In welchen Situationen ist eine Patientenverfügung wichtig?
Wenn Sie in ein Spital oder in ein Heim eintreten, werden Sie in der Regel gefragt, ob Sie eine Patientenverfügung haben. Das Behandlungsteam muss Ihren Willen eruieren und vertretungsberechtigte Personen kontaktieren können, falls Sie in eine Krisensituation oder Zustandsverschlechterung mit Urteilsunfähigkeit kommen.
Ebenso muss Ihr Wille in Notfall- oder Krisensituationen beachtet werden. Durch einen Unfall oder eine Krankheit können Sie von einem Augenblick auf den anderen in eine völlige Abhängigkeit kommen. Wenn Sie bewusstlos und damit nicht urteilsfähig sind, müssen andere über Ihre Behandlung entscheiden (vertretungsberechtigte Personen, wenn diese nicht erreichbar sind und die Behandlung dringlich ist, sind es die behandelnden Ärzte).
Wenn Sie den Wunsch haben, Ihre Therapieziele für den Fall einer Urteilsunfähigkeit selbst festzulegen, sollten Sie das also rechtzeitig tun. Dabei stellen Sie vielleicht folgende Fragen: Für welche Situationen kann ich vorausplanen? Wann ist der richtige Zeitpunkt dafür? Wie kann ich meinen Willen für eine Notfallsituation, für eine länger andauernde oder eine bleibende Urteilsunfähigkeit verbindlich und handlungsleitend festhalten?
Für welche Situationen können Sie vorausplanen?
Lassen Sie die Dinge eher auf sich zukommen, oder planen Sie möglichst vieles im Voraus? Ihrer Persönlichkeit entsprechend tendieren Sie eher zum einen oder zum anderen. Oder es kommt auf die Situation an. Vielleicht planen Sie in den verschiedenen Lebensbereichen gleichermaßen oder unterschiedlich viel oder wenig voraus. Auf jeden Fall sind Sie frei, damit umzugehen, wie es Ihnen entspricht. Betrachten wir im Folgenden die Vorausplanung in einigen wichtigen Lebensbereichen:
Finanzielle Vorausplanung
Um finanzielle Risiken zu vermeiden, können Sie Versicherungen abschließen. Um Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben Ihrem Wunsch entsprechend jemandem zukommen zu lassen, können Sie ein Testament erstellen. Um sicherzustellen, dass eine bestimmte Person im Krankheitsfall mit Urteilsunfähigkeit stellvertretend für Sie allen finanziellen Verpflichtungen nachkommt, können Sie einen Vorsorgeauftrag erstellen. Für diese Situationen können Sie sehr gut vorausplanen, wenn Sie das möchten. Wenn Sie das nicht tun möchten, gibt das Gesetz genaue Regelungen vor (Testament, Erbfolge: Art. 457 ZGB, Vorsorgeauftrag Art. 360 ZGB). Mehr Informationen zu Vorsorgeauftrag und Testament erhalten Sie bei Sozialberatungsstellen, Patientenorganisationen und Gesundheitsligen.
Gesundheitliche Vorausplanung für die
Situation der Urteilsunfähigkeit
Dies ist wohl die anspruchsvollste Ebene der Vorausplanung. Wir sprechen hier vom Erstellen einer Patientenverfügung, die konkrete Anweisungen für Ihre medizinische Behandlung geben soll im Falle einer akuten, vorübergehenden oder bleibenden Urteilsunfähigkeit. Studien (BAG 2017)6 zeigen, dass zwar mehr als die Hälfte der Bevölkerung in der Schweiz diesen Begriff kennt, aber weniger als 20 Prozent selbst eine Patientenverfügung erstellt haben. Der Auseinandersetzung mit der Frage nach den eigenen Zielen und Wünschen im Falle einer schweren Krankheit mögen sich die meisten Menschen nicht gern stellen, weil die Konfrontation mit der Endlichkeit des Lebens ganz eng damit verbunden ist. Es ist verständlich, dass wir die Gedanken an schwere Krankheiten oder ans Lebensende lieber verdrängen und uns den angenehmen Seiten des Lebens zuwenden. Viele denken: Wenn ich krank werde, ist es noch früh genug, mich damit zu beschäftigen. Nur: Was soll geschehen bei einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit, die mich unvorbereitet treffen können? Kann man dann noch seinen Willen gut überlegt kundtun?
