Prüfungswissen Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Band 2
Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
Torsten Katschemba
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)
Master of Business Law
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Print ISBN 978-3-415-06877-3
E-ISBN 978-3-415-06879-7
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geb. 1962, Master of Business Law und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen; Diplom-Wirtschaftsjurist (FH); Weiterbildungsstudium im Compliancemanagement. Seit 1996 in der Sicherheitswirtschaft tätig; zuvor in der behördlichen Sicherheit. Daneben seit 2002 Lehrer in der Landesfachklasse Schutz und Sicherheit (Bundesland Brandenburg) am Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland in Strausberg und seit 2008 Lehrbeauftragter im Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Darüber hinaus arbeitet der Autor für die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH) als Fach- und Systembegutachter mit den Schwerpunkten berufliche Weiterbildung und Sicherungsdienstleistungen. Er war als Sachverständiger an der Entwicklung der Berufsbilder Schutz und Sicherheit beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beteiligt, ist im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) sowie im fachlichen Lektorat der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben (ZPA Nord West) aktiv und leitet die zentrale Prüfungskommission Schutz und Sicherheit bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg.
Bundesweiter Arbeitskreis der Lehrer/innen an beruflichen Schulen für Schutz und Sicherheit zur Lernfeldumsetzung der Berufe in der Sicherheitswirtschaft (nachfolgend als „Bundesarbeitskreis Lehrer Schutz und Sicherheit“ bezeichnet).
1 Einleitung
2 Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen
2.1 Anforderungen
2.2 Auswertung bisheriger Prüfungen
3 Lösungsstrategien bei der Anwendung von Rechtsgrundlagen
3.1 Allgemeine Hinweise
3.2 Rechtsoperatoren
3.3 Strafrechtliche Fallbearbeitung
3.3.1 Merkmale einer Straftat
3.3.2 Prüfschema
3.4 Zivilrechtliche Fallbearbeitung
3.4.1 Allgemeines Prüfschema
3.4.2 Prüfschema Schadenersatzansprüche
3.5 Fallbearbeitung Jedermannsrechte
3.5.1 Begriffsbestimmung
3.5.2 Prüfschema
3.6 Bearbeitung sonstiger Aufgabenstellungen
4 Fallbeispiele Anwendung von Rechtsgrundlagen bei Sicherheitsdiensten
4.1 Prüfungsfall „Jagd“
4.1.1 Sachverhalt „Jagdausstatter“
4.1.2 Sachverhalt „Lagerhalle“
4.2 Prüfungsfall „Golf“
4.2.1 Sachverhalt „Golfplatz“
4.2.2 Sachverhalt „Golfshop“
4.3 Prüfungsfall „Objektschutz“
4.3.1 Sachverhalt „Volkshaus“
4.3.2 Sachverhalt „Zementwerk“
4.4 Prüfungsfall „OSZ“
4.4.1 Sachverhalt „Tag der offenen Tür“
4.4.2 Sachverhalt „Public Viewing“
5 Zwischenprüfung Servicekraft für Schutz und Sicherheit
5.1 Anforderungen
5.2 Auswertung bisheriger Prüfungen
5.3 Lösungsstrategien
5.3.1 Allgemeine Hinweise
5.3.2 Mehrfachwahlaufgaben
6 Fallbeispiele Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
6.1 Beispielprüfung I
6.2 Beispielprüfung II
6.3 Lösungen
Stichwortverzeichnis
Die Veröffentlichung ist vorrangig zur Unterstützung der Berufsausbildung in den Berufen „ Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ gedacht. Die Idee zu diesem Werk entstand nach Befragungen von Absolventen beider Berufsausbildungen sowie nach einschlägiger Literaturrecherche. Diese ergaben, dass es zwar umfangreiche Literatur zu den von der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-West vorgegebenen Inhalten 1des Prüfungsbereiches „ Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ gibt, es fehlt jedoch in allen Werken eine direkte Heranführung des Lesers an die konkreten, komplexen Prüfungsanforderungen. Diese Lücke soll durch diese Veröffentlichung geschlossen werden. Sie soll zudem weiteren Nutzern die Möglichkeit bieten, sicherheitsrelevante und berufstypische Rechtsaufgaben im geforderten Umfang zu bearbeiten.
Nachfolgend wird auf die Gesamtprüfungsregelungen der beiden Berufsbilder Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit eingegangen. Beide Berufe sind dem kaufmännischen Teil der Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammern zugeordnet. Auf den entsprechenden Kammerseiten sind Termine dann auch zu finden.
Die vier schriftlichen Prüfungsteile in der Berufsausbildung zur „ Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ werden in der Regel während des zweiten Ausbildungsjahres, im Zeitraum von Mitte des Monats April bis Mitte des Monats Mai, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bundeseinheitlich abgelegt. Das fallbezogene Fachgespräch erfolgt dann im Anschluss, je nach Festlegung der prüfenden Industrie- und Handelskammer, in der Regel in den Monaten Juni/Juli.
Abschlussprüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SKSS) |
Prüfungsteile |
Zeit |
Gewichtung |
Bestehensregelungen |
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln |
60 Min. |
20 % |
Kein ungenügend (6) |
Mindestens ausreichend (4) |
Anwendung von Rechtsgrundlagen |
90 Min. |
30 % |
Mindestens ausreichend (4) |
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo) |
45 Min. |
10 % |
Kein ungenügend (6) |
Durchführung von Schutz u. Sicherheitsmaßnahmen |
45 Min. |
30 % |
40 % |
Kein ungenügend (6) |
Fallbezogenes Fachgespräch |
20 Min |
70 % |
Kein ungenügend (6) |
Mindestens zwei weitere Fächer (außer Recht) ausreichend (4) |
Darstellung 1:Gewichtungs- und Bestehensregelungen SKSS |
Entscheidend und spezifisch bei der „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ ist, dass der Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ ein sogenanntes Sperrfach darstellt. Das heißt, sobald die Prüflinge nicht die für die Note „Ausreichend“ notwendigen fünfzig Prozent der Prüfungsleistung erreichen, ist die Gesamtprüfung nicht bestanden. Bedenkt man dabei, dass gerade die Ausbildungsberufe mit einer zweijährigen Ausbildungszeit auch für Bewerber mit geringeren schulischen Vorleistungen die Chance eines vollwertigen Anschlusses eröffnen sollen 2, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Regelung. Gerade die Anforderungen in Recht stellen für viele Auszubildende eine große Hürde dar.
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