Als Stoffe für die Dampfsperre eignen sich Bitumen-Dachbahnen und -Dachdichtungsbahnen, Bitumen-Schweißbahnen (mit/ohne Metallbandeinlage), Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen sowie Verbundfolien. Bei Dämmschichten aus Schaumglas kann auf eine Dampfsperre verzichtet werden, da diese dampfdicht sind. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Fugen der Dämmplatten vollständig mit Bitumenmasse oder Klebstoff verfüllt werden.
Dampfsperrbahnen müssen die Anforderungen des „Produktdatenblatt[es] im Regelwerk des Dachdeckerhandwerks“ [27] erfüllen.
Nachfolgend sind wichtige Regeln für die Planung und Ausführung einer Dampfsperrschicht aufgeführt:
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Dampfsperren können auf dem Untergrund lose aufgelegt, punktuell oder streifenförmig sowie vollflächig appliziert werden. |
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Im Bereich von Anschlüssen (d. h. an aufgehenden Bauteilen) und Abschlüssen (d. h. am Dachrand) ist die Dampfsperre an der Stirnseite der Wärmedämmung bis zu deren Oberkante bzw. Oberkante Dämmkeil hochzuführen und anzuschließen. Dadurch wird Wasserdampfdiffusion über die Stirnflächen in die Wärmedämmung (Diffusionsbrücke) vermieden (Bild 17). |
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An kleinen Durchdringungen ist die Dampfsperre lediglich anzuschließen, ein Hochführen am durchdringenden Bauteil ist nicht erforderlich. |
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Durchdringungen von mechanischen Befestigungsmitteln können beim Tauwassernachweis vernachlässigt werden, wenn nicht klimatisierte und normal genutzte Räume vorhanden sind. |
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Auf Stahltrapezprofilen sind Dampfsperrbahnen in Spannrichtung, d. h. in gleiche Richtung wie die Obergurte zu verlegen, wobei die Längsnaht auf einem Obergurt liegen muss (Bild 18). Quernähte sind auf einer Hilfsauflagerfläche (z. B. Blech) aufzulegen. Sofern die Dampfsperre auf den Stahltrapezprofilen aufgeklebt wird, sind hierfür kalt zu verarbeitende Klebemassen bzw. Klebstoffe zu verwenden. |
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Kunststoffbahnen, die als Dampfsperre dienen, müssen auf rauem Untergrund verlegt werden. Hierzu ist eine zusätzliche Ausgleichsschicht aufzubringen. |
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Bei Dächern mit Begrünung wird empfohlen, für die Dampfsperre Stoffe mit einem sd-Wert > 1.500 m zu verwenden (z. B. Bahnen mit Metallbandeinlage), da sich durch zeitweise Anstaubewässerung oder Wasserrückhaltung in der Begrünungsschicht die bauphysikalischen Randbedingungen ändern können, was zur Gefahr der Tauwasserbildung im Bauteilquerschnitt führt. |
Bild 17: Dampfsperre im Bereich eines Anschlusses (Quelle: Schmidt)
Bild 18: Verlegung einer Dampfsperre auf Stahltrapezprofilen (Quelle: Schmidt)
1.6.4 Wärmedämmung
{Wärmedämmung}
Die Wärmedämmung soll die Transmissionswärmeverluste, d. h., den Wärmestrom durch das Flachdach, verringern. Die erforderliche Stärke der Wärmedämmschicht ergibt sich aus den Anforderungen
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des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 und |
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des energiesparenden Wärmeschutzes nach den Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV). |
Die Anforderungen des energiesparenden Wärmeschutzes nach EnEV sind wesentlich strenger als die des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2. Für Neubauten mit normalen Innentemperaturen (≥ 19 °C) kann für Vorbemessungen mit einer Dämmschichtstärke von mindestens 20 cm gerechnet werden.
Als Materialien dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die für die geplante Anwendung geeignet sind. Nach DIN 4108-10 werden verschiedene Anwendungstypen unterschieden. Für die Dämmung von Flachdächern dürfen nur Wärmedämmstoffe der Anwendungstypen DAA und DUK verwendet werden. Der Anwendungstyp DAA beschreibt Dämmstoffe, die als Außendämmung von Dach oder Decke eingesetzt werden, vor Bewitterung geschützt sind sowie Dämmungen unter Abdichtungen. Anwendungstyp DUK bezeichnet Dämmstoffe, die als Außendämmung des Daches eingesetzt werden, aber der Bewitterung ausgesetzt und somit für Umkehrdächer geeignet sind.
