Schöpfung ohne Schöpfer?

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Die Entstehung der Lebewesen durch natürliche Evolution ist ein vehement verteidigtes Dogma der säkularen westlichen Kultur. Doch immer mehr Befunde führen an systematische Grenzen evolutionärer Erklärungen. Das räumen mittlerweile auch manche Evolutionsbiologen ein. Gleichzeitig häufen sich in der Biologie eindrückliche Indizien für einen Schöpfer. Grund genug, evolutionäre Erklärungen von verschiedenen Blickrichtungen einer kritischen Analyse zu unterziehen und den Design-Ansatz gegen die wichtigsten Einwände zu verteidigen.

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Evolutionstheoretische Erwartungen wurden häufig enttäuscht, ohne dass das Rahmenparadigma „Evolution“ zur Disposition gestellt worden wäre.

Makroevolution ist Naturgeschichte

FODOR & PIATTELLI-PALMARINI (2010, 132) stellen fest, dass die „Geschichte über die Evolution der Phänotypen“ nicht zur Biologie, sondern zur Naturgeschichte gehöre. Adaptionistische Erklärungen seien historische Erklärungen, diese bieten plausible Erzählungen, eine kausale Kette von Ereignissen, die zum Phänomen führten, das erklärt werden soll. Nomologische Erklärungen (solche, die auf Gesetzmäßigkeiten Bezug nehmen) handeln dagegen von (metaphysisch notwendigen 19) Beziehungen von Eigenschaften, während historische Erzählungen von (kausalen) Beziehungen zwischen Ereignissen handeln. Historische Erklärungen subsummieren Ereignisse nicht unter Gesetze und unterstützen daher nicht kontrafaktische Sachverhalte („counterfactuals“), d. h. können keine Antwort auf die Frage geben, was passiert wäre, wenn bestimmte Dinge (das Antezedens, die Ausgangsbedingungen; vgl. HO-Schema) anders gewesen wären. Die Autoren stellen fest: „Naturgeschichte ist keine Evolutionstheorie, sie ist ein Bündel evolutionärer Szenarien“ (FODOR & PIATTELLI-PALMARINI 2010, 159). Wie erläutert, muss angemerkt werden, dass auf einer solchen Basis die Frage, ob die kausale Kette wirklich existiert hat und/oder ob sie eine rein natürliche war, nach naturwissenschaftlichen Kriterien offen bleiben muss. (Vgl. zu FODOR & PIATTELI-PALMARINI die Buchbesprechung in diesem Band.)

Evolution ist ein konzeptionelles Gerüst

Dass Evolutionstheorien keine Naturgesetze beschreiben, hat in jüngster Zeit MÜLLER (2017, 2) prägnant zum Ausdruck gebracht. Er schreibt (in Übersetzung; Hervorhebungen nicht im Original):

„Die Theorie der Evolution ist das grundlegende konzeptionelle Gerüst der Biologie, zu dem alle wissenschaftlichen Erklärungen der Phänomene des Lebens passen müssen. Da es kein allgemeingültiges Gesetz beschreibt im Blick auf ein einzelnes natürliches Phänomen wie zum Beispiel Gravitation, sondern vielmehr die Regeln organismischer Veränderungen im Laufe der Zeit, die auf den hochkomplexen Inputs und den Wechselwirkungen einer Vielzahl verschiedener Faktoren beruhen, kann die Evolutionstheorie nicht als statisch betrachtet werden, sondern sie unterliegt Veränderungen im Lichte neuer empirischer Befunde.“ 20

Dieses Zitat ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert. Zum einen wird klar gesagt, dass jede Evolutionstheorie 21(offenbar als Kausaltheorie gemeint) kein universell gültiges Gesetz beschreibt und nicht mit einem physikalischen Gesetz wie dem Gravitationsgesetz vergleichbar ist. Mit anderen Worten: Was DARWIN bereits vor 160 Jahren vermeintlich erreicht hatte, ist bis heute nicht geschafft. Zum zweiten sind Evolutionstheorien selber nicht „statisch“, sondern veränderlich. Dass das höchst erstaunlich ist, wird klar, wenn man dergleichen über das Fallgesetz oder die Kepler’schen Planetengesetze aussagen würde. Was sagt dies über den Wahrheitsgehalt solcher „Theorien“ aus – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich beileibe nicht um eine ganz junge Theorie handelt? Evolutionstheorien als beschreibende oder gar erklärende „Theorien“ sind offenbar etwas ganz anderes als das, was wir in Physik oder Chemie vorfinden. Wieder zeigt sich: Der Anschluss an die strengen Naturwissenschaften wie die Physik, den DARWIN erreichen wollte (s. o.), ist klar verfehlt. 22MÜLLER schreibt drittens, dass Evolution einen grundlegenden konzeptionellen Rahmen bildet, mit dem alle Erklärungen vereinbar sein müssen. Auf diesen Aspekt weist auch ULLRICH in seiner Analyse über Evolution und Evolutionstheorien (in diesem Band) hin. Hierbei handelt es sich offenbar um eine Vorschrift: Erklärungen müssen mit etwas vereinbar sein und dieses Etwas sind nicht (nur) die empirischen Daten, sondern ganz wesentlich eine konzeptionelle Vorgabe. Eine solche basiert aber auf Konvention bzw. ist das Ergebnis einer Wahl und hätte daher auch anders gewählt werden können. Zumindest wurde sie nicht vom wissenschaftlichen Datenbefund erzwungen.

