Helmut Fischer - Musste Jesus für uns sterben?

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Der Gedanke, dass Jesus 'für uns' gestorben ist, ja, dass er für unser Heil sogar sterben 'musste', hat in unserer pluralistischen und säkularen Welt seine einstige Plausibilität verloren. Es steht uns jedoch jederzeit ein geradliniger Weg offen, der zur Klarheit darüber führt, wovon in den Symbolen von und um Jesu Tod die Rede ist: Es ist der Weg zu den Quellen. Dazu lädt der vorliegende Text ein, nicht nur verunsicherte Christen, sondern alle, die den Gehalt eines der zentralen christlichen Symbole ohne Vorurteile verstehen möchten. Helmut Fischer, erfahrener Lehrer und Kommunikator, wendet sich mit seinem knappen, theologisch fundierten und gut verständlichen Text an Pfarrer/innen, Religionslehrer/innen, Gruppenleiter/innen, die gut aufbereitetes Material suchen, Arbeits- und Gesprächskreise, die eine gemeinsame Informationsbasis brauchen, aber auch an Schüler/innen in oberen Klassen, die sich auf eine zuverlässige Übersicht stützen wollen.

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Helmut Fischer

Musste Jesus für uns sterben?

Deutungen des Todes Jesu

Theologischer Verlag Zürich

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.d-nb.deabrufbar.

Umschlaggestaltung

Simone Ackermann, Zürich unter Verwendung von Paul Gauguin, »Portrait de l‘artiste au Christ jaune«, Öl auf Leinwand, 30 x 46 cm, 1889; Musée d’Orsay, Paris

Bibelzitate nach: Zürcher Bibel 2007

ISBN 978-3-290-17469-9 (Buch)

ISBN 978-3-290-17682-2 (Epub)

|XX| Seitenzahlen des Epubs verweisen auf die gedruckte Ausgabe.

© 2012 Theologischer Verlag Zürich

www.tvz-verlag.ch

Alle Rechte vorbehalten

Inhaltsverzeichnis

Hinführung |7| Hinführung Für Jesu Sterben steht das Symbol des Kreuzes. Es ist seit urchristlicher Zeit und bis heute weltweit das zentrale Symbol des christlichen Glaubens. Das zeigt an, dass Jesu Tod am Kreuz in allen christlichen Konfessionen als das zentrale Heilsereignis verstanden und am Karfreitag gefeiert wird. Wir finden das Kreuzsymbol nicht nur in den meisten christlichen Gebäuden an hervorragender Stelle. Der Kreuzestod Jesu wird in vielfältigen liturgischen Texten zur Sprache gebracht und in den Kirchenliedern aller Epochen als das Ereignis unseres Heils und unserer Errettung dankbar besungen In der kirchlichen Sprache begegnet uns in immer neuen Wendungen die Formel, Jesus sei für uns gestorben. Falls wir es nicht selber tun, so wird uns ein unbefangenes Kind oder ein unkirchlicher Zeitgenosse fragen: Warum eigentlich für uns? Die Antwort für unsere Sünden wird dem ernsthaft Fragenden keine Antwort sein, sondern allenfalls Anlass für weitere Fragen geben. Warum musste er überhaupt auf so gewaltsame Weise einen Verbrechertod sterben? Was hat sein Tod mit uns, gar mit uns heute, zu tun? Und erst recht mit unserer Sünde? Und was soll man von einem Gott halten, dem für das Heil der Menschen offenbar nichts anderes einfällt als ein Menschenopfer? Die Spötter und Religionsskeptiker haben es leicht zu begründen, dass sie mit einem Gott, der seinen Sohn hinschlachten lässt, nichts zu tun haben möchten. Wer sich diesen Fragen aussetzt, der wird für sich keine schnellen Antworten finden und der wird auch von anderen keine schnellen Antworten erwarten. Viele Antworten, die wir suchen, sind als fertige Ergebnisse überhaupt nicht |8| zu haben. Sie erschließen sich dem Suchenden nur auf einem Erkenntnisweg, den er – auch mit einem zuverlässigen Wegführer – letztlich doch selber gehen muss.

Was wissen wir historisch über den Tod Jesu? |9| Was wissen wir historisch über den Tod Jesu? Die politischen Verhältnisse als Verstehenshintergrund Judäa mit der Hauptstadt Jerusalem war seit 63 v. Chr. ein von den Römern besetztes Land. Im Jahr 6 n. Chr. wurden hier auch die Reste einer jüdischen Eigenstaatlichkeit beseitigt. Judäa wurde eine römische Provinz, die von römischen Prokuratoren verwaltet wurde. Es gab keinen jüdischen König mehr. Der römische Prokurator residierte in Cäsarea und zog nur an hohen jüdischen Feiertagen nach Jerusalem hinauf, um im Falle von Unruhen im Zusammenhang mit den vielen Pilgern schnell zur Stelle zu sein. Normalerweise wurde Jerusalem nur von einem römischen Kommando in der Burg Antonia überwacht. Das Judentum hatte im Römischen Reich bereits den Rechtsstatus einer erlaubten Religion und stand damit unter dem Rechtsschutz des römischen Staates. So konnte die Jerusalemer Kultgemeinde ihre Angelegenheiten ohne Eingriffe der Römer eigenständig ordnen, durfte allerdings keine Todesurteile fällen und vollstrecken. Der Hohe Rat (Synhedrium), der aus siebzig hochrangigen Priestern, Ältesten und Schriftgelehrten bestand, war die oberste religiöse und richterliche Behörde in Jerusalem. Der Hohe Priester war auch der politische Vertreter der Judäer gegenüber dem römischen Statthalter. Römischer Prokurator in der Zeit von 26–36 war Pontius Pilatus. Er wurde von dem jüdischen Philosophen Philo von Alexandrien als bestechlich, gewalttätig und grausam charakterisiert, mit wenig Gespür für das religiöse Empfinden der Juden.

