b) Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Rechte von Personen und Institutionen darstellen kann; …“
In beiden Prüfungsverordnungen befindet sich der wortgleiche Text, weshalb es bisher auch typisch war, dass die Prüfungsaufgaben für beide Berufe identisch ausfielen. In der jeweils 90 Minuten andauernden Prüfung sollen berufstypische Rechtsaufgaben bearbeitet werden Der Prüfungsbereich hat allerdings jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis. Bei der „ Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ wird er zum einem mit 30 Prozent von 100 gewichtet und zum anderen müssen zum Bestehen mindestens ausreichende Ergebnisse (50 Punkte von 100) erzielt werden. 6
Bei der „ Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ beträgt die Wichtung 20 Prozent von 100. Weitere Einschränkungen gibt es hier nicht. 7Dies ist wohl insbesondere dem Umstand geschuldet, dass der rechtliche Prüfungsbereich im ersten Teil der zweigeteilten Abschlussprüfung zur Fachkraft stattfindet. Das führt in der Praxis hin und wieder zu erklärungsbedürftigen Nachfragen von Ausbildenden, die beide Berufe anbieten.
Fachkraft für Schutz und Sicherheit |
Servicekraft für Schutz und Sicherheit |
Teil 1 der Abschlussprüfung |
Abschlussprüfung |
Gewichtung: 20 Prozent |
Gewichtung: 30 Prozent |
Mindestanforderung: Keine |
Mindestanforderung: Ausreichend (4) |
Darstellung 5:Unterschiede in den Anforderungen im Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ |
Neben den genannten Unterschieden gibt es natürlich in erster Linie eine Menge von Gemeinsamkeitenin den Anforderungen. Die Prüfungen beinhalten grundsätzlich zwei Sachverhalte mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Jeder Sachverhalt ist auf fünfzig Punkte angelegt, so dass jede Prüfung einhundert erreichbare Punkte beinhaltet.
Fachkraft für Schutz und Sicherheit |
Servicekraft für Schutz und Sicherheit |
– 90 Minuten Bearbeitungszeit– Zwei Fälle, die sich inhaltlich nach jeder Frage fortführen– Je Fall drei bis sechs Aufgabenstellungen/Fragen– Je Aufgabenstellung 6 bis 30 Punkte– 100 erreichbare Punkte (50 Punkte je Fall) |
Darstellung 6:Gemeinsamkeiten in den Anforderungen im Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ |
Wer sich ernsthaft mit den Prüfungsanforderungen auseinandersetzen möchte, kommt nicht um die Literatur der „ Prüfungskataloge für die IHK-Abschlussprüfungen“ herum. Durch die Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern (ZPA Nord-West) wurden für jeden der beiden Ausbildungsberufe Schutz und Sicherheit solche Kataloge erstellt und herausgegeben. Die Inhalte konkretisieren die Themenkreise und sind in Hinblick auf eine gezielte Prüfungsvorbereitung von besonderer Bedeutung.
Lernfeldbezug |
Themenbereiche |
Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und anwenden.Lernfelder 3,5 |
Gewerbeordnung, BewachungsverordnungBerufsgenossenschaftliche VorschriftenStrafgesetzbuch |
Rechte von Personen und Institutionen beachten.Lernfeld 5 |
GrundgesetzKunsturhebergesetzArbeitsschutzgesetzeSelbsthilferechteBürgerliches Gesetzbuch |
Gefährdungssituationen rechtlich bewerten.Lernfeld 5 |
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften |
Rechtsverstöße erkennen und beurteilen.Lernfeld 5 |
Rechtsgrundlagen des Straf- und StrafverfahrensrechtsVorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches |
Darstellung 7:Inhalte des Prüfungskataloges des ZPA Nord-West |
Die Themenkreise ergeben sich aus der Interpretation des Ausbildungsrahmenplans sowie der Zuordnung der Inhalte durch den zuständigen Fachausschuss. Die genannten Gesetze, Verordnungen, Abkommen und sonstigen Regelungen sind jeweils in der zum Prüfungstermin gültigen Fassung anzuwenden. Sie sind auch dann zu beachten, wenn dies nicht ausdrücklich vermerkt ist. Fragenkomplexe, die auf Arbeitsvorgänge in den jeweiligen Ausbildungsbetrieben abstellen sind nur insofern für den schriftlichen Teil der Prüfung relevant, als es sich um allgemein gültige Zusammenhänge handelt. 8
Der Prüfungskatalog ist nach einem bestimmten Schema aufgebaut. Er unterscheidet nach Fragenkomplex, Themenkreis/Inhalte/Erläuterungen und gibt Beispiele für betriebliche Handlungen. Der Aufbau soll an dem nachfolgenden Auszug aus dem Prüfungsbereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ visualisiert werden.
