IT-Recht in Wissenschaft und Praxis
Festschrift für
Jürgen Taeger
Herausgegeben von
Louisa Specht-Riemenschneider • Benedikt Buchner •
Christian Heinze • Oliver Thomsen
Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN: 978-3-8005-1716-9
© 2020 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main
www.ruw.de
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Printed in Germany
Am 23. Oktober 2020 hält Jürgen Taeger seine Abschiedsvorlesung an der Universität Oldenburg. Für seine Freunde und Wegbegleiter* ist das ein willkommener Anlass, die Verdienste von Jürgen Taeger als Wissenschaftler, Hochschullehrer und Praktiker in Form der vorliegenden Festschrift zu würdigen. Wir Herausgeber freuen uns sehr, dass sich im Rahmen dieser Festschrift so viele Kollegen, Gefährten und Freunde von Jürgen Taeger zusammengefunden haben, um auch auf diese Weise ihre persönliche und fachliche Wertschätzung zu zeigen.
Jürgen Taeger wurde am 5. Juni 1954 in Hannover geboren. Er studierte ab 1976 Rechts- und Sozialwissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Universität Hannover. 1982 legte er sein Assessorexamen ab. Von 1982 bis 1987 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover. Nach der Promotion 1987 blieb er dem Institut treu und war dort als Hochschulassistent bei seinem akademischen Lehrer Wolfgang Kilian tätig. Dort wurde er 1994 mit einer Arbeit zur außervertraglichen Haftung für fehlerhafte Computerprogramme habilitiert. Bereits die damals erteilte Venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht und Rechtsinformatik bringt das zum Ausdruck, was dann das weitere wissenschaftliche Wirken von Jürgen Taeger bis heute kennzeichnet, nämlich die traditionelle rechtswissenschaftliche Forschung in Kerngebieten des Privatrechts, kombiniert mit einer visionären Aufarbeitung und Fortentwicklung zentraler rechtlicher Zukunftsfragen an der Schnittstelle von Recht und Informatik.
Von 1991 bis 1996 vertrat Jürgen Taeger Professuren an verschiedenen Universitäten. 1996 erhielt er einen Ruf an die Universität Ilmenau, den er ablehnte. Einen Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nahm er im selben Jahr an und hat dort bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im März dieses Jahres die Forschung und Lehre am Fachbereich Wirtschafts- und Rechtswissenschaften maßgeblich geprägt. Die Liste seiner Verdienste sowohl um die rechtswissenschaftliche Forschung als auch um die juristische Ausbildung ist so lang, dass sie im Rahmen dieses Vorworts kaum angemessen gewürdigt werden kann. Wer sein Publikationsverzeichnis aufruft, wird dort mehr als 200 Einträge und 30 herausgegebene Bücher finden, und mit den Schriften, die Jürgen Taeger selbstständig veröffentlicht oder herausgegeben hat, lässt sich eine juristische Bibliothek für das Informationsrecht und die Rechtsinformatik schon mehr als reichhaltig bestücken.
Prägend ist vor allem aber auch das herausragende Engagement von Jürgen Taeger für die Ausbildung von Nachwuchsjuristinnen und -juristen. Verwiesen sei hier nur auf seine Tätigkeit als Direktor des Center für lebenslanges Lernen der Universität Oldenburg und auf seine Leitung des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Informationsrecht (LL.M.)“. Für viele Juristinnen und Juristen in ganz Deutschland ist Jürgen Taeger das prägende Gesicht ihrer informationsrechtlichen Ausbildung. Maßgeblich betrieben hat Jürgen Taeger auch die Gründung des Interdisziplinären Zentrums für Recht der Informationsgesellschaft (ZRI), dessen Leitung er seit 2017 innehat. So treibt er denn auch in diesem interdisziplinären Rahmen die Forschung voran, um Antworten auf die dringenden technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen unserer Zeit zu finden. Weitere Funktionen Jürgen Taegers seien hier nur beispielhaft aufgezählt: seine vielfältigen Ämter in der akademischen Selbstverwaltung, sei es als Dekan, als Institutsdirektor oder als Mitglied des Akademischen Senats, seine zahlreichen Beiratstätigkeiten, unter anderem auch bei den verschiedensten rechtswissenschaftlichen Zeitschriften, oder auch seine Ehrenämter in unterschiedlichen Stiftungen. Nicht minder beeindruckend ist die Liste seiner Drittmittelforschungsprojekte, die bereits in den 90er Jahren beginnt – in einer Zeit also, in der für die meisten Juristinnen und Juristen an deutschen Universitäten die heute so wichtige Drittmittelforschung noch ein Fremdwort war.
Wer Jürgen Taeger kennt, verbindet mit seiner Person vor allem aber auch die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI). Seit 2005 lenkt er als Vorsitzender die Geschicke der Stiftung, er ist das Gesicht der DSRI und hat deren jährlich stattfindende Herbstakademie zu einer Institution gemacht, mit deren Strahl- und Anziehungskraft sich wohl kaum sonst eine juristische Tagungsveranstaltung messen kann. Wer Jürgen Taeger im Vorfeld und bei der Tagung selbst erlebt, der kann sehen, mit wie viel Herzblut, Energie und auch Erfolg er seine Vision verfolgt, engagierte junge Juristinnen und Juristen zusammenzubringen und zu fördern, nicht nur durch ein hochkarätiges wissenschaftliches Programm, sondern auch durch einen gesellschaftlichen Rahmen, der geprägt ist durch die Person Jürgen Taegers als wohlwollender und lebensfroher Mentor der jungen Juristengeneration.
Jürgen Taeger mag zwar eine Abschiedsvorlesung halten, ein Abschied als Forscher und Lehrer, als Rechtspraktiker oder als Nachwuchsförderer wird damit aber gewiss nicht einhergehen. Dafür werden nicht zuletzt all diejenigen sorgen, die auch schon bislang auf seine Kooperation und Unterstützung gebaut haben – angefangen bei der DSRI über seine zahlreichen Kollegen und Freunde in Wissenschaft und Praxis bis hin zur Universität Babeş-Bolyai Universität Cluj-Napoca (Rumänien), die ihm erst kürzlich den Titel „Prof. h.c.“ verliehen hat. In diesem Sinne freuen sich auch die Herausgeber und Autoren dieser Festschrift auf viele weitere Jahre der juristischen Zusammenarbeit und der freundschaftlichen Verbundenheit.
Bonn, Bremen, Hannover, Oldenburg
Louisa Specht-Riemenschneider,
Benedikt Buchner,
Christian Heinze,
Oliver Thomsen
*Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Charlotte Berg
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, White & Case LLP, Frankfurt am Main
Benedikt Buchner
Dr. iur., LL.M. (UCLA), Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Direktor des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR), Universität Bremen
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