In der zweigeteilten Abschlussprüfung der dreijährigen Berufsausbildung zur „ Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ findet im ersten Teil die schriftliche Prüfung im Bereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ statt. Dies erfolgt parallel zur „Servicekraft“ und mit gleichem Inhalt sowie gleichem Bewertungsmodus. Allerdings sind Gewichtung und Einfluss auf das Gesamtprüfungsergebnis hier vollkommen anders. „Fachkraft“ könnte man daher auch mit weit weniger als fünfzig von hundert Punkten bei der „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ werden. Geschuldet ist diese Tatsache wohl in erster Linie berufsbildungsrechtlicher Regelungen aufgrund der Besonderheit der zweigeteilten Prüfung.
Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS) |
Prüfungsteile |
Zeit |
Gewichtung |
Bestehensregelungen |
Teil I |
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln |
60 Min. |
20 % |
Keine spezielle Notenregelung |
Teil I und II: Mindestens ausreichend (4) |
Anwendung von Rechtsgrundlagen |
90 Min. |
20 % |
Teil II |
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo) |
60 Min. |
10 % |
Kein Ungenügend (6) |
Mind. ausreichend (4) |
Konzepte für Schutz und Sicherheit |
90 Min. |
30 % |
Mindestens Ausreichend (4) |
Sicherheitsorientiertes Kundengespräch |
30 Min. |
20 % |
Kein Ungenügend (6) |
Zusätzlich im Teil II:WiSo oder Sicherheitsorientiertes Kundengespräch = ausreichend (4) |
Darstellung 2:Gewichtungs- und Bestehensregelungen FKSS |
Abschließend zu den Übersichten der Gewichtungs- und Bestehensregelungen für beide Berufsbilder ist zu erwähnen, dass bei der zweijährigen Berufsausbildung zur „ Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ nach wie vor eine Zwischenprüfungvorgesehen und durchgeführt wird. Diese findet in der Regel im Monat März des ersten Ausbildungsjahres statt und beinhaltet ebenfalls rechtliche Thematiken. Anforderungsniveau und Inhalte unterscheiden sich hier wesentlich von denen der Abschlussprüfung. Auf diesen Prüfungsteil wird in den Kapiteln 5 und 6 des vorliegenden Werkes eingegangen. Bei der Ausbildung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ entfällt seit der neuen Verordnung über die Berufsausbildung aus 2008 die Zwischenprüfung aufgrund der Zweiteiligkeit der Abschlussprüfung.
Neben den Verordnungen über die Berufsausbildungen zur „Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ 3bietet der Prüfungskatalog der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern Nord-West (ZPA Nord-West), der ebenfalls 2009 herausgegeben wurde, wichtige Hinweise.
Des Weiteren wurden im Folgenden die Prüfungsergebnisse für die „Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ der Abschlussprüfungen Sommer 2010 bis Sommer 2020 ausgewertet.
Darstellung 3:Ergebnisse der Prüfungen Sommer 2010 bis Sommer 2020 nach der Prüfungsstatistik der IHK
Die Auswertung von neunzehn Abschlussprüfungen auf Grundlage der im Internet verfügbaren Prüfungsstatistik der Industrie- und Handelskammern ergab im Prüfungsbereich Rechtsgrundlagen mit Abstand die schwächsten Leistungen. Über die tatsächlichen Ursachen dieser Entwicklung kann nur gemutmaßt werden, da es dazu bisher keine belastbaren Unterlagen gibt.
Ziel dieses Werkes ist es daher unter anderem, den Lesern eine einheitliche und übersichtliche Gesamtdarstellung an die Hand zu geben, um den Prüfungsbereich Rechtsgrundlagen sicher und umfassend zu bearbeiten. Ausgehend von den Ausführungen zu den „Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ im Fachkompetenzbuch 4, wird die fachkompetente Bearbeitung komplexer Prüfungssachverhalte erläutert. Schwerpunkte stellen dabei die verschiedenen Herangehensweisen zur Fallbearbeitungdar. Auf Grundlage der bisherigen Prüfungsaufgaben werden abschließend Beispielsachverhaltebearbeitet, die den Prüflingen als Muster dienen sollen. Ziel ist es, die Leser in die Lage zu versetzen, komplexe Prüfungssachverhalte erfolgreich zu bearbeiten. Das vorliegende Werk versteht sich daher in erster Linie als eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Literatur.
Der bundesweite Arbeitskreis der Berufsschullehrer Schutz und Sicherheit hat einen aktiven Beitrag an der Entstehung des Werkes geleistet. Seitens des Arbeitskreises gab es für diese Veröffentlichung eine Reihe von Hinweisen zu Aufgabenstellung und Herangehensweise in der Erarbeitung der Prüfungsaufgaben sowie deren Bewertung. Hierfür gilt dem Arbeitskreis ein ganz besonderer Dank. Die konstruktiven Hilfen wurden aufgegriffen, an geeigneter Stelle in diesem Werk eingebracht und für die Leser optisch hervorgehoben.
Gegliedert ist die vorliegende Veröffentlichung in sechs Teile. Zuerst wird ein Einblick in die Anforderungen des Prüfungsbereiches„Anwendung von Rechtsgrundlagen“ gegeben. Danach erfolgt eine Darstellung der Inhalte bisheriger Prüfungenbis zur Sommerprüfung 2020. Im Hauptteil erfolgen ausgehend von den Darstellungen im Fachkompetenzbuch Hinweise für die Fallbearbeitung. Auf Grundlage der bisherigen Prüfungsaufgaben werden anschließend Beispielfällebearbeitet, die den Lesern als Muster dienen. Darüber hinaus wird den zukünftigen „Servicekräften für Schutz und Sicherheit“ ein Einblick in die ausschließlich für sie erforderliche Zwischenprüfung gegeben.
Darstellung 4:Aufbau des Werkes
Zielgruppe des vorliegenden Werkes sind in erster Linie Auszubildende, Umschüler und Weiterbildende zur „Fachkraft bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“, die sich auf den Prüfungsbereich „Rechtsgrundlagen für Schutz und Sicherheit“ bzw. die Zwischenprüfung vorbereiten wollen. Des Weiteren sind Lehrer, Ausbilder und Prüfer angesprochen, um den vorgenannten Personenkreis zielsicher durch die Prüfung führen sowie sachgerecht bewerten zu können. An Stellen im Buch, wo geschlechtsneutrale Formulierungen aus Gründen der Lesbarkeit unterbleiben, sind ausdrücklich stets alle Geschlechter angesprochen.
2 Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen
2.1 Anforderungen
Der Prüfungsbereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ ist Bestandteil der schriftlichen Abschlussprüfung der Berufe „Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“. Um die Aufgabenstellungen im Recht entsprechend lösen zu können, ist zunächst das Anforderungsprofilan die Prüfung zu analysieren. Die „Verordnungen über die Berufsausbildung zur Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ vom 21. Mai 2008 enthalten dazu folgende Vorgaben 5:
„Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Gefährdungssituationen und Rechtsverstöße erkennen und rechtlich bewerten sowie
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