Bild 19: Anwendungstypen DAA und DUK (Quelle: Schmidt)
Als zusätzliches Kriterium für die Eignung als Dämmstoff für Flachdächer gelten Druckbelastbarkeit {Druckbelastbarkeit} und Verformbarkeit {Verformbarkeit}. Bei nicht genutzten Dächern, die nur zu Wartungszwecken begangen werden, sind die Anforderungen geringer als bei genutzten Dachflächen.
Zur Beschreibung der Druckbelastbarkeit wird in DIN 4108-10 eine entsprechende Differenzierung vorgenommen. Für die Dämmung von Flachdächern dürfen nur Dämmstoffe mit
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mittlerer Druckbelastbarkeit (Kurzzeichen: dm), z. B. für nicht genutzte Dächer, |
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hoher Druckbelastbarkeit (dh), z. B. für genutzte Dachflächen, Terrassen, Flachdächer mit Solaranlagen, Begrünung, |
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sehr hoher Druckbelastbarkeit (ds), z. B. Parkdächer für Pkw oder |
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extrem hoher Druckbelastbarkeit (dx), z. B. Parkdächer für Lkw |
verwendet werden.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
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Nicht genutzte Dächer: Für nicht genutzte Dächer dürfen nur Dämmstoffe mit mindestens einer mittleren Druckbelastbarkeit (dm) verwendet werden. Bei Mineralwolle muss die Druckbelastbarkeit mindestens. 60 kPa bei 10 % Stauchung betragen. |
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Genutzte Dächer: Für genutzte Dächer dürfen nur Dämmstoffe verwendet werden, bei denen die Druckbelastbarkeit nach DIN 4108-10 mindestens dem Wert dh (hohe Druckbelastbarkeit) entspricht. |
Als Dämmstoffe für nicht genutzte und genutzte Dachflächen kommen deshalb nur Polystyrol-Hartschaum (EPS), Polystyrol-Extruderschaum (XPS), Polyurethan-Hartschaum (PUR) sowie Schaumglas (CG) infrage. Dämmstoffe aus Mineralwolle (MW) sind ebenfalls geeignet. Allerdings sind hier aufgrund ihrer geringeren Druckbelastbarkeit und relativ großen Verformbarkeit Einschränkungen zu beachten (siehe hierzu die nachfolgenden Tabellen). Eine Übersicht über die für Flachdächer zugelassenen Wärmedämmstoffe (Anwendungstyp, Druckbelastbarkeit) nach DIN 4108-10 gibt Tabelle 3. Für Mineralwolledämmstoffe enthält DIN 4108-10 keine Angaben hinsichtlich ihrer Druckbelastbarkeit. Genaue Regeln finden sich dagegen in der Flachdachrichtlinie (2016). Anforderungen an die Druckbelastbarkeit von Dämmstoffen werden auch in der Flachdachrichtlinie (2016) angegeben. Siehe hierzu die Zusammenstellung in Tabelle 4.
Die Anwendung der Dämmstoffe in Abhängigkeit von der Nutzung des Flachdaches ist in Tabelle 5 angegeben.
Wärmedämmstoff |
Anwendungstyp nach DIN 4108-102 |
Druckbelastbarkeit nach DIN 4108-102 |
Kurzzeichen |
Bezeichnung |
MW |
Mineralwolledämmstoffe nach DIN EN 13162 |
DAA |
60 kPa bei 10 % Stauchung1 |
EPS |
Polystyrol-Hartschaum nach DIN EN 13163 |
DAA |
dm/dh/ds |
DUK |
keine genormte Anwendung |
XPS |
Polystyrol-Extruderschaum nach DIN EN 13164 |
DAA |
dm/dh/ds/dx |
DUK |
dh/ds/dx |
PUR |
Polyurethan-Hartschaum nach DIN EN 13165 |
DAA |
dh/ds |
DUK |
keine genormte Anwendung |
CG |
Schaumglas-Dämmstoffe nach DIN EN 13167 |
DAA |
dh/ds/x |
DUK |
keine genormte Anwendung |
1 nicht genutzte Dächer2 bzw. bauaufsichtlicher Zulassung |
DAA: Dämmung unter der Abdichtung, vor Bewitterung geschütztDUK: Dämmung auf der Abdichtung, der Bewitterung ausgesetzt (Umkehrdach) |
dm: mittlere Druckbelastbarkeitdh: hohe Druckbelastbarkeitds: sehr hohe Druckbelastbarkeitdx: extrem hohe Druckbelastbarkeit |
Tab. 3: Dämmstoffe für Flachdächer nach DIN 4108-10
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