Diese Anhaltswerte sind für die Kontrolle eines bereits etablierten und laufenden Hygienemanagements gültig und enthalten Schulungen, Fortbildungen für die Hygienebeauftragten selbst. Selbstverständlich erfordert die Etablierung des Hygienemanagements, die Einführung neuer Hygieneanweisungen sowie die Einweisung der Mitarbeiter wesentlich mehr Zeit.
Auch nach der Einführung und bei reibungsloser Durchführung des Hygienekonzeptes sollte eine gewisse Freistellung beibehalten werden, um die Durchführung angemessen kontrollieren und Mitarbeiterschulungen vorbereiten und durchführen zu können.
Im Rehabilitationsbereich wird von der KRINKO eine Vollzeitstelle pro 500 Betten gefordert, wobei ggf. zusätzliche Risiken zu bewerten sind. Im Krankenhaus richtet sich der Bedarf nach Betten in den einzelnen Fachgebieten und kann nach den Angaben der entsprechenden KRINKO-Empfehlung berechnet werden, wobei diese Werte bereits bei den Gesundheitsämtern einzureichen waren und sich auf Hygienefachkräfte beziehen. Dabei werden die medizinischen Fachgebiete und Maßnahmen wie Intensivpflege, Operationen und ambulante Eingriffe in verschiedene Risikogruppen eingeteilt und mit einer Vollzeitstelle von 100 bis 500 Betten verknüpft. Für Pflegeeinrichtungen gibt es dort keine Hinweise, so dass das oben Gesagte weiter gelten kann. Auch für die Funktion der Hygienebeauftragten in der Pflege für Krankenhäuser wird zwar eine Aufgabenzuordnung vorgenommen, aber keine Stundenzahl benannt.
1.5 Stellenbeschreibung des Hygienebeauftragten
Verbindliche Beschreibung der Aufgaben 
Die nachfolgend dargestellte Musterstellenbeschreibung kann natürlich in dieser Form nicht für jede Einrichtung zutreffen und ist als Beispiel anzusehen. Die dazugehörigen Überlegungen sind nach den einzelnen Ziffern eingefügt. Für die effektive Tätigkeit eines Hygienebeauftragten ist es sehr wichtig, dass diese Stellenbeschreibung nicht nur auf dem Papier besteht, sondern praktisch umgesetzt wird. Es macht auch nichts, wenn sie nicht gleich umfassend ist und in den Folgejahren ergänzt wird. Einrichtungen wie auch Hygienebeauftragte werden sich weiterentwickeln und neue Möglichkeiten ausarbeiten.
1. Personenbezogene Daten
Name, Vorname, Geburtsdatum.
2. Berufliche Qualifikation
Z. B. examinierter Altenpfleger, Kranken- und Gesundheitspflegerin, und zusätzlich erworbene Qualifikationen wie bspw. Stationsleitung, Wohnbereichsleitung, PDL. Neben der Pflege können auch Hauswirtschaftsmeisterin, Hauswirtschaftsleitung etc. für ihre jeweiligen Bereiche die Ausbildung machen (dies ist jedoch in Krankenhäusern und Heimen nicht gefordert, obwohl durchaus sinnvoll).
3. Qualifikationen als Hygienebeauftragter
Nennung absolvierter Hygienefortbildungen mit Stundenzahlen sowie eventuell ähnliche Tätigkeiten in anderen Einrichtungen.
4. Aufgabenstellung
Hier werden aus der in Kapitel 1.2 angeführten Aufgabenstellungen diejenigen ausgewählt, die Hygienebeauftragte in der jeweiligen Einrichtung abhängig von Größe, Bewohnerzustand und Qualitätsanforderungen ausführen sollen.
5. Art der Tätigkeit und Wochenstundenzahl
Von der Funktion her handelt es sich bei der Tätigkeit der Hygienebeauftragten um eine Stabsstelle. In dieser Eigenschaft arbeiten Hygienebeauftragte der Einrichtungsleitung sowie der Pflegedienstleitung und der Hauswirtschaftsleitung zu. Die vorgenommene Freistellung wird in Wochenstunden angegeben. Man kann dem Berechnungsbeispiel in Kapitel 1.4 folgen, es können aber auch andere Werte eingesetzt werden. Aus den vorab genannten Gründen (
Kap. 1.3) sollte auf eine Freistellung jedoch nicht verzichtet werden.