Die politischen Verhältnisse als Verstehenshintergrund

Jesu Tod ist gut belegt |10| Jesu Tod ist gut belegt Vor diesem politischen Hintergrund fragt der faktengläubige Zeitgenosse als Erstes nach dem, was wir historisch gesichert über Jesu Tod wissen. Diese Frage führt sehr direkt und sehr schnell zu der Erkenntnis, dass Jesu Tod am Kreuz ein historisch unbestrittener Tatbestand ist und nicht eine religiöse Fiktion, wie immer wieder behauptet worden ist. Es hat ja bis in die Gegenwart nicht an Versuchen gefehlt, die ganze Person Jesu als eine Konstruktion von Theologen, als Wunschbild einer frommen Phantasie oder als einen zeitlosen Mythos darzustellen. Deshalb seien gleich zu Beginn die Zeugnisse von zwei der bedeutendsten Historiker ihrer Zeit in Erinnerung gerufen, einem Juden und einem Römer. Beide standen in kritischer und ablehnender Distanz zum Christentum, und sie schrieben Geschichte jeweils aus der Sicht ihres Volkes. Sie sind über jeden Verdacht erhaben, christliche Propaganda zu betreiben. Der jüdische Historiker Josephus (37/38 – nach 100) berichtet in seiner 93 erschienenen Weltgeschichte des jüdischen Volkes in einer kurzen Notiz von Jesus, von den Anfängen der Jesusbewegung und den ersten christlichen Gemeinden. Er charakterisiert Jesus als einen weisen, tugendhaften Mann, der viele Jünger unter Juden und aus anderen Völkern hatte. Dieser Jesus sei dann von Pontius Pilatus, dem römischen Prokurator, zum Tod durch Kreuzigung verurteilt und hingerichtet worden. Der römische Aristokrat und Geschichtsschreiber Tacitus (55/56 – etwa 120), der hohe römische Staatsämter bekleidete und auch Prokonsul in Asien war, berichtet in seinen Annalen von dem verabscheuungswürdigen Aberglauben der »Christiani« im Zusammenhang mit deren |11| Verfolgung durch Kaiser Nero, der die Christen für den Brand Roms im Jahre 64 verantwortlich machte. Tacitus schreibt: »Der Name ›Christiani‹ stammt von Christus, der unter Kaiser Tiberius vom Prokurator Pontius Pilatus hingerichtet worden war.« (Annales 15,44,3) Beide nichtchristliche Autoren dokumentieren aus je ihrer Sicht, aber in der Sache übereinstimmend, dass Jesus das Haupt einer Jüngergemeinde war, und dass er durch den römischen Prokurator Pontius Pilatus in Jerusalem zum Tod durch Kreuzigung verurteilt und hingerichtet wurde. Für Juden und Römer war dieses Ereignis in jener Zeit kaum der Rede wert. Für die Jünger Jesu war es ein Ereignis von historischer Tragweite. In der späteren Geschichte der Kirche sollte Jesu Tod als ein tödliches Instrument zur Verfolgung der Juden missbraucht werden. Was also kann als historisch gesichertes Wissen über die Umstände des Todes Jesu gelten?

Die Rechtslage Die Rechtslage Die Rechtslage für die Zeit des Todes Jesu ist bekannt und eindeutig. Die Kapitalgerichtsbarkeit, also das Recht, ein Todesurteil auszusprechen und zu vollstrecken, lag zu jener Zeit in der Hand der Römer. Im Johannesevangelium (18,31) sagen die Juden historisch zutreffend: »Uns ist nicht erlaubt, jemanden hinzurichten.« So besteht kein Zweifel: Das Todesurteil über Jesus und Jesu Hinrichtung war rechtlich gesehen ausschließlich Sache der römischen Besatzungsmacht. Das Todesurteil konnte nur der oberste Gerichtsherr der Provinz Judäa, der Prokurator Pilatus, aussprechen, |12| und das Urteil konnte nur von römischen Vollzugsbeamten vollstreckt werden. Die Kreuzigung war zur damaligen Zeit eine römische Vollzugsform der Todesstrafe. Sie galt, abgesehen von ihrer unvorstellbaren Grausamkeit, als die schimpflichste Strafe der Alten Welt, die von den Römern besonders für Sklaven und für nichtrömische Aufrührer und Verbrecher vorgesehen war. Die jüdische Form der Hinrichtung war die Steinigung oder die Enthauptung. So ist auch Jesu Tod durch Kreuzigung ein sicheres Indiz dafür, dass sein Prozess, sein Todesurteil und seine Hinrichtung rechtlich gesehen in der alleinigen Verantwortung der römischen Justizbehörden lagen.

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