H Gründung einer Hygienekommission oder eines Hygieneteams bzw. Mitarbeit darin
Die Hygienekommission ist ein Forum, in dem notwendige Maßnahmen aller Bereiche der Einrichtung diskutiert, geplant und beschlossen werden können (
Kap. 6.6).
I Gestaltung von Personalschulungen
Das Unterbrechen von Infektionswegen erfordert besondere Maßnahmen im Bereich der Pflege, aber auch der Hauswirtschaft. Diese Maßnahmen müssen theoretisch vermittelt und praktisch geübt werden (
Kap. 8). Eine mindestens jährliche Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben, i. d. R. sind aber kürzere Abstände und häufigere Wiederholungen sinnvoll.

Die Mitarbeiterschulung dient auch der Motivation der Mitarbeiter!
J Mitarbeit in Qualitätszirkeln
Da Hygiene obligater Bestandteil der Pflegequalität ist, ist für Hygienebeauftragte eine Mitwirkung in Qualitätszirkeln notwendig. Die Hygienekommission (Punkt H) kann durch einen »Qualitätszirkel Hygiene« ersetzt werden (
Kap. 6.7und
Kap. 6.9), der bei großen Trägern oder Verbünden auch hausübergreifend agieren kann.
K Praktische Anleitung während der Fortbildung
In der Weiterbildung befindliche Hygienebeauftragte für Pflegeeinrichtungen bedürfen der praktischen Anleitung. Diese Forderung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) und des RKI geht davon aus, dass Hygienebeauftragte im Rahmen der Zusatzausbildung auch ein Praktikum in einer anderen Einrichtung machen sollen (
Kap. 1.6).
L Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte
Die Mitsprache bezieht sich z. B. auf Desinfektionsmittel, Einmalartikel, Medizinprodukte, Ver- und Entsorgungsverfahren. Hygienebeauftragte sollen in den Entscheidungsprozess für die Produkte verschiedener Anbieter mit einbezogen werden (
Kap. 6). Dabei geht es in erster Linie um die problemlose Aufbereitung von Medizinprodukten in der Einrichtung.
M Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen
Funktionelle Maßnahmen wie z. B. Logistikplanung, Ablaufpläne in der Pflege und in der Hauswirtschaft erfordern gelegentlich die Mitwirkung des Hygienebeauftragten.
Bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Neubauplanungen sollte natürlich auch auf optimale Hygiene in den Abläufen geachtet werden. Aufgrund der zum Teil hohen Kosten solcher Maßnahmen ist es ratsam, einen hauptamtlichen Hygieniker (Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie mit entsprechenden Kenntnissen) hinzuzuziehen.
Die Liste der Aufgaben des Hygienebeauftragten erscheint lang. Sie denken, das schaffen Sie nicht? Alles ist halb so schlimm, wie es scheint.
1.3 Selbstverständnis von Hygienebeauftragten
Beraten oder belehren? 
Hygienebeauftragte sind, vom rein juristischen Standpunkt aus betrachtet, interne Berater. Der Erfolg ihrer Tätigkeit hängt maßgeblich davon ab, wie sie selbst ihre Rolle definieren und wie sie innerhalb der Einrichtung, vor allem durch die Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und ggf. Hauswirtschaftsleitung, soweit nicht in Personalunion mit dem Amt des Hygienebeauftragten, betrachtet und unterstützt werden. Wird die Funktion des Hygienebeauftragten zusätzlich zu einer leitenden Funktion übernommen, gibt es i. d. R. keine Probleme. Oft aber werden Hygienebeauftragte aus der Reihe der Mitarbeiter ohne leitende Funktion gewählt. Eben noch gleichberechtigtes Mitglied eines Teams sollen sie nun – mit erweiterten Aufgaben und Kompetenzen – anleiten, informieren und eventuell belehren. Dieser plötzliche Rollenwechsel gelingt bei aller Anerkennung und dem Zutrauen, eine erweiterte Tätigkeit ausführen zu können, nicht jedem Menschen auf Anhieb.
Wissen ist Überzeugungskraft 
Hygienebeauftragte benötigen daher eine fundierte Fortbildung, um die ihnen zugedachten Aufgaben nicht nur mit dem nötigen fachlichen Hintergrund, sondern auch der entsprechenden – und notwendigen – Selbstsicherheit angehen zu können. Überzeugend wirkt nur, wer selbst überzeugt ist! Dies kann nicht innerhalb weniger Tage geschehen, sondern ist ein Prozess theoretischer Erkenntnis in Verbindung mit praktischer Tätigkeit, der durch Fortbildungen während der Tätigkeit (z. B. jährlich) immer wieder aktualisiert und unterstützt werden muss. Manche Einrichtungen stärken ihren Hygienebeauftragten den Rücken, indem gelegentlich eine Hygienefachkraft oder sogar ein Krankenhaushygieniker zu einer gemeinsamen Begehung mit abschließender Besprechung eingeladen wird.
Freistellung ist notwendig 
Die Tätigkeit des Hygienebeauftragten ist ein Ehrenamt. Normalerweise ist sie begleitend zur regulären Tätigkeit zu erledigen. Motivierte Hygienebeauftragte opfern erfahrungsgemäß einen Teil ihrer Freizeit, was aber nicht zur Regel werden sollte. Daher ist es sehr wichtig, Hygienebeauftragten für ihr Amt eine angemessene Freistellung zukommen zu lassen (
Kap. 1.4). Neben dem Effekt, dass Hygienebeauftragte ihre Tätigkeit besser vorbereitet ausführen können, ist der Sekundäreffekt der Statusaufwertung innerhalb der Einrichtung gleichfalls unverzichtbar. Eine Freistellung für eine bestimmte Tätigkeit ist für alle Mitarbeiter ein Zeichen, dass diese Tätigkeit innerhalb der Einrichtung notwendig ist und der Einrichtungsleitung ein »Arbeitszeitopfer« wert ist. Aber auch Hygienebeauftragte selbst empfinden eine Freistellung als höchst motivierende Anerkennung ihrer Tätigkeit. Andererseits darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass nur der Hygienebeauftragte selbst für die Hygiene in der Einrichtung zuständig ist. Immer wieder muss klar gemacht werden, dass jeder Einzelne für seinen Tätigkeitsbereich verantwortlich ist und damit auch Verantwortung für die Hygiene trägt. Hygienebeauftragte sollten sich daher v. a. als Koordinatoren und Berater verstehen. Dazu gehört neben der Formulierung klarer Arbeitsanweisungen auch die Aufgabe, diejenigen zu überzeugen, die ihrer Tätigkeit motivierter nachgehen, wenn sie verstanden haben, warum sie etwas tun sollen. Für die Mitarbeiter, die solchen Hinweisen nicht folgen können oder wollen, mag der Hinweis auf die geltende Rechtslage sowie mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Vorgaben genügen. Durch wachsende Qualitätsansprüche steigen die Anforderungen ständig, dazu ist jeden Tag eine Flut von Informationen zu verarbeiten. Kein Wunder also, wenn manche Menschen auf Neuerungen wie z. B. eine zusätzliche Hygieneregel nicht begeistert reagieren. Die Kunst erfolgreicher Hygienebeauftragter besteht darin, negative Reaktionen nicht auf die eigene Person oder die Sache zu beziehen, sondern als Ausdruck des momentanen Zustandes des Betreffenden zu akzeptieren. Sie warten einen günstigeren Moment ab, um die Überzeugungsarbeit fortzusetzen.
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