Die ATV DIN 18345 „Wärmedämm-Verbundsysteme“ ist auf das Herstellen von Wärmedämm-Verbundsystemen einschließlich der nach Zulassung vorgesehenen Oberflächen anzuwenden.
Bei der Prüfung hat der Auftragnehmer Bedenken geltend zu machen, wenn
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größere Unebenheiten des Untergrunds vorhanden sind als nach DIN 18202 zulässig, |
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ungeeignetes Klima vorhanden ist, |
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die Beschaffenheit des Untergrunds ungeeignet ist (z. B. zu glatte Flächen, ungleich saugende oder gefrorene Flächen, bei Ausblühungen, bei verschiedenartigen Stoffen), |
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Bezugspunkte fehlen, |
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die Verankerungs- und Befestigungsmöglichkeiten unzureichend sind. |
Systembestandteile
Die nach Bauregelliste B Teil 1 zulassungspflichtigen Baustoffe werden in den relevanten Zulassungen (allgemeiner bauaufsichtlicher oder europäischer technischer Zulassung) als Kombination bestimmter Systemprodukte wie Kleber, Dübel, Dämmstoff, Unterputz, Gewebe, Grundierungen, Oberputze u. a. behandelt und dürfen nur in der beschriebenen Art und Weise angewendet und miteinander kombiniert werden. Zusätzlich sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen sowie die relevanten Normen
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DIN EN 13499 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus expandiertem Polystyrol – Spezifikation, |
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DIN EN 13500 Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus Mineralwolle – Spezifikation, |
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DIN 55699 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen. |
Dämmstoffe {Dämmstoff, Wärmedämm-Verbundsystem} und Dübel {Dübel, Wärmedämm-Verbundsystem}
Expandierte Polystyroldämmstoffe (EPS) müssen der DIN EN 13163 sowie der DIN 4108-10 entsprechen und können für normal oder schwer entflammbare Wärmedämm-Verbundsysteme entsprechend den Baustoffklassen B2 oder B1 nach DIN 4102 verwendet werden. Die Ausführungen zum Brandschutz sind zu beachten.
Mineralwolle-Dämmstoffe müssen der DIN EN 13162 sowie der DIN 4108-10 entsprechen und erfüllen die Eigenschaft „nicht brennbar“ bzw. die Baustoffklasse A nach DIN 4102. Überwiegend werden Mineralwolle-Dämmplatten, Dämmplatten mit mehrheitlich in der Plattenebene ausgerichteten Fasern oder Lamellendämmplatten verwendet.
Wenn der Schallschutz durch das angewendete Wärmedämm-Verbundsystem verbessert werden soll, ist ein System mit Mineralwolle oder elastifiziertem Polystyrol-Hartschaum wegen der niedrigen Steifigkeit sowie ein Dickputzsystem an der Oberfläche zu wählen.
Systeme mit Polystyroldämmstoff mit niedriger Wärmeleitfähigkeit kommen bevorzugt in Betracht, wenn die Dicke begrenzt ist und gleichzeitig erhöhte Anforderungen an die Wärmedämmung gestellt werden. Dabei sind die Anforderungen an den Brandschutz und die dabei gebotene eingeschränkte Möglichkeit für den Einsatz von Polystyroldämmstoff bis 20 m Gebäudehöhe bei der Systemauswahl zu berücksichtigen.
Bei den Dübeln wird zwischen bauaufsichtlich zugelassenen und nicht bauaufsichtlich zugelassenen Produkten unterschieden, wobei sich die Zulassung sowohl auf die Eignung im jeweiligen System als auch auf die Haftung des Dübels im Untergrund beziehen muss. Sofern die Standsicherheit eines Wärmedämm-Verbundsystems allein durch die Verklebung sichergestellt ist, dürfen ausnahmsweise auch nicht bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden, z. B. für EPS-Dämmstoffe auf klebegeeignetem und tragfähigem Untergrund. Je nach Dämmmaterial haben sich Schraubdübel mit Kunststoffteller und Spreiznägel aus Metall oder Kunststoff oder mit Spreizhülse bewährt, wobei systemspezifisch auch andere Dübel verwendet werden können.
