Berthold Seliger - I Have A Stream

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Das öffentlich-rechtliche Fernsehen erfüllt den gesetzlichen Auftrag, die «demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen», schon längst nicht mehr. Die Realität ist: Sendungen, Serien, Shows, die am Privatfernsehen orientiert sind. Quotenterror. Zwangsweise eingetriebene Gebührengelder.
Die «Öffis» sind trotz regelmäßiger Einsprüche des Bundesverfassungsgerichts zum verlängerten Arm des Parteienstaats, also zum Staatsfernsehen mutiert. Und das ist heute ein Massenbetrieb, der auf Konsum statt Kultur ausgerichtet ist, auf Ablenkung statt Bildung, auf Propaganda statt Information.
Die wenigen anspruchsvollen und interessanten Sendungen wandern auf unattraktive Sendeplätze. Warum soll man mit den Bluttransfusionen namens Zwangsgebühren eine Leiche künstlich am Leben erhalten? Zumal dem öffentlich-rechtlichen Disziplinierungsapparat heute das Fernsehen als Streaming «on demand» gegenübersteht: Die Zuschauer können sich das, was sie sehen wollen, ansehen, wann sie es wollen. Das klassische Geschäftsmodell des Staatsfernsehens ist überlebt.

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Generell ist die Staatsdurchsetzung der Institutionen des sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein massives Problem. Letztlich haben der Staat, die Politik, die Parteien längst in allen Institutionen das Sagen: »Politiker, soweit das Auge reicht« (Michael Hanfeld). Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt 2014 festgestellt, daß der ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig ist: Der bisherige Anteil staatlicher und staatsnaher Vertreter in den Aufsichtsgremien des Senders ist deutlich zu hoch und mithin ein Verstoß gegen die Verfassung. »Das Gebot der Staatsferne verbietet eine Instrumentalisierung des Rundfunks durch den Staat und verlangt eine weitgehende Besetzung der Aufsichtsgremien mit staatsfernen Mitgliedern«, heißt es in dem Urteil. Anlaß des Urteils war, daß eine CDU/CSU-Mehrheit im Verwaltungsrat 2009 auf Betreiben des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatte. Er war den Politikern zu unbequem geworden.

Die Gremien, um die es geht, sind der Fernsehrat mit 77 Mitgliedern und der Verwaltungsrat mit 14. Im Fernsehrat, der unter anderem den Intendanten wählt, waren 50 der 77 Mitglieder »unmittelbar dem Staat zuzurechnen«, wobei auch die Fernsehräte, die die Gesellschaft repräsentieren sollen, und die Vertreter der Verbände letztlich ebenfalls von den Ministerpräsidenten bestimmt werden. Von den 14 Mitgliedern der Verwaltungsrats, der den Etat des ZDF absegnet und auf Vorschlag des Intendanten die Direktoren und den Chefredakteur des Senders bestimmt, sind 6 direkt vom Staat vergeben (5 amtierende oder ehemalige Ministerpräsidenten, 1 Vertreter der Bundesregierung), un­ter den 8 übrigen, die vom Fernsehrat entsandt werden, sind logischerweise ebenfalls wieder mehrere Träger von Staats- oder Parteifunktionen, schließlich ist der entsendende Fernsehrat ja ebenfalls mehrheitlich von Staats- und Parteifunktionären besetzt. 58

Ein Bundesverfassungsrichter sprach in der Verhandlung von einem »Duopol«, also davon, daß sich »zwei Parteien das ZDF untereinander aufteilen«, nämlich CDU/CSU und SPD. Ein anderer äußerte, daß die Gremien möglicherweise die Vielfalt der Bundesländer widerspiegelten, gewiß aber nicht die Vielfalt der Gesellschaft im Deutschland des Jahres 2013. Als Vertreter der »gesellschaftlich relevanten Gruppen« werden bei den Gremien seit jeher Parteipolitiker in Tarnfunktionen auf die entsprechenden Posten gehievt: So ist ein Politiker, der zugleich Rechtsanwalt ist, plötzlich als Vertreter freier Berufe im Fernsehrat, eine Politikerin, die Tierärztin war, mutiert zur Vertreterin der gesellschaftlichen Gruppe der Tierschützer, und der Chef einer Staatskanzlei sitzt plötzlich als Verbraucherschützer in den einschlägigen Gremien. 59

Um bei der Postenvergabe berücksichtigt zu werden, ist es wichtig, einem der beiden großen »Freundeskreise« anzugehören. Es gibt den schwarzen und den roten (und einen kleinen »grauen«, in dem sich die wenigen unabhängigen Köpfe bewegen). Die Freundeskreise treffen sich separat, in etwa so wie bei Fraktionssitzungen im Bundestag – nur, daß das öffentlich-rechtliche Fernsehen eben ausdrücklich »staatsfern« zu sein hat und das Grundgesetz es untersagt, den Rundfunk »für staatliche Zwecke zu instrumentalisieren« und Staatsvertretern bestimmenden Einfluß auf das Programm einzuräumen. Die Rundfunk-Oberen argumentierten in der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts, in den Freundeskreisen lasse sich »besser diskutieren als im Fernsehrat«. Politiker ignorieren also vom Gesetz vorgeschriebene Gremien, weil sie lieber unter sich bleiben wollen. Und wie haben die Politiker diese undemokratischen Zustände in der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht verteidigt? Ziel sei nur, »das ZDF voranzubringen«, und: Das sei beim ZDF »schon immer so gewesen«.

