Berthold Seliger - I Have A Stream

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Das öffentlich-rechtliche Fernsehen erfüllt den gesetzlichen Auftrag, die «demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen», schon längst nicht mehr. Die Realität ist: Sendungen, Serien, Shows, die am Privatfernsehen orientiert sind. Quotenterror. Zwangsweise eingetriebene Gebührengelder.
Die «Öffis» sind trotz regelmäßiger Einsprüche des Bundesverfassungsgerichts zum verlängerten Arm des Parteienstaats, also zum Staatsfernsehen mutiert. Und das ist heute ein Massenbetrieb, der auf Konsum statt Kultur ausgerichtet ist, auf Ablenkung statt Bildung, auf Propaganda statt Information.
Die wenigen anspruchsvollen und interessanten Sendungen wandern auf unattraktive Sendeplätze. Warum soll man mit den Bluttransfusionen namens Zwangsgebühren eine Leiche künstlich am Leben erhalten? Zumal dem öffentlich-rechtlichen Disziplinierungsapparat heute das Fernsehen als Streaming «on demand» gegenübersteht: Die Zuschauer können sich das, was sie sehen wollen, ansehen, wann sie es wollen. Das klassische Geschäftsmodell des Staatsfernsehens ist überlebt.

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Inwieweit erfüllen ARD und ZDF nun aber ihren Programmauftrag? Die »Programmleistung« der ARD setzte sich 2012 laut ARD-eigener »Fernsehstatistik« unter anderem wie folgt zusammen: 46

Politik und Gesellschaft: 31,1%

Kultur und Wissenschaft: 5,4%

Sport: 7,9%

Fernsehspiel: 4,7%

Spielfilm: 18,0%

Unterhaltung: 9,7%

davon Vorabend: 4,1%

Musiksendungen: 0,1%

Familie: 17,1%

Spot/Programmüberleitungen: 4,4%

Werbung: 1,2%

Diese Zahlen weisen keinen Anteil der »Information« auf, weil sie »nach ARD-spezifischen Ressorts gegliedert« sind – eine für ARD wie ZDF typische Verschleierungstaktik.

Die Programmleistung des ZDF in 2012 laut sendereigener Zählung im »ZDF-Jahrbuch« unter anderem: 47

Aktuelles: 13,8%

Politik & Zeitgeschehen: 4,5%

Sport: 6,6%

Zeitgeschichte: 0,8%

Kinder, Jugend: 5,5%

Fernsehspiel: 5,0%

Spielfilm: 8,5%

Musik: 0,5%

Show: 10,2%

Unterhaltung – Wort 7,5%

Reihen und Serien (Vorabend): 11,3%

Werbefernsehen (Spots): 1,1%

Programmpräsentation: 2,6%

Mainzelmännchen-Inserts: 0,2%

Sponsorenhinweise: 0,1%

Bei den Werbeanteilen muß man berücksichtigen, daß diese auf das Vorabendprogramm beschränkt sind, ab 20 Uhr besteht bekanntlich ein Werbeverbot in den öffentlich-rechtlichen Programmen.

Es fällt auf, daß die beiden Sender keine einheitliche Zählweise verwenden, was man wohl nur so interpretieren kann, daß sie keine Überprüfung wünschen, inwieweit sie dem Gesetzesauftrag zu Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung nachkommen. Das ZDF leistet sich zum Beispiel eine geradezu frivole Zusammenfassung und behauptet, 57,5 Prozent der Sendungen und 42,2 Prozent aller Minuten seines Programms bestehe aus »Information«. – Inwieweit die einzelnen Filme und Sendungen andererseits den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien »Kultur« oder »Bildung« entsprechen, wird im fünften Kapitel näher untersucht werden.

Der Rundfunkstaatsvertrag als gesetzliche Grundlage sieht vor, daß das öffentlich-rechtliche Fernsehen eben just dieses sei: eine »öffentliche«, mithin uns allen irgendwie gehörende Institution. Dies jedoch würde Transparenz voraussetzen. Die Öffentlichkeit müßte logischerweise das Recht haben, diese Institution zu kontrollieren, über Details der Finanzierung und der Strukturen informiert zu werden. All dies wäre in einer demokratischen Institution selbstverständlich – ist es aber nicht bei den von uns finanzierten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

Jeder öffentliche Haushalt, sei es der Bundeshaushalt, der Haushalt der einzelnen Länder oder der Haushalt jedes Landkreises, jeder Stadt und jedes kleinen Dorfes ist in der BRD grundsätzlich transparent. Waren die staatlichen oder kommunalen Institutionen früher verpflichtet, ihre Haushalte öffentlich auszulegen, und zwar vor, während und nach der Beschlußfassung, so erfolgt dies im 21. Jahr­hun­dert logischerweise meist im Internet. Dort kann man nachlesen, wofür die Steuergelder und Einnahmen aus Abgaben verwendet werden. Jede öffentlich finanzierte oder subventionierte Einrichtung muß ihre Haushalte offenlegen, die Bürgerinnen und Bürger können die größten wie die kleinsten öffentlichen Ausgaben wiederfinden – im Haushaltsplan des Landes Berlin etwa, wieviel die Senatskanzlei jährlich zum Beispiel für Portokosten, für die Haltung von Fahrzeugen oder, ja, in der Tat: für Rundfunkbeiträge ausgibt (nämlich zum Beispiel 5500 Euro im Haushalt 2013 – unter Titel 51101). Man sollte meinen, daß ein ähnliches, transparentes Vorgehen für eine öffentliche Institution wie die Rundfunkanstalten doch ebenfalls selbstverständlich sein sollte, ja, daß die Zwangsabgabenzahlern doch geradezu ein grundsätzliches Recht haben sollten, zu erfahren, was mit ihren Einnahmen passiert, wie sie ausgegeben werden (wie im übrigen ja auch Großkonzerne ihre Geschäftsberichte öffentlich zugänglich machen müssen). Es sind immerhin stattliche Beträge, die da jedes Jahr zusammenkommen: 2012 wurden laut KEF-Bericht 7,31 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren eingenommen, 2014, mit dem neuen System von Zwangsabgaben, dem sogenannten »Haushaltsbeitrag«, lagen die Jahresinnahmen bei 8,32 Milliarden Euro. 48Zum Vergleich: Der gesamte Haushaltsansatz 2015 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beträgt 7,12 Milliarden Euro, der des Bundesinnenministe­riums 5,73 Mrd. Euro, des Außenministeriums 3,42 Mrd. Euro, und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt bei 8,46 Mrd. Euro. 49

