Anna Gerber - Wie ich behandelt werden will

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Haben Sie sich schon einmal Gedanken dazu gemacht, wie Sie im Krankenhaus behandelt werden möchten, wenn Sie nach einem schweren Unfall oder mit einer unheilbaren Krankheit nicht mehr urteilsfähig sind?
Wer schwer krank ist, soll seine Behandlung mitbestimmen und seine Werte und Wünsche darin einfließen lassen können. Ist die betroffene Person plötzlich urteilsunfähig, stehen das Behandlungsteam und die Angehörigen vor schwierigen Entscheidungen. Advance Care Planning (ACP), auf Deutsch etwa «vorausschauende Behandlungsplanung», kann solche Situationen klären und zur Entlastung von allen Betroffenen führen. ACP ist ein Werkzeug für PatientInnen, mit dem die eigenen Erwartungen an die Behandlung eindeutig und verständlich schriftlich formuliert werden können. Im Gespräch mit einer Expertin wird eine Patientenverfügung «plus» festgehalten, eine Art erweiterte Patientenverfügung. Dank ihr können das Behandlungsteam und die Angehörigen den mutmaßlichen Willen der betroffenen Person genauer umsetzen.
Verschiedene Beiträge von ExpertInnen beleuchten das Thema, ein Erlebnisbericht sowie eine Reportage zeigen auf, wie ACP in der Praxis funktioniert. Das Buch richtet sich sowohl an Laien als auch an ÄrztInnen, Pflegefachleute, GeriaterInnen und weitere ExpertInnen aus Gesundheitsberufen.
Mit Beiträgen von Tanja Krones, Monika Obrist, Stefan Spycher, Christina Buchser, Isabelle Karzig-Roduner, Theodore Otto-Achenbach, Gabriela Meissner, Barbara Loupatatzis, Sabine Arnold, Andreas Weber, Lilian Caprez

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Wenn Behandlungsentscheidungen für urteilsunfähige Menschen zu deren Wohl und in ihrem Interesse getroffen werden müssen, ohne dass zuvor eine differenzierte Patientenverfügung erstellt wurde, bedeutet das eine große Herausforderung sowohl für vertretungsberechtigte Personen als auch für das behandelnde Team. Theodore Otto-Achenbach widmet sich im Beitrag »Vertreterentscheidungen – Advance Care Planning für urteilsunfähige Menschen«dieser Thematik.

Warum eine Beratung beim Erstellen einer Patientenverfügung?

Eine valide Patientenverfügung soll Auskunft darüber geben, welches Ihr Therapieziel in Notfall- oder Krisensituationen ist, wie viel Risiko Sie einzugehen bereit sind und wo Ihre persönlichen Grenzen des Erträglichen sind. Eine Patientenverfügung «plus» nach den Standards von Advance Care Planning erstellen Sie gemeinsam mit einer zertifizierten ACP-Beratungsperson. Das ist eine geschulte Fachperson, die Ihre Überlegungen und Ihren Willen gemeinsam mit Ihnen in medizinische Behandlungsziele übersetzt. Das «plus» steht dafür, dass die Patientenverfügung mithilfe einer ACP-Beraterin erstellt wurde – im Gegensatz zu Patientenverfügungen, die eine Person alleine ausgefüllt hat. Eine ACP-Beraterin wird Ihren Willen so zu Papier bringen, dass Behandlungsteams diesen verstehen, nachvollziehen und nach Möglichkeit umsetzen können. Eine gute Beratungsperson wird Sie auf Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten ansprechen, aber sie wird Sie nie zu Entscheidungen drängen, im Gegenteil. Sie wird Ihnen helfen, einen persönlichen Entscheidungsprozess anzustoßen, der Sie weiterbringt und der auch nie zu Ende geht, solange Sie leben. Sie werden im Laufe Ihres Lebens Ihre Entscheidungen immer wieder überdenken und aufgrund sich verändernder Lebensumstände und -perspektiven neu festlegen.

Christina Buchser beschreibt in ihrem Beitrag »Auch unser Tipi ist ein guter Ort zum Sterben«, wie sie eine Beratung bei einer ACP-Beraterin erlebt hat.

Im Beitrag »Man muss es im Voraus besprechen«von Gabriela Meissner gibt Dr. med. Peter Steiger, leitender Arzt der beiden Intensivstationen für Traumatologie und Brandverletzungen und Stv. Institutsdirektor des Instituts für Intensivmedizin am Universitätsspital Zürich, Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen Patientenverfügungen zu den richtigen Behandlungsentscheidungen führen können.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um eine Patientenverfügung zu erstellen?

Ein wichtiger Grundsatz bei der gesundheitlichen Vorausplanung ist die Freiwilligkeit. Niemand kann Sie zwingen, Verfügungen für gesundheitliche Therapieziele festzulegen. Nicht einmal die Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist zwingend – auch nicht beim Eintritt in ein Heim oder in ein Spital. Bei einem Heimeintritt ist die Frage, ob die Bewohnerin oder der Bewohner in einem Notfall wiederbelebt werden will, in vielen Alters- und Pflegeheimen Standard. Oft wird diese Frage gestellt, ohne deren Bedeutung zu erklären, ohne die Konsequenzen eines Ja oder Nein umfassend darzulegen. So bleibt die Entscheidungsbasis z.B. für eine Herz-Lungen-Wiederbelebung vielfach unklar. Das kann dazu führen, dass die betreuenden Fachpersonen das Alter, bestehende Krankheiten, Lebensumstände oder -perspektiven als Entscheidungsgrundlagen heranziehen.

