zudem sind bei ihm zwei wichtige Dissertationen über Scheebens Trinitätstheologie und dessen Eucharistietheologie erarbeitet worden, von Karl Heinz Minz und Franz Josef Bode (Hinweise unter 2.3 u.ö.).
1 Einleitung
Unter dem Stichwort »Connubium divinum« will diese Arbeit der »Vermählungstheologie« Scheebens nachgehen und wie mit dieser die Einheit von Gott und Mensch zur Darstellung kommt. In einem brillanten Essay trifft Hans Urs von Balthasar zwei Feststellungen bezüglich Scheeben: Zum einen schreibt er hinsichtlich der Unterscheidung von Natur und Gnade:
»Gegen die romantische Theologie wird mit lückenloser Schärfe die Trennung von Natur und Übernatur verfochten und aus der gesamten Häresiologie begründet … Alle Fäden, die von unten naturhaft ins obere Reich zielen könnten, werden durchgeschnitten, und zu diesem Behuf … ein begrifflich widerspruchsloses Reich der ›natura pura‹ aufgestellt, als eine ›abgeschlossene Lebensordnung.‹« 6
Dies ist sehr pointiert formuliert und trifft von Anfang an und, wie sich noch zeigen wird, bereits in »Natur und Gnade« zu nur mit deutlichen Brechungen. Zudem fragt sich, ob das Gegenüber nicht zunächst die Theologie der Aufklärung ist, das »System des Rationalismus«, und nicht so sehr die »romantische Theologie«. Zur Verbindung, der »Vermählung« von Natur und Gnade schreibt Balthasar dann:
»Sobald von der formalen Überlegung fortgeschritten wird zur inhaltlichen Betrachtung der Mysterien, zeigt sich, dass die ›Erhebung‹ der Kreatur in Gott durch eine vorgängige Herab- und Einsenkung Gottes geschieht, eine Durchdringung der Natur mit der Gnade, die Scheeben von Anfang an und dann bis in alle Einzelheiten der Dogmatik hinein unter dem Titel ›Vermählung‹ behandelt, so dass seine Theologie zu einer einzigen Eroslehre wird, weithinaus über alles, was bisherige Theologie in dieser Hinsicht entwickelt hatte«. 7
Diese »Vermählungstheologie« bzw. »Eroslehre« ist Thema der Arbeit. Wie gestaltet sich diese »Herab- und Einsenkung Gottes, die »Durchdringung der Natur mit der Gnade« und die daraus resultierende Einheit von Gott und Mensch. Das ist Scheebens eigentliches Anliegen, die deutliche Unterscheidung von Natur und Gnade Mittel zum Zweck.
Der titelgebende Begriff »Connubium divinum« ist dabei ein Kürzel für die anvisierte »Vermählungstheologie«. Er knüpft an Balthasar wie an Scheeben selbst an. Scheeben nennt in der Mariologie die für die Vermählungstheologie exemplarische Verbindung von Christus und Maria ein »matrimonium divinum oder connubium Verbi« (D V n 1588), die »gottesbräutliche Mutterschaft« und die »gottesmütterliche Brautschaft« von Christus und Maria (D V n 1590). 8Balthasar spricht vom »Conubium« (sic, H.G.) Gottes mit der Menschheit. 9In den »Mysterien des Christentums« (1865) finden sich die Wendungen »Connubium Christi mit der Kirche«, vom »mystischen Connubium« Christi oder vom »himmlischen Connubium«. 10Den Begriff »Vermählung« verwendet Scheeben zwar gelegentlich diffus, als enge Verbindung von Personen, Gegebenheiten oder konstituierenden Prinzipien in oder zu einem »organischen Ganzen«. Diese Bedeutung von »Vermählung« ist der Verbindung von Mann und Frau in der Ehe aber eng verbunden, denn Mann und Frau bilden bei Scheeben in der Ehe ebenfalls ein »organisches Ganzes. In dieser Arbeit wird »Vermählung« dominant als paralleler Gegenbegriff zu »Zeugung« verstanden, als enge wechselseitige Verbindung zweier lebender Wesen, Mann und Frau, Christus und Maria bzw. Kirche. »Zeugung« und »Vermählung« überlappen sich allerdings dann, wenn die Zeugung die Mitteilung eines lebendigen Wesens bedeutet, zu dem zugleich und mit der Zeugung eine enge Verbindung von Person zu Person einhergeht. Dies ist der Fall in der Gnadenkindschaft wie bei der Gottesmutterschaft Marias, dem Connubium divinum im engeren Sinn.
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