Fragenkomplex |
Themenkreis, Inhalte, Erläuterungen |
Beispiele für betriebliche Handlungen |
Rechtsverstöße erkennen und beurteilenLF 5 |
Rechtsgrundlagen des Straf- und Strafverfahrensrechts und ergänzende Vorschriften des bürgerlichen Rechts |
Sachverhalt auf– tatbestandsmäßiges,– rechtswidriges und– schuldhaftesVerhalten prüfen.Des Weiteren:– Begehungs- und Unterlassungstatbestände kennen– Straftaten, rechtswidrige Taten und unerlaubte Handlungen rechtlich bewerten– Detaillierte Beschreibung der Tatbestandsmerkmale.… |
Darstellung 8:Beispieltext aus dem Prüfungskatalog für die IHK-Abschlussprüfung FKSS |
Bereits der Blick auf diese grobe Übersicht lässt die mögliche Vielfalt von Sachverhalten und Aufgabenstellungen für einen solchen Prüfungssachverhalt erahnen. Bei jeder Prüfung erhält der Prüfling einen Aufgabenbogen mit zwei sich fortschreibenden Sachverhalten, die in der Prüfung vollständig zu bearbeiten sind. Zu jedem Sachverhalt gibt es bis zu sechs Fragestellungen in unterschiedlichen Anforderungsbereichen.
Bezeichnung |
Inhalt |
Umfang |
Aufgabenbogen |
Zwei sich fortschreibende Sachverhalte |
Je 3–4 Seiten DIN A4 |
Je Sachverhalt und nach jeder Fortschreibung erfolgt eine Aufgabenstellung. |
Je 3–6 Aufgaben |
Darstellung 9:Inhalt und Umfang der Prüfungsfälle |
Der zur Verfügung stehende Zeitrahmenzur Erarbeitung der Sachverhaltslösungen wird unterschiedlich gesehen. Den Prüfungsteilnehmern stehen 90 Minuten Gesamtbearbeitungszeit zur Verfügung. Die Anzahl der zu bearbeitenden Aufgaben schwankt zwar; jedoch hat dies keinen wesentlichen Einfluss, da beide Sachverhalte mit 50 Punkten angesetzt sind. Anstelle von mehr Aufgaben sind manche Aufgaben umfangreicher und/oder nochmals unterteilt.
2.2 Auswertung bisheriger Prüfungen
Für die Bewertung der Prüfung im Bereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ machen die Verordnungen über die Berufsausbildung zur „Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ keine direkten Vorgaben. In der Umsetzungsempfehlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) 9wird die Gewichtung in der Bewertung auf Basis des 100-Punkte-Modus der IHK empfohlen. In jedem der beiden Sachverhalte waren bisher jeweils fünfzig Punkte zu erreichen.
Die Auswertung der bisherigen Prüfungen ergab, dass sich die Inhalte in vier Kategorien einteilen lassen. Den Hauptanteil beanspruchen Fragestellungen zu konkreten Straftatbeständen. Fast gleichauf sind Fragen zu zivilrechtlichen Ansprüchenund Jedermannsrechten. Sonstige Fragestellungen haben sich bisher mit dem Gewerbe-/Bewachungsrecht, dem Waffengesetz, der DGUV-Vorschrift 23 sowie der Unterscheidung von öffentlichem/privatem Recht befasst.
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