Christian J. Jäggi - Säkulare und religiöse Bausteine einer universellen Friedensordnung

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Die Welt steht mehr denn je vor der Notwendigkeit, eine nachhaltige Friedensordnung zu entwickeln, in welche alle politischen, weltanschaulichen und religiösen Gemeinschaften eingebunden sind und die sie alle mittragen. Auf der Grundlage der vorangegangenen Bände, in denen säkulare Friedensvorstellungen sowie jüdische, christliche und islamische Friedenskonzepte analysiert wurden, stellt der vorliegende Band teils divergierende und teils übereinstimmende Friedensvorstellungen nebeneinander, untersucht sie auf Gemeinsamkeiten und arbeitet Prinzipien einer globalen transsäkularen und interreligiösen Friedensethik heraus.

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Aus der Sicht eines Staates ist – wie Eabrasu (2012:121) zu Recht betont – sowohl Steuerflucht als auch Sezession illegal. Beide widersprechen im Grunde dem territorialen Anspruch von Staat und Regierung. Vielfach die einzige Möglichkeit, sich diesem Anspruch zu entziehen, ist die Emigration 15. Dieser territoriale Anspruch gründet auf ganz konkreten individuellen Rechten, die jedoch auf ein bestimmtes geografisches Gebiet – nämlich innerhalb der jeweiligen Staatsgrenzen – begrenzt sind. Das ist im Grunde eine irrationale Situation, nicht nur aufgrund der zunehmenden Mobilität und Migration, sondern auch, weil damit auch die territorial sehr unterschiedlich verteilten Ressourcen – von Wasser, über die klimatischen Bedingungen bis hin zu Rohstoffen und Energieträgern – zu unterschiedlichen Rechtsansprüchen der Menschen führen. Entscheidend für die Gewährung oder Verweigerung von Rechten ist lediglich, in welchem Land jemand geboren ist, über welche Staatszugehörigkeit die Eltern verfügen oder – pointierter gesagt – wo der Zufall oder die historische Entwicklung Grenzen gezogen hat und wo nicht.

Michael J. Sandel (2015:121) kommt in seinem Buch über Moral und Politik zum Schluss, dass es zwischen dem Denken fortschrittlicher Liberalen Anfang des 20. Jahrhunderts und der Situation im 21. Jahrhundert eine wichtige Parallele gibt. So „schwappten“ Anfang des 20. Jahrhunderts „wie heute neue Geschäfts- und Kommunikationsformen über vertraute politische Grenzen und schufen Netze wechselseitiger Abhängigkeiten zwischen Menschen an entfernten Orten“. Was damals Eisenbahnen, Telegrafen und landesweite Märkte waren, seien „heute Satellitensysteme, CNN, Cyberspace und globale Märkte – Instrumente, welche die Menschen miteinander verbinden, ohne sie zwangsläufig zu Nachbarn, Mitbürgern oder Teilnehmern einer gemeinsamen Unternehmung zu machen“ (Sandel 2015:121). Wenn man die damalige Situation auf heute übertrage, müsse man – ähnlich wie damals durch die Kultivierung des nationalen Staatsbürgertums als Antwort auf die nationalen Märkte – heute auf die globale Wirtschaft und die zunehmende Vernetzung reagieren, „indem man eine globale Autoritätsausübung stärkt und einen entsprechenden Sinn für globales oder kosmopolitisches Staatsbürgertum kultiviert“ (Sandel 2015:121).

So verlangte etwa die Commission on Global Governance eine „grössere Autorität für internationale Institutionen“ und eine „breite Akzeptanz für eine globale staatsbürgerliche Ethik“ (Sandel 2015:121f.). Doch reicht das? Führt eine Stärkung der Autorität internationaler Organisationen nicht zwangsläufig zur Frage ihrer demokratischen Legitimation – und damit zur Frage eines globalen demokratischen Weltstaates? Gerade der aktuelle Backslash internationaler Zusammenarbeit infolge populistischer und nationalistisch ausgerichteter Bewegungen (vgl. dazu Jäggi 2017a:56ff.) etwa in Form von „America First“ (Donald Trump) oder „deutsche[r] Leitkultur statt Multikulturalismus“ 16(AfD 2016:47) zeigt, dass globale oder internationale Organisationen und internationale Abkommen nicht genügen, wenn sie nicht auch demokratisch legitimiert sind und breit unterstützt werden, und wenn sie die Anliegen tatsächlich oder vermeintlich benachteiligter Bevölkerungsgruppen nicht aufnehmen können.

