• Der Betreiber ist für die Konformität der Anlagen verantwortlich und muss in der Lage sein, der Bundesnetzagentur, solange die ortsfeste Anlage in Betrieb ist, die aktuelle, dem Ausführungsstand und Betriebszustand entsprechende Dokumentation vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass dieser Teil der Revisionsdokumentation vom Betreiber stets aktuell zu halten ist. Faktisch betrifft das den größten Teil der Revisionsunterlagen für die Elektrotechnik, da in den heutigen Geräten, die eingesetzt werden, zumeist ein elektronisches Schaltgerät verbaut wird. Daher sollte in der Revisionsdokumentation der Betreiber auf die Pflicht der Pflege der Unterlagen hingewiesen werden.
• Wer eine ortsfeste Anlage vorsätzlich oder fahrlässig nicht richtig betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden kann. Die Bundesnetzagentur ist ferner berechtigt, Korrekturen anzufordern oder sogar die störenden Anlagen abzuschalten.
Auch der VDS gibt bezüglich einer EMV-konformen Errichtung von elektrischen Anlagen weitere Empfehlungen in der Richtlinie VDS 2349 „Störungsarme Elektroinstallation zur Berücksichtigung der EMV“.
Elektroinstallation gemäß DIN 18012 bis 18015
Die DIN-Normen 18012 bis 18015 werden als Planungsnormen bezeichnet, auf die in anderen Normen hingewiesen wird und dadurch als Empfehlung für den elektrotechnischen Bereich im Wohnungsbau von Bedeutung sind.
DIN-Normen |
DIN 18012 |
Hausanschlusseinrichtungen in Gebäuden – Raum und Flächenbedarf |
DIN 18013 |
Nischen für Zählerplätze |
DIN 18014 |
Fundamenterder |
DIN 18015-1 |
Planungsgrundlagen von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden |
DIN 18015-2 |
Art und Umfang der Mindestausstattung von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden |
DIN 18015-3 |
Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel elektrischer Anlagen in Wohngebäuden |
Tab. 6: Planungsnormen für Wohngebäude (Quelle: Kraner)
In DIN 18012 werden Mindestanforderungen für folgende Hausanschlusseinrichtungen empfohlen:
• Wasserversorgung
• Entwässerung
• Fernwärme
• Gasversorgung
• Stromversorgung
• Telekommunikation
Raumanforderungen Hausanschluss
Die Anschlüsse lassen sich in einem Raum unterbringen, allerdings benötigt der Hausanschluss mit NH-Schmelzsicherungen ausreichend Bedienfreiheit. Dafür werden 1,2 m als ausreichend angesehen. Aufgrund des Alterungsverhaltens vieler elektrischer Bauelemente soll der Anschlussort belüftet sein und eine Temperatur unter 30 °C haben.
Die Anschlussnische sollte ca. 80 cm breit, 25 cm tief und 2 m hoch sein.
Neben Gas- und Wasseranschluss können die Fundamenterderfahne, die Kabeleinführung in einem Schutzrohr (maximal 3 m von der erschließenden Außenwand entfernt), der Hausanschlusskasten nach DIN 43627 und ein zweifeldriger Zählerschrank nach DIN 43870 untergebracht werden.
In einem Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Parteien können die Versorgungseinrichtungen an einer Hausanschlusswand untergebracht werden. Die Wand muss unmittelbar an die einführende Außenwand grenzen. Die Medien sollen nach einem Einführungsbereich von 50 cm von der Außenwand kreuzungsfrei verlegt werden. Die Hausanschlusswand sollte 2 m hoch sein. Der Zugang unter Installationen etc. soll höher als 1,8 m sein. Auch hier ist ein Arbeitsraum von 1,2 m Tiefe vorzusehen.
Bei größeren Wohngebäuden (mehr als vier Parteien) ist ein Hausanschlussraum vorzusehen. Die Mindestmaße sind 2 x 2 x 1,8 m (L x B x H). Falls nur eine der gegenüberliegenden Wandseiten für Installationen verwendet wird, kann die Breite auf 1,5 m reduziert werden. Die minimale Durchgangshöhe ist auch hier 1,8 m. Der Raum
• benötigt eine Be- und Entlüftung,
• muss an die versorgende Außenwand anschließen,
• darf nicht über 30 °C warm werden und
• muss über allgemein zugängliche Räume erreichbar sein.
