|9| Was wissen wir historisch über den Tod Jesu?
Die politischen Verhältnisse als Verstehenshintergrund
Judäa mit der Hauptstadt Jerusalem war seit 63 v. Chr. ein von den Römern besetztes Land. Im Jahr 6 n. Chr. wurden hier auch die Reste einer jüdischen Eigenstaatlichkeit beseitigt. Judäa wurde eine römische Provinz, die von römischen Prokuratoren verwaltet wurde. Es gab keinen jüdischen König mehr. Der römische Prokurator residierte in Cäsarea und zog nur an hohen jüdischen Feiertagen nach Jerusalem hinauf, um im Falle von Unruhen im Zusammenhang mit den vielen Pilgern schnell zur Stelle zu sein. Normalerweise wurde Jerusalem nur von einem römischen Kommando in der Burg Antonia überwacht.
Das Judentum hatte im Römischen Reich bereits den Rechtsstatus einer erlaubten Religion und stand damit unter dem Rechtsschutz des römischen Staates. So konnte die Jerusalemer Kultgemeinde ihre Angelegenheiten ohne Eingriffe der Römer eigenständig ordnen, durfte allerdings keine Todesurteile fällen und vollstrecken. Der Hohe Rat (Synhedrium), der aus siebzig hochrangigen Priestern, Ältesten und Schriftgelehrten bestand, war die oberste religiöse und richterliche Behörde in Jerusalem. Der Hohe Priester war auch der politische Vertreter der Judäer gegenüber dem römischen Statthalter.
Römischer Prokurator in der Zeit von 26–36 war Pontius Pilatus. Er wurde von dem jüdischen Philosophen Philo von Alexandrien als bestechlich, gewalttätig und grausam charakterisiert, mit wenig Gespür für das religiöse Empfinden der Juden.
|10| Jesu Tod ist gut belegt
Vor diesem politischen Hintergrund fragt der faktengläubige Zeitgenosse als Erstes nach dem, was wir historisch gesichert über Jesu Tod wissen. Diese Frage führt sehr direkt und sehr schnell zu der Erkenntnis, dass Jesu Tod am Kreuz ein historisch unbestrittener Tatbestand ist und nicht eine religiöse Fiktion, wie immer wieder behauptet worden ist. Es hat ja bis in die Gegenwart nicht an Versuchen gefehlt, die ganze Person Jesu als eine Konstruktion von Theologen, als Wunschbild einer frommen Phantasie oder als einen zeitlosen Mythos darzustellen. Deshalb seien gleich zu Beginn die Zeugnisse von zwei der bedeutendsten Historiker ihrer Zeit in Erinnerung gerufen, einem Juden und einem Römer. Beide standen in kritischer und ablehnender Distanz zum Christentum, und sie schrieben Geschichte jeweils aus der Sicht ihres Volkes. Sie sind über jeden Verdacht erhaben, christliche Propaganda zu betreiben.
Der jüdische Historiker Josephus (37/38 – nach 100) berichtet in seiner 93 erschienenen Weltgeschichte des jüdischen Volkes in einer kurzen Notiz von Jesus, von den Anfängen der Jesusbewegung und den ersten christlichen Gemeinden. Er charakterisiert Jesus als einen weisen, tugendhaften Mann, der viele Jünger unter Juden und aus anderen Völkern hatte. Dieser Jesus sei dann von Pontius Pilatus, dem römischen Prokurator, zum Tod durch Kreuzigung verurteilt und hingerichtet worden.
Der römische Aristokrat und Geschichtsschreiber Tacitus (55/56 – etwa 120), der hohe römische Staatsämter bekleidete und auch Prokonsul in Asien war, berichtet in seinen Annalen von dem verabscheuungswürdigen Aberglauben der »Christiani« im Zusammenhang mit deren |11| Verfolgung durch Kaiser Nero, der die Christen für den Brand Roms im Jahre 64 verantwortlich machte. Tacitus schreibt: »Der Name ›Christiani‹ stammt von Christus, der unter Kaiser Tiberius vom Prokurator Pontius Pilatus hingerichtet worden war.« (Annales 15,44,3)
Beide nichtchristliche Autoren dokumentieren aus je ihrer Sicht, aber in der Sache übereinstimmend, dass Jesus das Haupt einer Jüngergemeinde war, und dass er durch den römischen Prokurator Pontius Pilatus in Jerusalem zum Tod durch Kreuzigung verurteilt und hingerichtet wurde. Für Juden und Römer war dieses Ereignis in jener Zeit kaum der Rede wert. Für die Jünger Jesu war es ein Ereignis von historischer Tragweite. In der späteren Geschichte der Kirche sollte Jesu Tod als ein tödliches Instrument zur Verfolgung der Juden missbraucht werden. Was also kann als historisch gesichertes Wissen über die Umstände des Todes Jesu gelten?