6. Unterstellte Mitarbeiter
Das Amt des Hygienebeauftragten zieht normalerweise keine Unterstellung nach sich. Hygienebeauftragte fungieren als Berater für alle Mitarbeiter sowie als Ansprechpartner mit Fachwissen auf dem Gebiet der Infektiologie und Hygiene.
7. Vorgesetzte
Hier wird empfohlen, dass Hygienebeauftragte in ihrer Funktion direkt der Einrichtungsleitung unterstellt ist. Die Frage stellt sich natürlich nicht, wenn Heimleitung, Pflegedienstleitung oder Hauswirtschaftsleitung selbst das Amt des Hygienebeauftragten wahrnehmen. Sie ist aber für die Mitarbeiter von Interesse, die durch ihre Pflegetätigkeit der PDL unterstellt bleiben. Als Hygienebeauftragte sollten sie jedoch direkt der Heimleitung berichten können.
Bezüglich des Qualitätsmanagements sollte der Hygienebeauftragte eng mit dem Qualitätsmanager zusammenarbeiten, diesem aber nicht unterstellt sein. Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung des Autors, Rechtsgrundlagen gibt es hierfür derzeit nicht. Das Modell hat sich jedoch in Krankenhäusern bereits bewährt und wird z. B. bei Fachkräften der Bundeswehr durchgeführt. Stabsärzte bspw. haben einen Fachvorgesetzten, nämlich den ranghöheren Arzt, in der Einrichtung aber einen Disziplinarvorgesetzten, der die Einrichtung kommandiert, ohne Arzt zu sein.
8. Regelung der Stellvertretung
Sie ist problematisch, wenn eine Einrichtung nur einen Hygienebeauftragten ausbilden kann oder will. Viele Hygienebeauftragte können im Kreise der Mitarbeiter durchaus Einzelne benennen, die sich für Fragestellungen der Hygiene mehr interessieren als die anderen. Diese kommen als potenzielle Stellvertreter auch ohne Ausbildung in Frage, wenn sie besonders gründlich in den Hygieneplan eingewiesen werden und sich mit der Thematik einrichtungsbezogen mit den ausgebildeten Hygienebeauftragten auseinandersetzen. Natürlich wird damit nicht der Status eines ausgebildeten Hygienebeauftragten erreicht, aber zur Überbrückung von Urlaubszeiten, Krankheitstagen oder anderen Fehlzeiten des eigentlichen Hygienebeauftragten steht ein weiterer Ansprechpartner zur Verfügung. Hier kann eine Hauswirtschaftsleitung mit einer Ausbildung zur Hygienebeauftragten (siehe Punkt 3) sinnvoll sein.
9. Dokumenteneinsicht
Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, müssen Hygienebeauftragte Einsicht in alle Unterlagen der Pflegedokumentation nehmen können, einschließlich Arztbriefe, ggf. nach Rücksprache mit den zuständigen Ärzten. Sie sollten, soweit relevant, an Ausschreibungen für Medizinprodukte, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie ggf. hygienerelevante Dienstleistungen wie externe Wäscherei und Gebäudereinigung beteiligt werden. Sie müssen auch die Möglichkeit erhalten, eingehende Angebote aus hygienischer Sicht zu prüfen und dazu Kommentare abzugeben. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Infektionsschutzgesetz und den Hygieneverordnungen der Bundesländer, insofern ist der Datenschutz aufgehoben.
1.6 Ausbildung des Hygienebeauftragten
Hygiene lernen braucht Zeit 
Nachdem in der Anfangszeit Vorstellungen bzgl. der Ausbildung relativ unterschiedlich waren, setzt sich mittlerweile ein Konzept durch, das von einer vier- bis sechswöchigen Ausbildung in einem modularen System ausgeht. Dabei werden i. d. R. zunächst einwöchige Kurse absolviert, dazwischen liegen wiederholt Pausen von mehreren Wochen bis Monaten, in denen in der Einrichtung praktisch gearbeitet werden kann. Die Ausbildung sollte mit einer schriftlichen Prüfung abschließen. Im Folgenden werden die Anforderungen dargestellt, die an eine Ausbildung zu stellen sind. Auch Selbststudienteile mit Lehrmaterial oder Online-Blöcke sind sinnvoll, Fernlehrgänge sollten Präsenzzeiten haben und zertifiziert (ZFU) sein.
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