Fehlen in einer Patientenverfügung Weisungen, so entscheidet die vertretungsberechtigte Person nach dem mutmaßlichen Willen und den Interessen der urteilsunfähigen Person. Das ist eine äußerst verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe. Insbesondere dann, wenn Sie mit Ihren Nächsten noch nie über Ihre Behandlungsziele in einer solchen Situation gesprochen haben. Ihre vertretungsberechtigte(n) Person(en) müssen in Ihrem Sinn und nach Ihrem mutmaßlichen Willen Behandlungsentscheidungen treffen – das kann sehr belastend und mit großen Unsicherheiten verbunden sein.
Das Gespräch über eigene Lebensperspektiven und Ziele
Das Wichtigste ist also das Gespräch, das Reden über eigene Lebensperspektiven und Ziele, über Ihre Investitionen in die Gesundheit, über Ihre Bereitschaft, dafür auch Belastungen und Leiden in Kauf zu nehmen, über Ihre Vorstellungen von würdevollem Leben. Haben Sie im Kreis Ihrer Nächsten darüber gesprochen, was Sie für sich wünschen würden, welches Ihre Behandlungsziele wären, wenn Sie sich selbst aufgrund Ihres Krankheitszustandes nicht äußern können? Haben Sie diesen Personen erzählt, wie gerne Sie leben? Wissen sie, ob eine Behandlung in einer Notfall- oder Krisensituation Ihr Leben verlängern soll und darf? Haben Ihre Nächsten von Ihnen erfahren, welche Risiken und Belastungen Sie bereit sind, in solchen Situationen auf sich zu nehmen? Gibt es für Sie Grenzen des Erträglichen?
Patientenverfügung
Wenn Sie noch einen Schritt weitergehen und Ihre Vorstellungen schriftlich festhalten wollen, können Sie das mit einer Patientenverfügung tun. Eine Patientenverfügung muss sehr hohen Ansprüchen in vielerlei Hinsicht genügen. Weshalb? Stellen Sie sich vor, Sie seien in der umgekehrten Situation und haben eine Patientin oder einen Patienten in einem lebensbedrohenden Zustand vor sich liegen, die oder den Sie nicht kennen und die oder der sich nicht zur Behandlung äußern kann. Sie müssen sich auf schriftliche Aussagen einer Patientenverfügung verlassen. Sie müssen aus der Verfügung herauslesen, was diese Person in dieser aktuellen Situation entscheiden würde, wie gerne sie weiterleben möchte, unter welchen Umständen, mit welchen mit der Behandlung verbundenen Risiken und Belastungen. Sie müssen sicher sein, dass die vor Ihnen liegende Person genau verstanden hat, was sie verfügt hat, dass die Person sich der Konsequenzen bewusst ist, sie die Verantwortung dafür übernommen hat und dass dies immer noch ihrem aktuellen Willen entspricht. Sie sehen, dass eine Patientenverfügung weitreichende Konsequenzen hat und dass ein Behandlungsteam sich gut versichern muss, dass die Patientenverfügung valide ist. Das heißt, dass keine Zweifel darüber bestehen, dass die verfügende Person diese aus freiem Willen verfasst hat. Das Behandlungsteam muss sich sicher sein, dass die Verfügung aktuell ist, auf die vorliegende Situation angewendet werden kann und auf gut informierten Entscheidungen der unterzeichnenden Person beruht. Eine valide Patientenverfügung muss also sehr differenzierte Auskünfte geben über die Therapieziele der unterzeichnenden Person. Sie darf keine Widersprüche enthalten und sie muss auf die aktuelle Situation anwendbar sein.
Ein Beispiel: Sie drücken aus, dass Sie gesund sind, sehr gerne leben, gerne reisen, Sport treiben und das Erwachsenwerden Ihrer Kinder erleben möchten, aber Sie möchten nicht reanimiert werden. Nun verunfallen Sie mit Ihrem Auto, sind bewusstlos und werden durch die Ambulanz in die Notfallaufnahme gebracht. Sie haben einige Knochenbrüche und Prellungen, aber keine lebensbedrohlichen Verletzungen. Auf der Notfallstation erleiden Sie einen Herzstillstand. Eine Reanimation könnte Ihr Leben retten, und nach der Heilung der Knochenbrüche könnten Sie Ihr Leben wie vorher leben. Auf welche Aussage soll sich das Behandlungsteam nun stützen?
Ein weiteres Beispiel: Es könnte sein, dass Sie urteilsunfähig sind, weil Sie an der Beatmungsmaschine auf einer Intensivpflegestation liegen. Das Behandlungsteam bescheinigt Ihnen zwar gute Prognosen für ein Überleben, aber eine hohe Wahrscheinlichkeit einer dauerhaften schweren körperlichen Behinderung. Es besteht also große Hoffnung auf ein Überleben, aber ebenfalls ein hohes Risiko, dauernd immobil und auf pflegerische Unterstützung angewiesen zu sein. Was soll geschehen?
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