Sylvia Görnert-Stuckmann - Wohnen im Alter

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Immer mehr Menschen wollen im Alter eigenverantwortlich leben und nehmen die Planung für das Wohnen im Alter selbstbewusst in die Hand. Doch die Orientierung zwischen der Fülle alternativer Wohnmodelle ist nicht einfach. Was gibt es für Möglichkeiten? Was kostet es? Was ist im individuellen Einzelfall die beste Lösung? In diesem praktischen Ratgeber sind mögliche und funktionierende Wohnkonzepte anhand konkreter Beispiele nachvollziehbar dargestellt.

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Quartierlösungen

Beziehen sich Lösungen für „Neues Wohnen“ auf ein ganzes Viertel, auch Quartier genannt, werden sie als Quartierlösungen oder Stadtteillösungen bezeichnet. Dabei wird versucht, sowohl dem Bedürfnis nach Beständigkeit und Sicherheit als auch dem nach längst möglicher Eigenständigkeit nachzukommen. Das soll durch umfassende Versorgung, auch für den Fall der schweren Hilfs- und Pflegebedürftigkeit, im bekannten Quartier geschehen, wobei der Schwerpunkt auf den bisher kaum genutzten Ressourcen von Helfern aus der Nachbarschaft liegt.

Mehrgenerationenwohnen

Ein großer Teil derer, die aktiv nach neuen Wohn- und Lebensformen suchen, wünscht sich mehr Kontakt zu anderen Generationen als in den bisherigen Standardwohnformen. Sie gehen bewusst und absichtlich das Risiko ein, sich wegen unterschiedlicher Wünsche und Bedürfnisse auseinandersetzen und einschränken zu müssen. Als Fernziel haben sie eine neue Art von Gemeinsamkeit vor Augen, in der die Schwächen jeder Generationen durch die Stärken einer anderen ausgeglichen werden können. Solche Wohnprojekte werden als generationengemischt oder generationenübergreifend bezeichnet.

Integriertes Wohnen

Integriert nennt man Wohnprojekte dann, wenn sie neben mehreren Generationen auch ganz bewusst verschiedene Bevölkerungsgruppen unter ein Dach bringen wollen. Sie planen neben nachbarschaftlicher Hilfe (bürgerschaftliches Engagement) auch gemeinsame Aktivitäten, die das Miteinander stärken und die Integration aller fördern. Auch Freizeit soll gemeinsam verbracht und Mitbestimmung praktiziert werden. Vom Kleinkind bis zum Hochbetagten, vom Studenten bis zum Rentner, von der Familie bis zum Single, vom Alteingesessenen bis zum Migranten werden alle als eine große dörfliche Gemeinschaft verstanden, die versucht, sich im Alltag so weit wie möglich gegenseitig zu unterstützen und professionelle Hilfe erst dann abzurufen, wenn es absolut nicht mehr anders geht.

Gemeinschaftliches Wohnen im Alter

ist der Sammelbegriff, unter dem bereits entstandene und vielleicht noch entstehende alternative Wohnformen für Senioren zusammengefasst werden, die auf die Integration unterschiedlicher Gruppen abzielen. Wohnen von heute ist integrierend. Anders als in früheren Zeiten, in denen sich das Miteinander zwangsläufig bereits aus der Struktur der Großfamilie ergab, muss heute eine gesunde Mischung erst durch geschickte Planung neu konstruiert werden. Dazu gehören sowohl Projekte, die ausdrücklich mehrere Bevölkerungsgruppen ansprechen, als auch bauliche Maßnahmen, die durch flexible Gestaltung Wohnraum für möglichst viele nutzbar machen: für Familien wie für Singles, für Alte und Junge, für Berufstätige genauso wie für Menschen, die die meiste Zeit des Tages zu Hause verbringen.

4. Ausbruch aus der VerwahrungDas Ende der traditionellen Pflegemodelle?

Alte Menschen waren schon immer besonders gefährdet, krank und hilfsbedürftig zu werden. Auch wenn hohes Alter eine Entwicklung unserer Zeit ist, gab es doch schon immer Konzepte für diese Anforderung.

4.1 Altenhilfe im Wandel der Zeit

Versorgung und Pflege alter Menschen war schon immer Aufgabe der Familie – je nach Zeit und Wohlstand ergänzt durch Leistungen der Gesellschaft.

Bereits im Mittelalter entstanden neben der familiären Verpflichtung, alte Angehörige zu versorgen, erste Ansätze zur außerfamiliären Altenhilfe: In den Städten wurden kirchliche und bürgerliche Spitäler errichtet, die gleichzeitig als Armenhaus, Altenheim und Krankenhaus dienten. Hilfsbedürftige wurden dort kostenlos verpflegt, Alte mussten dafür zahlen: Entweder durch eine einmalige Zuwendung (Pfründekauf) oder durch wiederkehrende kleinere Almosen.