Es empfiehlt sich, die erste Patientenverfügung in einer stabilen Lebensphase zu verfassen, wenn keine akute Krankheitssituation oder Krise vorliegt. Sie sollten in der Lage sein, ruhig und entspannt über Ihre Lebensperspektiven und -ziele nachzudenken, ohne dass Sie von Ängsten oder Panik geleitet werden. Trotzdem können Sie in eine Situation geraten, in der rasche Entscheidungen zu Behandlungszielen und Maßnahmen notwendig sind, die Ihnen keine Zeit lassen. In einer solchen akuten Situation macht es Sinn, sich auf das aktuelle Therapieziel zu fokussieren und mit Ihrer Ärztin oder ihrem Arzt die Behandlung zu besprechen.

Behandlung bei schwerer und unheilbarer Krankheit

Im Falle einer Krankheit können Sie sich von Fachpersonen über Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen und die für Sie bestmögliche Therapie planen. Auch hier sind Sie frei und bestimmen selbst, ob und welche der vorgeschlagenen Behandlungen Sie annehmen wollen. Als mündige und urteilsfähige Person tragen Sie letztlich die Verantwortung. Eine Patientenverfügung tritt hier nur an die Stelle Ihrer aktuellen Entscheidungen, wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Krise nicht in der Lage sind, selbst zu entscheiden.

Bei schwerer Krankheit sind oft mehrere Fachpersonen in die Behandlung involviert. In einer solchen Situation ist Ihre klare Aussage, welches Ihr Behandlungsziel ist, welche Risiken und Belastungen Sie in Kauf nehmen wollen, wie sehr Sie am Leben hängen und unter welchen Umständen Sie auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten wollen, ganz wesentlich. Dies ist wichtig für die Art der Behandlung, die Sie erhalten, wie auch für die Behandlung in einer Notfall- und Krisensituation, in welcher Sie selbst nicht entscheiden können. Um dies zu erreichen, sind laufende Absprachen und eine Koordination der verschiedenen Fachpersonen entscheidend, damit Sie die Ihren Therapiezielen und Wünschen bestmöglich entsprechende Behandlung und Pflege erhalten. Das Gespräch über diese existenziellen Lebensfragen und -ziele und die genaue Dokumentation der daraus folgenden Behandlungswünsche stehen ganz im Zentrum. Betreuungspläne oder Notfallpläne als ein Element einer vorausschauenden Behandlungsplanung nach ACP, die laufend aktualisiert werden, sind dafür hilfreiche Instrumente.

Im Beitrag »Notfallplanung in der Palliative Care«beschreibt Dr. Andreas Weber, worauf er als Palliativmediziner achtet und wie er schwer kranke und sterbende Menschen und deren Angehörige entsprechend deren Behandlungszielen betreut und begleitet. Dabei wird deutlich, dass eine sorgfältige persönliche Standortbestimmung, die Klärung eigener Werte und Wünsche und die Abwägung von möglichen Behandlungswegen in einer ruhigen Gesprächssituation erfolgen muss, nicht in einer Krise. So kann das Behandlungsziel gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen besprochen und festgehalten werden. Dieses ist maßgeblich für das weitere Vorgehen, auch in möglichen Krisensituationen. Durch eine vorausschauende Notfallplanung und das Bereitstellen der notwendigen Medikamente und Materialien können alle Beteiligten in Krisen ruhig und ganz im Sinne des Patienten handeln.

Sabine Arnold begleitet in ihrer Reportage »Noch einmal nach Morcote reisen oder nicht mehr aufwachen«die Pflegefachfrau Liselotte Vogt bei einem Beratungsgespräch mit einer schwer kranken Patientin.

Nicht nur für die Betroffenen selbst, auch für Angehörige sind Notfall- und Krisensituation oft traumatische Erlebnisse, die verarbeitet werden müssen. Wenn die Krisensituation sogar zum Tod eines geliebten Menschen führt, können Bilder der eigenen Hilflosigkeit und Angst lange im Gedächtnis haften und oft auch Schuldgefühle auslösen. Eine Patientenverfügung «plus» kann helfen, den Krankheitsverlauf gemeinsam besser zu bewältigen und auch als Angehörige eine handelnde Rolle einzunehmen. Wenn Angehörige nach dem Tod eines Menschen sagen können: »Genauso hat sie es sich gewünscht!«, dann hat ACP ein wesentliches Ziel erreicht.

Die Entwicklung von Advance Care Planning

Advance Care Planning und damit verbunden die Patientenverfügung «plus» stoßen in der ganzen Schweiz auf großes Interesse, sowohl beim Bund, bei Fachpersonen als auch bei vielen Menschen, die für sich persönlich eine valide Patientenverfügung erstellen wollen. Zum Schluss noch einige Worte zur Entwicklung von Advance Care Planning in der Schweiz.

Entwicklung in der Schweiz

Im Rahmen der gesundheitlichen Prioritäten des Bundesrates und der Strategie »Koordinierte Versorgung« hat das Bundesamt für Gesundheit BAG das folgende Ziel festgehalten: Der Wille eines wohlinformierten Patienten soll bei fortschreitender Erkrankung einerseits den Behandlungsplan aller Beteiligten leiten, andererseits in Situationen des Notfalls und der länger andauernden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit ebenso die Behandlungsentscheidungen leiten.7

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