Evolutionstheorien als beschreibende oder gar erklärende „Theorien“ sind offenbar etwas ganz anderes als das, was wir in Physik oder Chemie vorfinden.

Evolution als naturhistorischer Prozess nicht gesetzhaft beschreibbar

Dass Evolution als naturhistorischer Prozess nicht gesetzhaft beschrieben werden kann, wird auch durch Aussagen von LALAND et al. (2015) deutlich, denn diese Autoren stellen zur „Erweiterten Evolutionären Synthese“ (EES, s. u.) fest, dass „… the EES predicts that organisms will sometimes have the potenzial to develop well-integrated, functional variants when they encounter new conditions …“ und „The EES also anticipates that variants with large phenotypic effect can occur, …“ (LALAND et al. 2015, 8; Hervorhebungen nicht im Original). Man beachte die Einschränkungen „manchmal“ und „können vorkommen“ und das Fehlen jeglicher Spezifik: Es sollen lediglich irgendwelche funktionellen Varianten entwickelt werden. Hier liegt offenkundig keine Wenn-Dann-Struktur vor, auch nicht in irgendeiner abgeschwächten oder bedingten Form. Es werden keine spezifischen Bedingungen genannt, unter denen ein bestimmtes Ergebnis oder eine Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines konkreten Ereignisses vorhergesagt werden kann, es werden keine Mechanismen für die Entstehung von Innovationen beschrieben oder eine (wissenschaftlich begründete) kausale Beschreibung geliefert, durch die eine Innovation auf die ursächlichen Faktoren zurückgeführt wird (vgl. Abschnitt „Infragestellung und Verteidigung des nomologischen Erklärungsmodells“).

Wenn es um Innovationen (Makroevolution wie definiert) geht, kann man sich auf gar keine relevanten Gesetzmäßigkeiten berufen. Natürliche Selektion und populationsgenetische Gesetzmäßigkeiten betreffen entweder nur Mikroevolution oder „Natürliche Selektion“ wird (statt mit naturgesetzmäßigen Mechanismen) mit einer Zielvorgabe verknüpft, was im Rahmen naturwissenschaftlicher Beschreibungen jedoch nicht zulässig ist (vgl. Abschnitt „Ist ‚natürliche Selektion‘ eine naturgesetzliche Erklärung?“).

Wenn es um Innovationen geht, kann man sich auf gar keine relevanten Gesetzmäßigkeiten berufen.

„Manchmal“-Erklärungen sind daher im strengen Sinne nicht naturwissenschaftlich (außer man kann angeben, was unter welchen Bedingungen eintritt und/oder man kann konkrete Wahrscheinlichkeiten, d. h. probabilistische Gesetze angeben) (s. o.), sondern bleiben spekulativ. Das trifft auf die neuesten Vorschläge von Evolutionstheorien zu, die LALAND et al. thematisieren (wir kommen weiter unten ausführlicher darauf zurück). Um den grundsätzlichen Unterschied zu naturwissenschaftlichen Theorien deutlich zu machen, nehmen wir nochmals einen Vergleich mit einer tatsächlichen naturwissenschaftlichen Theorie vor: Die genannte Aussage etwa auf das Fallgesetz angewendet, würde lauten: Das Fallgesetz sagt voraus, dass manchmal Gegenstände nach unten fallen, wenn sie losgelassen werden und es sagt weiter voraus, dass es vorkommen kann, dass ein Gegenstand nach Loslassen zu Boden fällt – und zwar ohne dass angegeben werden könnte, warum das manchmal so und manchmal anders ist. Ganz offensichtlich wären solche naturwissenschaftlichen Erklärungen höchst defizitär. Offenbar sind Evolutionstheorien auch in neuesten Versionen etwas grundlegend anderes als eine naturwissenschaftliche Theorie. Und selbst für dieses „manchmal“ gibt es oft keine wirklich eindeutigen empirischen Daten.

Vergleichbare Kritik äußert auch der Philosoph Hans POSER bezüglich der Quelle der evolutionären Veränderungen, den Mutationen (Änderungen des Erbguts von Lebewesen). Diese treten in dem Sinne zufällig auf, als sie keiner Richtungsvorgabe folgen und in keinen nachweisbaren Zusammenhang zu aktuellen oder gar potenziellen zukünftigen Bedürfnissen der Organismen stehen. POSER (2012, 286; Hervorhebung im Original) schreibt in diesem Zusammenhang: „Das Deutungsschema der Evolutionstheorie zu akzeptieren, bedeutet eine Zumutung, denn es verlangt in Gestalt der spontanen Mutation, in Gestalt des unvorhersehbaren Neuen in jedem Anwendungsbereich die Anerkennung des Zufalls.“ Und zwar Zufall als „ontischer Zufall – als Ursachlosigkeit, als Spontaneität aufgefasst“, für den in der teleologischen wie in der kausalen Weltsicht grundsätzlich kein Platz sei (POSER 2012, 287).

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