Es wird empfohlen, Dübel mit im Dämmstoff versenkbaren Tellern zu verwenden, um den Wärmeverlust über die punktuelle Wärmebrücke zu reduzieren und Abzeichnungen im Putzsystem zu verhindern. Für gedübelt und geklebte Systeme gemäß Zulassungsgruppe Z-33.43-xxx dürfen nur für Wärmedämm-Verbundsysteme bauaufsichtlich zugelassene Dübel verwendet werden, dagegen können für geklebte Systeme alle systemverträglichen Dübel verwendet werden. Ausschließlich geklebte Systeme werden in der Zulassungsgruppe Z-33.41-xxx geführt. Werden Wärmedämm-Verbundsysteme über Schienen befestigt, sind die Dämmplatten zusätzlich zur Befestigung über die Schienen mit Klebepunkten zu fixieren und in Abhängigkeit von der Windlast mit zugelassenen Dübeln zu befestigen.
Werk {Werkmörtel}- und Putzmörtel {Putzmörtel}, Beschichtungsstoffe {Beschichtungsstoffe, Wärmedämm-Verbundsystem}
Die zu verwendenden Klebemörtel sowie mineralischen Putzmörtel für Unter- und Oberputze entsprechen i. d. R. den Angaben der DIN V 18550 „Putz und Putzsysteme – Ausführung“. Für die Ausführung von Silikatputzen als Oberputze (mit Kali-Wasserglas als mineralischem Bindemittel) gilt die DIN V 18550 sinngemäß. Organische Oberputze entsprechen der DIN 18558 „Kunstharzputze – Begriffe, Anforderungen, Ausführung“. Für die Ausführung von Silikonharzputzen, die organische und anorganische Bindemittel enthalten, können die DIN V 18550 und DIN 18558 sinngemäß herangezogen werden. Des Weiteren sind die DIN EN 998-1 „Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 1: Putzmörtel“ und die DIN EN 1062-1 „Beschichtungsstoffe – Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für mineralische Substrate und Beton im Außenbereich – Teil 1: Einteilung“ relevant.
Grundierung {Grundierung, Wärmedämm-Verbundsystem} des Untergrunds
Der Auftrag einer geeigneten lösemittelfreien Grundierung kann zur Herstellung eines gleichmäßigen Saugverhaltens nötig sein. Die Klebeeignung bei oberflächlich sandenden Untergründen kann durch Auftragen einer Grundierung hergestellt werden, wobei lösemittelfreie Grundiermittel zu bevorzugen sind, die Ablüftzeiten einzuhalten sind und die Klebeeignung nochmals zu prüfen ist.
Klebemörtel
Üblicherweise werden Klebemörtel mit Zement als Bindemittel zur Herstellung einer dauerhaften Verbindung verwendet, weshalb auch die für zementbasierte Mörtel geltenden Regeln Anwendung finden. Dem Mörtel darf das Anmachwasser nicht vor dessen Erhärtung entzogen werden, und die Mindestverarbeitungstemperatur nach Herstellerangaben ist zu berücksichtigen.
Vereinzelt werden auch pastöse Klebemörtel mit Kunstharzdispersion als Bindemittel verwendet. Diese sind nur bei saugfähigen Untergründen sinnvoll einzusetzen, da sie über den Entzug von Wasser rein physikalisch erhärten.
Klebeschaum
Die Voraussetzung für die Anwendung von Klebeschaum, der auch zur Verklebung von Polystyrolplatten (EPS) verwendet werden kann, sind ebene Untergründe im Roh- und Altbau, denn der Klebeschaum kann nur einige Millimeter egalisieren. Um eine ausreichende Haftung zum Untergrund sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Abstand der Dämmplatte zur Wand während der Abbindezeit nicht verändert werden darf und wegen des Expansionsverhaltens des Klebeschaums die Platten nicht angedrückt oder weggezogen werden dürfen.
Unterputz {Unterputz} und Bewehrung
Der Unterputz als systemspezifische Schicht nach DIN EN 13499 und DIN EN 13500 ist direkt auf den Dämmstoff aufzutragen und darin die Bewehrung einzulegen. Es werden sowohl Produkte mit Zement als auch mit Kunstharz-Dispersion verwendet, wobei zu beachten ist, dass der systemzugehörige Unterputz gleichmäßig dick gemäß Zulassung aufgebracht wird.
Kunststoffummantelte, alkalibeständige Glasfasergewebe werden als Bewehrungsgewebe verwendet, da sie die Forderung nach einer hohen Lastaufnahme bei geringer Dehnung erfüllen. Allerdings dürfen nur systemzugehörige Gewebe verwendet werden, damit schädliche Risse vermieden werden können und die Kraftübertragung zwischen Unterputz und Gewebe sowie die dauerhafte Haftung des Unterputzes auf dem Gewebe sichergestellt sind.
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