Schöpfung ohne Schöpfer?

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Die Entstehung der Lebewesen durch natürliche Evolution ist ein vehement verteidigtes Dogma der säkularen westlichen Kultur. Doch immer mehr Befunde führen an systematische Grenzen evolutionärer Erklärungen. Das räumen mittlerweile auch manche Evolutionsbiologen ein. Gleichzeitig häufen sich in der Biologie eindrückliche Indizien für einen Schöpfer. Grund genug, evolutionäre Erklärungen von verschiedenen Blickrichtungen einer kritischen Analyse zu unterziehen und den Design-Ansatz gegen die wichtigsten Einwände zu verteidigen.

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• Naturwissenschaftliche kausale Beschreibungen nehmen notwendig einen Bezug auf Gesetzmäßigkeiten und Randbedingungen (siehe Kastentext). Denn nur das berechtigt uns zu sagen, dass X wirklich die (natürliche) Ursache von Y ist. Das heißt: Jeder Anspruch, einen Sachverhalt mechanistisch oder kausal (und dabei naturwissenschaftlich) erklärt zu haben, ist auch notwendig ein Anspruch, ihn wenigstens implizit nomologisch erklärt zu haben. Die Rechtfertigungspflichten dieses Anspruchs beinhalten dann wesentlich einen Nachweis einer (expliziten) nomologischen Erklärung. Der von POTOCHNIK aufgeworfenen Frage, ob natürliche Selektion als kausale Beschreibung gelten kann, widmen wir weiter unten einen eigenen Abschnitt.

• Eine naturwissenschaftlich gerechtfertigte Formulierung eines Mechanismus nimmt analog zu (anderen) kausalen Beschreibungen notwendig auf Gesetzmäßigkeiten Bezug (s. o.).

Zwischenfazit

In allen Fällen der vorgeschlagenen alternativen Erklärungsweisen, die oberflächlich betrachtet nicht dem nomologischen Erklärungsmodell zu folgen scheinen, spielen relevante Gesetzmäßigkeiten plus plausible Randbedingungen dennoch eine unverzichtbare Rolle. Andernfalls müsste man fragen: Um was für eine Erklärung (sei sie biologisch oder nicht) würde es sich handeln, bei der Naturgesetze wirklich keine Rolle spielen sollten? Man müsste in einem solchen Fall zumindest formal offen lassen, ob es sich hier überhaupt um natürliche Verursachungen oder Prozesse handelt. Denn niemand dürfte ernsthaft behaupten, dass es (natürliche) Ereignisse gäbe, bei denen Naturgesetze wirklich keine Rolle spielen; denn solche träten dann entweder völlig regellos und chaotisch auf und damit ohne Erklärung überhaupt – oder sie wären verursacht von der freien Entscheidung eines intelligenten Akteurs.

Relevante Gesetzmäßigkeiten plus plausible Randbedingungen spielen in allen naturwissenschaftlichen Erklärungsweisen eine unverzichtbare Rolle.

Fehlende Asymmetrie

Auf einen weiteren Kritikpunkt von POTOCHNIK soll noch eingegangen werden. Speziell am deduktiv-nomologischen Konzept (HO-Schema) kritisiert diese Autorin eine fehlende Asymmetrie. 9Sie wählt folgendes Beispiel: Die Länge einer Fahnenstange und der Sonnenstand erklären die Länge des Schattens dieser Stange. Jedoch klinge es sonderbar zu sagen, Sonnenstand und Länge des Schattens erklärten auch die Länge der Fahnenstange. Eine solche Erklärung in beide Richtungen ist aber durch das HO-Schema erlaubt. Zunächst ist das Beispiel unglücklich gewählt, weil es keinen wirklich naturgesetzlichen, sondern einen geometrischen Sachverhalt betrifft. Das Hauptproblem (das zumindest die Autorin empfindet) liegt aber in den Naturgesetzen selbst. So schreibt z. B. KRAUSS (1973, 9): „Die Naturgesetze sind reversibel, d. h. zeitumkehr-invariant.“ Erst durch den 2. Hauptsatz der Thermodynamik, also aufgrund von Wahrscheinlichkeitsprinzipien, kommt sozusagen der Zeitpfeil in die Physik.

Fundamentale naturwissenschaftliche Erklärungen funktionieren also zeitsymmetrisch. Dies wird aber nur dann problematisch, wenn man solche Erklärungen als Angaben von Ursachen missversteht. 10

Besteht man aber dennoch darauf, dass eine naturwissenschaftliche Erklärung immer auch eine Ursache-Wirkungs-Relation zu beschreiben habe, ändert dies nichts daran, dass die korrekte und wenigstens implizite Angabe von (zumindest phänomenologischen) Gesetzen und Anfangsbedingungen eine notwendige Voraussetzung für naturwissenschaftliche Erklärungen ist.

Folgerungen für die Evolutionstheorie

Aus dem Gesagten folgt: Auch eine als naturwissenschaftlich geltende Evolutionstheorie muss dem nomologischen Erklärungsstandard der Naturwissenschaften genügen. Sie muss also wesentlich auf (empirisch gehaltvolle und qualifizierte) Naturgesetze und plausible Randbedingungen zurückführbar sein, die für das Erklärungsziel – sei es Mikroevolution oder eine evolutionäre Innovation – relevant sind. Aufgrund der enormen Komplexität der biologischen Strukturen und Prozesse sind einfache DN-Schemata zwar nicht möglich; dies kann aber natürlich keinen Grund darstellen, die Kriterien für eine naturwissenschaftliche Erklärung aufzugeben oder wesentlich zu lockern: Ohne qualifizierten Bezug auf Gesetzmäßigkeiten und plausible Randbedingungen wäre tatsächlich offen, was historisch stattgefunden hat. Zumindest einen naturwissenschaftlichen Grund, Makroevolution als Tatsache anzusehen, gibt es dann nicht.