Gegen Ende des Mittelalters entstanden Armenwohnungen in Form von Stiftungen, in denen alte, manchmal auch kranke oder behinderte Menschen ohne Bezahlung leben konnten.

Überzählige Kinder, für die nicht gesorgt werden konnte, wurden nicht selten ins Kloster oder zur Armee geschickt, um ihnen erst ein Auskommen und später Versorgung im Alter zu sichern.

In der vorindustriellen Zeit kam für Bauern mit etwa 60 Jahren der Moment, an dem der Hof an den (meist ältesten) Sohn übergeben wurde. Die Altbauern zogen in ein eigenes Zimmer oder Gebäude, das sogenannte Altenteil. Solange sie dazu in der Lage waren, blieben sie in die Familien- und Arbeitsgemeinschaft integriert und wurden genauso eingesetzt, beschäftigt und gepflegt wie Kinder. Der Generationenvertrag sah Erbfolge gegen Pflegeverpflichtung vor, was den Alten eine gewisse gesellschaftliche Bedeutung verlieh: Die wenigen Alten wurden wegen ihres Wissens und ihrer Lebenserfahrung geachtet.

Bei den Arbeitern war es schwieriger, da sie von der Gnade der Gutsfamilie abhingen. Alt und leistungsunfähig waren sie auf Gedeih und Verderb dem Bauern ausgeliefert. Übernahm der ihre Versorgung und Pflege nicht und waren die eigenen Kinder nicht dazu in der Lage (was meistens der Fall war), gehörten sie zum Heer der Armen.

Handwerksmeister konnten ihren Beruf meistens bis zum Lebensende ausüben. Da auch sie Betrieb und Haus rechtzeitig an die Kinder abtraten, hatten sie dort bis zuletzt ein gutes Auskommen.

Gesellen, die es nie bis zum Meister brachten, arbeiteten als Tagelöhner an der Armutsgrenze oder wurden von ihrem Meister im Haus behalten.

Vorindustrielle Lohnarbeiter wie etwa Bauarbeiter oder städtische Bedienstete waren, wenn sie im Alter nicht mehr arbeiten konnten, auf die öffentliche Wohlfahrt (Armenpflege) angewiesen oder gingen betteln.

Frauen konnten beim Tod ihres Mannes wieder heiraten und damit die Altersversorgung des neuen Lebenspartners nutzen. Ansonsten blieb ihnen nur die Möglichkeit, bei den Kindern zu wohnen oder sich im Bürgerspital einzukaufen, wo sie dann den Rest ihres Lebens verbrachten.

Mit Beginn der Industrialisierung setzte eine Veränderung vom Versorgungs- zum Leistungsprinzip ein: Wer viel schaffte, konnte sich viel leisten und selbst für sich sorgen.

Mit Einführung der Sozialversicherung verlor das Erbe an Bedeutung, der Generationenvertrag Erbe gegen Pflege war damit hinfällig. Alte Menschen wurden uninteressant, da sie weder arbeiten noch anders zum Unterhalt beitragen konnten, und lästig, da ihre Pflege die Jüngeren am Arbeiten und Geldverdienen hinderte. Ihre Erfahrungen, einst gefragt und geschätzt, galten plötzlich als veraltet und waren nichts mehr wert.

Öffentliche Einrichtungen übernahmen nach und nach die Funktion der Familien- und Hausgemeinschaften. Beruf und Altersversorgung hingen weniger von der Familie ab.

Altenhilfe wurde zu einer öffentlichen Angelegenheit: Statt sich in Ruhe und Frieden in den Schoß der Familie zurückzuziehen und dort die Früchte eines langen, harten Lebens zu genießen, wurden die Alten in die entsprechenden Einrichtungen geschickt, da niemand Zeit und Geld für sie hatte. Greisen-Asyle, Siechenhäuser, Pfründneranstalten, Hospitäler, Spitäler, Bürgerheime und ähnliche Institutionen kümmerten sich nun darum, den Alten zentral Behausung, Verpflegung und Betreuung zu sichern. Das bis dahin übliche private Leben in der Familie oder allein wurde abgelöst durch eine zentralisierte und institutionalisierte Alterssicherung. Die Verantwortung dafür ging von der Familie auf die Gesellschaft über.

Bis heute sind diese Formen der Altenhilfe üblich. Bis zur Einführung der Pflegeversicherung (1995) gab es keine Hilfen vom Staat. Abgesehen von Rente oder Sozialhilfe waren Alte und ihre Angehörigen auf eigene Reserven an Zeit, Energie und Geld angewiesen. Professionelle Pflege musste zugekauft werden. Meist gab es einen Haus- oder Krankenpflegeverein vor Ort, bei dem man Mitglied wurde und der bei Bedarf die Pflege übernahm oder notwendige Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Toilettenstuhl etc.) verleihen konnte.

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