Die Rechtslage für die Zeit des Todes Jesu ist bekannt und eindeutig. Die Kapitalgerichtsbarkeit, also das Recht, ein Todesurteil auszusprechen und zu vollstrecken, lag zu jener Zeit in der Hand der Römer. Im Johannesevangelium (18,31) sagen die Juden historisch zutreffend: »Uns ist nicht erlaubt, jemanden hinzurichten.« So besteht kein Zweifel: Das Todesurteil über Jesus und Jesu Hinrichtung war rechtlich gesehen ausschließlich Sache der römischen Besatzungsmacht. Das Todesurteil konnte nur der oberste Gerichtsherr der Provinz Judäa, der Prokurator Pilatus, aussprechen, |12| und das Urteil konnte nur von römischen Vollzugsbeamten vollstreckt werden.
Die Kreuzigung war zur damaligen Zeit eine römische Vollzugsform der Todesstrafe. Sie galt, abgesehen von ihrer unvorstellbaren Grausamkeit, als die schimpflichste Strafe der Alten Welt, die von den Römern besonders für Sklaven und für nichtrömische Aufrührer und Verbrecher vorgesehen war. Die jüdische Form der Hinrichtung war die Steinigung oder die Enthauptung. So ist auch Jesu Tod durch Kreuzigung ein sicheres Indiz dafür, dass sein Prozess, sein Todesurteil und seine Hinrichtung rechtlich gesehen in der alleinigen Verantwortung der römischen Justizbehörden lagen.
Wie kam es zur Verurteilung?
Jesu Auftreten führt zum Konflikt
Nicht so eindeutig wie die Rechtslage ist die Frage zu klären, wer den Anstoß zu dem Prozess und zur Verurteilung gegeben hat und aus welchen Gründen Jesus hingerichtet worden ist. Ein Konflikt mit der religiösen jüdischen Obrigkeit oder/und mit der staatlichen römischen Justiz zeichnete sich erst ab, als Jesus das mit jüdischen Passapilgern überfüllte Jerusalem betrat. Gewiss war ihm sein Ruf als Wunderheiler vorausgeeilt. Und seine Verkündigung vom nahen Ende und dem Anbruch der Königsherrschaft Gottes und einer neuen Zeit hat bei seinen Hörern vielfältige und unterschiedliche Erwartungen ausgelöst: religiöse, politische, soziale. Diese Erwartungen werden ihm beim Volk |13| viele Sympathien und zunächst auch viel Zustimmung eingebracht haben.
Die jüdische Priesterschaft reagiert
Aus der Sicht des jüdischen Hohen Priesters und seiner Religionsbehörde stellte sich Jesu Auftreten anders dar. Die Kunde von seinem freien Umgang mit dem jüdischen Gesetz war sicher auch bis nach Jerusalem gedrungen. Er hatte das Sabbatgebot vielfach missachtet. Er pflegte Gemeinschaft mit Zöllnern und Sündern und stellte sich damit demonstrativ auf deren Seite. Er predigte im Tempelbezirk mit großem Zulauf. Er griff dabei den Tempelkult an und warf die Tische der Geldwechsler um. Er weissagte sogar, dass Gott an die Stelle dieses alten Tempels einen neuen setzen werde. In den Augen der jüdischen Priester war dieser Mann eine Gefahr für die Gesetze des jüdischen Glaubens und für die religiöse Ordnung. Besonders sensibel reagierte die Priesterschaft auf die Tempelkritik. Denn die Kritik des Tempelkults berührte die Interessen des Hohen Rats, sie stellte die Legitimität der priesterlichen Privilegien in Frage und erschütterte die finanzielle Basis all derer, die an der Organisation des Tempelkults beteiligt waren bis hin zu den Geldwechslern und kleinen Taubenhändlern. Das mag auch beim späteren Stimmungsumschwung im Volk eine Rolle gespielt haben, da viele mitbetroffen waren. So musste vor allem die Priesterschaft ein großes Interesse daran haben, diesen Störenfried angesichts des bevorstehenden Passafestes so schnell und so nachhaltig wie möglich aus dem öffentlichen Verkehr zu ziehen.
|14| Festnahme und Verhör
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