6Zur Frage der Heilsordnung und der geistigen Macht im Christentum vgl. auch Jäggi 2020b:53ff.
7Gutiérrez (1992:241) umschreibt die drei Ebenen der Befreiung als „politische Befreiung“, als „Befreiung des Menschen im Laufe der Geschichte“ und „Befreiung von der Sünde und Eintritt in die Gemeinschaft mit Gott“.
8Die marxistisch inspirierte Dependencia-Theorie verstand die Welt als Abhängigkeitsstruktur von armen, sozial benachteiligten und wirtschaftlich ausgebeuteten Peripheriegebieten gegenüber von reichen, wirtschaftlich florierenden Zentren wie Nordamerika und Europa, wobei die gleiche Struktur auch in den einzelnen Ländern vorzufinden sei: Arme Randgebiete stehen reichen Metropolen gegenüber – mit ähnlichen Abhängigkeitsmechanismen.
9Der Befreiungstheologe wird auch vorgeworfen, sich in ihrem Einsatz für die Armen missbrauchen zu lassen: „Die ,Befreiungstheologien‘ haben zwar das Verdienst, die große Texte der Propheten und des Evangeliums über die Verteidigung der Armen wieder aufgewertet zu haben, doch verwechseln sie darüber hinaus in verderblicher Weise den Armen der Schrift mit dem Proletariat von Marx. Dadurch wird der christliche Sinn der Armut pervertiert und der Kampf für die Rechte der Armen verwandelt sich in eine Klassenauseinandersetzung im ideologischen Sinn des Klassenkampfes. Die Kirche der Armen bezeichnet dann eine Klassenkirche, die sich der Notwendigkeit des revolutionären Kampfes als Etappe zur Befreiung bewußt geworden ist und die diese Befreiung in ihrer Liturgie feiert“ (Kongregation für Glaubenslehre 1984: IX,10).
10Wörtlich „wir sind“, aber gleichzeitig enthält der Ausdruck „nos-otros“ auch die Bedeutung „wir anderen“. Dazu bemerkt Dussel (1994:96, Fussnote 46): „Das ,nosotros‘ ist daher eine Gemeinschaft, wo jeder für alle anderen ein ,Anderer‘ ist: ,nos‘ steht für alle, ,otros‘ für jeden einzelnen“.
11Nach gängiger Lehre besteht die Religionsfreiheit aus der individuellen Religions- und Glaubensfreiheit – also dem Recht, persönlich zu glauben, was der einzelne will –, der kollektiven Religionsfreiheit – also dem Recht auf Teilnahme an religiösen Versammlungen und Ritualen zusammen mit anderen Gläubigen –, und der korporativen Religionsfreiheit, welche das Recht auf autonome Organisations- und Selbstverwaltung der Religionsgemeinschaften meint (vgl. Jäggi 2016b:46ff.).
12Zu den einzelnen Stufen des moralischen Urteils bei Lawrence Kohlberg vgl. Kohlberg 1995 sowie Sajak 2015:284 und Jäggi 2016a:284f.
13Eine deontologische Ethik ist eine Sollens- oder Pflichtethik, die nicht nur auf die Ergebnisse oder Konsequenzen einer Handlung schaut, sondern auch von inneren, intrinsischen Werten ausgeht.
14Zum Begriff „Inklusionslogik“ schreibt Assmann (1993:14): „In Lateinamerika sind z.Zt. die Begriffe ,Inklusionslogik‘ bzw. ,Exklusionslogik‘ ziemlich geläufig, wobei man die radikale, theoretisch-praktische Verteidigung der Würde- und Rechtsansprüche aller heute und morgen lebenden Menschen als Inklusionslogik, und die entgegengesetzte Beeinträchtigung dieser universal-menschlichen Dignitätsforderungen als Exklusionslogik charakterisiert. Heute leben wir eine brutale Vorherrschaft der Exklusionslogik“.
15Allerdings nicht immer und überall. So bleiben etwa auch im Ausland lebende US-Amerikaner in den USA steuererklärungspflichtig, was teilweise einen erheblichen Eingriff der USA in die Steuerhoheit anderer Länder bedeutet. Umgekehrt müssen im Ausland wohnende Nicht-US-Amerikaner, die mit den USA geschäftlich – etwa über Bankaktivitäten – verbunden sind, eigene Steuererklärungen für die USA einreichen.
16So steht etwa im „Programm für Deutschland“, also dem Parteiprogramm der AfD unter dem Titel: „Deutsche Kultur, Sprache und Identität erhalten“: „Die Ideologie des Multikulturalismus, die importierte kulturelle Strömungen auf geschichtsblinde Weise der einheimischen Kultur gleichstellt und deren Werte damit zutiefst relativiert, betrachtet die AfD als ernste Bedrohung für den sozialen Frieden und für den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit. Ihr gegenüber müssen der Staat und die Zivilgesellschaft die deutsche kulturelle Identität als Leitkultur selbstbewusst verteidigen“ (AfD 2016:47).
17Ausführlich zur Frage des Rawls‘schen Konzept des overlapping consensus vgl. Jäggi 2016b:65ff.
18Ist es ein Zufall, dass in der Ausgabe von Denzinger/Hünermann (2014) ausgerechnet der Abschnitt 67 fehlt – oder haben die Herausgeber diesen Abschnitt als zu provokativ gehalten?
19Ausführlich zur Diskussion des Global Governance-Ansatzes vgl. Jäggi 2017a:229ff.
20Ausführlich zur Menschenrechtsdiskussion und zur Durchsetzung der Menschenrechte vgl. auch Jäggi 2017a:179ff.
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