3.1.2 Die Einheit in der Vielzahl
Die Orthodoxie umfasst gegenwärtig sechzehn orthodoxe Kirchen. Sie verstehen sich in Glaubensfragen als orthodoxe Einheit und stehen untereinander in voller kirchlicher und sakraler Gemeinschaft. Hinsichtlich der Verwaltung bilden sie allerdings autonome Kirchen. Der Erzbischof von Konstantinopel gilt als der ökumenische Patriarch. Er ist unter den Bischöfen ein primus inter pares (Erster unter Gleichen), dem von der Versammlung der Bischöfe das Recht übertragen wurde, ökumenische Versammlungen einzuberufen, deren Vorsitz zu führen und ökumenische Angelegenheiten der Orthodoxie zu koordinieren. Er wird weder als Papst verstanden, noch hat er dessen Vollmachten.
|30| 3.1.3 Die dreistufige Hierarchie
Die orthodoxen Kirchen haben eine dreistufige priesterliche Hierarchie. Dieser Klerus besteht aus den geweihten Ortsbischöfen als den zentralen Gestalten von Kirche und gottesdienstlichem Leben. In ihrem Auftrag handeln die Priester und die Diakone, die für ihren Dienst vom Bischof geweiht werden. Die Priester können vor ihrer Weihe eine Ehe schließen. Für Bischöfe besteht seit dem 7. Jahrhundert die Pflicht zur Ehelosigkeit.
3.1.4 Die Einheit von Bischof, Kirche und Laien
Die Orthodoxie hat für ihr Kirchenverständnis kein Dogma. Was Kirche ist, das erfährt man, indem man an der göttlichen Liturgie (dem orthodoxen Gottesdienst) teilnimmt, und zwar insbesondere durch die Eucharistie. In der Eucharistie begegnen die Gläubigen dem auferstandenen Christus, hier ereignet sich die Gemeinschaft mit Christus, aus der Kirche lebt. So ist in jeder Ortsgemeinde durch die Eucharistie die Kirche Christi ganz gegenwärtig. Die Eucharistie kann allerdings allein durch den Bischof vollzogen werden oder durch den in seinem Auftrag und in seiner Vollmacht handelnden Priester oder Diakon. So ist der Bischof der tragende Pfeiler der Kirche Christi. Ohne einen konkreten Bischof gibt es demnach keine Kirche.
3.2 Das westliche Modell des römischen Katholizismus
3.2.1 Ausrichtung auf den Papst
Im lateinischen Westen hat sich ein Kirchenmodell entwickelt, das im Bischof von Rom als dem Nachfolger des Apostels Petrus den Stellvertreter Christi auf Erden sieht. Eine feinabgestufte priesterliche Hierarchie ist auf den Papst als die höchste Autorität hingeordnet.
Der Papst besitzt den absoluten jurisdiktionellen Primat (Vollmacht und Vorrang der Rechtsprechung) über alle Nationalkirchen |31| und über alle Christen. Er ist ferner der Inhaber des obersten Lehramts der Kirche und ist dafür mit der Gabe der Unfehlbarkeit und der Irrtumslosigkeit ausgestattet, wenn er in Fragen des Glaubens und der Sitte entscheidet. Kraft seines Amtes als Stellvertreter Christi verfügt er in der Kirche über »höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann« (CIC 331). Seine Entscheidungen sind aus sich, nicht erst durch Zustimmung anderer, unabänderlich. »Gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes gibt es weder Berufung noch Beschwerde« (CIC 333). Das römisch-katholische Kirchenmodell hat die Struktur einer romzentrierten päpstlichen Universalmonarchie.
Das Amt des Bischofs ist für das Kirchenverständnis der römisch-katholischen Kirche konstitutiv. Denn auch hier gilt: »Die Eucharistie baut die Kirche« (KKK 1396). »Das ganze liturgische Leben der Kirche kreist um das eucharistische Opfer und um die Sakramente!« (KKK 1113). Die Eucharistie ist »Quelle und Höhepunkt des ganzen kirchlichen Lebens« (LG 11) und sie »enthält das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst« (PO 5). Der Eucharistiefeier kann nur der Bischof vorstehen oder ein geweihter Priester im Auftrag und in der Vollmacht des Bischofs.
