Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft - Standards zur Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf

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Standards zur Teilhabe von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und komplexem Unterstützungsbedarf: краткое содержание, описание и аннотация

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Personzentrierung und Teilhabe sind die zentralen Leitbegriffe für eine zukunftsweisende Behindertenhilfe. Bei Menschen mit sog. Geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf ist die Umsetzung der Leitprinzipien durch fehlende Ressourcen und institutionelle Strukturen erschwert. Die hier vorgelegten Standards verstehen sich als Beitrag zum notwendigen Prozess der Ausgestaltung, Konkretisierung und Umsetzung von Teilhabe in fachlicher, rechtlicher und sozialpolitischer Hinsicht. Die Standards konzentieren sich auf fünf Handlungsfelder: Teilhabe und Assistenz; Teilhabe und Pflege; Individuelle Teilhabeplanung und Teilhabemanagement; Teilhabe im Sozialraum; Teilhabe am Arbeitsleben.

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Die Inklusionsdebatte zwingt Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, sich mit sozialräumlichen Handlungsansätzen auseinanderzusetzen. Es sind Konzepte gefragt, die Inklusion als Kultur des Zusammenlebens im Stadtteil, im Dorf oder in der Gemeinde begreifen und die professionelle Unterstützung entsprechend profilieren. Es gilt, die bisherigen Handlungsfelder zu erweitern und sich Kompetenzen anzueignen, die Inklusionsprozesse fördern und Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer Bürgerrolle unterstützen. Das heißt konkret: Die auf das Individuum bezogene Ausrichtung der Hilfen ist durch eine sozialräumliche Perspektive zu ergänzen, die die Lebenswelt des Individuums und die Gestaltung des Gemeinwesens in den Blick nimmt:

»Die Feststellung und Reklamierung von individuellen Hilfen zur Integration und Partizipation (…), ihre Legitimationen und legislativen Absicherungen laufen ins Leere, wenn nicht gleichzeitig die Gestaltung der Infrastruktur der nahen sozialen Räume, in denen Partizipation und Integration alltagspraktisch verwirklicht werden müssen, in Angriff genommen wird. Personenbezogene Hilfen bedürfen der Stützung durch entsprechende sozialräumliche Strukturen: Lebenschancen konstituieren sich nur in einem ausgewogenen Verhältnis von individuellen Optionen und sozialen Einbindungen.« 33

Quartiere sind Möglichkeitsräume für Teilhabe. Sie haben ein jeweils eigenes Gesicht. Bauliche Gegebenheiten, die Versorgungsstruktur und Infrastruktur, die Zusammensetzung der Bevölkerung, die ökonomische Situation, Engagementstrukturen und soziale Problemlagen kumulieren zu einem Geflecht von Bedingungsfaktoren, das Einfluss auf die Lebensgestaltung und Lebensqualität hat. Die Bedingungen vor Ort werden durch soziale und kulturelle Prozesse und durch politische Praxen entschieden und gestaltet und sind damit veränderbar. 34 Bildung, Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen sollten von daher »auf die Befähigung zur wirksamen Partizipation im Sinne der Einflussnahme und Gestaltung sozialräumlicher Bedingungen am selbstgewählten Wohn- und Lebensort gerichtet sein«. 35

Im Zeichen von Inklusion und Partizipation ist für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf das Erleben von Anerkennung und unbedingter Zugehörigkeit von zentraler Bedeutung. Unterstützer*innen sind aufgefordert, Brücken in die Gemeinde zu bauen, damit das Zusammenleben gelingt. Brücken entstehen zum Beispiel, wenn Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf in sozialen Rollen wahrgenommen werden, die die Gemeinsamkeit von Menschen mit und ohne Behinderung dokumentieren (z. B. als Kund*in oder Nachbar*in), und weniger in Rollen, die die Unterschiede bewusst machen (z. B. als Heimbewohner*innen, meist in Gruppen auftretend). Beispielhaft sei die Nutzung allgemeiner sozialer, kultureller und sportlicher Angebote und allgemein zugänglicher Lokalitäten sowie Kontakte zu Kirchengemeinden, Vereinen oder Nachbarschaftstreffs genannt. Auf diese Weise kann das soziale Umfeld für eine veränderte Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung sensibilisiert und die Bereitschaft zu persönlichen Kontakten und Interaktionen mit dem Personenkreis geweckt werden. Zur Realität gehört aber auch, dass Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen von der Umwelt als Belastung oder störend erlebt werden und dass es im Zusammenleben im Quartier Konflikte gibt, deren Bewältigung große Anforderungen an die professionellen Unterstützer*innen stellt.

