153 7.1 Vorbereitung
154 7.2 Die Begehung
155 7.2.1 Organisation
156 7.2.2 Personalhygiene
157 7.2.3 Praktische Durchführung der Hygienemaßnahmen in der Pflege
158 7.2.4 Bewohnerzimmer und gemeinsam genutzte Einrichtungen
159 7.2.5 Lebensmittellogistik
160 7.2.6 Wäscherei
161 7.2.7 Abfallkonzept
162 7.2.8 Tierhaltung
163 7.2.9 Dokumentation
164 7.2.10 Laboruntersuchungen zur Dokumentation des Hygienestandards
165 7.3 Der Bericht des Hygienebeauftragten
166 7.3.1 Auditbericht
167 7.4 Mitwirkung des Hygienebeauftragten bei anderen Audits
168 7.4.1 Küchenaudit
169 7.4.2 Pflegeprozessaudit
170 7.4.3 Betriebssicherheitsaudit
171 7.4.4 Audit hauswirtschaftlicher Bereich
172 7.5 Laborkontrollen des Hygienestandards
173 7.5.1 Produktkontrolle und Prozesskontrolle
174 7.5.2 Vorschläge der KRINKO am RKI
175 7.6 Dokumentation
176 8 Kenntnisse weitergeben – Mitarbeiterschulung
177 8.1 Wie oft müssen welche Inhalte geschult werden?
178 8.2 Vorbereitung
179 8.2.1 Psychologische Vorbereitung
180 8.2.2 Technische Vorbereitung
181 8.3 Materialsammlung und Präsentation
182 8.3.1 Sammeln und Auswerten von Material
183 8.3.2 Erstellen von Medien
184 8.3.3 Grundsätzliche Überlegungen
185 8.4 Der Schulungstag
186 8.4.1 Letzte Vorbereitungen
187 8.4.2 Durchführung der Schulung
188 8.5 Der bequeme Weg: »Rent-a-Referent«
189 8.6 Checkliste zur Gestaltung der Personalschulung
190 9 Tiere in Einrichtungen der Pflege
191 9.1 Besuchsdienst
192 9.2 Tierhaltung
193 9.2.1 Geeignete Tierarten
194 9.2.2 Das Wohl des Tieres
195 9.2.3 Die Gesundheit des Tieres
196 9.2.4 Dokumente
197 9.3 Tiergestützte Therapie
198 9.4 Allgemeine Risikoabschätzung beim Umgang mit Tieren
199 9.4.1 Infektionsgefahr
200 9.4.2 Unfallgefahr
201 9.4.3 Allergien
202 10 »Worst case« im Leben der Hygienebeauftragten: Ausbruchsmanagement
203 10.1 Der Ausbruch
204 10.2 Die Epidemie
205 10.3 Die Pandemie
206 10.4 Ausnahmesituation vorbereiten
207 10.5 Aufgaben klar verteilen
208 10.5.1 Aufgaben der Einrichtungsleitung
209 10.5.2 Aufgaben der Pflegedienstleitung
210 10.5.3 Aufgaben der Hauswirtschaftsleitung
211 10.5.4 Aufgaben der Hygienebeauftragten
212 10.5.5 Aufgaben der Küchenleitung
213 10.6 Maßnahmen bei Erkrankungen mit Ausbruchsrisiko
214 10.6.1 Influenza
215 10.6.2 Keratokonjunktivitis epidemica
216 10.6.3 SARS-CoV-2 (COVID-19)
217 10.6.4 Skabies (Krätze, Sarcoptes scabiei hominis)
218 10.6.5 Infektiöse Gastroenteritis
219 10.7 Wenn der Ernstfall kommt
220 11 Hinweise für Physio- und Ergotherapie
221 11.1 Allgemeine Anforderungen der Hygiene an die Physiotherapie
222 11.2 Hinweise für die Ergotherapie
223 11.3 Hinweise für die Logopädie
224 Teil 5: Zum Nachschlagen und Finden
225 Anhang
226 Abkürzungsverzeichnis
227 Glossar – Begriffe aus Hygiene und Mikrobiologie
228 Checklistenverzeichnis
229 Link-Verzeichnis
230 Literaturverzeichnis
231 Stichwortverzeichnis
Zur leichteren Orientierung im Text
Definition
Merke
Hinweise/Empfehlungen
Achtung/Vorsicht
Spezielle Pflegehinweise
Beispiel
Therapie
Hinweis: Der Begriff »Bewohner« steht auch für »Patienten«, »Klienten« und »Gäste«, je nach Tätigkeitsbereich der Hygienebeauftragten.
Teil 1: Hygienebeauftragter – Stellenbeschreibung
1 Hygienebeauftragter – Status, Ausbildung und Aufgaben
1.1 Status des Hygienebeauftragten
Garanten für Qualität 
Mit der 2009 erschienenen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut in Berlin (RKI) wurden Hygienebeauftragte in der Pflege nicht nur in Altenpflegeeinrichtungen, sondern auch bereichsbezogen in Krankenhäusern etabliert. In dieser Empfehlung »Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen« werden auch Einbindung in das Hygienemanagement und Aufgaben definiert. Bereits 2005 befürwortete das RKI mit seiner Empfehlung »Infektionsprävention in Heimen« das Ernennen von Hygienebeauftragten mit Stellenbeschreibung. Mit der 2011 erfolgten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde in § 23 Abs. 3 noch einmal eine Aufwertung der KRINKO-Empfehlungen vorgenommen, viele Bundesländer haben Hygienebeauftragte in der Pflege für das Krankenhaus zum Gesetz gemacht. Präzisierungen der Aufgaben erfolgten in den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am RKI.
Die Aufgaben der Hygienebeauftragten werden ständig wichtiger, nicht nur, weil Hygiene ein obligater Bestandteil des gesetzlich geforderten internen Qualitätsmanagements ist, sondern auch, weil die »Krankenhausvermeidungspflege« immer weiter ausgedehnt wurde und damit der Anspruch an die Pflege in Alten- und Pflegeheimen, Tageskliniken, Ambulanten Diensten sowie Rehabilitationseinrichtungen weiter wächst. Dieser Trend wird auch in Zukunft anhalten.
Warum Hygienebeauftragte in Heimen?
Rechtsgrundlagen 
Die gesetzlichen Forderungen im § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bzw. § 23 Abs. 3 IfSG für medizinische Einrichtungen lassen sich sowohl nach Ansicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) wie auch des RKI nur durch Hygienebeauftragte mit der notwendigen Konsequenz erfüllen. Der für Gemeinschaftseinrichtungen verbindlich geforderte Hygieneplan muss einrichtungsbezogen und aktuell sein. Die Aufsichtsbehörden (Gesundheitsamt und Gewerbeaufsicht) werden im IfSG angewiesen, das zu kontrollieren, dabei sind auch die Belange des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen.

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass der gesetzliche Druck für Qualitätsmanagement und Hygiene gegeben ist und zunehmend konsequenter geprüft wird. Dies geschieht – neben den genannten Behörden – auch durch Organisationen wie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) und die Fachstellen für Heime und Behinderteneinrichtungen, die in den Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen tragen, aber als »Heimaufsicht« angesprochen werden können. Hygienebeauftragte sollten nach entsprechender Weiterbildung und Qualifizierung Mitglied des Qualitätszirkels werden und Kenntnisse bei der Entwicklung bzw. Vollendung des Hygieneplans und der Pflegestandards einbringen.
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