Cassius Dio - Römische Geschichte

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Vollständige Ausgabe aller erhaltener Texte Cassius Dio Cocceianus aus Nikaia in Bythinien (um 163 – nach 229 n. Chr.) war Sohn eines Senators und selbst römischer Konsul und Senator. Diese Ämter prägten sein Bewusstsein und seine Haltung als Politiker und Autor. Als Statthalter wirkte er in Afrika, Pannonien und Obergermanien unter den Kaisern Septimius Severus und Severus Alexander. Sein Hauptwerk als Schriftsteller ist die Römische Geschichte, verfasst in griechischer Sprache und eingeteilt in 80 Bücher nach antiker Zählung. Das Werk reicht von der Gründung Roms bis in die Lebens- und Wirkungszeit des Autors selbst. Anfang und Ende sind nur in Fragmenten erhalten. Für einige Abschnitte der römischen Geschichte dazwischen stellt Cassius Dio allerdings die wichtigste, bisweilen sogar die einzige Quelle dar. Seine eigene Zeitgeschichte beschreibt Dio als Insider mit genauer Kenntnis aller Hintergründe, aber auch bei der Darstellung früherer Abschnitte ist sein Zugang zu Quellen ersten Ranges der Grund für die hohe Bedeutung seines Geschichtswerkes. Dass er in seine Erzählung öfter auch Gerüchte und Klatschgeschichten aufnahm, macht zwar stets eine kritische Prüfung seiner Ausführungen nötig, wirkte sich jedoch auf den Unterhaltungswert der Werke für Zeitgenossen wie für spätere Leser außerordentlich positiv aus.

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(53) Unter vielen anderen, die dessen überführt wurden, war auch Plautius Hypsaeus, der sich mit Milo und Scipio um das Konsulat beworben hatte. Von den dreien aber, die sich dessen schuldig gemacht hatten, wurde jener allein verurteilt. 2 Auch Scipio war von zweien angeklagt worden, um Pompeius willen aber nicht vor Gericht gestellt. Milo wurde dafür nicht vorgeladen, da dies gegen die Anklage wegen des Mordes zu unbedeutend war. Wegen des Letzteren wurde er gerichtet und verurteilt, ohne durch Gewalt etwas ausrichten zu können. Denn Pompeius hatte nicht nur die übrige Stadt mit Posten besetzt, sondern erschien selbst mit Bewaffneten beim Prozess. 3 Als einige dagegen protestierten, befahl er den Soldaten, sie mit der quer gehaltenen, flachen Klinge vom Markt zu vertreiben. Als sie aber nicht wichen und über diese Schläge, als geschähe es zum Spaß, ihren Spott trieben, wurden einige verwundet und sogar getötet.

(54) Die Richter konnten sich nun ungestört versammeln, und viele wurden wegen anderer Vergehen, wegen der Ermordung des Clodius aber Milo nebst anderen verurteilt, obgleich er Cicero zum Verteidiger hatte. 2 Denn dieser Redner kam über den Anblick des Pompeius und der Soldaten, welche gegen die Gewohnheit das Gericht umgaben, so außer Fassung und in Furcht, dass er von dem, was er eigentlich sagen wollte, nichts vorbrachte, die wenigen Worte aber, die er sprach, gleichsam auf der Zunge ersterben ließ und froh war, sich wieder davonmachen zu dürfen. 3 Die Rede, die man noch jetzt von ihm hat, als wäre sie damals für Milo gehalten worden, schrieb er später in Muße und bei ruhigerer Verfassung. Auch erzählt man darüber das Folgendes: Als der verbannte Milo diese Rede von ihm geschickt erhielt, schrieb er ihm dagegen, es sei ein Glück für ihn, dass Cicero dieselbe nicht so vor den Richtern gehalten habe, denn hätte er ihn so verteidigt, würde er jetzt in Massilia, wo er in Verbannung lebte, keine so guten Seebarben speisen. 4 Dies schrieb er aber nicht, weil er mit seiner Lage zufrieden war (denn er ließ nichts unversucht, um wieder nach Rom kommen zu dürfen, sondern aus Spott über Cicero, dass dieser, wo es galt, nichts Erhebliches zu seiner Verteidigung vorgebracht hatte, hinterher aber eine nichts fruchtende Rede ausarbeitete und ihm zusandte, als ob sie ihm noch etwas helfen könnte.

(55) Milo wurde also verurteilt, das Gleiche widerfuhr Rufus und Plancus, sobald sie ihr Amt niederlegten, und mit ihnen noch vielen anderen wegen des Niederbrennens der Curie, obgleich sich für Plancus Pompeius selbst verwendete, ja sogar eine Schrift, die eine Lobrede und Fürbitte für ihn enthielt, an die Richter sandte; 2 denn Marcus Cato, der mit unter den Richtern war, erklärte, er werde diesen Lobredner durchaus nicht zur Umstoßung seiner eigenen Gesetze zulassen. Zwar stimmte er nicht selbst ab, weil es Plancus, der ein verdammendes Urteil von ihm erwartete, sich verbat; nach den Gesetzen des Pompeius durfte nämlich jede der beiden Parteien aus der Zahl der Richter fünf ausschließen. 3 Allein die anderen Richter verurteilten ihn; denn sie fanden es unrecht, nach Verurteilung des Rufus Plancus, der dasselbe verschuldet hatte, ihn freizusprechen und widersetzten sich, da sie Pompeius sich für ihn verwenden sahen, demselben nur umso mehr, damit sie nicht ihm gegenüber mehr als dessen Sklaven denn als Richter erschienen. 4 Auch jetzt benahm sich Cicero bei der Anklage gegen Plancus nicht besser als bei Milos Verteidigung. Denn der Anblick des Gerichts war derselbe und Pompeius ihm beide Male in Rat und Tat entgegen, weshalb er ihn wieder nicht wenig gegen sich aufbrachte.