Neben neuen Ansätzen auf der Handlungsebene sind Unterstützungsstrukturen zu entwickeln, die die Teilhabe von Menschen mit schweren Beeinträchtigungen fördern: Inklusion als Gestaltungsprinzip, in allen Lebensbereichen und Lebensphasen. Viele Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe haben sich bereits »auf den Weg in die Gemeinde« begeben – durch Aktualisierung ihrer Konzeptionen, durch Veränderungen ihrer Strukturen, durch inklusive Praxisprojekte, durch Öffentlichkeitsarbeit. Teilweise werden in bewusster Abgrenzung zu tradierten Angeboten Teilhabe fördernde Wohnkonzepte realisiert, die auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf einbeziehen. Allen gemeinsam ist das Bemühen, die Unterstützungsleistungen personenzentriert zu gestalten und zugleich den Sozialraum in den Blick zu nehmen. Unter den gegebenen leistungsrechtlichen Regelungen und administrativen Vorgaben stößt die Realisierung neuer Konzepte jedoch oft auf Hindernisse.

Im BTHG werden personenzentrierte Leistungen ausdrücklich mit dem Sozialraum verknüpft: Die Leistungsberechtigten sind zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder dabei zu unterstützen (§ 76 SGB IX). 36 Für fallunspezifische sozialraumbezogene Arbeit, die den Prozess der Inklusion im Sinne einer »enabling community« maßgeblich unterstützen kann, gibt es im System der Behindertenhilfe bislang keine leistungsrechtliche Grundlage.

Literatur

Callies, O. (2004): Konturen sozialer Exklusion. In: Mittelweg 36, 13 (4), 16–35.

Früchtel, F. & Budde, W. (2010): Bürgerinnen und Bürger statt Menschen mit Behinderungen. Sozialraumorientierung als lokale Strategie der Eingliederungshilfe. In: Teilhabe, 49 (2), 54–61.

Hinte, W. (2009): Eigensinn und Lebensraum – zum Stand der Diskussion um das Fachkonzept »Sozialraumorientierung«. In: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete (VHN), 78 (1), 20–33.

Schäfers, M. (2017): Personenzentrierung als sozialpolitische Programmformel. Zum Diskurs der Eingliederungshilfereform. In: G. Wansing & M. Windisch (Hrsg.): Selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe. Behinderung und Unterstützung im Gemeinwesen. Stuttgart: Kohlhammer, S. 33–48.

Seifert, M. (2010): Kundenstudie. Bedarf an Dienstleistungen zur Unterstützung des Wohnens von Menschen mit Behinderung. Berlin: Rhombos-Verlag.

Seifert, M. (2017): Leben im Quartier für Alle! Utopie oder realistische Perspektive? In: Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) (Hrsg.), Quartiersentwicklung. Chance für behinderte Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf? Dokumentation der Fachtagung am 16.–17. März 2017 in Hamburg. Hamburg, Jülich: Eigenverlag DHG (DHG-Schrift 20), S. 9–20. Online verfügbar unter: http://dhg-kontakt.de/wp-content/uploads/2017/10/Schrift-20-PDFa.pdf, Zugriff am 28.06.2020.

Thimm, W. & Wachtel, G. (Hrsg.) (2002): Familien mit behinderten Kindern. Wege der Unterstützung und Impulse zur Weiterentwicklung regionaler Hilfesysteme. Weinheim: Juventa.

Wansing, G. (2005a): Teilhabe an der Gesellschaft. Menschen mit Behinderung zwischen Inklusion und Exklusion. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Wansing, G. (2017): Selbstbestimmte Lebensführung und Einbeziehung in das Gemeinwesen. Normative Grundsätze und konzeptionelle Perspektiven. In: G. Wansing & M. Windisch (Hrsg.): Selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe. Behinderung und Unterstützung im Gemeinwesen. Stuttgart: Kohlhammer, S. 19–32.

13vgl. DIMDI 2005

14vgl. Kardorff 2010, 136f.

15Fornefeld 2019, 8

16In der Schattenübersetzung durch NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. wird der englische Originalbegriff »independence« mit »Selbstbestimmung« übersetzt.

17vgl. Frehe 1999. Regiekompetenz umfasst: Personalkompetenz – Organisationskompetenz – Anleitungskompetenz – Raumkompetenz – Finanzkompetenz – Differenzierungskompetenz.

18ausführlich s. Kap. 3 (Teilhabe und Assistenz) dieser Standards

19vgl. Seifert 2009

20ausführlich s. Kap. 5 (Individuelle Teilhabeplanung und Teilhabemanagement) dieser Standards

21vgl. Seifert 2006

22Schäfers 2017, 39

23vgl. Gesetzesbegründung zur BTHG-Kabinettsvorlage vom 26.06.2016, 269

24ausführlich s. Kap. 8 (Zielperspektive Lebensqualität) dieser Standards

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