b.Lieferauftrag
c.Dienstleistungsauftrag
d.Auslobungsverfahren
e.Einordnung gemischter Aufträge
IV.Zweiteilung des Vergaberechts – Die Schwellenwerte
1.Grundsatz
2.Schwellenwerte
3.Ermittlung der Auftragswerte
4.Anzuwendende Vorschriften bei Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte
a.Liefer- und Dienstleistungsaufträge
b.Freiberufliche Dienstleistungen
c.Vergabe von Bauleistungen
5.Anzuwendende Vorschriften bei Nichterreichen der Schwellenwerte
V.Arten der Vergabe
1.Überblick
2.Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte
a.Offenes Verfahren
b.Nicht offenes Verfahren
c.Verhandlungsverfahren
d.Wettbewerblicher Dialog
e.Innovationspartnerschaft
3.Arten der Vergabe unterhalb der Schwellenwerte
a.Öffentliche Ausschreibung
b.Beschränkte Ausschreibung
c.Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergabe
VI.Teilnehmer am Wettbewerb
1.Grundsätze
2.Eignungskriterien
a.Bei nationaler Ausschreibungspflicht im Übrigen, insbesondere nach dem 1. Abschnitt der VOB/A
b.Bei EU-weiter Ausschreibungspflicht und im Anwendungsbereich der UVgO
3.Eignungsnachweise
4.Besondere Ausschlüsse von der Teilnahme am Wettbewerb
VII.Vergabeunterlagen
VIII.Leistungsbeschreibung
1.Allgemeine Anforderungen
2.Technische Spezifikationen, Produktneutralität
3.Leistungsverzeichnis und Leistungsprogramm bei der Beschreibung von Bauleistungen
IX.Fach- und Teillosvergabe
X.Einleitung des Vergabeverfahrens
XI.Bekanntmachung
XII.Fristen
1.Allgemeines
2.Fristen im nationalen Verfahren
a.Angebotsfrist und Bewerbungsfrist
b.Bindefrist
3.Fristen im EU-weiten Verfahren
4.Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung
C. Das Angebot
I.Anforderungen an ein vollständiges Angebot
II.Bindung an das Angebot
III.Zulässigkeit von weiteren Hauptangeboten
IV.Zulässigkeit von Nebenangeboten
D. Die Vergabe
I.Eröffnung der Angebote bei Ausschreibungen
II.Aufklärung des Angebotsinhalts und Verhandlungsverbot
III.Prüfung und Wertung der Angebote
1.Ausschluss fehlerhafter Angebote
a.Zwingend auszuschließende Angebote
b.Nach Ermessen auszuschließende Angebote
c.Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise
2.Prüfung der Eignung der Bieter
a.Eignungskriterien
b.Bekanntgabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien
3.Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung
4.Wertung der Angebote
a.Aussonderung von Angeboten mit unangemessen hohem oder niedrigem Preis
b.Engere Wahl der Angebote
c.Entscheidung über das wirtschaftlichste Angebot
aa)Zuschlagskriterium Wirtschaftlichkeit
bb)Einzelne Wertungskriterien
cc)Soziale und umweltbezogene Aspekte
dd)Nebenangebote und Preisnachlässe
ee)Veränderung der Angebotsbedingungen beim Zuschlag
5.Gebot der strikten Trennung der einzelnen Prüfungs- und Wertungsstufen
IV.Ausgeschlossene Personen
V.Informations- und Dokumentationspflichten; Wartepflicht
1.Informations- und Wartepflicht vor Vertragsschluss
a.Regelungen im GWB
b.Regelungen in der VOB/A und der UVgO
2.Dokumentation des Vergabeverfahrens
VI.Aufhebung der Ausschreibung
VII.Auftragsvergabe und Insolvenz
E. In-house-Geschäfte und Interkommunale Zusammenarbeit im Vergaberecht
I.Vergaberechtliche Entwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit
1.Institutionelle interkommunale Zusammenarbeit
2.Vertragliche interkommunale Zusammenarbeit
II.Die institutionelle Zusammenarbeit
1.Das Kontrollkriterium
2.Das Tätigkeitskriterium
3.Keine direkte private Kapitalbeteiligung
III.Die vertragliche interkommunale Kooperation
F. Rechtsschutz