Dabei übten die USA nicht erst unter der Administration Trump einen systematischen Obstruktionismus gegen internationale Organisationen, so etwa gegen den Internationalen Strafgerichtshof (ICC), dem sie nie beitraten, gegen die UNECSO, gegen die WHO – insbesondere unter Trump im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – usw. Doch Letzteres war nur der vorläufige Höhepunkt einer Entwicklung, die schon lange zuvor begonnen hatte. So kritisierte etwa Richard Falk (2009:33) den eher symbolischen Widerstand des Uno-Sicherheitsrats gegen den aggressiven Krieg der USA gegenüber dem Irak 2003. Eigentlich hätte der Irak und vor allem dessen Zivilbevölkerung durch die UNO vor den Sanktionen und der kollektiven Bestrafung geschützt werden müssen, meint Falk (2009:33). Als die USA nach 9/11 erklärten, sie würden sich nie durch das internationale Recht davon abhalten lassen, ihre Sicherheitsinteressen zu verfolgen, erwies sich damit im Grunde auch das Ungenügen, ja die Nutzlosigkeit internationaler Rechtsvereinbarungen vor dem Souveränitätsanspruch der Supermächte. Auch der laut Falk (2009:34) „dubiose Kosovo-Krieg“ der NATO gegen Serbien 1999 war Ausdruck dafür.

Doch auch China bedient sich internationaler Abkommen und Einrichtungen nur dann, wenn diese ihren eigenen Grossmachtzielen dienen – andernfalls setzt es sich über Schiedssprüche und internationale Urteile hinweg, wie etwa im Zusammenhang mit der militärischen Expansionspolitik im südchinesischen Meer.

All das – so Falk (2009:33) – zeige den opportunistischen Gebrauch des internationalen Rechts durch hegemoniale Akteure, wenn diese das für notwendig erachteten.

Das bedeutet, dass letztlich nur eine handlungsfähige, demokratisch legitimierte Weltregierung in der Lage sein kann, den Hegemonialismus der Gross- und Supermächte in Schranken zu weisen und die Menschenrechte auch in kleinen Ländern zu schützen. Demgegenüber hat sich – nach Meinung von Falk (2009:143) – in den letzten Jahren die Menschenrechtssituation in vielen Gegenden der Welt verschlechtert, ja laut Falk (2009:143) hat die Sache der Menschenrechte nach 9/11 sogar einen regelrechten Backslash erlebt.

Mit Blick auf die Europäische Union hat Ferdinand von Schirach eine neue europäische Verfassung gefordert. Anstelle eines Vertrags zwischen Staaten habe diese von den Grundrechten eines jeden einzelnen Bürgers auszugehen. Insbesondere müsse jeder Mensch das alleinige Recht über seine Daten haben, einen Anspruch auf eine intakte Umwelt und die Menschenrechte müssten über wirtschaftlichen Interessen stehen – und zwar weltweit (vgl. Publik-Forum 13/2020:27).

Auch die grossen Auswirkungen der Klimaveränderungen und die durch sie mitverursachten Folgen wie Zunahme der globalen Migration (vgl. dazu Jäggi 2016c:56ff. sowie Ionesco et al. 2017) lassen es auf die Dauer unumgänglich erscheinen, dass eine Weltinnenpolitik und entsprechende planetare demokratische Staatsstrukturen entstehen (vgl. dazu auch Jäggi 2016c:131ff).

Was Sandel (2015:123) für Nationalstaaten wie die USA formulierte, nämlich dass das nationalstaatliche Projekt zwar einen starken Nationalstaat schaffen konnte, aber oft nicht auch eine „von allen geteilte nationale Identität“, gilt weit mehr noch für die Weltsituation: Ein globaler demokratischer Weltstaat kann und wird nur dann erfolgreich sein, wenn er von einem globalen menschlichen Bewusstsein der Zusammengehörigkeit und Einheit der gesamten Menschheit getragen wird. Weltstaatliche Institutionen ohne entsprechendes Bewusstsein werden zu einer leeren Bürokratie, aber ein globales „kosmopolitisches“ Bewusstsein ohne entsprechende globalstaatliche Strukturen wird zu einer Luftblase – oder schlimmer noch – zu einer Chimäre.

Das grosse Problem – darauf hat auch schon Hans Küng (1990:49) mit Blick auf John Rawls’ 17„overlapping Consensus“ hingewiesen – ist die Erlangung eines grundlegenden, grenz- und kontextüberschreitenden Konsenses in politischen Fragen. John Rawls (1998:22) hat die Frage eines dauerhaften, politischen Konsenses aus der Sicht eines politischen Liberalismus wie folgt formuliert: „Wie kann eine stabile und gerechte Gesellschaft freier und gleicher Bürger, die durch vernünftige und gleichwohl konträre religiöse, philosophische und moralische Lehren einschneidend voneinander getrennt sind, dauerhaft bestehen?“. Oder noch pointierter mit Blick auf religiöse Weltanschauungen: „Wie können auch diejenigen, die eine auf einer religiösen Autorität, wie zum Beispiel der Kirche oder der Bibel, beruhende religiöse Lehre bejahen, eine vernünftige politische Konzeption haben, die eine gerechte demokratische Ordnung stützt?“ (Rawls 1998:35). Die gleiche Frage stellt sich auch für Angehörige anderer Religionen, etwa des Islams.

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