(56) Neben diesen Anordnungen erneuerte Pompeius auch das außer Anwendung gekommene Gesetz über die Wahlen, nach welchem die Bewerber um ein Amt notwendigerweise selbst in der Versammlung erscheinen mussten und niemand in Abwesenheit gewählt werden konnte. Auch setzte er den kurz vorher gefassten Beschluss in Kraft, dass niemand nach seinem Abgang von einem Staatsamt vor Ablauf des fünften Jahres um eine Provinz losen sollte. 2 Trotz dieser Verordnungen entblödete er sich nicht, bald darauf für sich selbst Hispanien auf weitere fünf Jahre zu nehmen und Caesar, dessen Anhänger sich darob unzufrieden zeigten, zu erlauben, sich, dem Beschluss gemäß, auch abwesend um das Konsulat zu bewerben, 3 indem er dem Gesetz hinzufügte, dass es nur diejenigen sollten tun dürfen, denen es namentlich und ausdrücklich gestattet wurde. Dies war aber ebenso viel, als ob es gar nicht verboten worden wäre, denn jedenfalls konnte, wer sich mächtig genug fühlte, diese Ausnahme für sich geltend machen. Solche Maßregeln traf Pompeius in der Staatsverwaltung.

(57) Scipio gab kein neues Gesetz, sondern hob auch das des Clodius in Betreff der Zensoren auf. Es schien zwar, als wollte er ihnen dadurch eine Gunst erweisen, indem er denselben ihre frühere Gewalt zurückgab, es zeigte sich aber das Gegenteil. 2 Denn da der Ritterstand und der Senat meist aus schlechten Menschen bestanden, konnte man jenen [den Zensoren], so lange sie keinen, der nicht angeklagt oder verurteilt war, aus der Liste streichen durften, auch keinen Vorwurf machen. 3 Nachdem man ihnen aber ihre vorige Gewalt, vermöge deren sie für sich die Lebensweise eines jeden untersuchen und ihn ausstreichen durften, zurückgegeben hatte, wagten sie weder, es sich mit so vielen zu verderben, noch sich dem Tadel auszusetzen, dass sie die Schlechten auf der Liste ließen. So kam es, dass sich keiner mehr um diese Ehre bewarb. Dies geschah hinsichtlich der Zensoren.

(58) Cato suchte sonst nicht um ein Staatsamt nach; als er aber Caesar und Pompeius zu mächtig für das Gemeinwesen werden sah und befürchtete, sie könnten sich entweder gemeinsam die Regierung teilen oder, entzweit, gefährliche Polarisierung erregen und der Sieger sich zum Alleinherrscher aufwerfen, so versuchte er, sie, 2 bevor sie sich als Feinde bekämpften, zu stürzen, und bewarb sich um das Konsulat gegen sie, weil er als Privatmann nichts auszurichten vermochte. Weil aber die Anhänger derselben diese Absicht bei ihm vermuteten, wurde er nicht gewählt, sondern Marcus Marcellus und Sulpicius Rufus, 3 der eine wegen seiner Gesetzeskenntnis, der andere wegen seiner Beredsamkeit, und zwar umso mehr, weil sie nicht durch Geld oder Gewalt, sondern durch höfliches Benehmen und freundliches Zureden die Leute für sich gewonnen hatten. Cato dagegen gab keinem ein gutes Wort. 4 Er bewarb sich später nie mehr um das Konsulat, indem er es für die Pflicht des rechtschaffenen Mannes erklärte, sich der Regierung des Staates nicht zu entziehen, wenn man ihn dafür in Anspruch nehme, nie aber, sich unziemlicherweise dazu hinzudrängen.

(59) Marcellus, ein Anhänger des Pompeius, bot sogleich alles auf, um Caesar zu stürzen, und brachte unter vielen anderen auch den Antrag ein, demselben noch vor der festgesetzten Zeit einen Nachfolger zu senden. Ihm widersetzten sich Sulpicius und einige Volkstribune, diese aus Gunst für Caesar, jener noch aus dem weiteren Grund, dass es den meisten nicht gefiel, einem Statthalter, welcher nichts verbrochen hatte, zwischen der Zeit den Oberbefehl zu nehmen. 2 Auf die Nachricht davon stellte sich Pompeius, welcher die Stadt verlassen hatte, um nach Hispanien zu seinem Heer zu gehen, aber noch nicht außerhalb Italiens war, sondern seinen Unterbefehlshabern alle nötigen Verhaltensanordnungen gegeben hatte und selbst lauernd in der Nähe der Stadt blieb, so, 3 als ob auch er nicht billige, dass man Caesar den Oberbefehl nehme, suchte aber einzuleiten, dass er nach Verlauf der ihm bewilligten Zeit, die nicht mehr lange dauerte, sondern schon im folgenden Jahr zu Ende ging, die Waffen niederlegen und als Privatmann in die Stadt zurückkehren sollte. 4 Deshalb verhalf er dem Gaius Marcellinus, einem Neffen oder Bruder (des Marcus) – beides findet man in den Quellen – und Caesars Feind, obgleich mit diesem verschwägert, zum Konsulat und dem Gaius Curio, der jenen auch schon seit langer Zeit hasste, zum Volkstribunat.

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