Es muß einigermaßen komisch angemutet haben, daß ausgerechnet Kurt Beck (SPD), ehemaliger rheinland-pfäl­zischer Ministerpräsident und heute als Berater des Chemiekonzerns Boehringer Ingelheim als Pharma-Lobbyist tätig und immer noch Vorsitzender des ZDF-Verwal­tungs­rats (neben dem Intendanten also der stärkste Mann im Sender), vor dem Bundesverfassungsgericht angemerkt hat, es sei »wünschenswert, daß es auch in Ausnahmefällen nicht zu konzentrierter politischer Einflußnahme« beim ZDF kom­­me. »Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche« kann man da nur mit F. W. Bernstein seufzen.

Von den 14 Verwaltungsräten des ZDF waren Ende 2014: 5 aktuelle oder ehemalige Ministerpräsidenten, 2 ehemalige Staatsminister und 3 aktuelle oder ehemalige Politiker (einer davon als Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) – 10 der 14 Mitglieder lassen sich also eindeutig der Staats- und Politiksphäre zuschlagen. Oder andersherum: Mindestens 11 der 14 ZDF-Verwaltungsräte gehören politischen Parteien an und waren für diese größtenteils in gehobenen Positionen tätig, 5 für die CDU, 2 für die CSU, 4 für die SPD.

Doch das ZDF, das vom Bundesverfassungsgericht zurechtgestutzt wurde, ist nur ein, wenn auch besonders symp­tomatisches Beispiel dafür, daß das Demokratieverständnis im Parteienstaat in eine bedenkliche Schieflage geraten ist. Ähnliche Ämterpatronage durch die Parteien erleben wir bei der Personalauswahl in der Verwaltung, bei öffentlichen Wirtschaftsunternehmen (von Elektrizitätswerken über Spar­kassen bis hin zu Verkehrsbetrieben oder Versorgungsunternehmen), bei hohen Gerichten oder Rechnungshöfen, sie erstreckt sich »auf die Belohnung von Parteigängern (Versorgungspatronage), die Sicherung der Macht (Herrschaftspatronage) und die Demonstration von Einfluß (Demonstrationseffekt). Insoweit ›durchdringen‹ politische Par­teien die Zivilgesellschaft in allen Bereichen und Sphären«, hält Transparency International in seinem »Nationalen Integritätsbericht« fest. 60

Die Politiker und das Staatsfernsehen gehen offensichtlich nicht davon aus, daß das Fernsehen der Gesellschaft gehöre und mithin denen verpflichtet sei, die es finanzieren, sondern der Politik. Auch die neue ZDF-Gremienbesetzung nach der Ohrfeige durch das BVerfG wurde unbeirrt wieder in den Hinterzimmern der Staatskanzleien und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit von den Parteien ausgekungelt. Die einzige mögliche und sinnvolle Lösung, um die Unabhängigkeit der Gremien zu gewährleisten, wäre, daß die Politiker sich komplett aus den Rundfunkräten zurückziehen, wie es der Deutsche Journalistenverband denn auch fordert. Doch das wir wohl nie passieren. Auch in Zukunft werden in den Gremien und den wichtigen (auch redaktionellen) Positionen Politiker und Staatsvertreter sitzen, nach Parteibuch besetzt vom Duopol aus Union und Sozialdemokraten – wie der Intendant des Bayerischen Rundfunks, der vorher Sprecher des Ministerpräsidenten Stoiber (CSU) und zuletzt Sprecher von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) war, oder die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, die CDU-Politi­ke­rin Ruth Hieronymi, oder die Vorsitzende des Rundfunkrats von Radio Bremen, die SPD-Politikerin Eva-Maria Lemke, und wahrlich nicht zuletzt der ZDF-Verwaltungsrats-Chef Kurt Beck (SPD). (Und wenn die Vorsitzenden des Rundfunkrats ausnahmsweise mal keine Politiker sind, dann sind es gerne Kirchenvertreter wie beim BR, HR oder RBB.) Für problematisch hielt das Bundesverfassungsgericht übrigens auch die Tatsache, daß große Teile der Gesellschaft, etwa Migranten oder Muslime, in den Gremien der Rundfunkanstalten gar nicht vertreten sind.

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen ist, wie Michael Hanfeld schrieb, »von den Parteien abhängig bis ins Mark«, die vorgebliche Staatsferne ist »eine Chimäre«, denn es gilt das Grundgesetz des deutschen Staatsfernsehens: »Ihr – die Politik – sichert uns das Geld. Wir – die Rundfunkanstalten – kümmern uns um den politischen Proporz.« 61Im Grunde ist es ja kein Wunder, wenn ein nur formal bestehender Pluralismus in den Gremien der Fernsehanstalten dazu führt, daß auch nur formal pluralistisch-demokratische Fernsehangebote in den Programmen vorhanden sind. »Der Begriff der Öffentlichkeit verschwindet zunehmend. Das gilt für viele Bereiche, nicht zuletzt das Fernsehen. Hier wird schon lange nicht mehr für die Öffentlichkeit gearbeitet. Das deutsche Fernsehen ist keine Produktionsanlage mehr, sondern eine Distributionsplattform« (Alexander Kluge). 62

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