1.6.1 Ausbildungsinhalte
Vermitteln von Übertragungswegen zu ausgewählten Krankheitserregern als theoretische Grundlage für Hygienemaßnahmen
Dies ist erforderlich, um die Mitarbeiterfrage: »Warum soll ich das machen?« kompetent und motivierend beantworten zu können. Hierzu gehört die Darstellung der Übertragung und Aufnahme ausgewählter Erreger.
Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen und allgemeiner Kenntnisse bzgl. der Hygieneregeln
Neben der sicheren Antwort auf die Frage: »Wo steht, dass ich das machen muss?« wird die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden erleichtert. Eventuelle Richtlinien oder Empfehlungen der Bundesländer sind zu berücksichtigen, ggf. die Hygieneverordnungen der Länder (
Kap. 3). Angebote der Industrie sollten kritisch hinterfragt werden, ob sie wirklich für die Einrichtung sinnvoll sind.
Die Ausbildung muss Fähigkeiten zur Risikoabschätzung beinhalten.
Dadurch sollen übertriebene Maßnahmen und unnötige Kosten vermieden, aber unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten eine möglichst optimale Hygiene eingeführt werden. Dies gilt für alle Bereiche der Einrichtungen, einschließlich Wäscherei und Küche und ggf. Schädlingsbekämpfung.
Grundkenntnisse der Krankheitslehre sowie der Symptomatik der Infektionskrankheiten, aber auch der möglichen abwehrschwächenden Grunderkrankungen älterer Menschen bzw. von Menschen mit Einschränkungen sind zu erwerben. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hausärzten muss es ermöglicht werden, besondere Infektionsrisiken einzelner Bewohner bzw. Pflegebedürftiger zu erkennen und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Ausbildung sollte theoretische Grundlagen sowie die praktische Vorgehensweise bei Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung beinhalten.
Die hier etablierten Grundlagen der Analyse, Planung, Durchführung und Dokumentation von Maßnahmen kann auf alle Bereiche der Einrichtung übertragen werden. Ein konsequent durchgehaltener, einheitlicher Aufbau der Anweisungen erleichtert den Mitarbeitern den Zugang und der Einrichtung insgesamt eine ggf. geplante Zertifizierung.
Hierzu gehört auch die Kenntnis von Prüfverfahren, z. B. die Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen zur Kontrolle des Hygienestandards.
Die Ausbildung muss den Teilnehmer befähigen, Arbeitsanweisungen aussagekräftig, nachvollziehbar und rechtlich eindeutig zu formulieren.
Besonderer Schwerpunkt ist hier die Auseinandersetzung mit Problemen, auch als Krisenmanagement oder »Trouble shooting« bezeichnet.
Die Ausbildung muss Hinweise bzgl. besonderer Hygienesituationen, z. B. Tiere in Heimen, beinhalten.
Die Ausbildung muss Wege der Weitergabe der erworbenen Kenntnisse innerhalb der Einrichtungen umfassen.
Anhand von Fallgeschichten und Beispielen erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern Infektionsrisiken plastisch und angemessen unterhaltsam (und damit motivierend!) vorzutragen, auf Angebote für Schulungsmittel wird hingewiesen. Es ist sinnvoll, eine Ausbildungsstätte zu wählen, die während der kursfreien Zeit kostenlos Fragen beantwortet oder eine Praxisanleitung zur Verfügung stellt. Weniger dringende Fragen können zu Anfang der jeweils neuen Kursblöcke gestellt werden. Immer wieder werden Praktika diskutiert und von der DGKH auch gefordert. Bis heute stehen geeignete Praktikumsplätze nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, weshalb die KRINKO Praktika auch nicht zwingend fordert. Wegen der zunehmend engeren Personalsituation erscheint auch ein Fernlehrgang, der theoretische Inhalte vor Ort aus Lehr- bzw. Studienbriefen erlernen lässt und in einer angemessenen Zahl von Präsenzzeiten vertieft, eine sinnvolle Alternative zu gar keiner Ausbildung. Hierbei sind die Vorstellungen der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen.
Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang auch eine Einweisung auf Computer, insbesondere für die Infektionserfassung, die Erstellung von Präsentationen und die Internetrecherche.

Wichtig ist es auch, nach Abschluss der Ausbildung und während der praktischen Tätigkeit etwa alle ein bis zwei Jahre eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, um neue Entwicklungen mitzubekommen und sich mit anderen Teilnehmern zur praktischen Umsetzung auszutauschen. Bei dieser Gelegenheit können auch neue Anregungen für Personalschulungen gewonnen werden. Für Hygienebeauftragte in der Pflege im Krankenhaus ist das gesetzlich in den Hygieneverordnungen für medizinische Einrichtungen der Bundesländer meist vorgeschrieben.
Teil 2: Die Grundkenntnisse des Hygienebeauftragten
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