Die Tür muss zur Aufnahme der Installationsgeräte ausreichend breit sein und wird außen als Hausanschlussraum gekennzeichnet.
In allen Fällen sind Mehrspartenhauseinführungen nach DIN 18012 zugelassen.
Trotz der DIN 18012 sind die Hauseinführungen mit den Versorgungsunternehmen bezüglich Größe und Einrichtung abzustimmen. Anforderungen durch das EEWärmeG, die ENEV sowie der Wunsch nach Einsatz regenerativer Energien erfordern häufig größere Maße. Es ist zu beachten, dass sich die Anforderungen aufgrund der aktuellen Entwicklung bezüglich des beschleunigten Atomausstiegs in den kommenden Jahren sehr stark ändern werden. Dies ist bei der Darstellung der Hausanschlussvarianten bereits erkennbar.
Hausanschluss, Hauptleitung und Netzform
Bei der Planung der Starkstromanlagen sind die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu beachten. Die Betriebsmittel des Hauptversorgungssystems sind in allgemein zugänglichen Räumen oder Bereichen unterzubringen. Dies kann der Hausanschlussraum, die Hausanschlusswand oder auch die Anschlussnische sein. Die erforderlichen Maße ergeben sich dabei aus den Anforderungen des lokalen Netzbetreibers und des Gebrauchsnutzens.
Die Hauptleitung ist mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² als Drehstromleitung auszuführen. Die Mindeststrombelastbarkeit beträgt 63 A. Nach dem Übergabepunkt kann meist zwischen einem TN-C- und einem TN-S-Netz gewählt werden. Aufgrund der zunehmenden Dichte an elektronischen Geräten in privaten Haushalten und auch der zunehmenden Rückeinspeisung in das öffentliche Netz durch Eigenstromerzeugungsanlagen ist im Allgemeinen ein TN-S-Netz zu empfehlen.
Bei der Versorgung mehrerer Wohnungen können zur Kabeldimensionierung Gleichzeitigkeitsfaktoren angenommen werden, die abhängig von der Ausstattung aus Praxismessungen ermittelt wurden.
Nachfolgende Tabelle zeigt eine überschlägige Abschätzung der Wohnungsanzahl in einem Gebäude mit den dafür anzunehmenden Hausanschlusssicherungsgrößen und Kupferhauptkabelquerschnitten. Bei den zugrunde gelegten Annahmen ist zu berücksichtigen, dass durch die derzeitigen Veränderungen im Energiemarkt seitens des Gesetzgebers, z. B. durch das EEG und die zugehörigen Verordnungen, auf einen niedrigeren Energieverbrauch und insbesondere auf einen niedrigeren Stromverbrauch hingearbeitet wird. Die derzeit schrittweise Einführung des Smart Metering als Bestandteil des Smart-Grid-Konzepts wird zu einem veränderten Verbraucherverhalten führen. Insgesamt wird angestrebt, dass die Gleichzeitigkeit des Leistungsbedarfs gesenkt wird. Zusammen mit der Einschränkung der Elektroheizung und dem Zwang zur Verwendung von regenerativen Energien für die Warmwasserversorgung wird damit der Leistungsbedarf in den Wohnungen sinken. Dem wirkt die zunehmende Verbreitung der Informationstechnik in den Wohnungen entgegen. Insgesamt ist damit qualitativ mit einer Leistungsbedarfssenkung in den Wohnungen bei gleichzeitig höherem Energiebezug zu rechnen. Die direkte Beeinflussung des Verbrauchs durch zeitabhängige Stromkosten (Verbrauch und Leistung) wird das Verbraucherverhalten ebenfalls verändern.

Tab. 7: Dimensionierung Hauptkabel und Sicherung abhängig von der Anzahl der Wohnungen (Quelle: Kraner)
Bei der Auslegung sind der maximale Spannungsfall zwischen Zähler und Verbraucher sowie die o. g. langfristigen Entwicklungen zu beachten.
Der zulässige Spannungsfall in Hauptstromversorgungssystemen beträgt in Abhängigkeit des Scheinleistungsbedarfs (S):
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