Zu Recht wird daher seit Charles DARWIN beansprucht, dass die Evolutionstheorie (mit dem zentralen Bestandteil der Selektionstheorie) wesentlich Bezug auf Gesetzmäßigkeiten nimmt. DARWIN (1859) hat dies im letzten Satz seiner Origin of Species durch eine interessante Gegenüberstellung zum Ausdruck gebracht:

„Es ist wahrlich etwas Erhabenes um die Auffassung, dass der Schöpfer den Keim allen Lebens, das uns umgibt, nur wenigen oder gar nur einer einzigen Form eingehaucht hat und dass, während sich unsere Erde nach den Gesetzen der Schwerkraft im Kreise bewegt, aus einem so schlichten Anfang eine unendliche Zahl der schönsten und wunderbarsten Formen entstand und noch weiter entsteht.“

Der Vergleich von evolutionärer Entwicklung („entstand und noch weiter entsteht“) und Bewegung der Erde („nach den Gesetzen der Schwerkraft“) ist kein Zufall. Für DARWIN war der Artenwandel genauso gesetzmäßig wie die Bewegung von (Himmels-)körpern. Entsprechend stellt der Biograph David QUAMMEN (2009, 219) fest: DARWIN „fordert, sich Evolution als die Folge feststehender Gesetze vorzustellen so wie die Gravitation oder die Wärmebewegung.“

DARWIN spricht an vielen Stellen von einem „Gesetz“. Ein klassisches Zitat von ihm lautet: „Das alte Argument vom Design in der Natur, wie es von Paley verwendet wurde und das mir früher so schlüssig erschien, scheitert nun, nachdem das Gesetz der natürlichen Auslese entdeckt worden ist“ (zitiert nach F. DARWIN 1887, 309). Auch der bekannte zweitletzte Satz von Origin behauptet implizit eine Gesetzmäßigkeit: „Aus dem Kampf der Natur, aus Hunger und Tod geht also unmittelbar das Höchste hervor, das wir uns vorstellen können: die Erzeugung immer höherer und vollkommenerer Wesen.“ Man kann diesen Satz in eine Wenn-Dann-Struktur bringen, vereinfacht: Wenn es Konkurrenz um begrenzte Ressourcen gibt, erfolgt Höherentwicklung. 11Die Lebewesen werden nach DARWIN durch bloße Naturkräfte genauso geformt wie Gegenstände der unbelebten Welt, die den Naturkräften ausgeliefert und ihnen gegenüber passiv sind. Er „formulierte schon in seinen frühen Notebooks das Ziel, analog zur Bedeutung von Newtons Gravitationsgesetz für die Himmelsmechanik allgemeine und unveränderliche Gesetze für die Abstammungslehre aufzudecken“ (PULTE 2009, 142). Die Philosophin Eve-Marie ENGELS stellt fest: „Die Erforschung des Lebendigen soll den Anschluß an das von den Wissenschaften der unbelebten Natur, Physik und Astronomie, bereits erzielte Niveau erreichen, nämlich Phänomene und Prozesse des Lebendigen durch Naturgesetze zu erklären, statt sie auf den direkten Eingriff Gottes zurückzuführen“ (ENGELS 2009, 24). 12

Warum wirkliche, natürliche Ursache-Wirkungs-Relationen immer auf Naturgesetzen und Randbedingungen beruhen müssen

Reicht für eine naturwissenschaftliche Erklärung lediglich die Angabe einer (mutmaßlichen) Ursache-Wirkungs-Relation, so dass ein Bezug auf Gesetze und Anfangsbedingungen nicht zwingend erforderlich ist? Nein. Denn was würde passieren, wenn wir den Bezug auf Gesetze und Anfangsbedingungen wirklich beiseitelassen würden? Wir könnten dann zwischen realen natürlichen und unmöglichen natürlichen (oder möglicherweise übernatürlichen) Ereignissen nicht mehr unterscheiden. Nehmen wir als Beispiel einen lauten Knall. Als Ursache gilt die Zündung eines Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisches, auch „Knallgas“ genannt. Warum ist hier die Annahme einer natürlichen Ursache-Wirkungs-Relation sehr plausibel? Weil eine solche Explosion durch Randbedingungen (einschließlich des auslösenden Moments) und naturgesetzliche Fakten erklärt werden kann. Was wäre mit einem Sauerstoff-Stickstoff-Gemisch, das im Verdacht steht, geknallt zu haben? Formal könnte ganz genauso eine Ursache-Wirkungs-Relation als vermeintliche Erklärung formuliert werden. Wir wissen aber, dass eine solche Erklärung falsch wäre. Der Grund ist, dass die erforderlichen naturgesetzlichen Fakten fehlen: Tatsächlich ist eine Reaktion zwischen Stickstoff und Sauerstoff, die zu einem Knall führen könnte, naturgesetzlich nicht möglich. Er würde entweder nicht stattfinden oder wäre ein Wunder.

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