I.Überblick: Der Rechtsschutz im Vergaberecht
II. Primärrechtsschutz bei Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung
1.Vergabeprüfstelle
2.Allgemeine Voraussetzungen für den Primärrechtsschutz
a.Antragsbefugnis
b.Rügeobliegenheit
c.Antragsfrist
3.Vergabekammer
a.Aufbau und Organisation der Vergabekammer
b.Zugang zum Nachprüfungsverfahren
c.Das Nachprüfungsverfahren als Antragsverfahren
d.Ablauf des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
e.Entscheidungsbefugnisse der Vergabekammer
f.Vorläufiger Rechtsschutz
4.Vergabesenat
a.Aufbau und Organisation der Vergabesenate
b.Zugang zum Vergabesenat
c.Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde
d.Suspensiveffekt und vorläufiger Rechtsschutz
e.Ablauf des Beschwerdeverfahrens
f.Beschwerdeentscheidung
g.Fortsetzungsfeststellung
III.Primärrechtsschutz bei Vergaben ohne Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung
1.Die Rechtswegfrage
2.Betroffenheit eines subjektiven Rechts?
3.Schadenersatz des Auftraggebers bei missbräuchlicher Inanspruchnahme von Rechtsschutz
IV.Der Sekundärrechtsschutz
1.Allgemeine Ersatzansprüche
a.Ersatz bei Verletzung des vorvertraglichen Vertrauens
b.Sonstige Anspruchsgrundlagen im BGB
c.Sonstige Anspruchsgrundlagen außerhalb des BGB
2.Besonderer Ersatzanspruch bei Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung
Stichwortverzeichnis
A.Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe
I.Vergaberecht als Rechtsgebiet
Gegenstand des Vergaberechts ist die Beschaffung von Gütern sowie Bau- und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand.Es ist damit Teil der sog. Fiskalverwaltung .Die Beschaffung der für die Verwaltung erforderlichen Leistungen und Güter – z. B. Grundstücke, Bauwerke, Fahrzeuge, Büromaterial und anderes Mobiliar – erfolgt durch privatrechtliche Verträge, etwa Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge, für deren Abwicklung die Vorschriften des BGB und seiner Nebengesetze gelten. Die Verwaltung tritt hierbei wie ein Kunde, d. h. ohne die Ausübung hoheitlicher Befugnisse, auf.
Die Aufträge der öffentlichen Hand machen einen erheblichen Teil des Wirtschaftsvolumens sowohl national als auch in der Europäischen Union aus. Der Auftragsvergabe kommt hierdurch ein besonderer Steuerungsmechanismus gegenüber der Wirtschaftzu. Wegen der großen Nachfragemacht der öffentlichen Hand soll für Wirtschaftsteilnehmer ein gleichberechtigter Zugang zu diesem speziellen Markt gewährleistet werden. Aus diesem Grunde, und zur Verhinderung einer möglichen Korruption und anderer wettbewerbswidriger Zustände, hat die EU die öffentliche Auftragsvergabe im Rahmen ihrer Kompetenzen für die Gestaltung des EU-Binnenmarktes und insbesondere des Wettbewerbsrechts vergaberechtlichen Regeln unterworfen.
Zugleich ist das Vergaberecht Teil des Haushaltsrecht s, denn die Verwendung öffentlicher Finanzmittel hat dem gesetzlichen Ziel einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu entsprechen. Um eine höhere Nachhaltigkeit zu erreichen, wird dieses Ziel heute nicht mehr ausschließlich im Sinne einer preisgünstigen Beschaffung verstanden, sondern nach dem Grundsatz des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses interpretiert.
Auch aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die öffentlichen Auftraggeber zu einer transparent en, wettbewerbsorientiert enund diskriminierungsfrei enVergabe nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeitverpflichtet.
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