Dem Bischof wird von anderen geweihten Bischöfen, die in der apostolischen Sukzession stehen, »durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen« (LG 21). Er ist in seiner Diözese Nachfolger und authentischer Vertreter der Apostel. Mit der Weihe durch bischöfliche Handauflegung erhält der Geweihte ein Amtscharisma im Sinne eines unauslöschlichen Prägemales (character indelebilis), das ihn bevollmächtigt, »in der Person des Hauptes Christus« (PO 2) zu handeln. Diese Vollmacht kann er durch Weihe in abgestufter Weise auf Priester und Diakone übertragen.
|32| Die Bischöfe werden vom Papst frei ernannt oder bestätigt. Durch einen Treueeid werden de Bischöfe auf den Primat des Papstes verpflichtet. In der Eidesformel von 1987 heißt es: »Ich … werde … dem Papst … stets treu sein. Der freien Ausübung der primatialen Vollmacht des Papstes werde ich Folge leisten und dafür Sorge tragen, seine Rechte und seine Autorität zu fördern und zu verteidigen.« Die kirchlichen Amtsträger unter dem Bischof werden mit entsprechenden Amtseiden ebenfalls auf den Papst und auf ihren Bischof verpflichtet.
3.2.3 Die Rolle der Theologie
Zum Gehorsam gegenüber dem Papst und den Lehren der Kirche müssen sich auch alle in der Kirche Lehrenden in einem Glaubenseid verpflichten. In dessen Fassung von 1989 heißt es: »Mit festem Glauben bekenne ich auch alles, was von der Kirche … als göttlich geoffenbart zu glauben vorgelegt wird … insbesondere hange ich mit religiösem Willens- und Verstandesgehorsam jenen Lehrstücken an, welche entweder der Papst oder das Bischofskollegium bekanntgeben, wenn sie das authentische Lehramt ausüben, selbst wenn sie diese nicht definitiv als verpflichtend zu verkündigen beabsichtigen.«
Der geweihte Amtsträger wird durch die Weihe in den Stand des Klerikers erhoben, der unter Christus, aber über den Laien, dem ungeweihten Kirchenvolk, steht. Der Klerus hat in jeweils seinem Amtsbereich kraft seiner heiligen Gewalt das Volk zu bilden und zu leiten. Die Laien werden angewiesen, sich von ihrem Bischof und den Lehren der Kirche leiten zu lassen.
|33| 3.2.5 Die einzige Kirche Christi
Die von Christus gewollte und verfasste Kirche ist voll nur »verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird« (LG 8). Gemeinschaft in den heiligsten Dingen (Sakramentale Gemeinschaft) und gemeinsamer Vollzug gottesdienstlicher Handlungen (Konzelebration) ist nur dort möglich, wo der Primat des Papstes und die Lehren der römisch-katholischen Kirche anerkannt werden. Katholiken ist deshalb die Teilnahme am protestantischen Abendmahl untersagt (Fischer 09, 45–61).
3.3 Das Modell des Protestantismus
3.3.1 Der Urgrund von Kirche
Der Protestantismus sieht die Quelle und den Urgrund von Kirche und Glauben nicht in der Eucharistie, sondern im Wort Gottes. Martin Luther schrieb bereits 1519: »Die Kirche ist ein Geschöpf des Evangeliums«. Das auf der Basis der neutestamentlichen Zeugnisse verkündigte Wort Gottes gründet Kirche und stiftet ihre Identität als Kirche Christi. Kirche hat daher keine von Gott verordnete Gestalt. Sie konstituiert sich in der »Versammlung aller Gläubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente dem Evangelium gemäß gereicht werden« (CA VII).
3.3.2 Die Gestalt von Kirche
Das verkündigte Wort Gottes lehrt nicht abstrakte Wahrheiten über Kirche und Glauben, es stellt vielmehr unser konkretes Leben in das Licht der Botschaft von der Liebe. Was sich daraus ergibt, muss unter den jeweiligen Lebensbedingungen der Gemeinde umgesetzt werden. Protestantische Gemeinden können und müssen daher entsprechend ihren kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebensumständen verschiedene |34| Gestalt haben. Das, was als die Botschaft der Liebe von der Gemeinde durch Wort und Tat in die Welt hineingetragen werden soll, muss am Ort des Geschehens von der Gemeinde entschieden, verantwortet und gestaltet werden. Die Gestalt der Kirche Christi liegt daher in der Verantwortung der Gemeinden oder Regionen, und sie muss sich auch nach den Möglichkeiten der gemeindlichen Zusammenschlüsse richten. Da dies alles keine stabilen Faktoren sind, muss die Gestalt der Kirche für notwendige Veränderungen offen und grundsätzlich variabel bleiben. Protestantische Kirchen zeigen sich daher in vielfältigen Formen der Organisationen, der Schwerpunkte und der gottesdienstlichen Versammlungen.
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