Rund 9,2 Milliarden Euro – um noch einen Vergleich anzuführen – zahlen die Deutschen jährlich an die beiden großen Kirchen. Nur: Dies ist, im Gegensatz zur Rundfunkgebühr, keine Zwangsabgabe. Wer keine Kirchensteuer mehr zahlen will, kann aus der Kirche austreten. Bei der Rundfunkabgabe gibt es kein Entkommen, bezahlen muß mittlerweile ja sogar, wer gar kein Fernseh- oder Rundfunkgerät betreibt.

Während die Bürgerinnen und Bürger sich also über alle Ausgaben der Ministerien kundig machen können, erfahren sie von ARD und ZDF – praktisch nichts. Sie sehen buchstäblich in die Röhre. Während man im Bundesministergesetz das Jahresgehalt der Bundeskanzlerin recherchieren kann (etwa 247 200 Euro brutto), ist die Veröffentlichung der Jahresgehälter der Intendanten der Rundfunkanstalten bis heute freiwillig und wurde nur unter massivem öffentlichen Druck erreicht, beim HR bleibt sie bis heute Verschlußsache. Tom Buhrow, der Chef der größten ARD-Anstalt, des WDR, kommt laut einer Spiegel -Veröffentli­chung auf ein höheres Gehalt als die Kanzlerin, nämlich auf 367 232 Euro pro Jahr, die RBB-Intendantin Dagmar Reim verdient laut Handelsblatt 228 000 Euro plus 12 000 Euro Einnahmen aus Nebenverdiensten. Beim kleinsten und ärmsten Sender der ARD, bei Radio Bremen, verdient der Intendant 246 000 Euro, die Intendantin des MDR kommt auf 247 801 Euro plus 21 888 Euro aus Nebenverdiensten, der ZDF-Intendant kommt laut Hochrechnung auf knapp 350 000 Euro jährlich plus 33 291 Euro aus Nebenjobs. NDR-Intendant Lutz Marmor erhält 305 417 Euro plus 27 000 Euro aus Nebentätigkeiten, unter anderem aus Mandaten bei zwei Banken und einer Versicherung. Der Intendant des BR, Ulrich Wilhelm, erhält 309 720 Euro und verzichtet als einziger Intendant komplett auf Nebenverdienste, also auf die ihm eigentlich zustehenden Bezüge von Tochterfirmen wie Europool oder Bavaria Filmkunst. 50

Doch das sind nur die Spitzengehälter einiger weniger. Daneben gibt es gigantische Personalkosten, die ARD und ZDF jährlich zusammenstellen und bei der KEF als Teil ihres »Finanzbedarfs« anmelden. Die Kommission nimmt damit eine zentrale Rolle im deutschen öffentlich-recht­li­chen Fernsehsystems ein. Die KEF überprüft mindestens alle zwei Jahre den Finanzbedarf, den die Fernsehanstalten angemeldet haben, und empfiehlt den Parlamenten der Bundesländer die daraus folgende Festsetzung des jeweiligen Rundfunkbeitrags. Die Länder dürfen allerdings laut Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag nur die Sozialverträglichkeit des Beitrages überprüfen. Die KEF besteht aus sechzehn »unabhängigen Sachverständigen« und beschließt ihre Berichte »mit einer Mehrheit von mindestens zehn Stimmen ihrer gesetzlichen Mitglieder«. 51Die Zusammensetzung der KEF soll Sachverständige aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung (3 Personen), aus dem Bereich der Betriebswirtschaft (2), mit »besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet des Rundfunkrechts«, die gleichzeitig die Befähigung zum Richteramt haben sollen (2), aus dem Bereich der Medienwirtschaft und Medienwissenschaft (3), aus dem Bereich der Rundfunktechnik (1) und aus den Landesrechnungshöfen (5) berücksichtigen. Es fällt auf, daß die sechzehn KEF-Mitglieder zwar Wirtschafts-, Rechts- und sogar Technik-Fachleute sein sollen, daß aber kein einziger »Kreativer« vorgesehen ist, also keine Fernsehmacher, keine Autoren, keine Regisseure oder Schauspieler. Die KEF ist als ein reines Technokraten-Organ gedacht. Und ihre Zusammensetzung als »staatsnah« zu bezeichnen, ist noch milde ausgedrückt: Mitglieder der Kommission sind beziehungsweise waren (Stand: Februar 2014) 52unter anderem:

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